Haben nicht schon vor Wochen einige Leute hier geschrieben, dass der Verweis im Verordnungstext auf die Webseite des RKI glatter juristischer Selbstmord ist, zumal dann der Bundesrat einer Änderung der Webseite auch noch erst mal zustimmen müsste?
Und das ist nur der formale Aspekt. Man kann Leuten auch nicht einfach per Federstrich von heute auf morgen unvorhersehbar den Genesenenstatus nehmen, nur weil es neuere Forschungserkenntnisse gibt (was an und für sich auch schon wieder fraglich ersdheint, nicht jedes neue Schwanken der Datenlage kann man neue Erkenntnisse nennen). Man muss schon auch an Übergangsfristen und Härtefälle denken, es muss eine Abwägung der Interessen stattfinden.
Dieses Theater, alle 2 Wochen die Leute mit irgendwelchen feinziselierten kleinen Neuheiten zu überraschen, aber sich beim großen ganzen um jede grundsätzliche Entscheidung zu drücken, muss endlich mal aufhören.
P.S. die Bayerische Regierung entblödet sich nicht, jede einzelne Woche im § 15a der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Anwendung der 1000er-Inzidenz-Regelung wieder um eine Woche länger außer Anwendung zu setzen.
Derzeit weiß man wieder nicht, ob sie am 10.2. nicht doch wieder gilt - oder ob Söder die Frist wieder am 9.2. um eine Woche länger verschiebt. Da geht es auch "nur" um die Schließung praktisch aller öffentlichen Arten von irgendwas von Hotel über Kultur und Sport bis Schwimmbad, Seilbahn, Wettannahmestelle