Das letzte was ich hörte war, daß sie es durchgezogen hat! Vom. Amt lebt es sich wohl besser.....
Das ist eine Überlegung, die ich sogar irgendwo noch irgendwo verstehen kann. Keine Doppelschichten mehr, keine 20 oder 30 Patienten für eine Pflegekraft in der Nachtschicht, und viel weniger Geld gibt's vom Amt auch nicht, weil weniger als Nichts nicht geht, solange die Pflegekräfte nicht dafür zahlen müssen, daß sie ihre Gesundheit und ihr soziales Leben ruinieren. Also ja, vielleicht lebt es sich da wirklich besser, wenn man aus der Pflege aussteigt und sich neu orientiert.
...
Na ja, die Reaktion war bislang ja meistens, in die Zeitarbeit zu wechseln. Ein bißchen mehr Geld, mehr Freiheiten bei der Schichtplanung, freie Tage werden nicht mehr auf Arbeit verbracht. Es sind dann eben nicht mehr die eigenen Kollegen, die bei Ausfällen Doppelschichten schieben müssen. Das war es dann aber auch, wie ein Blick in Nina Böhmers "Euren Applaus könnt Ihr Euch sonstwohin stecken" zeigen würde. Eine "berufliche Neuorientierung" ist etwas anderes. Ob die der Masse der sich wirklich neu Orientierenden und damit faktisch Ungelernten in absehbarer Zeit gelingt, wenn sich jetzt auch noch die Zeitarbeitsfirmen von den Ungeimpften trennen müßten, wird man sehen (im Einzelfall wird es wohl so laufen, daß die Kliniken glauben, Zeitarbeiter müßten geimpft sein, während deren Arbeitgeber "vergessen" hat, das aufzuklären ...).
...
Die BA plant derzeit keine Sperren, weil es ja keine persönliche Impfpflicht gebe, sondern nur eine Bedingung für die Tätigkeit in einer medizinischen Einrichtung. Das will man dann wohl Nahles überlassen, sich unpopulär zu machen.
Aus Vor-Pandemie-Sicht (und wohl auch aus der aller anderen Berufsgruppen) möglicherweise eine recht kreative Auslegung der Sachlage, wobei deren schlichte Darstellung nichts darüber aussagt, ob man die gut findet. Kernpunkt der Dikussion ist die Frage, ob man die Impfung als arbeitsvertragliche Nebenpflicht ansehen und daher argumentieren kann, daß
... die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
...
(§ 159 Abs. 1 Nr 1 SGB III). Also: Worauf stützt man demnächst die Kündigung, wenn seitens eines Arbeitnehmers zwingende Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden? Darüber scheint man sich derzeit noch nicht so recht einig zu sein.
Wer die "Szene" kennt, weiß aber, daß Gründe für das Inaussichtnehmen von einer Sperrfrist mitunter zumindest sehr weit hergeholt waren und das Ergehen des Leistungsbescheides um viele Monate verzögert haben. So ist zum Beispiel ein Fernfahrer, der seinen Job kündigte, weil er glaubte, er käme mit seinen Rückenproblemen im Nahverkehr besser zurecht, mit einer Sperrfrist belegt worden, nachdem er kurz darauf im neuen Job wieder krank wurde und mangels Genesungsaussicht dort rausflog. Das Sozialgericht hat das dann zwar anders gesehen, aber Geld gab es dann trotzdem erst neun Monate später. Die Familie hatte ein eigenes Haus und das Gehalt der Ehefrau; für eine(n) Single mit berufsbedingt überschaubaren Rücklagen sieht das wohl sehr viel besch... aus. Die Ausgangslage ist ja, im Gegensatz zu
@theodoravontane 's Einschätzung durchaus nicht so, daß man als Pflegekraft gleich von Anfang an ins SGB II fiele und damit noch einen Restanspruch auf Geld hätte (der dann auch nicht gleich am Tag nach der Antragstellung erfüllt wird).
So Situationen wie bei dem Ex-Fernfahrer, in denen Betriebsblindheit des Amtes durch ungünstige Umstände getriggert wird, sind zwar, wie man so schön sagt, alles Einzelfälle, die sich aber bundesweit beträchtlich summieren. Die Jobcenter leisten sich eine Statistik, die fünfzig Prozent Klatschen vor Gericht ausweist, dazu kommen noch all die Fälle, in denen die Verfahren zugunsten des Leistungsbeziehers, aber ohne Urteil erledigt werden oder bei denen die Ämter schon im Widerspruchsverfahren nachgeben.