Antrag einreichen

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Nach erfolgreicher Antragsübermittlung erhalten Sie ein digitales Aktenzeichen. Mit diesem Aktenzeichen können Sie den Verlauf Ihres Verfahrens unter „Statusabfrage“ verfolgen oder erneut Stellung beziehen.

Hinweis: Dieser Online-Dienst dient der förmlichen Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Ohne substantiierten Sachvortrag kann die Behörde weder Anlass noch Zielrichtung des Begehrs ermitteln. Verwaltungstipp: „Nur ganz kurz“ ist keine anerkannte Eilbedürftigkeit. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird verzögert erfolgen.
Mit dem Absenden bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Eine rechtsverbindliche Entscheidung erfolgt ausschließlich schriftlich nach Prüfung.

Ausfüllhilfe

Hier finden Sie gebündelt alle Informationen, um Ihren Antrag ordnungsgemäß auszufüllen. Bei weiteren Fragen lesen Sie diese bitte einfach noch einmal.

Generelle Hinweise

Tipp: Wenn Sie „dringend“ wählen, nennen Sie bitte auch eine Frist. Sonst klingt es wie „dringend: irgendwann“.

So schreiben Sie verwaltungsfest
  • Ein Satz = eine Aussage. (Die Behörde kann Multithreading nur montags.)
  • Konkreter Antrag statt Gefühl: „Ich beantrage …“, nicht „Ich finde …“
  • Fristen nennen (Datum, Uhrzeit, wer verlangt’s) – sonst wird’s „Normal“.
  • Belege: lieber 1–2 klare Fakten als 18 Screenshots ohne Kontext.
Beispieltext (Abschreiben erlaubt)
  • Sachverhalt: Am [Datum] ist [Ereignis] passiert. Beteiligte: [wer].
  • Antrag: Ich beantrage [konkrete Maßnahme/Entscheidung].
  • Begründung: Dies ist erforderlich, weil [kurz + nachvollziehbar].
  • Eile: Frist bis [Datum], gesetzt durch [Stelle/Umstand].
Was Sie besser weglassen (wirklich)
  • „Wie ich bereits mehrfach mitgeteilt habe …“ (wir tun so, als wäre es das erste Mal)
  • „Ich erwarte eine Antwort bis morgen.“ (wir erwarten auch vieles)
  • „Anbei 47 PDFs.“ (bitte erst im zweiten Schritt – nach Aktenzeichen)
Aktenzeichen und Eingangsdatum werden automatisch vergeben. Bitte atmen Sie ruhig weiter.