Auch wenns im Einzelnen redundant werden könnte – hier noch mein zu umfangreich geratener Prozessbericht.
Klasen vs. Berlin im Stadion des Verwaltungsgerichts, Kirchstrasse, Moabit.
(bevor ich loslege: Ja, lieber tobias, das wäre eine nette Sache gewesen zusammen noch einen Kaffee zu trinken. Ich hab mich erst sehr kurzfristig entschieden, da überhaupt hinzugehen sonst hätten wir uns gut verabreden können. Nach der ganzen Geschichte blieb ich aber auch so nicht allein, sondern verbrachte den Rest des Tages mit einem Prozessbesucher aus der Reichsbürger-Ecke, was ja auch ganz interessant sein kann. Darum kann ich über den anschliessenden Fahnenmarsch usw. nix berichten)
Worum ging es denn eigentlich?
Bevor die Veranstaltung begann, vor dem Saaleingang, kam tatsächlich unter den Unterstützern mal diese Frage auf. Einer meinte, es ging um die grundsätzliche Klärung der Besatzung, oder den Staatstreich. Ich schloss das aus und wies auf Nachfrage darauf hin, dass man bei dieser Art von Verfahren erfahrungsgemäss erst im Gerichtssaal erfährt worum es geht, denn eine ordentliche Darstellung eines Sachverhaltes oä. gibt es traditionell bei „solchen Sachen“ eher nicht.
Man konzentriere sich in der Darstellung vor den Verfahren doch hauptsächlich auf das Veröffentlichen der eigenen Verteidigungsstrategie, und die sei in der Regel immer die gleiche - egal worum es geht.
Der Witz wurde nicht verstanden. Vielleicht lag es am timing oder der delivery oder (sehr gut möglich) am Publikum.
Als die Sache dann aufgerufen wurde füllte, ja überfüllte sich der Saal rasch. Als ich gestern schrieb, keine mir Gesichter gesehen zu haben, bezog sich das auf unser Berliner Umfeld – von der Klasentruppe waren etliche aus youtube bekannten Gesichte dabei, der Käptn usw.
Als „rechtlicher Beistand“ hatte neben Rüdiger dieser weisshaarige Typ mit dem Rockerbart Platz genommen. Seine Funktion während der Geschichte war... Ich weiss es nicht... Er sass da...
Das machte er aber ganz ordentlich.
Im Gegensatz zum Rest der Truppe, vielleicht drei oder vier Dutzend, die doch erheblich unruhiger waren als ich es bei diesen Sachen gewohnt bin. Klasen und der Rocker haben anfangs noch die Meute zur Ruhe gemahnt, aber das bekam dann auch eine Eigendynamik nach zwei, drei Rausschmissen.
Ein weisshaariger, weissbärtiger mutmasslicher Alt-Linker wurde irgendwann angezählt, was in ihm die Idee wohl weckte, man können sich durch einen Rausschmiss ein wenig profilieren. Anders war sein Verhalten für mich nicht zu erklären. Als er dann endlich die richterliche Aufmerksamkeit bekamt um die er so gebettelt hatte, wollte er un-be-dingt mit dem Klassiker „wenn es denn der wahrheitsfindung dient“ (raf-sätze schreibt man klein!) abgehen. Beim ersten mal war er sich wohl nicht sicher, dass die Botschaft angekommen war, er musste seinen tollen Einfall gleich zweimal vorführen. Man schämt sich ein bisschen, wenn man sieht wie ein erwachsener Mann sich dermassen entwürdigt ohne es zu begreifen.
Der Einzelrichter (nennen wir ihn Dr. F.) schaute dabei, als ob er im Zoo hässliche Tiere beim Geschlechtsverkehr beobachtet.
Etwas fasziniert, etwas angeekelt.
Den ersten Rauswurf wegen versuchter Ton/Bildaufnahme (5. Spielminute, der Junge stand an der Fensterseite und hielt das Handy sehr deutlich in der Hand) kassierte jemand, der bei irgendeiner rtl2-Dokusoap mitgespielt haben könnte. So von der Ausstrahlung her eher unpolitisch, I think you get the drift. Später gabs noch einen vereitelten Versuch. Ich hasse diese 201er Geschichten. Sehr.
Klasen dann irgendwann da. Auf Beklagtenseite sass ein Vertreter der Stadt, nennen wir ihn Herr X, der sich zeitweise gut amüsiert und seine Sache, als er an der Reihe war, in drei Sätzen vortrug. Mehr wäre bei dieser Sachlage auch absurd gewesen:
Klasens Wagen stand unrechtmässig am Juliusturm der Spandauer Zitadelle (etwas mehr als ein Jahr ist das her), der Abschleppwagen war schon vor Ort.
Klasen kam während des Abschleppvorgangs dazu, und netterweise liess man den Wagen vom Haken statt ihn mitzunehmen und berechnete nur die An- bzw. Leerfahrt (da zeigt der Faschismus seine dreckige Fratze!) – inkl. Gebühren kamen so 120 Euro zusammen.
Nicht besonders exotisch, kein Orchideenfall, passiert in Berlin sicher mehrfach. In der Stunde.
Klasen widersprach dem letzten September, begründete dies mit dem „Staatsstreich“ von 2010, der Form und Geltungsbereich-Gedöhns.
Gut, es gibt Fälle, da gibt es keine guten Argumente.
Da der Sachverhalt völlig unbestritten war, war eigentlich wohl fast egal, was er da vorbringt. Er hätte auch youtube-links vorlesen können. Nun führte also der Widerspruch, in der typischen Manier dieses faschistischen Drecksystems, zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Klasen legt sofort los.
Er hatte Prozeskostenhilfe beantragt, das wurde abgewiesen. Die Gründe der Ablehnung lagen in der Begründung des Antrags: abwegige Rechtsauffassung. In dieser Ablehnungsbegründung war eigentlich schon alles gesagt. Da kam inhaltlich nichts mehr dazu. Gleich zu Beginn, ja vor Beginn der Verhandlung, kannte Klasen schon die Gründe warum es mit seinem Widerspruch wohl nichts wird. Aber wer ist schon so naiv zu glauben, es ginge hier um die Sache.
Nein, es ging darum die Gelegenheit mit Erwachsenen am Tisch zu sitzen vor Gericht die üblichen Thesen loszuwerden, damit die Anhänger und Claqueure sehen... ich weiss es nicht... das man keine Ahnung hat aber Eier?... es „denen da oben“ mal zeigt?... ich weiss es wirklich nicht, es ist so hoffnungslos vom ersten Schritt an. Aber wir reden hier von jemandem, der über Monate vor dem Reichstag harmlose Touristen mit dem Megaphon zumüllt und die Russen um Erlösung vom Faschismus anbettelt. In so einem Kopf ist sicher vieles möglich.
Klasen erweiterte nun die Klage um „Grundrechtsverletzungen“ – man hatte seiner Meinung nach den Art. 3 (Gleichheit), 1 (Würde), 20 III (Vorrang von Verfassung und Gesetz) und 101 (Recht auf gesetzl. Richter) weh getan. Darüber hinaus Anwendung nat-soz. Rechts, „hartnäckige Verweigerung! Alle meine Schriftsätze werden abgelehnt!“, Justitzwillkür und politische Verfolgung und – man merke auf – er werde „sonderbehandelt“.
Kein Zucken in der Miene des Richters, der eine interessante Ausstrahlung hatte: unaufdringlich dominant, leicht genervt, geduldig und ruhig. Aber das „genervt“, das kam schon irgendwie durch.
Klasen ist in dieser Phase noch recht ruhig, spricht aber interessanterweise dabei gerade anfangs meist den Justizangestellten an, den er wohl wegen seiner Rausschmeisser-Rolle als die eigentliche Autorität im Gericht ansieht..? (das sind einfach hilflose Versuche aus seinem Verhalten einen Sinn zu destillieren, tief in mit drin weiss ich es besser: sein Verhalten hat keinen Sinn im Sinne von „Sinn“).
Er wirft die Begriffe „SHAEF“ und „SMAD“ in den Raum. Dann gibts noch ein paar Verstösse gegen das StGB zu melden aus der 257er, 258er Ecke. Aber darauf lohnt sich nicht einzugehen, darum macht das auch keiner.
Hier schweift Klasen dann erwartungsgemäss ab, seine Assoziationsketten sind ganz interessant.
Ich habe mit dazu hier notiert „völlige Desorientierung über den Verfahrenszweck“. Das würde ich mal so stehen lassen...
Denn „es geht“, so Klasen, „nicht um die Umsetzung des Wagens“. „Wir sind nicht hier um Verkehrszeichen zu erörtern“ (das war der Punkt, an dem er fast sachlich wurde und kurz andeutete, er habe wegen eines LKW das Schild nicht... Aber bevor er das beendete, besann er sich des grösseren Zusammenhangs):
„Dafür sind die Vier Mächte zuständig“ (nicht das von ihm angerufene Berliner Verwaltungsgericht? Naja, auch ein Klassiker: die Nichtanerkennung der Instanz vor der man sein Recht durchsetzen will)
„Es geht um eine Grundsatzdiskussion,“ – das war der Punkt an dem der Richter Klasen endlich sagte „Für die Klageerweiterung gebe ich Ihnen jetzt noch 10 Minuten“. Da hatte Rüdiger bereits 15 Minuten mit Unsinn gefüllt. Die restlichen 10 Minuten sollte er das auch noch schaffen.
„Die BRD ist nicht souverän, der Inlandsgeheimdienst untergräbt das Grundgesetz“
Klasen kämpft, ihm werde das Wort entzogen, das rechtliche Gehör. Er schaut rüber zum „Beklagten“. Der grinst. Das wirkt unmittelbar, wie eine Spritze Adrenalin: Klasen wird sofort lauter und leidenschaftlicher. Mit einem kryptischen „man muss hier den Grundsatz klären“ schloss er seinen Vortrag.
Nun ist die Reihe am Beklagten.
Der macht es kurz und bündig:
- Voraussetzungen für Umsetzung: gegeben
- Gebührfestsetzung und Gebührenbescheid: gegeben
- Beantrage daher Klageabweisung
Keine Zeit verschwendet, knapp, sauber und auf den Punkt: so liebt Preussen seine Beamten.
Klasen hat noch einen Antrag.
Man solle prüfen, „seit wann Firmen hoheitl. Rechte ausüben. Das ist die Frage!“ hamletet es. Beruht auf dem Umsatzsteuer-Quatsch und der Tatsache, das Behörden nicht nur hoheitlich tätig sind, sondern auch privatwirtschafltich – und dann eben auch nach Privatrecht behandelt werden, sich im Zweifelsfall vor einem Zivilgericht verantworten müssen wie Du und ich. Die kaufen halt ihre Büromittel statt sie zu beschlagnahmen oder einfach eine Lieferung anzuordnen. Auch so ein Zeichen für den Faschismus in der BRD.
Der Richter verhält sich Klasen gegenüber allerdings so, als habe er einen Erwachsenen vor sich: Das sei alles bereits in der Ablehnungsbegründung der Prozesskostenhilfe abgeklärt...
Ausserdem werde er die PKH jetzt nicht in der mündl. Verhandlung erörtern.
Klasen sammelt bei den Anhängern ein paar Punkte, als er endlich die Worte „Amtsausweis“ und „Ernennungsurkunde“ raus lässt.
Der Richter, inzwischen fast mehr gelangweilt als genervt: „Wie soll denn der Antrag lauten?“
Klasen verpackt die beiden Begriffe in einen ganzen Satz mit Subjekt, Prädikat, Objekt. Er will alle Ernennungsurkunden und Amtsausweise sehen, einschliesslich die der Justizobersekretärin.
Vielleicht malt ihm das Kind des Richters ja mal welche in der Kita...
Der Richter regt bei Klasen kurz an, vielleicht doch mal auf den Sachverhalt „zurück zu kommen“ (das mir dem „zurück“ hab ich nicht verstanden).
Aber keine Chance, die Zurechtweisung wirkt, ganz ähnlich wie vorher das Grinsen des Vertreters der Stadt, wie ein Katalysator auf Klasen. So durchschaubar, so simpel, so vorhersehbar reagiert Rüdi... einfach enttäuschend.
Diese Aufforderung zur Sache zu sprechen bringt Klasen jedenfalls paradoxerweise auf die von nun wiederholt und mantraartig vorgetragene Klage, ihm werde „das rechtliche Gehör verweigert“. Und die Narren auf den Zuschauerplätzen erkennen nicht mal hier, wie durchgeknallt und widersinnig das Ganze ist: Man applaudiert (mal wieder, die Klasen-Unterstützer waren wirklich ungezogen und wären wohl noch stolz darauf, wenn man es ihnen sagte).
Der Richter hätte nun doch gerne (naja...) den Schriftsatz mit der Klageerweiterung. Klasen ist so nett und kann liefern. Aus irgendeinem Grund redet er weiter, ist wohl eine Sache der Gewöhnung.
- Die Ladung, der er sichtbar Folge geleistet hat, sei nicht unterschrieben
- In der BRD herrsche ein Machtvakuum
- Gerichte sind Firmen, alles ist Firma, überall sieht er Firmen
- „Ich werde mich nicht von Coca Cola abschleppen lassen“ Ich habe über diesen Satz nachgedacht und keinen Kontext gefunden, in dem er in der Wirklichkeit Sinn machen könnte.
Dann gibts mal wieder einen Zuschauer zu entfernen, der mit einem unglaublich ehrlichen „Ich verstehe das alles nicht!“ verschwindet.
Darauf geht noch einer, freiwillig. Er sagt, unglaublich dämlich, „die BRD ist kein Staat“ und bekommt dafür Szenenapplaus.
Kurz darauf der Rausschmiss des eingängs erwähnten Weissbarts, der das sehr genoss. Es gibt ja Kinder, die haben gelernt Prügel als eine Art Aufmerksamkeit zu schätzen, weil es eine der wenigen Gelegenheiten ist wo ihre Elten sich um sie „kümmern“. An sowas denkt man, wenn man solche Gestalten sieht. Nicht an Gandhi. Nicht an Bismarck (der ja auch sehr weinerlich sein konnte), nein: an arme Kinder.
Klasen erweitert die Klageerweiterung „gegen alle Obrigkeiten“, aus dem Theaterstück ist endgültig eine Farce geworden. Der Richter fordert kühl die Klasschen Schriftsätze dazu und sagt den Satz, der ihm wahrscheinlich seit einer halben Stunde auf der Zunge liegt.
„Die mündliche Verhandlung ist beendet.“
Nun noch die Anträge – aber zuerst will Klasen Richter Dr. F. „eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes“ überreichen.
Dr.F: „Hab ich“.
Also beantragt Herr Rüdiger Hofmann geb. Klasen „Umfassende Antworten“ sowie völlig überraschenderweise die Ladung etlicher Zeugen, darunter Eberhard Diepgen.
Der Antrag des Beklagen bestand aus einem Wort: „Abweisung“
Nun werden die Anträge bearbeitet, und dann bekommt die Stadt Berlin ihr Geld und das Gericht kassiert die Gerichtskosten. Was man alles für einen Auftritt tut...
Klasen hat also ein Verfahren angestrengt, in dem er dann auf jede sinnvolle Verteidigung oder Vortrag verzichtete und nicht mal den Sachverhalt bestritt.
Er hat wohl weder den Sinn noch die Möglichkeiten des Verfahrens begriffen.
Auf dem Flur, bei Rausgehen, gab sich irgendwie mit einem der Unterstützer ein Wort, wo ich das vorsichtig vorbrachte: „Wenn man nur gehört hätte, was er da erzählt, hätte meine keine Chance gehabt herauszufinden, worum es überhaupt geht.“ Und die sehr überraschende Antwort „das ist mir auch aufgefallen“ führte dann zu einem völlig ungeplanten, aber anregenden Nachmittag.
So, das hab ich jetzt in die Tasten gehauen, manches wird fehlen, manches ist überflüssig, sicher könnte man die Hälfte streichen. Aber ich lasse das jetzt mal wie es ist –
Und, lieber tobias, es wird sich ganz bestimmt noch eine Gelegenheit ergeben. Unsere „Freunde“ lassen uns so schnell nicht im Stich!