Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018  (Gelesen 149820 mal)

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Offline Schattendiplomat

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6330 am: 26. November 2018, 13:46:25 »
(...)
- Jedes, wirklich JEDES Gesetz hat ein Gültigkeitsbereich in seinem Gesetzestext zu beinhalten, sonst ist es ungültig
(...)

Ich frage mich ja woher die Reichsbürgerlichen dieses Wissen immer her haben - es gibt kein Gesetz wie Gesetze formell auszusehen haben. Nur das Grundgesetz regelt hier wer Gesetze zu was verabschieden darf (Zuständigkeiten) und was Gesetzte (nicht) beinhalten dürfen.
Es gibt auch keine "internationalen Gesetzte" (richtiger wäre mMn übrigens Verträge) welche regeln wie Gesetze formell auszusehen haben, wie diese heißen müssen oder wer diese beschließen muss.
Das wäre auch sinnlos weil keine Organisation die politischen und verwaltungstechnischen Mittel hätte um die Einhaltung von so etwas weltweit zu überwachen und v.a. auch durchzusetzen (Stichwort: Staatsmacht).

Dazu kommt, dass es auch nicht immer sinnvoll ist einen Geltungsbereich festzulegen, gerade bei einer Verfassung (also unserem Grundgesetz) wäre so etwas kontraproduktiv - weil nehmen wir an aus irgendeinem Grund ändern sich die Landesgrenzen, dann müsste ein nicht unerheblicher Aufwand zur Änderung vollzogen werden.
Zumal das GG durchaus einen Geltungsbereich hat es heißt nämlich "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" und gilt daher  innerhalb der Staatsgrenzen des sich so nennenden Staates (BRD) der seine Staatsmacht nach innen und außen durchsetzten kann (BRD).

Das ist etwas ganz praktische Nichts Theoretisches oder Bürokratisches wie der Erpel Rüdi sich das so vorstellt. Aber für so flexibel Denken scheint man unter Reichsbürgern nicht in der Lage bzw. das ist mMn* sogar eines der Kernprobleme dieser Gruppierung.

Edit:
(...)
- Wirtschaftsgebiet hört sich nach Firma an
(...)
Achso Rüdi du Dummbeutel es heißt übrigens auch Verträge was Länder untereinander abschließen, oh nein das ist ja ein Wort aus der Geschäftswelt! Es ist also bewiesen, dass alle Staaten die Verträge mit anderen Staaten und Organisationen haben Firmen sind!
Das nennt man in der Rhetorik übrigens einen logischer Fehlschluss! hört sich logisch an, ist aber völliger Unsinn. Was war zuerst Wirtschaft oder Staat? Wie interagieren Wirtschaft und Staat?
Tatsächlich sind alle Staaten auch irgendwie Firmen, eben weil sie auch mit solchen zusammenarbeiten müssen. Auch haben selbst mittelständische Firmen teils (politisch anmutende) Strukturen und Mechanismen die in Staaten üblich sind, deshalb sind sie aber noch lange keine Staaten. Methoden die für eine Firma nützlich sind und auch diesem Bereich kommen können auch für einen Staat, eine Gemeinde, ... sinnvoll sein (z.B. Personalmanagement, Beschaffungswesen, ...).
Nur weil ein Begriff, eine Methode, ... aus einem Bereich stammt heißt das nicht, dass diese nicht für einen anderen Bereich sinnvoll ist.

So... erstmal genug über diesen Dummschwätzer aufgeregt, ich schau mal, dass ich ein paar Scheuklappen kaufe und sie Rüdi als Geschenk kaufe - das wäre wohl das passende Ausrüstungsstück um darzustellen wie er durch die Welt geht.
« Letzte Änderung: 26. November 2018, 15:22:48 von Schattendiplomat »
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Offline SchlafSchaf

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6331 am: 26. November 2018, 13:49:51 »
Ich frage mich ja woher die Reichsbürgerlichen dieses Wissen immer her haben - es gibt kein Gesetz wie Gesetze formell auszusehen haben. Nur das Grundgesetz regelt hier wer Gesetze zu was verfassen darf (Zuständigkeiten) und was Gesetzte (nicht) beinhalten dürfen.
Es gibt auch keine "internationalen Gesetzte" (richtiger wäre mMn übrigens Verträge) welche regeln wie Gesetze formell auszusehen haben, wie diese heißen müssen oder wer diese beschließen muss.
Das wäre auch sinnlos weil keine Organisation die politischen und verwaltungstechnischen Mittel hätte um die Einhaltung von so etwas weltweit zu überwachen und v.a. auch durchzusetzen (Stichwort: Staatsmacht).

Dazu kommt, dass es auch nicht immer sinnvoll ist einen Geltungsbereich festzulegen, gerade bei einer Verfassung (also unserem Grundgesetz) wäre so etwas kontraproduktiv - weil nehmen wir an aus irgendeinem Grund ändern sich die Landesgrenzen, dann müsste ein nicht unerheblicher Aufwand zur Änderung vollzogen werden.
Zumal das GG eigentlich einen Geltungsbereich es ist nämlich das "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" und gilt daher auch innerhalb der Staatsgrenzen des sich so nennenden Staates der seine Staatsmacht nach innen und außen durchsetzten kann.

Das ist etwas ganz praktische Nichts theoretisches oder bürokratisches wie der Erpel Rüdi sich das so vorstellt. Aber für so flexibel Denken scheint man unter Reichsbürgern nicht in der Lage bzw. das ist mMn* sogar eines der Kernprobleme dieser Gruppierung.

Du sollst doch nicht immer mit Fakten kommen!  :read2:

Das verwirrt unsere Kunden doch immer so  :nono:
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6332 am: 26. November 2018, 15:09:58 »
Ach Rüdi, du antisemitische Torfnase, es ist eigentlich ganz einfach.


Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6333 am: 26. November 2018, 15:30:36 »
Da ist euer Denkfehler. Nazidreck-Rüdi hapert es nicht nur am Verstehen wollen, sondern auch können. Der Schädel vollgestopft mit Nazidreck, da hat jede Jauchegrube mehr Intelligenz... Ich gehe ja auch nicht zu einem Hundehaufen und versuche zu erklären wie Dinge laufen.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6334 am: 26. November 2018, 15:52:21 »
es heißt nämlich "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland"
Jetzt bis Du der Nazi-Ente aber auf den Leim gekrochen. Das behauptet er ja immer, dass es so heißen müsse. Tatsächlich heißt es aber "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", was laut brauner Ente ein Beleg dafür ist, dass wir nicht souverän sind.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6335 am: 26. November 2018, 16:03:44 »
Die EU ist kein Staat - das hat auch keiner behauptet ihr Dödel

Ab 5:15 vergleicht sich der kleine Hetzer ernsthaft mit Luther und Jesus  :facepalm:

« Letzte Änderung: 26. November 2018, 16:28:22 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline kairo

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6336 am: 26. November 2018, 16:21:12 »
es heißt nämlich "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland"
Jetzt bis Du der Nazi-Ente aber auf den Leim gekrochen. Das behauptet er ja immer, dass es so heißen müsse. Tatsächlich heißt es aber "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", was laut brauner Ente ein Beleg dafür ist, dass wir nicht souverän sind.

Aber in der alten Präambel (bis 1990) stand tatsächlich "der Bundesrepublik Deutschland". Also alles ungültig, weil widersprüchlich.
« Letzte Änderung: 27. November 2018, 08:56:51 von kairo »
 
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Offline Pantotheus

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6337 am: 26. November 2018, 16:33:39 »
Dass Gesetze einen Geltungsbereich haben müssen, lesen RD gewöhnlich aus einem älteren Verwaltungsgerichtsurteil heraus, in dem es um eine gebietsbezogene Verordnung ging. Dass sich bei einem Erlass, der sich auf eine bestimmte Fläche bezieht, seien dies Bauordnungen, Regelungen für Naturschutzgebiete, Jagdgebiete, Gewässerschutzzonen o. dgl. mehr, die Frage des Geltungsbereichs anders stellt als bei allgemeinen Gesetzen, die überall da gelten, wo der Staat, dessen Gesetzgeber diese Gesetze erlassen hat, seine Staatsgewalt ausübt, dürfte einleuchten. Bei gebietsbezogenen Erlassen hingegen muss schon klar werden, wo das betreffende Gebiet eigentlich liegt und wie es abgegrenzt ist.
Internationale Verträge können ganz unterschiedlich benannt werden, etwa als Vertrag, Staatsvertrag, Übereinkommen, Vereinbarung, Konvention usw. Hier kommt wieder das wortmagische Denken der RD ins Spiel: Was nicht genau dieselbe Bezeichnung trägt, ist nicht dasselbe. Dabei kommt es darauf nicht an. Entscheidend ist die Rechtsnatur einer Vereinbarung, zumal die Originaltexte oft genug in einer Fremdsprache, häufig Englisch oder Französisch, abgefasst sind und daher im Deutschen schon mit einer übersetzten Bezeichnung benannt werden (wobei es bei manchen internationalen Vertragen auch konkurrierende Bezeichnungen gibt).

Was die Gestaltung rechtsetzender Erlasse angeht, so beruht diese zu einem Teil auf den Vorgaben der Verfassung, in Deutschland also des Grundgesetzes, im Übrigen aber auf herrschender Übung und auf den Gepflogenheiten der jeweiligen Rechtsprechung und Rechtslehre. Das GG gibt z. B. vor, dass zur Gültigkeit eines Gesetzesbeschlusses eine mehrheitliche Zustimmung des Bundestages erforderlich ist. Diese muss also irgendwo vermerkt sein. Weiter ist erforderlich, dass der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hat, bei gewissen Gesetzen ist auch dessen Zustimmung nötig. Beides muss irgendwo vermerkt sein. Danach muss der Bundespräsident ein Gesetz "ausfertigen", wofür das Grundgesetz aber keine weiteren Vorgaben macht. Endlich muss das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Auch für die genaue Gestaltung des Bundesgesetzblattes macht das GG keine Vorgaben, ebenso nicht für die zu verwendenden Formulierungen im Eingang und am Ende eines auszufertigenden bzw. zu veröffentlichenden Gesetzes. Die heute gebräuchlichen Formulierungen haben sich als Brauch nun einmal so eingespielt, man könnte es sicher anders machen.
Bei der Formulierung von Gesetzeswortlauten berücksichtigt der Gesetzgeber auch die bestehende juristische Begrifflichkeit. Es ist ja auch nicht sinnvoll, in jedem Gesetz andere Bezeichnungen für Sachverhalte zu verwenden, die bereits in bestehenden Gesetzen benannt wurden. Da die Rechtswissenschaft in Deutschland deutlich älter ist als die erste gesamtdeutsche Verfassung und noch einmal deutlich älter als das Grundgesetz, nimmt man eben Bezug auf das, was schon lange da und bekannt ist.

Im Übrigen hat die Bundesregierung ein "Handbuch der Rechtsförmigkeit" erstellen lassen, das bei der Bearbeitung von Erlassentwürfen zu beachten ist. Dieses Handbuch stellt aber keine eigene Rechtsquelle dar, sondern soll nur sicherstellen, dass Entwürfe, die die Bundesregierung an Bundesrat und Bundestag weiterleitet, einheitlich gestaltet sind, die bestehende Begrifflichkeit beachten usw.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6338 am: 26. November 2018, 16:46:39 »
Ich bin nur gespannt, was die Schweriner Staatsanwaltschaft aus dem Ermittlungsverfahren (wegen Beleidigung) gegen die Ente macht. Ein Aktenzeichen gibt es wohl noch nicht.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6339 am: 26. November 2018, 16:47:22 »
Rüdi fragt deshalb, ob es vom SSL Todeslisten gegen ihn geben könnte :think:
Rüdi, das fällt leider unter das Dienstgeheimnis :hand:

Genau!
Und dieses SSL-Geheimdienst-Memo

Spoiler


wurde auch nicht bei der letzten Abteilungsleiterbesprechung ausgegeben!

 :shifty:   :liar:

[close]

 ;D


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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6340 am: 26. November 2018, 17:01:45 »
es heißt nämlich "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland"
Jetzt bis Du der Nazi-Ente aber auf den Leim gekrochen. Das behauptet er ja immer, dass es so heißen müsse. Tatsächlich heißt es aber "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", was laut brauner Ente ein Beleg dafür ist, dass wir nicht souverän sind.

Aber in der alten Präambel (bis 1990) stand tatsächlich "für die Bundesrepublik Deutschland". Also alles ungültig, weil widersprüchlich.

Sind wir ehrlich eigentlich ist der Erpel mir (und Einzelne hier) auf den Leim gegangen ;) - rein von der Logik (das steht schlicht nirgends) kann man jeder Verfassung und somit auch dem Grundgesetzt den Beitext "des/der X" geben und bei X das Land einfügen für welche diese Verfassung entwickelt wurde.
Es ist einfach völlig egal wie der Text heißt welcher die Grundfunktionen und Grundwerte eines Staates definiert und ob dieser einen Geltungsbereich hat - sie gilt eben für jenen Staat für den die verfasst wurde in jenem Bereich in dem dieser seine Staatsmacht durchsetzen kann.

Wie auch Der Status des Friedens ist eine Verfassung etwas Praktisches und Nichts Theoretisches, man benötigt eine Staatsmacht welche sie umsetzt und dann ist es völlig egal ob sie "Einhornknudelgesetzt" oder "Kekskrümelrezept" heißt und ob ein Geltungsbereich definiert wurde.
Sie wird dort umgesetzt und gilt dort wo der betreffende Staat dies mit seiner Staatsmacht durchsetzen kann - ganz einfach. Es gibt nämlich schlicht keine übergeordnete Autorität welche etwas Anderes durchsetzen könnte nur weil die Verfassung "Einhornknudelgesetzt" und nicht Verfassung heißt.

Da kann der Erpel noch so oft aber, aber, aber, … auf dem Marktplatz rumbrüllen, wenn er etwas versucht das gegen die geltenden Gesetzte ist bekommt er eins übergezogen egal ob ihm diese gefallen oder ob er diese für legitim hält - außer er würde es schaffen sich Verbündete zu holen welche in der Lage sind Widerstand zu leisten.
Es gibt aber wie gesagt keine wachende Autorität und andere Staaten die entsprechende Verträge mit der BRD haben werden sich kaum um irgendwelche imaginären bürokratischen Fehler scheren und noch weniger um Erpel Rüdi.

Damit sind wir wieder am Kern der Sache angekommen: Rüdiger Hoffmann, der Entenkönig ist ein völlig unbedeutender Dummschwätzer mit keinerlei nennenswerten Bildung und ohne ersichtlichen geistigen Horizont um irgendetwas komplexere zu begreifen.
« Letzte Änderung: 26. November 2018, 17:26:40 von Schattendiplomat »
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Offline Caligula

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6341 am: 26. November 2018, 17:23:44 »
Rüdi fragt deshalb, ob es vom SSL Todeslisten gegen ihn geben könnte :think:
Rüdi, das fällt leider unter das Dienstgeheimnis :hand:

Genau!
Und dieses SSL-Geheimdienst-Memo
Spoiler

wurde auch nicht bei der letzten Abteilungsleiterbesprechung ausgegeben!
 :shifty:   :liar:
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 ;D

Dann wurde dieses Spiel auch ursprünglich von uns entwickelt? Die erste rustikale Variante zur Ausbildung der Feldagenten.

Germany's next superior Duck würde das sofort glauben tun. Reicht bestimmt für ein neues Video und alle haben was zum Lachen. Existiert eigentlich schon eine Bullshit-Bingo-Variante vom Entenkönig? 
 
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Offline Pantotheus

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6342 am: 26. November 2018, 17:34:46 »
Es ist einfach völlig egal wie der Text heißt welcher die Grundfunktionen und Grundwerte eines Staates definiert und ob dieser einen Geltungsbereich hat - sie gilt eben für jenen Staat für den die verfasst wurde in jenem Bereich in dem dieser seine Staatsmacht durchsetzen kann.

Wie auch Der Status des Friedens ist eine Verfassung etwas Praktisches und Nichts Theoretisches, man benötigt eine Staatsmacht welche sie umsetzt und dann ist es völlig egal ob sie "Einhornknudelgesetzt" oder "Kekskrümelrezept" heißt und ob ein Geltungsbereich definiert wurde.
Sie wird dort umgesetzt und gilt dort wo der betreffende Staat dies mit seiner Staatsmacht durchsetzen kann - ganz einfach. Es gibt nämlich schlicht keine übergeordnete Autorität welche etwas Anderes durchsetzen könnte nur weil die Verfassung "Einhornknudelgesetzt" und nicht Verfassung heißt.
Da erlaube ich mir, noch ein wenig an der Schraube weiter zu drehen:
Es gibt die Unterscheidung zwischen "pouvoir constitué" und "pouvoir constituant". Hat ein Staat eine Verfassung, so hat die verfasste Staatsgewalt diese Verfassung zu beachten und ggf. durchzusetzen. Es gibt aber immer wieder Umbruchsituationen, in denen das alte Verfassungsrecht nicht mehr beachtet wird und neues noch nicht gesetzt wurde.
Gehen wir an den Anfang des modernen Verfassungsstaates zurück: 1789 erklärten sich die französischen Generalstände zur "Nationalversammlung" und beanspruchten das Recht für sich, dem Staat eine Verfassung zu geben, was letztlich auch geschah. An diesem Vorgang ist verschiedenes revolutionär: Die Generalstände waren ursprünglich wohl nur dazu ermächtigt, Steuern zu bewilligen. Im Lauf der Zeit haben sie sich aber auch mit anderen Fragen befasst. Die Generalstände wurden in einer Verfassungskrise, als sich die verschiedenen Organe des Staates gegenseitig blockierten, nach langer Pause einberufen. Bei der Einberufung wurde ausdrücklich die Durchführung von Reformen, zu denen andere Organe des Staates nicht (oder nicht ausreichend) ermächtigt waren, als Verhandlungsgegenstände genannt. So verstand der König die Aufgabe der Generalstände, so sahen es auch die Parlamente und wohl auch die meisten übrigen Akteure unter Einschluss der Wähler. Auf Grund der langen Pause seit der letzten Einberufung und mangels geschriebener Verfassung war auch nicht klar festgelegt, welche Rechte den Generalständen zukommen sollten.
Revolutionär war am Akt der Generalstände, sich zur Nationalversammlung zu erklären und sich die Aufgabe, eine Verfassung zu erlassen, zu geben, dass von der bisherigen Praxis der Abstimmung nach Ständen zur Abstimmung nach Köpfen gewechselt wurde, dass auch die Gliederung in Stände aufgegeben wurde, dass die Abgeordneten sich als die Vertreter und Bevollmächtigten der ganzen Nation ansahen, dass sie die Souveränität des Staates nicht dem König, sondern der Gesamtheit der "Nation" zuschrieben und in der Nation die Quelle ihres Rechts, über den gesamten Staat zu verfügen, sahen.
Durch die Erklärung zur verfassungsgebenden Nationalversammlung rekurrierten die Abgeordneten der Generalstände also auf einen Grundsatz, der in der Ordnung des bestehenden Staates nicht vorgesehen war. Die Nationalversammlung war nur noch durch die Wahl ein Organ des bisherigen Staates, als verfassungsgebendes Organ aber nicht mehr an die bestehende Ordnung gebunden. Die Nationalversammlung war also gleichsam "außerkonstitutionell". Somit war sie nicht mehr "pouvoir constitué" (als Teil eines verfassten Staates), sondern "pouvoir constituant" als Verfassungsgeberin für einen erst noch zu organisierenden Staat.
An diesem Punkt kommt nun die Frage der Staatsgewalt ins Spiel: Letztlich war die französische Nationalversammlung nur deswegen erfolgreich, weil sie auf Anerkennung breiter Kreise stieß, selbst der König sich zur Zusammenarbeit mit ihr entschloss und ihre Entscheidungen letztlich durch den vorhandenen oder neu geschaffenen Staatsapparat auch ausgeführt wurden. Hätte sie es nicht geschafft, die tatsächliche Macht im Staat zu erringen und auszuüben, hätte sie etwa so geendet wie all die "Königreiche", "Bundesstaaten" usw., die mehr oder weniger feierlich durch RD ausgerufen und mittels "Gründungsurkunden" mit blutigen Fingerabdrücken und nasser blauer Tinte "geschaffen" wurden. Mangels tatsächlicher Wirksamkeit sind dies reine Fantasiegebilde geblieben.
Ein deutscher Jurist hat es einmal plakativ auf die Formel gebracht: "Macht schafft Recht", was in dieser Form zu kurz greift, aber den richtigen Gedanken enthält, dass ein - auch außerkonstitutioneller - Verfassungsgeber darauf angewiesen ist, dass seine Beschlüsse auch tatsächlich umgesetzt und von einer Staatsgewalt getragen werden.
Blicken wir in die deutsche Geschichte, sehen wir, dass die politischen und verfassungsrechtlichen Umbrüche nach den beiden Weltkriegen nicht durch "buchstäbliches Recht" getragen wurden. Die Verkündung der (damals noch gar nicht vollzogenen) Abdankung des Kaisers, die Ausrufung der Republik und die Übergabe der Regierungsgewalt an das Kabinett Ebert waren nicht durchs Recht gedeckt, sondern den tatsächlichen Verhältnissen geschuldet und der revolutionären Gewalt: Matrosen, Soldaten, aber auch viele gewöhnliche Bürger nahmen einfach keine Befehle der monarchischen Regierungen mehr entgegen.
Doch auch hier zeigt sich wieder, dass sich die durch die Umstände berufenen Regierungen und die Nationalversammlung letztlich durchsetzen konnten, weil sie ausreichende Unterstützung durch die Bevölkerung, durch die bestehende Verwaltung, durch das Militär usw. erhielten und tatsächlich Staatsgewalt ausüben konnten.
Nach dem zweiten Weltkrieg ist dies dadurch etwas anders und nicht so deutlich zu erkennen, weil die tatsächliche Staatsgewalt zumindest vorübergehenden von den Besatzungsmächten ausgeübt wurde. Mangels funktionierenden Staates und somit eines "pouvoir constitué" sah sich aber letztlich erneut der "pouvoir constituant" berufen, Deutschland eine Verfassung zu geben.
Das ist nun einmal so und gilt, gerade angesichts der inzwischen verstrichenen Zeit und der allgemeinen Anerkennung des geschaffenen Staatswesens, als Recht. Das ist das, was auch als "normative Kraft des Faktischen" bezeichnet wird.

Dass dies gewissen Kreisen nicht passt, die sich ein völlig anderes Staatswesen wünschen, steht auf einem anderen Blatt. Mangels tatsächlicher Macht zur Durchsetzung ihrer Vorstellungen berufen sie sich halt auf ein angebliches "Recht", das sie in einem längst untergegangenen Staat zu erkennen glauben.
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Offline Evil Dude

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6343 am: 26. November 2018, 18:08:42 »
Existiert eigentlich schon eine Bullshit-Bingo-Variante vom Entenkönig?

Klar gibt es das schon!

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Offline Gelehrsamer

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatlenlos.info im Jahr 2018
« Antwort #6344 am: 26. November 2018, 18:17:42 »
Noch zwei ergänzende Anmerkungen zu den Themen "Grundgesetz" und "Geltungsbereich".

1. Die Bezeichnung "Grundgesetz" für eine Verfassung ist nicht nur in Deutschland üblich. Ebenso zB die Niederlande ("grondwet" = Grundgesetz"). Besonders interessant ist Belgien: Die niederländische Sprachfassung heißt ebenfalls "grondwet", die französische "constitution" (= Verfassung). Die dänische Verfassung heißt "Grundlov", die norwegische "Grunnloven" etc.

2. Bei der von RD immer wieder bemühten Entscheidung des BVerwG handelt es sch um ein Urteil vom 8.11.1963 - I C 74.61 = BVerwGE 17,192. Der Leitsatz lautet: "Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip". Erwartungsgemäß kann man daraus natürlich nicht ableiten, dass jede Rechtsnorm ihren Geltungsbereich nennen muss. In der Entscheidung heißt es:

"Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet; ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind. Ohne die Bestimmung der Fläche, auf der dieses Verbot gilt, hat somit die Landschaftsschutzverordnung keinen vollständigen Inhalt"

Das heißt: Grundsätzlich deckt sich der Geltungsbereich einer Norm mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Stelle: Bundesgesetze gelten im Bundesgebiet, Landesgesetz im jeweiligen Bundesland, Verordnungen / Satzungen der Städte, Kreise und Gemeinden auf dem Gebiet der jeweiligen Kommune. Nur wenn hiervon abgewichen wird, kann folgerichtig eine Unklarheit über den räumlichen Geltungsbereich einer Norm entstehen. In diesem Falle bedarf es einer präzisen Beschreibung des Geltungsbereichs in der betreffenden Regelung, damit die Bürger wissen können, wo sie sich nach der Regelung richten müssen. Dieses Erfordernis  ist aber ein seltener Spezialfall.