Sehe und höre ich das richtig, dass er sich darüber beklagt, dass Herr Leuschner erwähnte, dass die Dauerveranstaltung aus "Sicherheitsgründen" verboten werden müsste ?
Das war mir entgangen, danke für den Hinweis. Offenbar rückt die Wittenburger Versammlungsbehörde der Oberente jetzt deutlich auf den Pelz, lustigerweise liegt das aber an seiner eigenen Beschwerde und seinem Video. Ich habe das Stückchen aus diesem
Video mal transkribiert, Rüdi ist völlig durch den Wind, sein Gestammel enthält Mengen an grammatikalischen Fehlern (die habe nicht ich reingebaut!). Die interessant Stelle beginnt ungefähr bei 09:29:
09:29
Dann haben wir auch aufgenommen Kontakt dazu mit dem Ordnungsamt in Wittenburg, Sandra Berger, Leiterin dieser Einrichtung dort, und die sollten darüber informiert werden, also
Wittenburg und wir haben jetzt gesagt, okay das ist ja jetzt eine Gefährdungslage, auch für die Kinder selber, alles klar, das so weiter und so fort, und dann wurde gesagt durch Sandra Berger Wittenburg, wir sollen uns dringend an den veranstaltungsversammlungsverantwortlichen, also der das betreut, Frank Leuschner, wenden in der Funktion Fachgebietsleiter Ordnung.
Das haben wir heute telefonisch gemacht und das Ergebnis teile ich ihnen dazu jetzt protokollarisch einfach mal mit.
Das Gespräch ist also, das Telefon wurde sofort auf Raumklang gestellt, damit war da sein Telefon sehr schlecht verständlich geworden, ja und das, dann wurde, war, ist eine Grundsinn aus
meiner Sicht abweisende, aggressive Gesprächshaltung desjenigen und es wurde ja, wir haben das geschildert und die Antwort gebe ich ihnen kurz und knapp da rein was der gesagt hat:
Wenn das so ist, dann müssen wir die Wittenburger, die Veranstaltung verbieten, die Versammlung dort verbieten, also die darf dann nicht stattfinden Sicherheitsgründen.
Klares Eigentor würde ich mal sagen.
Da hab ich gesagt, das kann doch nicht wahr sein, wir haben also seit, äh, bei der dritten Strafanzeige, bei der zweiten, mit insgesamt zwei Strafanzeigen bereits Antrag auf
Polizeischutz gestellt, die Polizei ist vor Ort, es gibt dort keinen Polizeischutz, haben wir festgestellt, dass sie nicht vor Ort ist, aber auch nicht kommt wenn man sie ruft, das haben
wir der Vergangenheit festgestellt.
Wieviele Strafanzeigen waren es denn nun? Und wieviele davon sind grundlos eingestellt worden?
Rüdi, da du hier nun mitliest, erzähl doch mal.
Die zweite Sache ist, die Polizei ist dafür zuständig, dass wir unsere Versammlungsfreiheit gemäß Artikel äh 5 glaub ich war das, grundgesetz, ich hab das nicht im Kopf jetzt, ist auch egal
spielt alles keine Rolle mehr, gemäss Grundgesetz auch wahrnehmen können, zum Beispiel unser Menschenrecht auf Versammlung ohne Waffen friedlich und unter freiem Himmel,
das muss uns gewährleistet werden und man kann also nicht mit ein paar Kindern oder heranwachsenden Jugendlichen das versuchen zu unterbinden.
Es ist übrigens
Artikel 8 Grundgesetz. Artikel 5 regelt die Meinungsfreiheit. Rüdi: Für dich als Service habe ich den Artikel verlinkt, dann kannst du ihn nochmal nachlesen. Für dich ist übrigens auch Absatz 2 wichtig.
Das ist also die nächste, äh, er hat gesagt das geht nicht und das war diese Androhung gewesen, als das habe ich als Androhung empfunden, dass das also auch als eine Ankündigung, ja, desweiteren wurde dann reingegeben, dass wir nicht filmen da sollen, wir sollen also nicht filmen, wir sollen nicht, er sagt das aus dem Veranstaltungsraum heraus filmen, sie müssen sich
vorstellen, das ist ein öffentlicher Platz wie diese Tischplatte was sie hier sehen, ein großer Platz, mit gebäuden drumherum, das sehen sie ja auch bei dem Film und Fahrzeuge und
wir dürfen die Kamera nicht mehr normal bewegen, also es ist ja unser Veranstaltungsraum der Markt, ja, das ist ganz normal, wir sind zwar auf eine Seite mit Fahrzeuge, sind so, steht so Fahrzeuge, da filmen wir natürlich nicht durch, das klar, aber so uns ganz normal, wie das ist mit Vordergrund und Hintergrund, wie das für einen Film ganz normal ist, ja, also wir dürfen,
sollen nicht filmen, ja, wir sollen dort nicht filmen und die sagen, dass Verstöße, das ist ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, was kann denn das sein, das ist ja unglaublich, ja wir machen dort eine Kunstversammlung sozusagen, wir machen dort unser Versammlung unter freiem Himmel, ja, und sie behaupten, wir verstoßen gegen ein Kunsturhebergesetz, das kann doch nicht wahr sein.
12:54
Tja, nun. Wer sich nicht an Gesetze und Vorgaben hält, muss die Konsequenzen tragen. Rüdi, ich weiss, das dir das fremd ist und du dich am liebsten in der Ackerfurche versteckst, aber das gilt auch für dich. Die Auflage für deine Veranstaltung war, keine Unbeteiligten Personen zu filmen und dann ungefragt zu veröffentlichen. Das ergibt sich übrigens aus dem Kunsturhebergesetz, nur am Rande. Hier ist für dich dieser
Teil wichtig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, das die Wittenburger Behörden (endlich) ernsthaft gegen die Oberente vorgehen und mit etwas Glück sein Standplatz am Markt bald Geschichte ist. Mal sehen, ob er am Donnerstag etwas zurückhaltender ist oder völlig abgeht.