Ich hoffe mal, dass Auflagen nicht nur erteilt, sondern deren Einhaltung auch geprüft wird
Die Auflagen gelten doch gar nicht für den Entenpräsidenten und seinen Verein. Schließlich ist das ja sowieso keine Demo, außerdem haben er und seine Enten ja unter Eid -mit Daumenabdruck und Eidformel- mehrfach zurückgewiesen und ein Gegenangebot gemacht. Es gab, egal wo sie es eingereicht haben, nirgendwo eine Antwort oder eine Stellungnahme.
Da Rüdiger aber ein Mensch ist und die Auflagen nur für den Verein und Personen gelten, gilt es nicht für ihn. Mit Rüdiger läuft das nicht. Das wird jetzt bis zum "High Court" ausprozessiert werden. Schließlich ist der Entenpräsident mit seinen Enten nicht nur ein echter Mensch mit Lebenderklärung und allem PiPaPo...er ist auch indigener, entnazifizierter Deutscher und da gelten nur die göttlichen Naturrechte. Soll ihm mal irgendwer das Gegenteil beweisen.
Der Leuschner ist jetzt sowieso weg vom Fenster. Der soll nur weiter über den Entenpräsidenten lachen und ihn nicht ernst nehmen. Mit diesem Bescheid ist er jetzt weg vom Fenster. Für alle Zeiten. Der wird sich wundern.
Tja, so ist das mit den Auflagen im begrenzten Verstand des Entenpräsidenten.