Hinzu kommt bei RD eine ganz eigene Art der, sagen wir mal: Rechthaberei. Wenn ich eine Behörde oder ein Gericht anschreibe, mein Anliegen vorbringe und dann den Bescheid erhalte, dass die angeschriebene Stelle nicht zuständig sei, dass ich meinen Antrag überdenken und ggf. zurückziehen und bei der zuständigen Stelle einreichen solle, dann schaue ich die Angelegenheit nochmal an, lese im Gesetz nach, was dort bezüglich Zuständigkeit steht, und wende mich ggf. dann wirklich an die zuständige Stelle, sollte ich falsch gelegen haben.
Doch nicht so ein RD. Hat er einmal das Verwaltungsgericht angerufen, obwohl er sich ans Finanzgericht wenden müsste, hat man ihn sogar noch auf die möglichen Kosten seines Beharrens hingewiesen, dann verlangt er erst recht, dass das VG seine Klage behandelt und ihr erst noch vollumfänglich statt gibt. Darunter tut's der typische RD nicht, zumal wenn er "Strafanzeigen" gegen deutsche Behördenmitarbeiter nach Moskau oder St. Petersburg, zur UNO oder zum IGH schickt.