@DerDude Unbekannter Nr. 2 (warum muss ich jetzt an den Popo-Club denken?
) ist Wolfram Nahrath. Der ist wirklich Anwalt.
Rüdi hat noch immer nicht begriffen, dass Ordner keine Hilfspolizisten sind. Ordner haben die Aufgabe, das Befolgen der Anweisungen des Versammlungsleisters zu überwachen und ggf. die Versammlungsteilnehmer anzusprechen. Sie haben niemanden festzuhalten und der Polizei zu übergeben. Insbesondere haben sie nicht die Arbeit von Journalisten zu kontrollieren.
Wie das ausgeht, hat Rüdi doch eine Woche vor seiner Show beim Volxnikki gesehen. Da hat der Schlimper-Pimer auch versucht, Journalisten das Fotografieren durch körperlichen EInsatz von Ordnern zu untersagen. Das gab eine deutliche Ansage der Polizei.
Und anzeigen kann Rüdi soviel er will. Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz sind absolute Antragsdelikte. Ohne Strafantrag der Geschädigten passiert da gar nix. Das Kunsturhebergesetz untersagt auch nicht das Anfertigen von Aufnahmen, sondern nur deren Verbreitung.
Ach wird das lustig, wenn da demnächst 20 Möchtegern-Polizisten meinen, sie hätten irgendwas zu bestimmen.