Habe selbst einen Fall erlebt wo ein Versicherter das Land verlassen hat und die minderjährigen Angehörigen dadurch schlagartig unversichert waren. Sollte man nicht für möglich halten, ist aber so.
Das ist mir selber -als Angestellter!- schon passiert. Vor 20 Jahren, bevor die GKV geöffnet wurde, wechselte ich in meinem Unternehmen -dort BKK-versichert- in eine andere Gesellschaft (Sachversicherung statt Private Krankenversicherung), ahnungslos, daß die BKK für die dortigen Beschäftigten nicht zugänglich war. Nach ein paar Wochen guckte ich dumm aus der Wäsche, als ich einen Anruf von der Personalabteilung bekam, ob mir bewußt sei, daß ich seit dem Wechsel keine Krankenversicherung mehr hätte
Das wurde geregelt, es ist heutzutage auch nicht mehr möglich, aber Tatsache ist, daß es tatsächlich einige Leute ohne Krankenversicherung mehr gibt.
Häufiger als die Abmeldung ins Ausland ist der Grund hierfür, daß PKV-Versicherte, meist Selbstständige, ihre Beiträge nicht mehr zahlen (können) oder die Versicherung kündigen. Der Versicherer kann eine Voll-KV nicht kündigen (außer bei Nichtzahlung der Prämie), aber der Versicherte kann das.
Später ist es schwierig bis unmöglich, wieder eine Krankenvericherung zu bekommen. Privatversicherungen müssen ihn nicht annehmen und in gesetzliche Versicherungen kommt er mangels Anspruchsgrundlage nicht rein.