Autor Thema: RD-Geblubber auf Wikipedia Auskunft  (Gelesen 2566 mal)

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RD-Geblubber auf Wikipedia Auskunft
« am: 4. Dezember 2019, 10:15:46 »
Disclaimer: Sollte der Hohen Staatsführung das Thema nicht konvenieren, so möge sie es verschieben. Wohin auch immer.  :)



Auf etwas höherem Niveau als GuteFrage befindet sich die Auskunft der Wikipedia.
Meist werden dort durchaus interessante Dinge ventiliert.
Meist.
Aber halt nicht immer.


Es hat etwas gedauert, bis ich den Gang der Dinge verstanden habe, aber es war wohl so:

Eine IP hat etwas bei der Grundrechtepartei zum Thema Einigungsvertrag gefunden
https://grundrechtepartei.de/expertise-einigungsvertrag/

Dann hat diese IP zum Lemma Vollmacht (Völkerrecht)
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollmacht_(V%C3%B6lkerrecht)

eine Disku eröffnet mit der Frage
Zitat
Vertrag gültig, trotzdem eine Vertragspartei gemäß der eigenen Staatsverfassung nicht zum Vertragsabschluss legitimiert ist?


Die Frage, um die es geht, steht im Titel. Sie ist im Artikel nicht geklärt. Ich würde mir wünschen, dass er um diese Info ergänzt wird.

Bsp.: Angenommen die 10. Volkskammer der DDR war gemäß ihrer Verfassung nicht aktivlegitimiert, den Einigungsvertrag mit der BRD zu schließen. Wäre er dann trotzdem gültig, wenn er von Ersterer und Letzterer geschlossen wurde?

PS: Korrektur: Angenommen der Staatsrat/ das Präsidium der 10. Volkskammer der DDR (und evtl. der Herr Günther Krause) war nicht legitimiert, den Vertrag zu schließen, u.a. weil sowohl der Beschluss zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD als auch in der Folge der Erlass des Gesetzes zum Vertrag zwischen der DDR und der BRD über die Herstellung der Einheit Deutschlands DDR-verfassungswidrig zustandekamen, da die 10. Volkskammer der DDR nicht dazu ermächtigt war.--2A02:908:1963:180:211F:9D5A:E2E5:E11D 03:23, 17. Nov. 2019 (CET)
https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Vollmacht_(V%C3%B6lkerrecht)


Als darauf niemand regierte, postete die IP diese Frage dann in der Auskunft

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Auskunft#Vertrag_g%C3%BCltig,_obwohl_eine_Vertragspartei_gem%C3%A4%C3%9F_der_eigenen_Staatsverfassung_nicht_zum_Vertragsabschluss_legitimiert_ist?

und bekam dort eigentlich ganz vernünftige Auskünfte, bis eine Erle zum Zeichen der EoD gesetzt wurde, welche die IP allerdings wieder beseitigte und mehr wissen wollte (bitte dortselbst auch in der Folge des DiskuBaums nachlesen, das ist hier zu umfangreich).


Ist einiges dabei, inkl. "Täuschung im Rechtsverkehr".


Erkenntnis: Man kann auch ohne Rechtschreib- und Grammatikfehler reichsdeppisch quaken.

Zusatzfrage. was ist eigentlich aus Ingmar Vetter geworden?
Der wurde doch 2016 "in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Isolationshaft"?

https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Wegen-Rundfunkbeitrag-Kontenpfaendung-bei-Berliner-AfD-Chefin/Wo-ist-Herr-Ingmar-Vetter-Bundessprecher-der-Grundrechtepartei/posting-28444650/show/


;)
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Re: RD-Geblubber auf Wikipedia Auskunft
« Antwort #1 am: 4. Dezember 2019, 15:42:13 »
Nachtrag.

Mt der Deutschen Grundrechtepartei wird Ende des Jahres Schluß sein, es gibt keine Ehre mehr!


Zitat
wir teilen euch heute mit, dass wir unsere politische Arbeit in der bisherigen Form nach Ablauf des Jahres 2019 beenden und auch unsere noch laufenden politischen Projekte nicht mehr weiterführen werden und können. Wir verfügen nunmehr weder über die Kraft, noch die Lebenszeit oder die erforderlichen Mittel zur Fortführung dieser politischen Arbeit.
(...)
Zu schlechter Letzt wurde unsere Organisation von außen und innen heraus zersetzt mit Lügen, Verleumdungen und Vorwürfen der persönlichen Bereicherung der beiden letzten Funktionäre bis hin zum Aufruf zu Gewalt uns gegenüber.

Das Ergebnis ist, dass wir nunmehr vor einem Scherbenhaufen stehen, dessen Folgen in der nächsten Zeit wohl dazu führen, dass wir wegen angeblichen Straftaten von einem Gericht verurteilt werden, wo bereits die erhobene Anklage jedem Juristen mit Ehre die Schamröte ins Gesicht treiben muss.

Es geht um den in Fachkreisen als »Mädchen-für-Alles« bezeichneten Straftatbestand der Untreue gegen uns wegen a) auf Vorstandbeschlüssen beruhenden Ausgaben der Partei; und b) wegen Ausgaben der Treuhänder der Grundrechtestiftung für die politische Arbeit der Grundrechtestiftung, welche im Nachhinein als satzungswidrig erklärt werden sollen. Strafverschärfend tritt die Behauptung der gewerblichen Untreue hinzu, bei welcher im Rahmen der »freien Beweiswürdigung« durchaus auf eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren »erkannt« werden kann. Und der Anklageschrift ist unschwer zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft auf Freiheitsstrafe plädieren wird.
https://grundrechtepartei.de/ende/
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Offline kairo

Re: RD-Geblubber auf Wikipedia Auskunft
« Antwort #2 am: 4. Dezember 2019, 16:06:36 »

Eine IP hat etwas bei der Grundrechtepartei zum Thema Einigungsvertrag gefunden
https://grundrechtepartei.de/expertise-einigungsvertrag/

Dann hat diese IP zum Lemma Vollmacht (Völkerrecht)
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollmacht_(V%C3%B6lkerrecht)

eine Disku eröffnet mit der Frage
Zitat
Vertrag gültig, trotzdem eine Vertragspartei gemäß der eigenen Staatsverfassung nicht zum Vertragsabschluss legitimiert ist?


Die Frage, um die es geht, steht im Titel. Sie ist im Artikel nicht geklärt. Ich würde mir wünschen, dass er um diese Info ergänzt wird.

Bsp.: Angenommen die 10. Volkskammer der DDR war gemäß ihrer Verfassung nicht aktivlegitimiert, den Einigungsvertrag mit der BRD zu schließen. Wäre er dann trotzdem gültig, wenn er von Ersterer und Letzterer geschlossen wurde?

PS: Korrektur: Angenommen der Staatsrat/ das Präsidium der 10. Volkskammer der DDR (und evtl. der Herr Günther Krause) war nicht legitimiert, den Vertrag zu schließen, u.a. weil sowohl der Beschluss zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD als auch in der Folge der Erlass des Gesetzes zum Vertrag zwischen der DDR und der BRD über die Herstellung der Einheit Deutschlands DDR-verfassungswidrig zustandekamen, da die 10. Volkskammer der DDR nicht dazu ermächtigt war.--2A02:908:1963:180:211F:9D5A:E2E5:E11D 03:23, 17. Nov. 2019 (CET)
https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Vollmacht_(V%C3%B6lkerrecht)

Was soll das? Selbstverständlich war die Volkskammer berechtigt, den Beitrittsbeschluss zu fassen und den Einigungsvertrag zu ratifizieren. Sie hielt nämlich rein rechtlich die gesamte Macht in der DDR in der Hand; die Gewaltenteilung ging dort nicht so weit wie im Westen. Sie konnte auch die DDR abschaffen.
 
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Re: RD-Geblubber auf Wikipedia Auskunft
« Antwort #3 am: 5. Dezember 2019, 04:29:14 »
Zitat
Mit der Deutschen Grundrechtepartei wird Ende des Jahres Schluß sein, es gibt keine Ehre mehr!

Stimmt! Aus der Parteikasse in die eigene Tasche umwirtschaften. Ehrloser geht nun wirklich nicht mehr.
 
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Offline Richard Sharpe

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Re: RD-Geblubber auf Wikipedia Auskunft
« Antwort #4 am: 5. Dezember 2019, 06:13:35 »
Zitat
Man kann auch ohne Rechtschreib- und Grammatikfehler reichsdeppisch quaken.

Ich wage mal den Einwand, dass statt 'trotzdem' 'obwohl' stehen sollte:

Zitat
Vertrag gültig, trotzdem eine Vertragspartei gemäß der eigenen Staatsverfassung nicht zum Vertragsabschluss legitimiert ist?
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 
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Re: RD-Geblubber auf Wikipedia Auskunft
« Antwort #5 am: 5. Dezember 2019, 07:26:14 »
Ich wage mal den Einwand, dass statt 'trotzdem' 'obwohl' stehen sollte


Grammatikalisch geht das. Es ist halt altertümliches Deutsch.
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Re: RD-Geblubber auf Wikipedia Auskunft
« Antwort #6 am: 1. Juni 2020, 11:17:11 »
Was soll das? Selbstverständlich war die Volkskammer berechtigt, den Beitrittsbeschluss zu fassen und den Einigungsvertrag zu ratifizieren. Sie hielt nämlich rein rechtlich die gesamte Macht in der DDR in der Hand; die Gewaltenteilung ging dort nicht so weit wie im Westen. Sie konnte auch die DDR abschaffen.

Solange das Volkseigentum in der Verfassung festgeschrieben war, wären Rechtsakte, mit denen das Volk sein Eigentum verkauft hätte, verfassungswidrig und folglich unwirksam gewesen. Dem wurde mit Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 17. Juni 1990 Rechnung getragen. Außerdem wurde damit Artikel 106 der Verfassung der DDR neu gefaßt:

Zitat
Artikel 9. Neufassung.

Artikel 106 der DDR-Verfassung wird wie folgt gefaßt:
»Artikel 106. Die Verfassung kann nur von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik durch Gesetz geändert werden, das ausdrücklich als Verfassungsgesetz bezeichnet ist. Staatsverträge der Deutschen Demokratischen Republik und andere völkerrechtliche Verträge sind, soweit durch sie Verfassungsgegenstände berührt werden, durch ein ausdrücklich als Verfassungsgesetz bezeichnetes Gesetz zu bestätigen, das der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Volkskammer bedarf.«

http://www.verfassungen.de/ddr/verfassungsgrundsaetze90.htm

Die letzte Volkskammer hatte, wie bis 1963 schon, 400 Abgeordnete. Damit reichten die 299 Ja-Stimmen für die Ratifizierung des Einigungsvertrages für die Genehmigung eines Staatsvertrages mit verfassungsändernder Wirkung aus. Bliebe lediglich die rein theoretische Frage, ob dem Formerfordernis Rechnung getragen und der Einigungsvertrag, mit dessen Art. 8 die Rechtsordnung der BRD auf dem Gebiet der DDR eingeführt und somit beiläufig auch deren Verfassung außer Kraft gesetzt wurde, irgendwo im Text als "Verfassungsgesetz" bezeichnet ist.

Was die Gewaltenteilung anbelangt, so nahm im April 1990 mit dem neuen Art. 75a der DDR-Verfassung das Präsidium der Volkskammer die verfassungsrechtliche Stellung des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt ein, die Funktion des Vorsitzenden des Staatsrates ging auf die Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl über. Das kann man für ein Provisorium halten.
Auch der Art. 1 Abs. 3 des o. Gesetzes (Zitat: "Das zuständige Gericht kann zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und anderen Rechtsakte angerufen werden. Näheres regelt ein Gesetz.") läßt vermuten, daß zur Rechtsordnung in der BRD äquivalente Institutionen geschaffen werden sollten und sich das mit dem bevorstehenden Anschluß erübrigte. Ein Verfassungsgericht, vor dem man die Ratifizierung des Einigungsvertrages hätte anfechten können, hatte die DDR nicht. Die Zuständigkeiten des Obersten Gerichtes der DDR entsprachen denen des BGH.
« Letzte Änderung: 1. Juni 2020, 11:33:26 von dtx »
 
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