Autor Thema: Tim Kellner  (Gelesen 57032 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Tim Kellner
« Antwort #330 am: 31. August 2025, 01:47:03 »
Ich hoffe ja auf die Kölner Anwaltskammer.
Obwohl – man hat ja gesehen, dass manche Anwaltskammer eher im Tiefschlaf verharrt, anstatt neben der Spur herumirrende Mitglieder aus dem Verkehr zu ziehen.

Die frei erfundene und mit der Sache nichts zu tun habende Anwaltskammer: "Naja, stimmt schon, dass das, was er sagt oder tut, komisch klingt oder wirkt für Menschen, die nicht er oder wir sind. Aber er legt deutlich dar, dass das alles so sein muss, da er ja RECHTSanwalt ist. Und wer will ihm da widersprechen? Also wir nicht, der Mann ist immerhin Anwalt und verklagt uns vielleicht noch!"
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Offline Rabenaas

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Re: Tim Kellner
« Antwort #331 am: 31. August 2025, 06:54:25 »
Dass ein Anwalt am laufenden Band Unsinn machen tut, ist nach gegenwärtiger Rechtslage kein Grund für einen Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer.

Weiteren großen Erfolgen des Bauschaumschlägers steht also nichts im Weg.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline klingsor3

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Re: Tim Kellner
« Antwort #332 am: 31. August 2025, 18:07:06 »
Das zu erwartende Jammer- und Bettelvideo von Tim Kellner ist da. Ca. 5 bis 7 weitere Verfahren laufen angeblich noch  ;D ;D ;D



"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Tim Kellner
« Antwort #333 am: 31. August 2025, 19:26:02 »
Das zu erwartende Jammer- und Bettelvideo von Tim Kellner ist da. Ca. 5 bis 7 weitere Verfahren laufen angeblich noch  ;D ;D ;D


"Ich bin schuldig!"
Ja, und?

"Die Zeit läuft ab"
Ja, und?

"Ich stehe mit einem Bein im Knast"
Ja, und?

"Special"
Moment, was ist daran jetzt so "special"? Das war doch echt jedem klar, und hoffentlich selbst Dir und Deinem Staranwalt, dessen Namen ich mir nie merken kann, ist aber auch haintzl egal, dass Du halt mit rechtem Hass und rechter Hetze auf die Fresse fällst, weil der Rechtsstaat ein Staat des Rechts ist und kein rechter Staat, wie es sich Waschlappen wie Du gerne herbeionanieren.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #334 am: 31. August 2025, 22:51:03 »
Das zu erwartende Jammer- und Bettelvideo von Tim Kellner ist da. Ca. 5 bis 7 weitere Verfahren laufen angeblich noch  ;D ;D ;D



Er ist jetzt also -mal wieder- vorbestraft und weil er Shice gebaut hat sollen jetzt seinen Deppenfollower zahlen
100€ Tagessatz spricht jetzt nicht gerade dafür das er Geringverdiener ist

Interessant ist was Dara in seinem Video feststellt - danach ist Kellner trotz Millionen Views pro Monat auf seinem YT-Kanal NICHT monetarisiert ist
Ist Kellner damit noch dümmer und extremer als Vermietertagebuch und Co?

Dara kündigt jedenfalls an Kellner vor Gericht noch mehr weh tun zu wollen unter anderem durch Hauptsacheverfahren
https://www.youtube.com/watch?v=yUrXy7L8yMs
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Tim Kellner
« Antwort #335 am: 1. September 2025, 00:30:38 »
Er hätte gerne, dass er, weil er "Satire" mache, auch frei von der Leber weg Politiker beleidigen dürfe. Weil Meinungsfreiheitung, Spiegel vorhalten usw. Und dass der politische Gegner doch glatt nicht davor zurückschreckt, ihn wegen der Beleidigungen zur Rechenschaft zu ziehen, ist doch voll gemein!!!!

Naja, die Zahlschafe werden schon für ihn blechen, da bleibt sicher auch noch was über.

Das schöne ist aber, dass die Strafen für Taten nach der Verurteilung weiter anziehen, das geht bis 3 Jahre. Fitzek grüßt sicher still aus der Ferne. Wir schaffen das!
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Tim Kellner
« Antwort #336 am: 1. September 2025, 05:42:40 »
In dem Video wird etwas aus meiner Sicht falsch dargestellt: Kellner wäre mit den 110 TS zwar vorbestraft, jedoch dürfte sich das -anders als im Video behauptet- nicht auf die anderen, laufenden Verfahren auswirken, außer vielleicht der Bildung einer Gesamtstrafe. Zu den Zeitpunkt der möglichen Straftaten war Kellner nämlich nicht vorbestraft, d. h. eine Vorstrafe wird sich lediglich auf zukünftig begangene Straftaten strafverschärfend beziehen können.
Der YT-Kanal "Oli investigativ" hat seinen investigativen Anspruch vermutlich lediglich in der Kanalbeschreibung formuliert, für die Zahlschafe ausreichend.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #338 am: 1. September 2025, 10:06:37 »
Einen Artikel bei der LTO hat er schon am 28. gekriegt. Hab ich ganz übersehen bisher.


Zitat
Politikerinnen als "kleine ♥♥♥" beleidigt
Ver­fas­sungs­be­schwerde eines Youtu­bers gegen seine Ver­ur­tei­lung erfolglos

28.08.2025

Kellner lädt wöchentlich mehrere Videos bei YouTube hoch. Mittlerweile erreicht er damit über 600.000 Abonnenten. Foto: Screenshot LTO

Politikerinnen als "kleine ♥♥♥" oder "aufgeblasene Dampfnudel" zu bezeichnen, ist als Schmähkritik nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, hat das BVerfG klargestellt. Auch auf die Kunstfreiheit könne sich der Youtuber nicht berufen.
Spoiler
Der Youtuber Tim Kellner, auch bekannt als "Love Priest", ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung gescheitert. Er hatte in seinen Videos mehrere deutsche Politikerinnen wüst beschimpft, unter anderem als "kleine ♥♥♥". Die Verfassungsbeschwerde ist schon unzulässig, hat das BVerfG entschieden, wie jetzt bekannt wurde (Beschl. 09.06.2025, Az. 1 BvR 2721/24).

"Ich heiße Timm Kellner, bin 51 Jahre alt, Deutscher und habe meinem Land als Soldat und Polizist gedient. Ich habe eine gefestigte Meinung und sage, was ich denke, auch wenn das mittlerweile in Deutschland nicht mehr erwünscht ist" – so beschreibt sich Kellner auf seinem Youtube-Profil selbst. Zudem sei er Präsident eines Motorradclubs und Gründer einer "außerparlamentarischen Bürgerbewegung" für "vernünftig denkende Menschen". Kellner, der über 600.000 Abonnenten hat, scheut vor schrillen Auftritten nicht zurück und zeigte sich jüngst stolz mit einem führenden Kopf innerhalb der AfD, Björn Höcke, in einem Video.

Laut der 2. Kammer des Ersten Senats sieht Kellner sich selbst als "Kunst- und Kultfigur", seine Videos hätten – wie das BVerfG betont – "nach seinem Verständnis" satirischen Inhalt. In den streitgegenständlichen Videos kommentiert Kellner eingespielte Sequenzen aus Nachrichtensendungen.

Laut einem Bericht der Bild bezeichnete er dabei unter anderem Nancy Faeser (SPD) als "aufgeblasene Dampfnudel". Weiter war in zwei Videos eine Filmsequenz eingeschnitten, in der eine Person aus einem Fahrzeug "Ey, Du kleine ♥♥♥! Ey, Du kleine ♥♥♥, Du dreckige!" rief, nachdem zuvor Sequenzen zu sehen waren, die Sawsan Chebli (SPD) und Emilia Fester (Grüne) zeigen.

Verurteilung wegen Beleidigung in drei Instanzen bestätigt
Das Amtsgericht (AG) Detmold verurteilte ihn deshalb wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB). Berufung und Revision brachten kein anderes Ergebnis.

Das Berufungsgericht sah die Äußerungen insbesondere nicht durch die Kunstfreiheit oder die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 bzw. Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt. Konkret seien die Bezeichnungen als "♥♥♥" und als "aufgedunsene Dampfnudel" als Schmähkritik zu verstehen. Die Aussagen ließen jeden Bezug zu den in den vorherigen Beiträgen berührten Themen oder zu sonstigen sachlichen Themen vermissen und dienten lediglich der Herabwürdigung der so bezeichneten Person, so das Berufungsgericht.

Auch stehe nicht die künstlerische Auseinandersetzung Kellners mit bestimmten Themen im Vordergrund. Vielmehr bediene er sich lediglich der Kunstform der Satire, um die in Bezug genommenen Personen herabzuwürdigen. Zwar müssten sich Politikerinnen, die sich freiwillig in die Öffentlichkeit begäben und so zum Gegenstand öffentlicher Debatten gemacht hätten, in höherem Maße deutlichere und auch polemischere Kritik gefallen lassen. Jedoch müssten auch sie Formalbeleidigungen oder auf ihr Äußeres reduzierte herabwürdigende Äußerungen, die jede sachliche Auseinandersetzung vermissen lassen, nicht hinnehmen.

Letzteres gelte umso mehr, soweit die Äußerungen nicht spontan im Rahmen einer Debatte, sondern wie von Kellner wohlüberlegt in seine Videos eingearbeitet worden seien. Die Strafgerichte sehen insoweit eine "systemische Dimension solcher Äußerungen" in seinen Youtube-Videos.

Verfassungsbeschwerde legt keine Verletzung von Art. 5 GG dar
Das BVerfG kam im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nun zu dem Ergebnis, Kellner habe insbesondere weder eine mögliche Verletzung der Kunst- noch der Meinungsfreiheit hinreichend aufgezeigt. Deshalb sei seine Verfassungsbeschwerde schon unzulässig.

Selbst wenn man annähme, dass es sich bei seinen Videos um Kunst handele, sei in der Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend dargelegt, warum eine Verurteilung aufgrund der geschützten Kunstfreiheit nicht infrage komme. "Insbesondere wird die Frage, inwieweit das Vorliegen von Schmähkritik über die anerkannte Bedeutung in der Dogmatik der Meinungsfreiheit hinaus auch für die Kunstfreiheit erheblich ist, nicht erörtert", so das BVerfG dazu.

Hilfsweise hatten die Strafgerichte eine Abwägung zwischen Kellners Meinungsfreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) der Betroffenen andererseits vorgenommen – für den Fall, dass die Aussagen doch nicht als Schmähkritik einzustufen sein sollten. Denn bei Vorliegen von Schmähkritik erübrigt sich nach gefestigter BVerfG-Rechtsprechung eine Abwägung.

jb/LTO-Redaktion
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-verfassungsbeschwerde-youtuber-tim-kellner-love-priest-beleidigung
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„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Tim Kellner
« Antwort #339 am: 1. September 2025, 12:15:37 »
Falls man annähme, dass der Kellner nicht zu blöd ist ein Urteil zu verstehen und nicht wie gedruckt lügt, dann hat das Bundesverfassungsgericht wohl einen Kasper gefrühstückt und Kellner eine andere Begründung geschickt. In seinem Video klang das irgendwie anders.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #340 am: 1. September 2025, 12:29:54 »
Falls man annähme, dass der Kellner nicht zu blöd ist ein Urteil zu verstehen und nicht wie gedruckt lügt, dann hat das Bundesverfassungsgericht wohl einen Kasper gefrühstückt und Kellner eine andere Begründung geschickt. In seinem Video klang das irgendwie anders.

Du meinst am Ende, er würde gezielt lügen, um seine Zahlschafe zu beeindrucken?
Also das kann ich mir bei einem Rechtsradikalen gar nicht vorstellen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Tim Kellner
« Antwort #341 am: 1. September 2025, 13:47:43 »
Also das kann ich mir bei einem Rechtsradikalen gar nicht vorstellen.
Ich mir natürlich auch nicht, also muss das Bundesverfassungsgericht ihm eine andere Abschrift (kein Original, nicht vom Richter unterschrieben) zugeschickt haben. Würde ich Kellner einen Lügner nennen, dann dürfte der Haintz bestimmt hier anklingeln, wo wegen falscher Tatsachenbehauptung und Völkermord.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #342 am: 1. September 2025, 18:15:22 »
In dem Video wird etwas aus meiner Sicht falsch dargestellt

Du hast recht, aber in dem Video geht so ziemlich alles völlig durcheinander. Freilich mit Absicht. Aber viel zu viel, um alles zu erwähnen.

Es kommt dafür auch nicht darauf an, ob man "vorbestraft" ist. Man kann auch unter 90 TS bleiben und wird dann als Wiederholungstäter dennoch stärker bestraft, sofern von dem ersten Urteile eine "Zäsurwirkung" ausging. Ist ein interessantes Thema bei Serientätern wie beispielsweise im Prinzip Fitzek.

Dann beurteilt das BVerfG selbstverständlich nicht, ob Kellner schuldig war oder nicht, es prüft zu Beginn lediglich, ob sein bzw. seines Anwalts Vortrag schlüssig auf eine Grundrechtsverletzung hindeutet. Da war wohl nix, eben auch, weil er gar nicht darauf eingegangen ist, was Satire ist, was eine Beleidigung ist, und was das in dem Kontext für die Meinungsfreiheit bedeutet. Die Verfassungsbeschwerde war eh von vorneherein in den Wind geschrieben, um hinterher damit gegen das Gericht pöbeln zu können.

Man darf Weidel im übrigen keinesfalls eine "Nazi♥♥♥" nennen (und wie alle AfD-ler, die vor ihrem Publikum immer die völlige Meinungs- und Beleidigungsfreiheit fordern, zeigt sie das auch an und bekommt recht, Torge hat's mal probiert). Es war nur in einem einzigen Sonderfall legitim, als es tatsächlich der satirischen Zuspitzung diente.

Auch ist "Satire" für Juristen etwas sehr genau definiertes, und nur unter ganz bestimmten Umständen sind Beleidigungen in satirischem Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt. Was Kellner da macht, ist zumeist plumpes Anpöbeln, worüber er sich mit seiner Zielgruppe dann scheckig lacht, und weil er selber drüber lacht, soll es Satire sein. Da machen die Gerichte aber logischerweise nicht mit.

Das ist auch so ein Faschoprinzip: Man will ja ein Opfer sein, der Joooden, der Linken, des Deep State, wem auch immer. Dazu plustern die Neofaschos hierzulande dann auf, was die Gegenseite alles fies anzeigt, während sie selber genau dasselbe macht, sobald sie ein Fitzelchen einer Chance zu greifen bekommt. Was freilich nicht erwähnt wird.

Faschopöbler wollen einfach nur Wind entfachen.

Da wäre noch so viel mehr in dem Video, aber irgendwann ist die dafür verfügbare Zeit zuende.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #344 am: 2. September 2025, 23:48:08 »
Ich frag mich, warum sie das überhaupt begründet haben. Interessante neue Gedanken stecken keine drin, Kellner pöbelt darüber mit und ihne Begründung, also was soll's? Die armen Bäume, die das Papier dafür produzierten.
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