Ich kam gegen 12:20 an und stand bei der Einlaßkontrolle dicht hinter unserem Aktivisten. Die Zuschauer gehörten größerenteils zu seinem Fanclub, gebärdeten sich aber anders als Team Volkslehrer im August friedlich; es kam lediglich zu ein paar Unmutsäußerungen..
Tatvorwurf ist Beleidigung. Westfal hat am 05.04.2022 am Reichstag gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter die transsexuelle Abgeordnete Tessa Ganserer angepöbelt und nach zwar widerwärtigen, aber noch straflosen Äußerungen wie "„Mann ist Mann und Frau ist Frau, vergessen Sie das nicht. Egal wie Sie mit ihren Beinchen herumstolzieren. Wir beobachten Sie ganz genau." noch angefügt "Es fühlt sich als Frau" und ein Video davon ins Netz gestellt.
Ganserer stellte Strafantrag, es wurde ein Strafbefehl über 90 Tagessätze á 50 € erlassen, gegen den Westfal Einspruch erhob.
Westfal und sein Verteidiger, der bekannte
Herzensanwalt Gordon Pankalla, ritten auf Meinungsfreiheit herum und fanden diese Äußerung bei weitem nicht strafwürdig.
Die Sitzungsvertreterin der StA ließ sich davon nicht beeindrucken, legte kurz und knapp dar, daß diese Äußerung allemal herabwürdigend ist und beantragte für den zur Tatzeit noch nicht vorbestraften Angeklagten zu meinem Erstaunen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 60 €. Dem folgte die Richterin nicht in vollem Umfang, sondern erkannte auf 60 Tagessätze á 60 € - für eine Beleidigung bei einem Ersttäter durchaus noch happig.
In seinem letzten Wort bezeichnete der Angeklagte das Verhalten der Staatsanwältin als "unverschämt" und klagte larmoyant, gegen ihn liefen Hetzkampagnen, er werde als Unschuldiger verfolgt und habe von Deutschland die Schnauze voll. Sollte er demnächst um Spenden für ein One Way Ticket nach Pjöngjang betteln, würde ich gern ein Scherflein beitragen.