Autor Thema: Twitter-Fundstücke  (Gelesen 149065 mal)

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #645 am: 2. März 2023, 14:03:05 »
Die völlig durchgeknallte Thul wird wohl noch dieses Jahr eine Begegnung mit dem Gericht haben

*aus Gründen keine Screenshots*

https://twitter.com/flugschulee/status/1631274333967351808?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #646 am: 2. März 2023, 15:01:37 »
Kanisterkopp Aktivist Mann Matthäus Westfal hat seinen Bestand an Geldstrafen ausgebaut. Heute gab es noch mal 3.600 EUR dazu (60 TS zu 60 EUR) wegen Beleidigung der Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer. Läuft.

https://twitter.com/t47da/status/1631297538031509504
« Letzte Änderung: 2. März 2023, 15:27:37 von Gerichtsreporter »
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #647 am: 2. März 2023, 15:07:34 »
wegen Beleidigung der Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer


Hm ... das hat doch schon mal wer versucht ... wie heißt der noch ...?   :think:

Ist das immer noch nicht erlaubt?   :scratch:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gerichtsreporter

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #648 am: 2. März 2023, 15:28:00 »
wie heißt der noch ...? 

Peter Weber. Für den wurde es noch teurer.
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #649 am: 2. März 2023, 15:56:15 »
Kanisterkopp Aktivist Mann Matthäus Westfal hat seinen Bestand an Geldstrafen ausgebaut. Heute gab es noch mal 3.600 EUR dazu (60 TS zu 60 EUR) wegen Beleidigung der Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer. Läuft.

https://twitter.com/t47da/status/1631297538031509504
Hat mal jemand mitgerechnet, wie viel es nun insgesamt ist?
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Offline Rabenaas

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #650 am: 2. März 2023, 15:59:48 »
Ich kam gegen 12:20 an und stand bei der Einlaßkontrolle dicht hinter unserem Aktivisten. Die Zuschauer gehörten größerenteils zu seinem Fanclub, gebärdeten sich aber anders als Team Volkslehrer im August friedlich; es kam lediglich zu ein paar Unmutsäußerungen..

Tatvorwurf ist Beleidigung. Westfal hat am 05.04.2022 am Reichstag gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter die transsexuelle Abgeordnete Tessa Ganserer angepöbelt und nach zwar widerwärtigen, aber noch straflosen Äußerungen wie "„Mann ist Mann und Frau ist Frau, vergessen Sie das nicht. Egal wie Sie mit ihren Beinchen herumstolzieren. Wir beobachten Sie ganz genau." noch angefügt "Es fühlt sich als Frau" und ein Video davon ins Netz gestellt.

Ganserer stellte Strafantrag, es wurde ein Strafbefehl über 90 Tagessätze á 50 € erlassen, gegen den Westfal Einspruch erhob.

Westfal und sein Verteidiger, der bekannte Herzensanwalt Gordon Pankalla, ritten auf Meinungsfreiheit herum und fanden diese Äußerung bei weitem nicht strafwürdig.

Die Sitzungsvertreterin der StA ließ sich davon nicht beeindrucken, legte kurz und knapp dar, daß diese Äußerung allemal herabwürdigend ist und beantragte für den zur Tatzeit noch nicht vorbestraften Angeklagten zu meinem Erstaunen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 60 €. Dem folgte die Richterin nicht in vollem Umfang, sondern erkannte auf 60 Tagessätze á 60 € - für eine Beleidigung bei einem Ersttäter durchaus noch happig.

In seinem letzten Wort bezeichnete der Angeklagte das Verhalten der Staatsanwältin als "unverschämt" und klagte larmoyant, gegen ihn liefen Hetzkampagnen, er werde als Unschuldiger verfolgt und habe von Deutschland die Schnauze voll. Sollte er demnächst um Spenden für ein One Way Ticket nach Pjöngjang betteln, würde ich gern ein Scherflein beitragen.

« Letzte Änderung: 2. März 2023, 16:16:34 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Gerntroll

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #651 am: 2. März 2023, 16:09:06 »
Sollte er demnächst um Spenden für ein One Way Ticket nach Pjöngjang betteln, würde ich gern ein Scherflein beitragen.

Aber nur wenn das Geld direkt an die Fluggesellschaft geht.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 

Offline Greybeard

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #652 am: 2. März 2023, 16:10:34 »
In seinem letzten Wort bezeichnete der Angeklagte das Verhalten als "unverschämt" und klagte larmoyant, gegen ihn liefen Hetzkampagne, er werde als Unschuldiger verfolgt und habe von Deutschland die Schnauze voll. Sollte er demnächst um Spenden für ein One Way Ticket nach Pjöngjang betteln, würde ich gern ein Scherflein beitragen.

So richtig Einsicht hat ihn das aber nicht gelehrt und er geht natürlich in Berufung:

https://twitter.com/TanjasMali/status/1631305641653415937?s=20
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #653 am: 2. März 2023, 16:20:36 »
Er will Nachschlag. Sein gutes Recht.
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #655 am: 3. März 2023, 06:59:10 »
Zitat von Kanisterkopp: „Das ‚Landesgericht‘ Berlin hat die Bezeichnung ‚Drecksf…‘ bei Frau Künast erlaubt.“ - Dem kann man’s nur noch mit Gewalt einmassieren.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline califix

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #656 am: 3. März 2023, 07:59:47 »
Das geht wie bei Dingo, irgendwann gibts zur Belohnung dann auch mal betreutes Wohnen.
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #657 am: 3. März 2023, 08:15:22 »
Das geht wie bei Dingo, irgendwann gibts zur Belohnung dann auch mal betreutes Wohnen.

Was mich immer wieder fasziniert, ist diese völlige Ignoranz. Es gab mal irgendwann irgendeine Gerichtsentscheidung, die Kanisterkopp nicht halbwegs verstanden hat, und nun meint er, daraus Schlüsse für sein Verfahren ziehen zu können.

Also: Das Landgericht Berlin (Landesgerichte gibt es in Österreich, in Deutschland spart man sich ein „es“, womit sich der Kreis zu seinem Fall wieder schließt) hat in einem Verfahren nach Para. 14 Abs. 4 TMG a. F. (also nicht in einem Strafverfahren wie bei Kanisterkopp) entschieden, dass der Diensteanbieter nicht verpflichtet sei, wegen der entsprechenden Äußerung Daten herauszugeben. Auf den Rechtsbehelf von Künast hat es die Entscheidung dann abgeändert. Das hat mit Kanisterkopps Fall so viel zu tun wie Urteile zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des „VW-Dieselskandals“.

Ein seriöser Anwalt würde seinem Mandanten … - oh, ein Paradoxon!

Und noch etwas Unjuristisches: Was treibt den an, sich an Tessa Ganserer abzuarbeiten? Ich kann ja auch nicht nachvollziehen, wie man sich als im „falschen Körper“ befindlich fühlen kann. Aber was juckt‘s mich, wenn bei jemandem dies der Fall ist? Das kann man doch einfach akzeptieren und respektieren. Oder meint er, damit die Gesellschaft zu retten?
« Letzte Änderung: 3. März 2023, 08:22:42 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #658 am: 3. März 2023, 08:32:57 »
@Judge Roy Bean

Da kommt wahrscheinlich seine SektenErziehung durch

Er legt nochmal nach - siehe Anhang
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Offline Judge Roy Bean

Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #659 am: 3. März 2023, 08:40:18 »
Die zweite Katastrophe des Lieds der Deutschen ist natürlich ein schlagendes Argument.

Deutscher Wein - ich kenne ein renommiertes Weingut im südpfälzischen Grenzort Schweigen-Rechtenbach, das bewirtschaftet auch Lagen in Frankreich und keltert Weine mit Trauben von dort (u. a. Cuvée „Grenz & Wertig“). Da sollte er mal hinfahren und den Winzer zur Rede stellen („es fühlt sich an wie Welschriesling“, oder so).

Aber ich vergaß - Elsass ist ja unser.
« Letzte Änderung: 3. März 2023, 08:50:31 von Judge Roy Bean »
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