Autor Thema: Twitter-Fundstücke  (Gelesen 148821 mal)

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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1920 am: 21. August 2024, 12:44:30 »
So einfach kann das also sein. Jedenfalls, wenn man bereit ist, den Rest seines Lebens in einem Panzer zu verbringen.  >:(

Warum sollte die Polizei da auch was machen?
Es ist SEIN Grundstück, es ist SEIN Panzer, er hat sich SELBST in den Panzer gesetzt. Also ist doch alles gut.
Abgesehen davon würde es ungemütlich werden, wenn der Panzer mit panzerbrechender Munition beschossen werden würde (egal von wem).

Ansonsten gibt es auch Unternehmen, die solche Teile einfach zerlegen können (auch ganz ohne Waffen). Schließlich kommt ein verschrotteter Panzer ja auch nicht in einem Stück in den Hochofen. Könnte allerdings im Innenraum auch unangenehm sein.
« Letzte Änderung: 21. August 2024, 12:47:55 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline desperado

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1921 am: 21. August 2024, 13:44:13 »
Wird auf Dauer nur ein wenig, sagen wir mal eklig. Selbst wenn der Panzer ne Toilette hätte, iwann ist der Eimer halt voll und muß geleert werden. Und neben neben "Pipi und Kaka" ist da noch das Ding mit "kalt und aua". Und wenn er den Panzer beim Russen seines Vertrauens aus der UA kauft kommt noch der Verstoß gegen das Kriegswaffengesetzt.

Aber zurück in die "Realität". Wo ist denn das Problem beim Entfernen der Schüssel? Im Rahmen einer Amtshilfe verleiht die BW doch wohl gerne nen Büffel und der schleppt das Ding dann iwo hin, wo es nicht stört. Keine letale Gewaltanwendung, kein Einsatz der BW im Innern, kein nach Fäkalien stinkendes Ungetüm in der Nachbarschaft!
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Offline kairo

Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1922 am: 21. August 2024, 14:21:24 »
Das Problem dürfte eher sein, das Ding erstmal in den Garten zu bringen. Die meisten öffentlichen Straßen sind für solche Lasten gar nicht geeignet.

Vor einiger Zeit hat man mal im Keller eines Mannes in Schleswig-Holstein einen alten Panzer gefunden. Der musste weg, aber wie? Das war eine Riesenaktion, auch mit Beteiligung der Bundeswehr.
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1923 am: 21. August 2024, 20:06:40 »
Hä? Das ist doch ein Troll?
Ich hoffe echt, dass das ein Troll ist! weil das ist so selten dumm!
(außerdem meine ich das schon mindestens 2x in der Vergangenheit irgendwo gelesen zu haben und zwar sehr genau in dieser Form)

Erstmal warum sollte die Polizei einen rausholen?
Warum führt das Nichtrausholen zur Anerkennung des eigenen Phanatsiestaates?
Wer erkennt einen an? und überhaupt wie lange muss man im Panzer bleiben um als Staat anerkannt zu werden?
Bekommt man danach eine Urkunde? oder wird die Anerkennung in irgendein Register eingetragen?
Weil irgendwie muss ich ja bei künftigen Übergriffen des Schurkenstaates nachweisen, dass er das nicht darf!
Achso und falls der deutsche Staat beschließt die Anerkennung zu ignorieren, wer hindert ihn daran sich durchzusetzen?
...so viele offene Fragen!

Ganz davon abgesehen, selbst wenn ich ihn als Polizei rausholen wollte, ich würde das einfach aussitzen.
Die Kundschaft sind doch Großteils ziemlich verweichlichte Zeitgenossen, wie lange hält es es in dem Panzer wohl aus nachdem man ihm das Internet abgestellt hat?
Ich würde dafür Eintritt zahlen zu warten und zu sehen, wann er rauskommt! und mit Wetten wie lange man er es aushält liese sich sicher auch Geld verdienen! :D
Ich tippe auf 2,5 Stunden.
« Letzte Änderung: 21. August 2024, 20:08:18 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline Gerntroll

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1924 am: 21. August 2024, 21:02:14 »
Erstmal warum sollte die Polizei einen rausholen?

Naja, wenn er um sich schießt werden die Ordnungskräfte sicher nicht untätig sein.
Und warum sollte die Bundeswehr in dem Falle nicht aktiv werden dürfen. Schließlich wird Deutschland dann ja von einem anderen (Phantasie-) Staat angegriffen und muss sich wehren. Dann könnte es ganz schön heiß werden im Vollstahl-Tesla.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1925 am: 22. August 2024, 08:15:43 »
Und warum sollte die Bundeswehr in dem Falle nicht aktiv werden dürfen.

Weil das im Inneren ist. Das ist voll gegen das Grundgesetz!!!!111elf
Und ich dachte, das gilt gar nicht.
Unabhängig davon darf die Bundeswehr selbstverständlich Amtshilfe im Inneren leisten, wenn andere Behörden da Hilfe brauchen. Das ist bisher im wesentlichen nur im Katastrophenschutz der Fall gewesen, der weiter oben erwähnte Fall des Panzers in Kiel wurde aber auch durch die Bundeswehr durchgeführt. Zivile Behörden haben keine Bergepanzer und entsprechende Schwerlasttransporter.
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Offline John

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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1926 am: 22. August 2024, 09:28:29 »
Unabhängig davon darf die Bundeswehr selbstverständlich Amtshilfe im Inneren leisten, wenn andere Behörden da Hilfe brauchen.
Amtshilfe: Ja. Vollzugshilfe: Nein.
Heißt die Bundeswehr darf keinen Soldaten vorbeischicken, das das Ding dann beschießt. Gleichzeitig darf sie je nach Bundesland auch keine Panzerabwehrwaffen zur Verfügung stellen. Beispiel anhand des Wortmarkengesetzes NRW:

Zitat von: PolG NRW
§ 58
Begriffsbestimmungen,
zugelassene Waffen


(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.

(2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.

(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel).

(4) Als Waffen sind Schlagstock und Distanzelektroimpulsgeräte sowie als Schusswaffen Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole zugelassen.

(5) Wird die Bundespolizei im Lande Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Polizei in den Fällen des Artikels 35 Abs. 2 Satz 1 oder des Artikels 91 Abs. 1 des Grundgesetzes eingesetzt, so sind für die Bundespolizei auch Maschinengewehre und Handgranaten zugelassen (besondere Waffen). Die besonderen Waffen dürfen nur nach den Vorschriften dieses Gesetzes eingesetzt werden.

Da eine Panzerabwehrwaffe nun zweifelsohne eine Waffe ist, kann sie grundsätzlich kein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sein (es sei denn man wehrt mit ihr einen Schlag ab, ohne sie abzufeuern). Auch ein Schusswaffengebrauch gegen Fahrzeuge ist durch Erlass ebenfalls ein Schusswaffengebrach gegen Personen. Die Bundespolizei darf auch nur Handgranaten einsetzen.

Anders könnte es bei der Wortmarke Bayern aussehen:
Zitat von: PAG BY
Art. 86
Besondere Waffen, Sprengmittel
(1) Maschinengewehre dürfen gegen Personen nur in den Fällen des Art. 84 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 angewendet werden, wenn

1. diese Personen von Schusswaffen oder Sprengmitteln Gebrauch gemacht haben und
2. der vorherige Gebrauch anderer Waffen erfolglos geblieben ist.

Der Einsatz von Explosivmitteln gegen Personen ist bereits dann zulässig, wenn diese selbst erkennbar den unmittelbaren Gebrauch von Schusswaffen, Sprengmitteln oder anderer, im Einzelfall vergleichbar gefährlicher Mittel beabsichtigen und der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtlos oder unzureichend ist.

(2) Einsätze nach Abs. 1 bedürfen der Zustimmung des Landespolizeipräsidenten als Leiter der zuständigen Abteilung im Staatsministerium oder eines von ihm hierfür besonders Beauftragten. 2Explosivmittel dürfen bei Gefahr im Verzug auch ohne vorhergehende Zustimmung eingesetzt werden; das Staatsministerium ist unverzüglich zu unterrichten.

(3) Maschinengewehre und Explosivmittel dürfen nicht gebraucht werden,

1. um fluchtunfähig zu machen oder
2.gegen Personen in einer Menschenmenge.

Andere Sprengmittel dürfen nicht gegen Personen angewendet werden.

(4) Im übrigen sind die Vorschriften über den Schußwaffengebrauch entsprechend anzuwenden

Hier wäre die Frage der Definition der Explosivmittel eine potentielle Stolperfalle.


Realistisch betrachtet würde ich mich dann aber auch auf den übergesetzlichen rechtfertigenden Notstand berufen und dann würde das Panzerchen trozdem geknackt. Da darf dann auch gerne einer von der Tüpfeltruppe den Abzug drücken.
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1927 am: 22. August 2024, 09:38:18 »
Realistisch betrachtet würde ich mich dann aber auch auf den übergesetzlichen rechtfertigenden Notstand berufen und dann würde das Panzerchen trozdem geknackt. Da darf dann auch gerne einer von der Tüpfeltruppe den Abzug drücken.

Ah, danke für die Übersicht. Es stellt sich sicher auch die Frage nach der Situation: Wenn der Panzer nur auf einem Gelände rumsteht, niemanden bedroht (das muss ja nichtmal durch die Waffenanlage sein, auch Autos sehen dagegen ja eher schlecht aus) und man ihn einfach blockieren kann, wird man das sicher so tun. Wenn der aber in einer Innenstadt Amok fährt und zusätzlich schiesst, sieht das wohl ganz anders aus.
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1928 am: 22. August 2024, 09:57:35 »
...
Wenn der aber in einer Innenstadt Amok fährt und zusätzlich schiesst, sieht das wohl ganz anders aus.

Eine Amokfahrt mit einem Panzer (allerdings mangels Schießvorrichtung ohne Schießen) gab es in den 80iger Jahren in Mannheim:
https://www.feuerwehrgeschichte-mannheim.de/seite/606907/amokfahrt-panzer-1982.html
« Letzte Änderung: 22. August 2024, 10:00:41 von Habra »
 
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1929 am: 22. August 2024, 11:25:36 »
Jemand aus meiner Familie war zuständig für den Einsatz von Hubschraubern. Die Bundeswehr hatte unmittelbar nachdem der Panzer im Wasser lag, angeboten den Panzer mit Hilfe einer CH53 zu heben, bzw. zu bewegen. Die Eigentümer des Panzers haben dankend abgelehnt mit der Begründung:
Man würde gerne 1 - 2 Tage mit der Bergung warten. Damit könnte man vermeiden, dass der Panzerfahrer sich vor einem deutschen Gericht verantworten müsste.

 
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1930 am: 22. August 2024, 11:59:52 »
Ausreichend Reizgas im Lüfter und er gibt irgendwann auf.
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1931 am: 22. August 2024, 12:23:36 »
Ausreichend Reizgas im Lüfter und er gibt irgendwann auf.

anspruchsvolle Aufgabe... Der Panzer lag auf dem Kopf in 6 m Wassertiefe..
 
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1932 am: 22. August 2024, 14:26:30 »
Ich meinte den, der sein Königreich verteidigen wollte.

Bei 6 m Tauchtiefe gibt irgendwann auch jeder Russenpanzer auf.
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1933 am: 22. August 2024, 16:10:58 »
Fordert eine Originalunterschrift, unterschreibt selbst nicht...

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Twitter-Fundstücke
« Antwort #1934 am: 22. August 2024, 16:25:27 »
Der Angeschriebene ist im Übrigen Gerichtsvollzieher.
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