Autor Thema: Reichsbürger atomrechtlich unzuverlässig VG Aachen 6 K 1526/19  (Gelesen 1647 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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So heute bin ich es, der meint wir hätten das Thema schon gehabt, es aber nicht finden kann.

Ein RD ist atomrechtlich nicht zuverlässig, sagt das VG Aachen heute:

Zitat
Gericht/Institution:   VG Aachen
Erscheinungsdatum:   28.10.2019
Entscheidungsdatum:   28.10.2019
Aktenzeichen:   6 K 1526/19
   
Quelle:   juris Logo

Zweifel an atomrechtlicher Zuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

Das VG Aachen hat entschieden, dass ein sogenannter Reichsbürger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit in Bezug auf den Einsatz in kerntechnischen Anlagen besitzt.

Der Kläger war bis April 2019 bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) tätig. Im Jahr 2017 gingen beim zuständigen Ministerium Berichte von verschiedenen behördlichen Erkenntnisstellen, u.a. des Verfassungsschutzes ein, sowie eine Mitteilung der JEN selbst, wonach der Kläger als Angehöriger der Reichsbürgerbewegung in Erscheinung getreten sei. Diese Mitteilungen basierten auf zahlreichen Facebook-Einträgen des Klägers. Außerdem hatte er einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, der ihm durch den Kreis Düren auch ausgestellt worden war. Das zuständige Ministerium stellte daraufhin fest, dass der Kläger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit in Bezug auf den Einsatz in kerntechnischen Anlagen besitze. Zur Begründung wurde ausgeführt, er habe in seiner Stellungnahme lediglich pauschal angegeben, sich von der Reichsbürgerbewegung zu distanzieren und die rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik sowie die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht abzulehnen. Im Klageverfahren hat das Ministerium zudem auf eine E-Mail des Klägers von Dezember 2017 an das Bundesverwaltungsamt hingewiesen. Darin hatte er von seiner durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeit zum Königreich Preußen gesprochen und um die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit gebeten.

Das VG Aachen hat die gegen die Aberkennung der Zuverlässigkeit gerichtete Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat der Kläger nicht die erforderliche atomrechtliche Zuverlässigkeit. Er biete nicht die Gewähr dafür, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. In seinem Fall seien viele Dinge zusammengekommen, die darauf hindeuten, dass das zuständige Ministerium ihn zu Recht der Reichsbürgerbewegung zugeordnet habe. So habe er zahlreiche Facebook-Kommentare geschrieben, in denen er die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt habe. Auch der Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises deute darauf hin, dass der Kläger der Reichsbürgerideologie nahestehe. Seine Ausführungen in der mündlichen Verhandlung seien nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Insbesondere falle es dem Gericht schwer zu glauben, dass er sich aus eigenem Antrieb aus Überzeugung und nicht lediglich zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen von der Reichsbürgerbewegung abgewandt habe.

Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, kann der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das OVG Münster entscheidet.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des VG Aachen v. 28.10.2019
https://www.juris.de/jportal/portal/t/vpu/page/homerl.psml
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Noldor

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Re: Reichsbürger atomrechtlich unzuverlässig VG Aachen 6 K 1526/19
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2019, 16:11:51 »
Ein RD ist atomrechtlich nicht zuverlässig, sagt das VG Aachen heute:

Ich hätte da schon so nicht gerade gesetzteskonforme Ideen. Vielleicht etwas für Walter K Punkt Eichelburg.
 
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Re: Reichsbürger atomrechtlich unzuverlässig VG Aachen 6 K 1526/19
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2019, 16:41:34 »
Jedesmal, wenn die Verlässlichkeit eines dieser Irrgeleiteten zur Diskussion steht und diese dann genauso notgedrungen wie  unglaubhaft abschwoeren, kommt mir die Frage, wieviel Vergesslichkeit man für die Wiederherstellung der Verlässlichkeit braucht.
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Offline Gutemine

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Re: Reichsbürger atomrechtlich unzuverlässig VG Aachen 6 K 1526/19
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2019, 18:23:51 »
@Reichsschlafschaf

Wir hatten das bisher in den Presseschnipseln. Urteil gab es ja noch nicht, nur die "Lügenpresse" die berichtet hat.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg256342#msg256342

Aktuell berichtet die "Lügenpresse"
Spoiler
UrteilMutmaßlicher Reichsbürger darf nicht in Atomanlagen arbeiten
28. Oktober 2019



Ein mutmaßlicher Reichsbürger darf nach einem Gerichtsurteil nicht weiter in Atomanlagen arbeiten.

Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage des Mannes gegen das Land Nordrhein-Westfalen ab. Die Atomaufsicht des Landes hatte festgestellt, der Mann sei nicht mehr zuverlässig und dürfe nicht mehr im Sicherheitsbereich solcher Anlagen beschäftigt werden. Er hatte bis April bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen gearbeitet, die einen Forschungsreaktor zurückbaut. Das Gericht schenkte der Aussage des Klägers keinen Glauben, er habe sich von der Reichsbürgerideologie abgewandt. In dem Fall ist noch eine Berufung möglich.

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.
[close]
https://www.deutschlandfunk.de/urteil-mutmasslicher-reichsbuerger-darf-nicht-in.1939.de.html?drn:news_id=1064025

sowie hier:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_86701938/juelich-reichsbuerger-darf-nicht-an-atomreaktor-arbeiten.html

https://www.n-tv.de/panorama/Reichsbuerger-verliert-vor-Gericht-article21358855.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-aachen-gericht-reichsbuerger-darf-nicht-in-atomanlage-arbeiten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191028-99-485182

Die zwischenzeitlich ja zur "AfD-Stürmerpresse" verkommene "Epochtimes" (da schmieren ja sämtliche AfD-Promoter und Möchte-Gern-Journalisten rum) titelt natürlich mit "Berufsverboten" für das "thoitsche Opfervolk".

Zitat
Politik » Deutschland
Gibt es wieder Berufsverbote? Mann wegen Reichsbürgerverdacht als atomrechtlich unzuverlässig eingestuft
Epoch Times28. Oktober 2019 Aktualisiert: 28. Oktober 2019 15:55
In den Endsiebzigern sorgten Berufsverbote gegen Anhänger linker Ideologien für Diskussionen - nun gibt es sie anscheinend wieder gegen Reichsbürger. Damals ging es um das Verbot der Verbeamtung von Personen, "die nicht die Gewähr boten auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stehen."

Der Rest des Textes ist dann das in diesen Kreisen übliche copy and paste. Man will ja nur Klicks und Hetze verbreiten und mehr als die Überschrift liest die "neue geistige Elite" ohnehin nicht.


Spoiler
Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Klage eines Manns abgewiesen, den die Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen der Reichsbürgerbewegung zuordnete und deshalb als unzuverlässig einstufte.

Der bis zum vergangenen April bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen tätige Kläger habe nicht die erforderliche atomrechtliche Zuverlässigkeit, befand das Gericht am Montag nach Angaben eines Sprechers. (Az. 6 K 1526/19)
Reichsbürger in Urteil als unzuverlässig eingestuft

Der Mann biete nicht die Gewähr dafür, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. In seinem Fall seien viele Dinge zusammengekommen, die darauf hindeuten, dass das zuständige Landesministerium ihn zu Recht der Reichsbürgerbewegung zugeordnet habe. So habe er zahlreiche Facebook-Kommentare geschrieben, in denen er die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt habe.

Auch ein von dem Mann gestellter Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises deute darauf hin, dass er der Reichsbürgerideologie nahe stehe. Zudem äußerte das Gericht Zweifel daran, dass sich der Kläger aus eigenem Antrieb aus Überzeugung und nicht lediglich zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen von der Reichsbürgerbewegung abgewandt habe.

Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, kann der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Aachener Gerichtsentscheidung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Laut Verfassungsschutz stieg ihre Zahl im vergangenen Jahr um 13 Prozent auf 19.000.(afp)
[close]
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gibt-es-wieder-berufsverbote-mann-wegen-reichsbuergerverdacht-als-atomrechtlich-unzuverlaessig-eingestuft-a3047560.html
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Re: Reichsbürger atomrechtlich unzuverlässig VG Aachen 6 K 1526/19
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2019, 18:43:27 »
Ich hätte da schon so nicht gerade gesetzteskonforme Ideen. Vielleicht etwas für Walter K Punkt Eichelburg.
Du, wir wollen die ASSE leerräumen und da nicht noch mehr Sondermüll einlagern.

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Re: Reichsbürger atomrechtlich unzuverlässig VG Aachen 6 K 1526/19
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2019, 19:50:23 »
Am Rande: Die auf der FB-Seite verlinkte BNR-Meldung ist fehlerhaft. Dort heißt es: "Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Kündigung eines Mitarbeiters im Hochsicherheitsbereich der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich bestätigt, weil er sich wie ein „Reichsbürger“ verhalten hatte."

Nö, hat es nicht. Dafür wäre auch das Arbeitsgericht zuständig, denn ein Verwaltungsgericht kann allenfalls über die "Entlassung" von Beamten urteilen - die bei einer Gesellschaft des privaten Rechts wie der JEN nur sehr ausnahmsweise vorkommen können. Das VG hatte allein darüber zu urteilen, ob der Mann weiterhin die Zuverlässigkeit für eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich besitzt. Schon aus diesem Grunde hat dies mit einem "Berufsverbot" nichts zu tun.
 
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Offline Arno

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Re: Reichsbürger atomrechtlich unzuverlässig VG Aachen 6 K 1526/19
« Antwort #6 am: 17. April 2022, 22:48:26 »
In dieser Angelegenheit ist erst vor ein paar Tagen der letzte Prozess zu Ende gegangen: Alle Kündigungen waren rechtens. Endstation-rechts hat dazu einen recht ausführlichen Artikel online, der wie folgt endet:
Zitat
[...] In keinem der Prozesse wurde erörtert, ob die Kläger wirklich als „Reichsbürger“ anzusehen gewesen seien. Für das Verwaltungsgericht waren die Kündigungen alleine schon daher korrekt, weil das Trio sich so verhalten habe wie Menschen, die die Bundesrepublik nicht anerkennen. Eine Klärung, ob sie der Szene angehörten, war daher formaljuristisch unnötig. Markant war indes, dass alle drei Männer zeitnah erstmals 2016 auffielen. Und dass alle kreativ-kuriose, vor Gericht aber untaugliche Erzählungen vortrugen, um ihr Verhalten zu erklären.
 

https://www.endstation-rechts.de/news/reichsbuerger-verhalten-im-hochsicherheitsbereich-der-forschung
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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