Autor Thema: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt  (Gelesen 18458 mal)

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #75 am: 20. Dezember 2019, 12:29:11 »
Du übersiehst eben nur, daß Mord nicht verjährt...

Die Verjährung für Mord wurde 1979 abgeschafft, damit die nationalsozialistischen Untaten weiter verfolgt werden konnten. Ich zweifle auch an dem Sinn, unwürdige Greise vor Gericht zu stellen, die dann regelmäßig wegen Verhandlungs- oder Haftunfähigkeit bzw. Todeseintritts während des Verfahrens faktisch nicht mehr bestraft werden.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #76 am: 20. Dezember 2019, 12:43:14 »
Die Strafe ist in diesen Fällen gar nicht der Hauptzweck.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #77 am: 20. Dezember 2019, 12:49:10 »
Tja, Geschichtsunterricht ist allerdings nicht Aufgabe der (Straf)justiz.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #78 am: 20. Dezember 2019, 14:07:06 »
Vielleicht nicht Unterrichtung der Geschichte. Wohl aber deren Dokumentation. So will es der Gesetzgeber und so will es dann auch das Gesetz.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #79 am: 20. Dezember 2019, 14:42:08 »
Auch wenn ein Strafprozess sich auf der juristischen Ebene abspielt, wirkt er auch auf der gesellschaftlichen Ebene. Erst recht, wenn es um den Holocaust geht. Manchmal hat man das Gefühl, dass das Juristen gar nicht recht ist, aber wenn sich Juristerei nur auf sich selbst bezöge, könnte man sie sich tatsächlich sparen.

Und gerade dieser Prozess ist auch eine Fortsetzung des Brandtschen Kniefalls. Völlig egal, ob die Strafe vollstreckt werden kann. Es geht darum, das Mögliche zu tun. Demonstrativ.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #80 am: 20. Dezember 2019, 15:15:49 »
Vielleicht nicht Unterrichtung der Geschichte. Wohl aber deren Dokumentation. So will es der Gesetzgeber und so will es dann auch das Gesetz.

Nein: die Aufgabe der Strafjustiz ist Strafverfolgung. Nicht mehr und nicht weniger. Gesetzlich geregelt.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #81 am: 20. Dezember 2019, 16:22:59 »
Strafjustiz und Strafverfolgung sind aber kein Selbstzweck. Sie sind staatliches Handeln, und dessen Zweck im großen Ganzen legt Art. 1 fest.


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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #82 am: 20. Dezember 2019, 16:39:54 »
@Sandmännchen: Seufz... die Justiz hat die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Und im Falle der Strafjustiz ist das nun mal die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegenüber Tätern, welche Straftaten begangen haben.

In Art. 1 GG steht übrigens nichts über die Aufgaben der (Straf)justiz. Daß die Grundrechte unmittelbar geltendes Recht sind hat damit auch nichts zu tun. Aber genug, wir sind hier nicht in einem juristischen Seminar.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #83 am: 20. Dezember 2019, 17:58:04 »
@Rabenaas , @Rechtsfinder , @Sandmännchen

Ihr habe alle recht, jeder auf seine Weise, finde ich.

Als 1979 die Verjährung für Mord aufgehoben wurde, konnte niemand den Fall der Mauer vorhersehen (mit dem einhergehenden leichteren Zugang zu polnischen und ehem. sowjetischen Akten).

Niemand konnte den 2010 vollzogenen Wechsel in der Rechtsprechung vorhersehen.

Mord und Beihilfe zu  Mord sind letztlich strafbar wg. Art 1 GG.

Strafrecht hat immer auch präventiven Charakter (das berühmte "Zeichen", das mir so gar nicht behagt). Natürlich sollen künftige Rechtsbrecher von ihren womöglich geplanten Taten abgehalten werden (ob die Heraufsetzung des Strafmaßes bei Angriffen gegen Polizisten das angestrebte Ergebnis haben wird, darf man bezweifeln. Der Zweck wird dennoch genannt).

Frau Haverbeck (90 Jahre) ist zurecht in Haft, weil sie "klar am Klöpppel" ist und auch Bruno Dey wurde untersucht, es konnte keine Demenz festgestellt werden.

Selbst, wenn das 1979 noch nicht vorhersehbar war: Ab wann sollte man denn dann nicht mehr bestraft werden können? Ab dem 70. Lebensjahr? Oder erst ab dem 71.?

Jeder sieht doch ein, daß ein Abstellen aufs Alter unsinnig ist.
Die Leute werden rechtsstaatlicherweise auf Verhandlungs- und dann auf Haftfähigkeit untersucht. Erst wenn das alles gegeben ist, kommen sie tatsächlich in den Knast.

Gerade aus der rechten Szene heißt es immer wieder, es sollten nur die härtesten Maßnahmen ergriffen werden, alle Strafen seien viel zu milde, es herrsche ein Pussy-Staat, der nur DuDu mache. Also.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #84 am: 6. Januar 2020, 16:30:02 »
Es ist längst bekannt, daß Weigerung keine Nachteile bedeutet hätte und der sog. Befehlsnotstand gar nicht existierte. Ein Gutachter hat das nun heute bestätigt.



Zitat
Stand: 06.01.2020 15:40 Uhr  - NDR 90,3
Historiker belastet früheren KZ-Wachmann

Im Hamburger Prozess um einen früheren KZ-Wachmann hat ein Historiker am Montag Angaben des Angeklagten widerlegt. Der Sachverständigte Stefan Hördler sagte, der heute 93-jährige Bruno D. hätte sich damals dem Dienst im Konzentrationslager Stutthof entziehen können.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vor. Als SS-Wachmann im KZ Stutthof soll er zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April 1945 "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt" haben. Zu Beginn seines Prozesses hatte er behauptet, er habe damals keine Wahl gehabt. Den Einsatz in Stutthof hätte er nicht verweigern können.

Bruno D. hätte sich offenbar zurückversetzen lassen können
Dem aber widersprach der Sachverständige. Der Historiker sagte, der Angeklagte sei bei seinem Einsatz in Stutthof Wehrmachtssoldat gewesen. Erst zwei Monate später, im September 1944, gehörte er der SS an. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte er beantragen können, in eine Einheit der Wehrmacht zurückversetzt zu werden. Entscheidend für den Prozess ist, inwiefern er damals von den massenhaften Morden in Stutthof wusste und ob er seine Wachtätigkeit hätte verweigern können.

Ein anderer Aspekt wird offenbar bedeutsam:

Zitat
Nebenkläger im Zwielicht
Das Gericht beschäftigte sich auch mit einem zweiten Aspekt des Verfahrens: Nach einem Bericht des "Spiegel" über Zweifel an einer Zeugenaussage des Nebenklägers sollen nun dessen Unterlagen geprüft werden. Die Prozessbeteiligten bekämen die vom Anwalt des Zeugen Moshe Peter Loth zur Verfügung gestellten Dokumente zur Ansicht und könnten dazu Stellung nehmen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Ein Vertreter einer anderen Nebenklägerin forderte mit Nachdruck, die Sache aufzuklären.

War Loth gar nicht im KZ?
Der 76 Jahre alte Loth hatte am 12. November ausgesagt, er sei nach seiner Geburt am 2. September 1943 als Baby mit seiner jüdischstämmigen Mutter in dem Konzentrationslager bei Danzig inhaftiert gewesen. Nach Recherchen des "Spiegel" gibt es jedoch keine Hinweise auf jüdische Vorfahren Loths. Seine Mutter sei zwar als Schwangere vier Wochen als "Erziehungshäftling" in Stutthof gewesen. Eine zweite Inhaftierung bei oder nach seiner Geburt habe es aber vermutlich nie gegeben. Sollte diese Darstellung zutreffen, könnte Loth seinen Status als Nebenkläger verlieren.

Loths Auftritt vor Gericht hatte im November für Aufsehen gesorgt. Er war nach seiner Aussage als Zeuge und Nebenkläger auf den Angeklagten zugegangen und hatte sich mit ihm umarmt.

Mehr zu diesem Thema sehen Sie auch heute Abend ab 19.30 Uhr im Hamburg Journal des NDR Fernsehens.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Historiker-belastet-frueheren-KZ-Wachmann,stutthof156.html

https://www.tag24.de/nachrichten/hamburg-gerichtsprozess-stutthof-konzentrationslager-danzig-zeugen-aussagen-ss-wachmann-1343062
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #85 am: 14. Januar 2020, 07:28:45 »
Der Nebenkläger gibt auf:


Zitat
Stand: 13.01.2020 14:43 Uhr  - NDR 90,3
KZ-Prozess: Nebenkläger zieht zurück

Peter Loth aus Florida (USA) gibt nach dem Prozesstag vor dem Landgericht im Strafjustizgebäude ein Interview. © picture alliance/Christian Charisius Foto: Christian CharisiusMoshe Peter Loth kam zum Prozess aus den USA. Mit den Worten "Passen Sie alle auf! Ich werde ihm vergeben." hatte er den Angeklagten im November umarmt.

Knapp zwei Monate nach einem spektakulären Auftritt eines amerikanischen Zeugen im Stutthof-Prozess hat der 76-Jährige seinen Antrag auf Nebenklage-Zulassung am Montag zurückgezogen. Der angebliche NS-Überlebende Moshe Peter Loth war offenbar nie in dem Konzentrationslager untergebracht. "Wir begrüßen die Entscheidung", sagte die Vorsitzende Richterin dazu. Der Nebenklagevertreter hatte damit einer Entscheidung des Gerichts vorgegriffen.

Angaben stimmten nicht
Die Jugendkammer hatte nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" die Glaubwürdigkeit des 76-Jährigen prüfen lassen. Aus dem Bericht ging hervor, dass die Angaben des Zeugen und Nebenklägers zu seinem Leben zumindest teilweise nicht stimmen können. So hatte Loth vor Gericht gesagt, er sei als Säugling mit seiner jüdischstämmigen Mutter in dem Konzentrationslager bei Danzig interniert gewesen und habe dort auch eine Häftlingsnummer eintätowiert bekommen.
Spoiler
"Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass tatsächlich nur in Auschwitz Häftlingsnummern eintätowiert wurden", sagte die Richterin. Die Kammer sehe den Vortrag des Zeugen deshalb als "nicht so besonders glaubwürdig" an. Der aus den USA angereiste Loth hatte im November für Aufsehen gesorgt, als er zum Schluss seiner Aussage erklärt hatte, er vergebe dem Angeklagten - und ihn unter Tränen umarmt hatte.

93-Jähriger angeklagt
In dem Prozess vor dem Hamburger Landgericht geht es um den 93-jährigen Bruno D. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vor. Als SS-Wachmann im KZ Stutthof soll er zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April 1945 "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt" haben. Zu Beginn seines Prozesses hatte er behauptet, er habe damals keine Wahl gehabt.
[close]
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/KZ-Prozess-Nebenklaeger-zieht-zurueck,stutthof160.html
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #86 am: 17. Januar 2020, 15:02:17 »
Klar, man hat nichts gehört und nichts gesehen.


Zitat
Gerichtsprozesse Hamburg
17.01.2020 14:28 192
EX-SS-WACHMANN WILL NICHTS VON KINDERMORDEN IM KZ GEWUSST HABEN
EHEMALIGER KZ-WACHMANN: "ICH HABE KINDER IN STUTTHOF NICHT GESEHEN"

Hamburg – Der ehemalige SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig ist davon überzeugt, dass er in dem Lager keine Kinder gesehen hat.

"Ich habe Kinder in Stutthof überhaupt nicht gesehen. Ich habe dort nur Erwachsene gesehen", sagte der 93-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Hamburg.

Er wolle aber auch nicht ausschließen, dass zwischen den älteren Gesichtern auch jüngere waren. Dass in dem Lager Kinder erhängt oder erschossen wurden, habe er nicht gewusst und nicht gesehen, beteuerte der Angeklagte immer wieder.

Am Freitag hatten die Anwälte der Nebenkläger Fragen an den Angeklagten gestellt. Sie wollten in erster Linie wissen, ob er von Gräueltaten, Ermordungen und Kindern im Lager gewusst habe und die Ideologie der Nazis geteilt habe. "Die habe ich nie geteilt. Ich war nicht für die Meinung der SS."

Der in Hamburg lebende Beschuldigte war nach Angaben der Staatsanwaltschaft als junger Mann von August 1944 bis April 1945 im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig als Wachmann im Einsatz. Dem Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vorgeworfen.

Die Verhandlung wird am 24. Januar mit dem weiteren Gutachten des Historikers Stefan Hördler fortgesetzt. Das Gericht hatte zuletzt zehn neue Termine bis Mitte Mai angesetzt.
https://www.tag24.de/nachrichten/hamburg-gerichtsprozess-ehemaliger-ss-wachmann-angeklagter-konzentrationslager-stutthof-kinder-1358021
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #87 am: 19. Januar 2020, 19:26:31 »
Hat mit Stutthof nur indirekt zu tun, weil der Prozeß  - wie auch andere - erst durch das Urteil gegen John Demjanjuk möglich wurde, und ist von daher ineterssant.
Das Urteil von München war nachträglich gesehen wohl richtig:


Zitat
TRAGISCHER BEWEIS: FOTOS AUS KZ ÜBERFÜHREN NS-TÄTER, DOCH ES IST ZU SPÄT

FOTOS VON DEMJANJUK IM KONZENTRATIONSLAGER SOBIBOR AUFGETAUCHT

Berlin/München - In dem Nachlass eines früheren Kommandanten des Vernichtungslagers Sobibor sind nach Angaben des Berliner NS-Dokumentationszentrums Topographie des Terrors Fotos des NS-Täters John Demjanjuk aufgetaucht.


Es sei das erste Mal, dass der 2011 in München verurteilte Demjanjuk auf dem Lagergelände zu sehen ist.

Das ist eine kleine Sensation: Demjanjuk hatte bis zu seinem Tod im März 2012 nicht zugegeben, Aufseher in Sobibor gewesen zu sein.

Der Prozess gegen ihn, in dem er 2011 in München wegen Beihilfe zum Mord an rund 28.000 Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, war ein zäher Indizienprozess.

Mit den Fotos als Beweis wäre die Verhandlung womöglich anders abgelaufen wäre.

Demjanjuk starb 2012 im Alter von 91 Jahren in einem Altenheim in Bad Feilnbach bei Rosenheim. Das Urteil gegen ihn wurde nie rechtskräftig.
https://www.tag24.de/nachrichten/muenchen-kz-ns-taeter-wachmann-juden-ermordet-beweise-foto-john-demjanjuk-1360117


Zitat
Die alten Fotos, auf denen er nun zu sehen sein soll, stammen nach Angaben des Berliner Dokumentationszentrums aus dem Nachlass von Johann Niemann, der stellvertretender Kommandant des Lagers Sobibor war und dort 1943 bei einem Gefangenenaufstand getötet wurde. Sie gehören zu einer Reihe von mehr als 350 Fotos von der sogenannten "Aktion Reinhardt", bei der 1,8 Millionen Juden in dem von Deutschland besetzten Polen ermordet wurden. Die Bilder böten bisher unbekannte Einblicke in die nationalsozialistischen Massenverbrechen und zu den deutschen Lagern im besetzten Polen, hieß es. Sie sollen der Öffentlichkeit vom 28. Januar an in Berlin gezeigt werden.
https://www.sueddeutsche.de/politik/ns-verbrechen-fotos-aus-dem-vernichtungslager-1.4762814


Ach, so, die Behauptung
Zitat
Mit den Fotos als Beweis wäre die Verhandlung womöglich anders abgelaufen wäre.

erscheint mir als unsinnig. Er wurde ja wegen Beihilfe verurteilt. Als Angeklagter hat er das Recht zu leugnen. Da er wegen Beihilfe verurteilt wurde, wäre das Verfahren wohl nicht anders ausgegangen.

Die Photos tauchten 2015 auf, also drei Jahre nach seinem Tod.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2020, 19:38:32 von Reichsschlafschaf »
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #88 am: 24. Januar 2020, 19:54:38 »
Zitat
Stand: 24.01.2020 17:11 Uhr  - Hamburg Journal
Stutthof-Prozess: Zeuge sah Hinrichtungen

Ein angeklagter 93-Jähriger wird in Hamburg aus dem Gerichtssaal gefahren. Der ehemalige SS-Wachmann ist wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen angeklagt. © picture alliance / dpa Foto: Daniel Reinhardt

Dem 93-jährigen Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vorgeworfen.

Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof ist am Freitag die Erklärung eines norwegischen Überlebenden verlesen worden. Der heute 97 Jahre alte Johan Solberg war demnach als Mitglied der norwegischen Widerstandsbewegung im Frühjahr 1944 gefangen genommen worden. Am 13. August 1944 kam er mit rund 50 Gefangenen aus Norwegen in das Lager bei Danzig. "Meine erste Begegnung mit dem Lager war ein Schockerlebnis", hieß es in der Erklärung. Er habe gesehen, wie Wagen mit Leichen zum Krematorium geschoben worden seien. Ein Mann habe den Toten die Goldzähne herausgezogen.

Zeuge: Jugendliche neben Weihnachtsbaum erhängt
Er habe elf Hinrichtungen beobachtet, ließ Solberg von seinem Sohn in der Erklärung protokollieren. "Am stärksten beeindruckt hat mich die Hinrichtung von zwei russischen Jungen am vierten Weihnachtstag (28. Dezember)." Die beiden Jugendlichen seien neben einem Weihnachtsbaum erhängt worden.
Spoiler
Nach Verlesung der Erklärung beantwortete der Sohn des Zeugen Fragen. Er sagte, dass er die Erklärung in Gegenwart seines Vaters geschrieben habe. Dieser sei krank, aber völlig klar im Kopf. Der Vater habe 1995 auf 90 Seiten seine Erinnerungen aufgeschrieben. Auf diesen Aufzeichnungen basiere die Erklärung. Solberg wurde der Erklärung zufolge in Stutthof vergleichsweise gut behandelt. Am schlimmsten hätten es die Juden im Lager gehabt. Über mehrere Wochen habe er gesehen, wie täglich etwa 100 von ihnen zur Gaskammer gehen mussten. Alle hätten gewusst, wohin es ging.

Beim Verlassen des Gerichtssaals gingen der Sohn, der Rechtsbeistand und eine Dolmetscherin auf den Angeklagten zu und gaben ihm die Hand. Weil es dem Angeklagten nach der Pause nach Angaben von Ärzten nicht gut ging, verzichtete das Gericht auf die eigentlich geplante weitere Anhörung des Historikers Stefan Hördler.

Anklage: Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen
Angeklagter in dem Prozess ist ein 93-Jähriger, der von August 1944 bis April 1945 in Stutthof als Wachmann im Einsatz war. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vorgeworfen. Er soll laut Anklage "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt" haben. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Flucht, Revolte und Befreiung von Gefangenen zu verhindern. Der Fall wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit 17 bis 18 Jahre alt war.

Der Prozess läuft seit Mitte Oktober. Bislang gab es 14 Verhandlungstage, die wegen des Alters des Angeklagten auf zwei Stunden begrenzt sind. Das Gericht hat 17 weitere Termine bis zum 15. Mai angesetzt.

Warum so spät?
Der Prozess gegen Bruno D. hat 74 Jahre nach den Mordtaten im KZ Stutthof begonnen. Hintergrund ist eine Änderung in der Rechtsprechung bezüglich NS-Verbrechern. 2011 wurde John Demjanjuk, ein ehemaliger Wachmann im deutschen Vernichtungslager Sobibor, wegen Beihilfe zum Mord in über 28.000 Fällen verurteilt - ohne dass ihm eigenhändige Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Seither ermittelt die deutsche Justiz auch gegen Angehörige der Wachmannschaften anderer Konzentrations- und Vernichtungslager, auch wenn sie nicht persönlich für einzelne Tötungen verantwortlich sind.

Hintergrund ist, dass die Wachleute durch ihren Dienst auch die Mord- und Vernichtungsaktionen in den Lagern unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Bruno D. deshalb vor, als "Rädchen der Mordmaschinerie" dazu beigetragen zu haben, dass die von der Nazi-Führung angeordnete "Endlösung der Judenfrage" im KZ Stutthof umgesetzt werden konnte.
[close]
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Stutthof-Prozess-Zeuge-sah-Hinrichtungen,stutthof162.html

https://www.mopo.de/hamburg/prozess-um-kz-stutthof-schockerlebnis--jungen-neben-dem-weihnachtsbaum-erhaengt-33797236
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #89 am: 15. Februar 2020, 06:49:54 »
Gestern war wieder ein Verhandlungstag:


Zitat
Gerichtsprozesse Hamburg
14.02.2020 17:40 1.682
Überlebender spricht im KZ-Stutthof-Prozess: "Brot war im Lager Geld"

Nebenklage-Vertreter korrigiert im Stutthof-Prozess Zeugenaussage

Hamburg - Im Hamburger Stutthof-Prozess hat ein polnischer KZ-Überlebender am Freitag über den täglichen Kampf um Lebensmittel in dem Lager bei Danzig berichtet.
Spoiler
"Brot war im Lager Geld, für ein Stück Brot konnte man sich im Lager alles kaufen", sagte der 93-jährige Marek Dunin-Wasowicz aus Warschau.

Manche Gefangene hätten auch Pakete von Verwandten bekommen, allerdings habe ein Blockaufseher sie geöffnet und sich als erster die besten Dinge genommen.

Angeklagt in dem Verfahren ist ein ebenfalls 93 Jahre alter ehemaliger SS-Wachmann. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vorgeworfen.

Durch seinen Wachdienst von August 1944 bis April 1945 soll er "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt" haben. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Flucht, Revolte und Befreiung von Gefangenen zu verhindern.

Dunin-Wasowicz berichtete, dass alle Gefangenen sich bei ihrer Ankunft im Lager nackt ausziehen und ihre persönlichen Sachen abgeben mussten. Die wertvollsten Sachen wie edle Kleidung oder Schmuck hätten sich die SS-Mannschaften genommen. Alles andere Verwendbare hätten Häftlinge gestohlen. Es habe viele Wertsachen und schöne Kleidung gegeben.

"Vergessen Sie bitte nicht: Vor allem die Judentransporte, das waren sehr reiche Menschen", sagte Dunin-Wasowicz nach den Worten einer Dolmetscherin. Er erwähnte mehrfach die Ankunft der ersten Transporte ungarischer Jüdinnen.
Falsche Sprachregelungen schleichen sich im Verfahren ein

Auf diese Darstellung reagierte ein Nebenklage-Vertreter mit einer ungewöhnlichen Stellungnahme. Er müsse verhindern, dass sich falsche Sprachregelungen in das Verfahren einschlichen, sagte der Jura-Professor Cornelius Nestler.

Zum einen seien die meisten jüdischen Gefangenen des Lagers bei Danzig 1944 aus dem Baltikum und nicht aus Ungarn gekommen, wie die Findbücher des Lagers belegten.

Tatsächlich hätten in den baltischen Ländern wohlhabende und weniger wohlhabende Juden gelebt. Die meisten hätten Jahre in Ghettos verbracht, bevor sie ins KZ Stutthof gebracht wurden.

"Die Vorstellung, die Juden waren ja alle so reich, ist historisch sicherlich nicht richtig", sagte Nestler, der die amerikanische Stutthof-Überlebende Judith Meisel vertritt.

Dunin-Wasowicz hatte bereits Ende Oktober zweimal dem Gericht von seinen Erinnerungen berichtet. Unter anderem hatte er dabei die Ankunft der ersten - nach seinen Worten - ungarischen Juden in Stutthof geschildert.

Im Herbst 1944 habe er Frauen, Männer und Kinder vor dem Stacheldrahtzaun des Lagers liegen sehen, ohne Essen und Trinken, aber bewacht von SS-Männern, sagte er. Jetzt ergänzte er: "Ich erinnere mich an Worte, wie sie um Brot gebettelt haben."

Dunin-Wasowicz war nach eigenen Angaben wie sein älterer Bruder und seine Eltern im polnischen Widerstand gegen die deutschen Besatzer aktiv. 1944 sei die ganze Familie in Warschau verhaftet worden. Zusammen mit seinem Bruder sei er am 25. Mai jenes Jahres nach Stutthof gebracht worden. Nach dem Krieg arbeiteten beide als Autoren und Journalisten.
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https://www.tag24.de/nachrichten/kz-stutthof-prozess-hamburg-ehemaliger-wachmann-ueberlebender-brot-kostbares-gut-1388249
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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