@Rabenaas ,
@Rechtsfinder ,
@Sandmännchen Ihr habe alle recht, jeder auf seine Weise, finde ich.
Als 1979 die Verjährung für Mord aufgehoben wurde, konnte niemand den Fall der Mauer vorhersehen (mit dem einhergehenden leichteren Zugang zu polnischen und ehem. sowjetischen Akten).
Niemand konnte den 2010 vollzogenen Wechsel in der Rechtsprechung vorhersehen.
Mord und Beihilfe zu Mord sind letztlich strafbar wg. Art 1 GG.
Strafrecht hat immer auch präventiven Charakter (das berühmte "Zeichen", das mir so gar nicht behagt). Natürlich sollen künftige Rechtsbrecher von ihren womöglich geplanten Taten abgehalten werden (ob die Heraufsetzung des Strafmaßes bei Angriffen gegen Polizisten das angestrebte Ergebnis haben wird, darf man bezweifeln. Der Zweck wird dennoch genannt).
Frau Haverbeck (90 Jahre) ist zurecht in Haft, weil sie "klar am Klöpppel" ist und auch Bruno Dey wurde untersucht, es konnte keine Demenz festgestellt werden.
Selbst, wenn das 1979 noch nicht vorhersehbar war: Ab wann sollte man denn dann nicht mehr bestraft werden können? Ab dem 70. Lebensjahr? Oder erst ab dem 71.?
Jeder sieht doch ein, daß ein Abstellen aufs Alter unsinnig ist.
Die Leute werden rechtsstaatlicherweise auf Verhandlungs- und dann auf Haftfähigkeit untersucht. Erst wenn das alles gegeben ist, kommen sie tatsächlich in den Knast.
Gerade aus der rechten Szene heißt es immer wieder, es sollten nur die härtesten Maßnahmen ergriffen werden, alle Strafen seien viel zu milde, es herrsche ein Pussy-Staat, der nur DuDu mache. Also.