Autor Thema: Lutz Bachmann mal wieder  (Gelesen 5364 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #15 am: 18. März 2020, 21:32:28 »
Wenn die dort keinen festen Wohnsitz haben, ja.

 
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #16 am: 18. März 2020, 22:50:41 »
Vor allem unerwünschter Ausländer. Die Spanier schmeißen gerade alle raus.
Heißt das, dass wir auch Jürgen Drews, Bauchi und die ganzen anderen Mallorca-Rentner zurücknehmen müssen? :eek:

Bauchi mussten wir doch bereits zurücknehmen! der schnorrt sich seit ein paar Wochen in DE durch.
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #17 am: 19. März 2020, 07:46:12 »
Bauchi wird sich wohl nicht auf die mallorkinische Gesundheitsversorgung verlassen wollen.
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #18 am: 23. März 2020, 17:12:38 »
Lachen ist in schweren Zeiten immer gut. Daher viel Spaß mit den Kommentaren  :facepalm:

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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #19 am: 3. August 2020, 17:46:50 »
No, schau!


Zitat
SACHSEN
03.08.2020 13:44 Uhr

Bachmann erneut rechtskräftig verurteilt
Der Pegida-Mitgründer akzeptiert nun doch den Schuldspruch des Amtsrichters. Es ging um die verbotene Veröffentlichung eines Haftbefehls.
Spoiler
Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann hat wenige Tage vor der öffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Dippoldiswalde seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl teilweise zurückgezogen. Das Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, nachdem er nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz einen Haftbefehl gegen einen der Beschuldigten per Internet-Chat verbreitet hatte.

Da Bachmann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, setzte das Amtsgericht für diesen Mittwoch eine öffentliche Hauptverhandlung an. Vorigen Freitag nahm seine Anwältin das Rechtsmittel teilweise zurück, teilte das Gericht am Montag auf Anfrage mit. Die Rücknahme betrifft allerdings nur die Strafhöhe, nicht die Verurteilung an sich. Das Gericht hatte 100 Tagessätze à 30 Euro festgesetzt. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen Einkommensverhältnissen des Angeklagten. Das Amtsgericht könnte über die Höhe der Geldstrafe nun per Beschluss neu entscheiden. Ob der Prozesstermin am Mittwoch deshalb abgesetzt wird, stand am Montag noch nicht fest.

Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Dresden hatte 2018 nach der Festnahme von Verdächtigen einen der Haftbefehle mit dem Handy fotografiert und anschließend das Foto an Kollegen und die rechtsextreme Gruppe Pro Chemnitz weitergeleitet. Das Strafgesetz verbietet die Veröffentlichung von Anklageschriften und anderen Dokumenten im Wortlaut vor Beginn eines Prozesses, weil damit Ermittlungen gefährdet werden können. Außerdem bedeutet die verbotene Mitteilung auch einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Der Beamte ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden
[close]

https://www.saechsische.de/plus/bachmann-erneut-rechtskraeftig-verurteilt-5244689.html
« Letzte Änderung: 3. August 2020, 17:58:19 von Reichsschlafschaf »
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #20 am: 4. August 2020, 13:31:38 »
Natürlich wird daher prompt wieder um Spenden gebettelt. Interessant: Insgesamt sind bisher 44.000 Euro bei für Strafen und Anwälte angefallen, die jetzt natürlich die Dresdner Rentner mit ihren sicherlich sehr "hohen" Renten mitbezahlen sollen...

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #21 am: 14. Dezember 2020, 18:17:58 »
 :whistle:


Zitat
DRESDEN
14.12.2020 17:17 Uhr

Dresdner Gericht verurteilt Lutz Bachmann
Um zwei Vorwürfe ging es in der Verhandlung am Amtsgericht Dresden. Auch Volksverhetzung gehörte wieder dazu.

Dresden. Zum dritten Mal ist Lutz Bachmann am Montag wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Pegida-Mitbegründer muss 140 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen, insgesamt 4.200 Euro. Darin eingeschlossen ist eine Strafe wegen einer Beleidigung, die sich gegen den SZ-Journalisten Alexander Schneider richtete.

In beiden Fällen - im August 2019 und im Juni 2020 - hatte Bachmann seine Meinung im Internet kundgetan. Schneider beleidigte er übel, nachdem dieser sich in einem Interview mit der Online-Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ über die Entwicklung von Pegida in den vorangegangenen Jahren geäußert hatte. Auslöser für Bachmanns zweite Entgleisung war ein CDU-Statement zur Flüchtlingspolitik.

Spoiler
Bachmann erschien am Montag in Begleitung seiner Anwältin Katja Reichel und seines Pegida-Mitstreiters Wolfgang Taufkirch im Amtsgericht Dresden. Taufkirch, der wie auch Bachmann derzeit vom Ordnungsamt als zu unzuverlässig eingestuft wird, um eine Pegida-Demonstration zu leiten, war Zuhörer, während sich der Pegida-Frontmann wortreich und teils aufbrausend zu den Vorwürfen äußerte. Er habe ausreichend differenziert, sagte Bachmann zum Vorwurf der Volksverhetzung.

20 Einträge im Strafregister
Dem lag zugrunde, dass er Moslems unter anderem als „Mördermoslems“ und „Vergewaltigermoslems“ bezeichnet hatte, über "barbarische" Täter schrieb und das auch auf "andere Flüchtlinge" bezog. Damit habe er eine „ethnisch abgrenzbare Gruppe durch die Gleichstellung mit Verbrechern“ angegriffen, stellte Richter Arndt Fiedler fest. Er erklärte, bei einer Meinungsäußerung komme es außerdem nicht darauf an, wie sie gemeint sei, sondern wie sie bei den Adressaten ankomme.

Das galt auch für die Beleidigung des SZ-Journalisten Alexander Scheider. Bachmann hatte sie bei Facebook veröffentlicht und nannte den Gerichtsreporter neben anderen Beleidigungen unter anderem einen „selbsternannten Journalisten“, der „herumlungert und auch versucht, halbwegs sinnvolle Sätze ... zu formulieren“. Das habe Bachmann bewusst und gewollt gemacht, um den SZ-Mitarbeiter „öffentlich herabzuwürdigen und seine Missachtung auszudrücken“.

Weil in Bachmanns krimineller Karriere mit derzeit 20 Einträgen Volksverhetzung und Beleidigung weniger häufig vorkommen als Delikte wie Einbruch und Diebstahl, beließ es Richter Fiedler am Montag bei einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 47-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bachmann kündigte wenige Minuten nach dem Prozess an, er werde das Urteil nicht akzeptieren.
[close]
https://www.saechsische.de/dresden/lokales/dresden-gericht-verurteilt-lutz-bachmann-5338970-plus.html



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« Letzte Änderung: 14. Dezember 2020, 18:21:39 von Reichsschlafschaf »
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #22 am: 14. Dezember 2020, 18:27:57 »
Zitat
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bachmann kündigte wenige Minuten nach dem Prozess an, er werde das Urteil nicht akzeptieren.

Sehr gut!
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #23 am: 14. Dezember 2020, 18:28:50 »
Wo lebt der Kriminelle Butz Lachmann eigentlich derzeit?
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #24 am: 14. Dezember 2020, 18:29:40 »
Leider noch nicht auf dem Hammerweg!
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #25 am: 14. Dezember 2020, 19:43:09 »
Nee, auf Teneriffa.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #26 am: 15. Dezember 2020, 19:59:44 »
Weil in Bachmanns krimineller Karriere mit derzeit 20 Einträgen Volksverhetzung und Beleidigung weniger häufig vorkommen als Delikte wie Einbruch und Diebstahl, beließ es Richter Fiedler am Montag bei einer Geldstrafe.
Sympathisch, dieser Vorzeigegermane. So sieht deutsche Gründlichkeit aus. Warum nur einmal das Gesetz brechen, wenn man das auch 20 Mal machen kann? Und so einer will das aufgeklärte Abendland beschützen. :facepalm:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Lutz Bachmann mal wieder
« Antwort #27 am: 15. Dezember 2020, 20:26:31 »
Ui, das war aber günstig! Da hoffe ich, dass auch der Staatsanwalt noch um etwas Nachschlag bittet. Mit Geldstrafe ist da nichts gewonnen, da wird so lange gebettelt, bis die Fans die Kohle gesammelt haben. So ein Urteil ist ganzrechtsaußen eher sowas wie eine Ehrenurkunde, seht mal der doofe Staat, die hab ich wieder drangekriegt, mir tun die nix!
 
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