Autor Thema: Neues aus dem Königreich 07/2019 - Die Rückkehr des Königs (zu alten Kamellen)  (Gelesen 22528 mal)

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Online Knallfrosch

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Das letzte Wort des Angeklagten ist halt sehr revisionssensibel, da wird die Vorsitzende ihn lieber gewähren lassen als ihn abzubügeln. Ich nehme an, man hat schon damit gerechnet und ist auf ein Open End wie damals in Halle eingestellt.
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Der PETER denkt wahrscheinlich solange er redet kann man ihn nicht verurteilen und ist derzeit dabei die gesamte deutsche Wikipedia zu rezitieren. Derzeit ist er wahrscheinlich bei "A*Teens" angekommen. Es kann also noch dauern. 
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...das Problem ist halt auch, dass das letzte Wort angemessen berücksichtig werden muss wenn ich das weiß. Daher können ausschweifende "letzte Worte" durchaus das Urteil hinauszögern - das ist ja durchaus eine beliebte Taktik bei unserer Kundschaft.

Im Grunde finde ich die Gesetzgebung sowie die Regelungen der "letzten Worte" hier aber weder aktuell noch zweckführend. Im Grunde sollte es durchaus möglich sein, dass der Umfang solcher Auslassungen am Verfahren selbst skaliert werden kann und man nicht gezwungen ist einen Angeklagten "tagelang" reden zu lassen wegen einem simplen Verfahren wegen fahren ohne Führerschein das mit 3 Tagen angesetzt ist.

Solche Regelungen liefern mMn* Queralanten Tür und Tor auf eine vermeidbare Art. Selbiges gilt für die Länge und den Umfang von Schriftsätzen - hier sollte es mMn* möglich sein auf kurze Schriftsätze zu bestehen - sofern das aufgrund des Umfang eines zu erwartenden Verfahrens zumutbar ist.
Der Punkt ist einfach. dass diese Unart sich lang statt kurz zu fassen einfach Unmengen an Zeit und somit auch Geld kostet, die woanders besser aufgehoben wären.
« Letzte Änderung: 5. Juli 2019, 15:45:39 von Schattendiplomat »
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Im Grunde sollte es durchaus möglich sein, dass der Umfang solcher Auslassungen am Verfahren selbst skaliert werden kann und man nicht gezwungen ist einen Angeklagten "tagelang" reden zu lassen


Es gibt durchaus Vorsitzende, die schaffen es, einem Angeklagten das Wort abzuschneiden mit dem Hinweis, doch bitte nur noch zur Sache zu sprechen und ihm das Wort entziehen, wenn er das nach der dritten Aufforderung immer noch nicht tut.

Es geht eigentlich schon.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Na, das muss eine Judikative wohl aushalten können. ;D
Was sind denn schon sechs Stunden Wartezeit gegen sechs Monate in der Zelle. 8)
 
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Ich wette das der Fönig Bewährung bekommt...
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Offline aitmatow

Na, das muss eine Judikative wohl aushalten können. ;D
Was sind denn schon sechs Stunden Wartezeit gegen sechs Monate in der Zelle. 8)

In Fitzelches eigener Welt, in der Gedanke Realität schafft, ist Quantität bekanntlich ja immer Qualität.
Viel geschrieben = toll.
Lange quatschen = auch toll.
Umfangreiche Haftstrafe = nur angeblich toll, weil er dann "ganz bei sich sein" oder Bücher schreiben kann, aber irgendwie dann eben doch nicht so toll, weil ihm das Publikum fehlt.
Und das braucht und genießt der Fuselzar, daher auch die Filibusterei. Richter, Schöffen und die meisten Zuschauer bekommen davon wohl nur Ohrensausen oder gehen in den geistigen Tiefschlaf über. Zielführend in Peterchens Sinne ist das aber nur eingeschränkt: ein weiteres Mal Pose, wobei er gar nicht merkt oder nicht wahrhaben will, dass ihm eigentlich kaum jemand zuhört, danach geht es wieder zurück in die armselige Nische seiner Existenz in unserer Welt. Und demnächst erneut in den Knast. Dann wieder zurück in den Gerichtssaal, irgendwann. Viel Haft hilft hier leider auch nicht viel.
 
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Hat der Deliquent vor der Hinrichtung nicht auch das letzte Wort? Das wäre doch der traditionelle Weg der royalen Abdankung.


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Seine Zerknirschtheit schaut nicht gerade glücklich aus.
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Offline aitmatow

Und hier die Mitteldeutsche Zeitung, diesmal mit der korrekten Angabe von 5 Monaten Freiheitsstrafe.

https://www.mz-web.de/wittenberg/peter-fitzek--koenig-von-deutschland--wegen-fahrens-ohne-lizenz-zu-haft-verurteilt-32812694

Auf dem Bild dort schaut er wie ein Auto. Wie passend.  ;D

Nachtrag: So kam Jörg Völkerling offenbar auf die 2 Jahre 8 Monate:

Zitat
Unter Einbeziehung eines anderen Urteils soll er zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher sagte.
« Letzte Änderung: 5. Juli 2019, 19:30:40 von aitmatow »
 
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Offline Gutemine

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Natürlich geht er in Revision,
Spoiler
Aktualisiert: 05.07.19 19:21

Fahren ohne Führerschein
"König von Deutschland" muss wieder in Haft

Ein schräger Vogel, ein Krimineller, ein König von eigenen Gnaden: Dieser Mann ist eine schillernde Figur. Reichsbürger will er nicht sein. Aber gegen die Gesetze des Landes verstößt er allzu gern.

Hof (dpa) - Der selbst ernannte "König von Deutschland" ist vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Um Eindruck auf den 53-Jährigen zu erwirken, sei die Strafe ohne Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Damit bestätigte die Berufungsinstanz die Entscheidung des Amtsgerichts Hof. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils soll der Mann den Angaben zufolge zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der Verurteilte habe Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht angekündigt.

Der Mann hatte im Jahr 2012 seinen Führerschein zurückgegeben, weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Stattdessen war er mit einem selbst gebastelten Führerschein des von ihm erdachten "Königreichs Deutschland" gefahren.

2013 war er in Oberfranken in eine Radarkontrolle geraten, als er mit 163 Stundenkilometern über eine Autobahn mit Tempolimit 100 fuhr. Beim folgenden Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besaß.

Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - er bestreitet dies. Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen.

Der aus Wittenberg (Sachsen-Anhalt) stammende Mann beschäftigt seit Jahren die Justiz. In der Lutherstadt hatte er sein eigenes Königreich ausgerufen sowie eine Bank und eine Krankenkasse gegründet. Zentrales Ziel des Regenten von eigenen Gnaden war nach seinen Worten der Aufbau eines alternativen Banken- und Gesundheitssystems. "Königliche Reichsbank" und "Neudeutsche Gesundheitskasse" nannte er seine Institute.

Für das Betreiben einer Krankenversicherung ohne Erlaubnis war er 2015 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll damals insgesamt 320.000 Euro an Beiträgen eingesammelt haben. Zum Prozessauftakt im Herbst 2014 hatte er die Zuständigkeit des Gerichts "für ihn als Regenten" bestritten.

2017 hatte ihn das Landgericht Dessau-Roßlau wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. "Ob ich das darf oder nicht, ich mach es trotzdem", war sein Kommentar bei einem der Prozesse. Er scheute auch vor demonstrativen Gesten nicht zurück: Nach einem Prozesstag setzte er sich vor dem Gebäude ins Auto und fuhr los.

Der Mann war außerdem wegen Untreue zu einer mehrjährigen Haft verurteilt worden. Die Kammer des Landgerichts Halle hatte es als erwiesen angesehen, dass der Wittenberger 1,3 Millionen Euro von Anlegern eingesteckt hatte. Dagegen legte er Revision ein; dem gab der Bundesgerichtshof (BGH) statt. Ein Gutachter bescheinigte ihm starke narzisstische Persönlichkeitsmerkmale, er sei unbelehrbar und auch durch Strafe nicht zu beeindrucken. "Es fehlt ihm an Einsicht", sagte der Gutachter im damaligen Untreue-Prozess.

Der gelernte Koch, der auch schon mal ein Hemd mit gestickter Krone darauf trägt, nutzt den Gerichtssaal gern als Bühne zur Verbreitung seiner Rechtsauffassung. So erklärte er einem Richter bei der Aufnahme der Personalien, dass er seinen Nachnamen abgelegt habe und sich nur noch Peter I. nenne.

Der selbst ernannte "König von Deutschland" war erst im Februar 2019 aus dem Gefängnis entlassen worden. Er hatte im Herbst 2012 auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein "Königreich Deutschland" ausgerufen.
[close]
https://www.merkur.de/welt/koenig-von-deutschland-muss-wieder-in-haft-zr-12770636.html


"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline aitmatow

Nun meldet es auch die Hauspostille.

https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/leipzig-news/peter-fitzek-53-koenig-von-deutschland-muss-wieder-in-haft-63116996.bild.html

Zitat
Um Eindruck auf den 53-Jährigen zu erwirken, sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.

Auf den macht gar nichts mehr Eindruck. Der hat den Schuss einfach nicht gehört.
 

Online Knallfrosch

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Bevor jemand fragt:
In Bayern ist für Revisionen in Strafsachen nicht das jeweilige Oberlandesgericht zuständig, sondern das Bayerische oberste Landesgericht. Dieses war vorübergehend abgeschafft, wurde aber wiederbelebt.
Da Hof im OLG-Bezirk Bamberg liegt, ist der dort beheimatete Strafsenat des Bayerischen obersten Landesgerichts zuständig.

Seine Hoheit hat sich also gut über die Rechtsmittellandschaft in Bayern informiert, offensichtlich in der Annahme, dass es keinen Freispruch geben wird.
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Zitat
Unter Einbeziehung eines anderen Urteils soll er zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis
Das ist doch Musik in unseren Ohren. Ich hoffe ein früher Raus ist dieses Mal ausgeschlossen.
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 
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