Zu meinen persönlichen Verhältnissen gibt das Gutachten mit dem Aktenzeichen 2 IN 315/16 Auskunft, welches durch ein fremdbeantragtes Insolvenzverfahren (durch die BaFin ausgelöst) für das Landgericht Dessau-Roßlau gefertigt wurde und dem das Gericht gefolgt ist. In diesem Gutachten ist vom Gutachter über Unsere Verhältnisse und das Königreich Deutschland folgendes ausgeführt: [...]
Der
PETER übersieht natürlich den Teil in dem aufgeführt wird, dass er ein absoluter Versager ist der es nicht mal für nötig hält Unterhalt für die Kinder zu zahlen die er in die Welt gesetzt hat. Dabei sind das ja immerhin die Enkel Gottes oder so...
Auch vergisst er zu erwähnen, dass der Gutachter mehrfach geschrieben hat, dass er die Angaben des
PETER nicht überprüfen konnte, da er keine entsprechenden Vollmachten erhalten hat und unser Kaiser der Herzen nicht wirklich kooperativ war.
Schon das Gutachten beweist, dass Wir tatsächlich einen Staat gegründet haben und demzufolge im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und eines international anzuerkennenden Führerschein des Staates Königreich Deutschland waren.
Ja Fusselpeter, es ist ja allgemein bekannt, dass Insolvenzgutachter in Deutschland dafür zuständig sind Staaten anzuerkennen und sich Gerichte danach um die "internationale Anerkennung" kümmern. Gut erkannt!
Das Schreiben des Bezirksamtes Friedrichshain – Kreuzberg von Berlin bestätigt, dass zu einer Heirat ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich ist.
Sehr lustig, ernsthaft.
Nun kurze Ausführungen zu Unserer derzeitigen und vermeintlichen vorherigen Staatsangehörigkeit. Aus denen damit zusammenhängenden Tatsachen ist die Berechtigung auf Sezession deutlich erkennbar. Somit konnten Wir völkerrechtswirksam den Staat KRD gründen und eigene Fahrerlaubnisse und Führerscheine ausstellen, die im internationalen Verkehr von allen Staaten und Verwaltungskonstrukten anzuerkennen sind.
1. Es gibt kein "Recht auf Sezession", ganz im Gegenteil, das Völkerrecht betrachtet die Unverletzbarkeit der Grenzen als höchstes Gut.
2. Mit Staatsangehörigkeiten oder deren Fehlen hat das alles so oder so nichts zu tun.
3. Warum braucht Gott ein Raumschiff? Äh.. Warum braucht ein Staat einen Führerschein?
Unsere derzeitige Staatsangehörigkeit ist: Königreich Deutschland
Meine vorherige Staatsangehörigkeit, oder korrekter ausgedrückt, mein Status war: staatenlos
Kann dem mal jemand erklären was ein Adjektiv ist? Wenn der arme König staatenlos ist, dann verlange ich seine Abschiebung! Das mit dem Register ist auch dämlich, denn als Staatenlose wären sie dort aufgeführt worden, als Deutsche aber gerade nicht...
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat. Sie hat nach eigenem Bekunden schon keine Staatsangehörigen. Das bestätigt z.B. auch ein Schreiben des Landkreises Demmin in dem es heißt:
Ach Peter, da du hier ja aufpasst: Wenn die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, warum steht dann in Artikel 20 GG, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist? Das mit dem Landkreis zeigt letztlich auch nur wie überfordert das KRD mit der deutschen Sprache ist: eine "Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland" gibt es ja auch nicht sondern es gibt nur die "deutsche Staatsangehörigkeit", die alle Bürger der DDR ebenfalls hatten. Man kann also nicht eingebürgert werden, wenn man bereits Staatsangehöriger ist.
im Sinne... [...] ...gemäß...
Mein Held! "Im Sinne" und "gemäß" sind Synonyme... Lass dir mal von Benjamin erklären was das bedeutet...
"Das StAG verneint nun aber die Staatsangehörigkeit in einem der ehemaligen deutschen Bundesstaaten und lässt nur noch die von den Juristen des benutzten Adolf Hitlers geschaffene "Reichsangehörigkeit" der statusgeminderten Deutschen als Untertanen zu."
Das glaubt doch außer Rüdiger und dem PETER keiner mehr... Das Staatsangehörigkeitsgesetz stammt nicht von Hitler sondern aus dem Jahr 2000 und die "gemeinsame Staatsangehörigkeit" wurde auch nicht am 05. Februar 1934 geschaffen sondern am 16. April 1871 durch Artikel 3 der Reichsverfassung (gemeinsames Indigenat).
Reichsbürger im Sinne der Nürnberger Rassegesetze und die unmittelbare Reichsangehörigkeit haben auch nur entfernt etwas miteinander zu tun. Selbst die Nazis haben, soweit bekannt, niemals "Reichsbürgerbriefe" ausgestellt.
Deshalb kann auch kein vermeintlicher Deutscher von der Bundesrepublik in Deutschland in seinem sog. "Gelben Schein" (Staatsangehörigkeitsurkunde) nachlesen, dass er die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (des ehemaligen 2. Deutschen Reiches) erhalten hat, was ja auch völlig klar ist, denn es ist
ein rechtlicher Grundsatz, dass Niemand mehr Rechte geben kann, als er selbst innehat (nemo plus iuris transfere, potest quam ipse habit).
Nein, Peter das liegt daran das die Länder keine Staatsangehörigkeiten mehr vergeben. Man kann nicht nachweisen was es nicht gibt. Das ist wie mit deinem Wasserauto: Du kannst nicht nachweisen das es funktioniert also gibt es auch kein Wasserauto!
Da die Bundesrepublik aber nur das illegale 3. Reich fortführt, da sie mit diesem subjektidentisch, wenn auch in ihrer räumlichen Ausdehnung nur teilidentisch ist, kann sie auch keine Staatsangehörigkeitsurkunde eines Bundesstaates des 2. Deutschen Reiches ausstellen.
Abgesehen davon, dass das "3. Reich" nicht illegal war ist die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich von 1871 und allen seinen Ausprägungen. Die Bundesrepublik Deutschland kann aber keine Urkunden über etwas ausstellen was es nicht gibt.
In dem Schreiben an Matthias Pauqué ist wörtlich ausgeführt:
Hättest du das Schreiben gelesen, wäre dir auch aufgefallen das es wahrscheinlich gar keine Daten in dem Register gab, da dort laut dem aufgeführten Gesetz nur Daten von
Ausländern gespeichert werden dürfen nicht aber von deutschen Staatsangehörigen.
Später mehr...