Autor Thema: Henry Hafenmayer  (Gelesen 13387 mal)

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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #45 am: 20. Januar 2020, 17:43:57 »
@mork77 hat im im Volksleerer-Faden schon darauf hingewiesen, dass Hafenmeyer jetzt auch die Hetze der Wilfert blogt und verbreitet, außerdem hat er da heute die Anklagen veröffentlicht.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4953.msg269066#msg269066

Damit nicht so viele Klicks zusammenkommen, als Screen der Beitrag im Blog und die bis jetzt aufgelaufenen Kommentare.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #46 am: 27. Januar 2020, 17:53:44 »
Hafenmeyer ist auf die "grandiose" Idee gekommen, eigene "Widerstandsbriefmarken" herauszugeben. Also eigentlich kauft er Internetmarken der Post zum selberdrucken, verändert diese mit seinen Botschaften und teilweise einem Bild von der Nazioma Haverbeck und bringt sie dann über seine Webseite in Umlauf. Das ganze sieht dann so aus:



Er selber schreibt dazu folgendes:



Dummerweise macht er die Briefmarken damit ungültig und auch die Post ist davon nicht wirklich begeistert. Sie schreiben selber, das sie Vorkehrungen getroffen hätten, Briefmarken von Hafenmeyer zu identifizieren und unbrauchbar zu machen:



Abgesehen von seinen Nazianspielungen (6 Millionen, grossgeschriebene Buchstaben im Gruß) heisst das wohl weiterer Ärger. Er legt es wohl wirklich darauf an, als Mehrtürer in den Knast zu kommen. Ich hoffe nur, das passiert bald...
« Letzte Änderung: 27. Januar 2020, 18:21:09 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #47 am: 27. Januar 2020, 22:32:14 »
Nein, Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich!

Was aber wohl hoffentlich nicht bedeutet, daß man mit allem von vorne anfangen muss, weil ein Gast erst nach der Mittagspause kam.

Ich will damit sagen: öffentlich ist schön und gut, aber muss das bedeuten, daß man immer alles immer und immer wieder verlesen (lassen) muss, nur weil es ein Teil der Öffentlichkeit möglicherweise nicht mitbekommen hat?
Kann man in dem Fall die Öffentlichkeit nicht herstellen, in dem man die Anträge und all das, was eh öffentlich sein soll, als Aushang oder im Internet publiziert? Das mit dem Internet machen unsere Patienten ja eh, ob sie es dürfen oder nicht, also warum nicht auf dem Wege?
Daß nicht jeder Internet hat zählt IMHO nicht, es kann auch nicht jeder zur Verhandlung, um sich den Schwachsinn anzuhören. Aber ich weiß, wenn das Recht wäre, wie es unsere Kunden wünschen, dann wünschten sie, das Recht wäre nicht so. Solange nölen sie und nutzen es zu ihren Gunsten, indem sie die Gerichte lahmlegen …
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline kairo

Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #48 am: 28. Januar 2020, 10:44:35 »
Nein, Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich!

Was aber wohl hoffentlich nicht bedeutet, daß man mit allem von vorne anfangen muss, weil ein Gast erst nach der Mittagspause kam.

Ich will damit sagen: öffentlich ist schön und gut, aber muss das bedeuten, daß man immer alles immer und immer wieder verlesen (lassen) muss, nur weil es ein Teil der Öffentlichkeit möglicherweise nicht mitbekommen hat?
Kann man in dem Fall die Öffentlichkeit nicht herstellen, in dem man die Anträge und all das, was eh öffentlich sein soll, als Aushang oder im Internet publiziert? Das mit dem Internet machen unsere Patienten ja eh, ob sie es dürfen oder nicht, also warum nicht auf dem Wege?
Daß nicht jeder Internet hat zählt IMHO nicht, es kann auch nicht jeder zur Verhandlung, um sich den Schwachsinn anzuhören. Aber ich weiß, wenn das Recht wäre, wie es unsere Kunden wünschen, dann wünschten sie, das Recht wäre nicht so. Solange nölen sie und nutzen es zu ihren Gunsten, indem sie die Gerichte lahmlegen …

Öffentlich bedeutet, dass die Öffentlichkeit Zutritt hat. Aber die Verhandlung kann auch stattfinden, wenn die Zuhörerbänke völlig leer sind. Manchmal ist ja nicht mal die Anwesenheit der Prozessparteien erforderlich, wenn ihre Vertreter da sind. Nur Verhandlungen nach Jugendstrafrecht und Familiensachen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Richter.
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #49 am: 28. Januar 2020, 10:52:47 »
Öffentlich bedeutet, dass die Öffentlichkeit Zutritt hat. Aber die Verhandlung kann auch stattfinden, wenn die Zuhörerbänke völlig leer sind. Manchmal ist ja nicht mal die Anwesenheit der Prozessparteien erforderlich, wenn ihre Vertreter da sind. Nur Verhandlungen nach Jugendstrafrecht und Familiensachen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Richter.

Danke.
Off-Topic:
Meine etwas provokant und flapsig formulierte "Frage" bezog sich darauf, daß der Hinweis auf die Öffentlichkeit als Antwort auf die Frage kam, ob es nicht reicht,
Zitat
dass Anträge dem Gericht vorliegen und alle nötigen Beteiligten diese gelesen haben

Da lag dann gestern Abend der (Kurz-)Schluss nahe, daß es im Umkehrschluss bedeuten könnte, daß man eben immer wieder alles verlesen muss, bis es der letzte in der "Öffentlichkeit" mitbekommen hat.

Ich gebe zu, mein Einwurf war weder relevant noch zielführend.
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #50 am: 28. Januar 2020, 11:03:17 »
Zitat von: kairo am Heute um 10:44
Öffentlich bedeutet, dass die Öffentlichkeit Zutritt hat. Aber die Verhandlung kann auch stattfinden, wenn die Zuhörerbänke völlig leer sind. Manchmal ist ja nicht mal die Anwesenheit der Prozessparteien erforderlich, wenn ihre Vertreter da sind. Nur Verhandlungen nach Jugendstrafrecht und Familiensachen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Richter.

Danke.

Es gibt im Strafprozess neben dem Öffentlichkeitsprinzip auch noch ein "Mündlichkeitsprinzip". Das macht es schwieriger, Unterlagen - wie im Zivilprozess - einfach durch Inbezugnahme einzuführen. Allerdings gibt es ein "Selbstleseverfahren", um umfangreiche Verlesungen abzukürzen (§ 249 StPO). Auch hängen Öffentlichkeitsprinzip und Mündlichkeitsprinzip insofern zusammen, als die Öffentlichkeit die Möglichkeit haben soll, vom Prozessstoff Kenntnis zu nehmen. Wenn das keiner tut, ist das aber nicht das Problem des Gerichts.
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #51 am: 16. Februar 2020, 12:27:04 »
Gerade mal wieder beim Henry vorbei geschaut. Irre ich mich oder wird es dort immer schlimmer?  Alleine die letzten drei, vier Einträge dürften schon wieder einen Haufen Material liefern. Ich glaube der geht nach der Methode "Ich liefere einfach mit solcher Geschwindigkeit neues Belastungsmaterial, dass sie nie eine vollständige Aktenlage hin bekommen " vor  :facepalm:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #52 am: 16. Februar 2020, 12:48:18 »
Gerade mal wieder beim Henry vorbei geschaut. Irre ich mich oder wird es dort immer schlimmer?  Alleine die letzten drei, vier Einträge dürften schon wieder einen Haufen Material liefern. Ich glaube der geht nach der Methode "Ich liefere einfach mit solcher Geschwindigkeit neues Belastungsmaterial, dass sie nie eine vollständige Aktenlage hin bekommen " vor  :facepalm:

Ja, da staune ich auch immer wieder. Wobei der Staatsanwalt in irgendeinem Prozess ja mal sinngemäß am Rande gesagt hat, das man die Webseite unter Beobachtung hat und entsprechend neue Anzeigen schreibt. Irgendwann sitzt er dann wirklich mal ein (wie man da noch auf die Idee kommen könnte, das bei dem Typen eine Bewährung angebracht sein könnte, ist mir rätselhaft) und dann kommt nichts mehr nach, so das in Ruhe aufgearbeitet werden kann.
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #53 am: 29. März 2020, 12:27:19 »
Sinnvoll wäre es, in einer Haftanstalt eine spezielle Station explizit für die Kundschaft einzurichten, damit sie ihr Gift nur an ihresgleichen verspritzen und nicht noch Angehörige anderer "Berufszweige" infizieren können.
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #54 am: 23. Juni 2020, 23:07:37 »
Hat ja auch lange genug gedauert

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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #55 am: 24. Juni 2020, 10:19:18 »
Hat ja auch lange genug gedauert

Das ist sehr zu begrüssen, aber ich befürchte, der hat relativ bald wieder ein neues Blog im Einsatz. Mal sehen, ob er seine alten Beiträge gut gesichert hat...
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #56 am: 24. Juni 2020, 10:25:25 »
Na ja, Hafenmayer gehörte/gehört ja auch aktiv zu den Anhängern von Meinolf Schönborn / Recht und Wahrheit / Nordadler.

Aber wie wir ja auch bei Heike sehen, das hindert die NeoNazis ja wirklich nicht daran dann einfach die nächste Heimnetzseite zu eröffnen und dort, bei FB, VK oder Youtube ihren Mist zu verteilen.
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #57 am: 29. Juni 2020, 08:36:09 »
...
Irgendwann sitzt er dann wirklich mal ein (wie man da noch auf die Idee kommen könnte, das bei dem Typen eine Bewährung angebracht sein könnte, ist mir rätselhaft) und dann kommt nichts mehr nach, so das in Ruhe aufgearbeitet werden kann.

Die Idee, daß man nicht auch im Knast Straftaten begehen könnte, ist etwas verwegen. Wer von der Kundschaft auf 130er einfährt, hat seinen Drang zur Agitation nicht verloren, auch wenn die Öffentlichkeit davon erstmal nichts mehr mitbekommt. 
 
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #58 am: 3. Juli 2020, 12:36:31 »
Der verkniffene Hetzzwerg hat eine neue Schmutzseite: https://endederluege.com/
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Re: Henry Hafenmayer
« Antwort #59 am: 3. Juli 2020, 21:34:39 »
Der verkniffene Hetzzwerg hat eine neue Schmutzseite: https://endederluege.com/

Schon. Die gute Nachricht ist aber, das er als letztes einen sechs Wochen alten Eintrag veröffentlicht hat. Da war seine Frequenz sonst doch etwas höher. Zuletzt kommentiert hat Nazi-Henry am 14. Juni.
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