Seine "Einlassung" ist ja wirklich mal anstrengend und das nicht nur vom Inhalt...
Die Absicht dazu hatte ich ja schon gegenüber dem Fachbereichsleiter des Landkreises, dem Herrn Zubke, geäußert.
Seitenlang war es noch "Wir" abgesehen davon ist doch bereits durch die Zeugenaussagen aus den vorherigen Verfahren bekannt, dass Herr Z. seine königliche Imperatorlichkeit darüber aufgeklärt hat, dass er eine Rückgabe des Führerscheins als einen Verzicht auf die Fahrerlaubnis werten würde. Eigentlich kann es da seinen "Verbotsirrtum" also gar nicht gegeben haben.
Schön ist aber auch der Satz:
"Wir verfügtne [sic!] zudem über einen gültigen Führeschein [sic!] aus Paraguay."
Der ja offensichtlich gefälscht war... Laut Bundesverkehrsministerium darf man nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren "wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten," also dürfte Peter auch sein angebliches Abmelden nicht viel helfen.
"Das kann auch der Zeuge Marin Schulz bestätigen, welcher bei der Erteilung und dem Erhalt des paraguayischen Führerscheins in der Behörde in Guarambare, hier dem Regierungsbezirk Guarambare, welche vergleichbar ist mit dem Landkreis Wittenberg, anwesend war."
Soweit ich mich erinnere sagte der vor Gericht aber etwas ganz anderes und konnte sich nicht daran erinnern wie, wo und wann dieser Führerschein plötzlich aufgetaucht ist.
"Zudem, falls weiterhin an der für Uns völlig abwegigen Behauptung einer Totalfälschung des Führerscheins festgehalten werden sollte, muss schon aufgund [sic!] des Ausscheidens eines
Vorsatzes auf Straffreiheit zu erkennen sein, denn Wir gingen immer davon aus, dass es sich um ein echtes Doument [sic!] eines Touristenführescheins [sic!] des egierungsbezirkes [sic!] Guarambare handelte. Schlileßlich [sic!] erhielt ich ( ) den dort in der Behörde!"
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, oder? Übrigens ist erstmal zu prüfen, ob ein UPIK Eintrag vorliegt und ob Paraguay somit überhaupt ein Staat ist!
dass das Foto meines körperlichen Abbildes nur ein aufgeklebtes war. Das jedoch war bei Touristenführerscheinen üblich. Diese galten nur ein oder zwei Jahr/e.(?) Der Gutachter ging bei seiner Einschätzung fehlerhaft von einem Führerschein eines Einheimischen aus.
Vedische Mathematik oder Zeitreise? Wenn dieser mysteriöse Führerschein von 2012 stammt, er aber noch 2016 durch die Gegend gekönigt ist, wie konnte dieser Führerschein dann eine gültige Fahrerlaubnis sein?
Dieser erste, bis 06.12.2013 befristete Führerschein, bildete die Grundlage für einen darüber hinaus geltenden, weiteren Führerschein auf der Basis der bestehenden
paraguayischen Fahrerlaubnis. Dieser zweite Führerschein wurde niemals begutachtet. Dass dieser zweite Führerschein den ersten, angeblich gefälschten Führerschein zur Grundlage hatte, können Martin Schulz und Andreas Pfeiffer (Dolmetscher, derzeit in Paraguay lebend) als Zeugen bestätigen.
Wurde der wirklich nicht begutachtet? Ich meine es gab auch dazu etwas mit dem Gutachter in den Prozessberichten, der auch diesen als Totalfälschung abgetan hat. Ich hoffe doch die Flugbereitschaft der königlichen Luftwaffe kann den Zeugen noch rechtzeitig einfliegen.
Wir wiederholen: Zum Tatzeitpunkt waren Wir als in der Schweiz überwiegend aufhältig gemeldet. Als in die Schweiz abgemeldeter Mensch durften Wir gemäß § 29 FeV durchaus mit einem paraguayischen Führerschein ein Fahrzeug führen. Ebenso mit einem Führerschein Königreich Deutschland.
Warum hat sich eigentlich nie jemand mit diesem offensichtlichen Verstoß gegen das Meldegesetz befasst? Ich dachte das sei extra wieder verschärft worden? Wenn er mit einem "Führerschein Königreich Deutschland" [sic!] hätte fahren dürfen, wozu der Führerschein aus Paraguay? Was ist das eigentlich für ein König, der zu Amtszeiten im Exil zu leben vorgibt?
Wir hatten ausgeführt und begründet, dass das Königreich über ein eigenes Staatsgebiet, Staatsvolk und eine Staatsgewalt verfügt. Darüber hinaus liegen zahlreiche andere Merkmale eines Staates vor.
Also die Krankenhausruine gehörte laut dem PETER nie wirklich zum Staatsgebiet, da sie sich niemals im Besitz des KRD befunden hat. Somit kann es aber auch kein Staatsvolk geben, denn dieses muss per Definition "dauerhaft im Staatsgebiet leben". Somit hat Peter selbst bewiesen, dass es keinen Staat "Königreich Deutschland" gibt...
Termin zur Wiederinbesitznahme ist bereits der 03.07.2019.
Zudem üben Wir prärogativ über Unsere Staatsangehörigen im Gebiete des deutschen Gesamt- Staates nach Völkerrecht Hoheitsmacht aus.
Wie, der König zieht auch auf deutschem Gebiet Ohren lang? Ich hoffe ja ein paar ältere Beamte stehen am 03.07.2019 vor dem ehemaligen Krankenhaus und halten die Streitkräfte des KRD auf!
Sollte PETER Gewalt einsetzen schlage ich eine Anklage wegen Hochverrat vor!
Für den restlichen Unsinn ist es mir zu warm!