Natürlich darf der Herr der Maiglöckchen mit "Nein" antworten. Das nennt sich Demokratie. Das "Nein" möchte ich nur vom Begriff Verwaltungsangehöriger trennen, als welcher man nun mal an den Diensteid gebunden ist.
Dein obiger Beitrag war einfach Grütze.
Die einen sagen so, die anderen so.
Festzuhalten ist zunächst, dass Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes besondere Pflichten auferlegt bekommen. Hier insbesondere Verschwiegenheit. Ob Du das wahrhaben willst spielt keine Rolle.
@Rechtsfinder hat es etwas verquast ausgedrückt: Angestellte des öffentlichen Dienstes schwören keinen Eid. Sie werden auch nicht bestallt. Rein formal gehen sie andere Pflichten, Verpflichtungen ein. Vereinfachend spricht man trotzdem von einem Eid, da ist dem Gesprächspartner dann klar, was gemeint ist. Ich halte das jetzt wirklich für Spiegelfechterei.
@Elbling hat zudem auch recht, wenn er die dramatische Bewerbersituation in unserer Region beschreibt. Auch da ist es ohne Belang, was Du von objektiven Tatsachen hältst. Die Tatsache ist da. Egal ob Du sie wahrhaben willst oder auch nicht.
Der eigentliche Punkt ist die Frage, ob Fitzek in einem anderen Bundesland anders behandelt worden wäre. Da stehen zwei Meinungen (MEINUNGEN!) gegeneinander. Im Grunde ist das aber Kaffeesatzleserei, denn es gibt keinen zweiten Fitzek in Bayern. Nur dann könnte man Vergleiche ziehen. Denn vermutlich sind wir uns darüber einig, dass Fitzek in der öffentlichen Wahrnehmung die Nummer 1 der Reichsbürger in Deutschland ist.
Natürlich kann und darf jeder Bayer sagen "wir haben keine Fitzeks, weil wir härter agieren". Aber selbst da fehlt der Beweis. Das sind alles völlig subjektive Wahrnehmungen, jeder darf da alles glauben.
Und weil wir schon beim Glauben sind:
@Rechtsfinder Du darfst über mich glauben was immer Du willst. Das ist mir sehr genehm, denn je mehr Möglichkeiten es gibt, desto weniger konkrete Vermutungen kann es über mich geben. Ich darf Dich aber freundlich daran erinnern, dass es nicht um mich geht. Unterlasse bitte künftig Spekulationen jeder Art über meine Person.
Danke.
P.S. Das habe ich ja ganz übersehen:
Geschätzter @Wittenberger Ich frage vorsichtig und höflich. Weisst Du was die Aufgaben der BaFin sind?
Ich denke schon.
Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des BaFin, Akten schnell zu schließen (wie mehrfach in der Frühphase Fitzek geschehen). Es ist auch nicht die Aufgabe des BaFin, schlecht vorbereitete Mitarbeiter zu Gerichtsprozessen zu schicken - auch geschehen. Also an diesen Punkten wäre es vielleicht klüger, etwas demütiger zu sein.
Und wenn das BaFin morgen erfährt, dass Herr Fitzek wiederum Bank- und Versicherungsgeschäfte öffentlich ankündigt, wird das BaFin nach positiver Kenntnis in der Sache ermitteln müssen. Und wie es ausschaut, habe ich da mit Dir den Richtigen an der Strippe, die positive Kenntnis darf also ab jetzt vorausgesetzt werden.