Ach, Fränki hängt sich mal wieder in bester RD-Manier an Anscheinsfragen auf. Z. B. wundert er sich, dass eine Justizfachangestellte mal als "Justizobersekretärin", mal als "Urkundsbeamtin" und dann auch noch der "Geschäftsstelle" zeichnet. Er vermisst auch Vornamen, eigenhändige richterliche Unterschriften usw. Das OWiG ist ungültig, gesetzlicher Richter, Mimimi.
Nun, die "Geschäftsstellen" trugen ursprünglich den Namen "Gerichtsschreiberei". Die heute noch gültige Bezeichnung wurde 1927 eingeführt. Wie ihr Name besag, erledigen sie die Geschäfte, vor allem Schreibarbeiten im Bereich der Gerichtsbarkeit. Ein wesentlicher Teil davon ist die Beurkundung im Bereich der Rechtsprechung, etwa Erstellen von Urteils-Ausfertigungen, aber auch Ausstellen von Vollstreckungsvermerken, versenden von Ladungen u. dgl.
Wie in jeder guten Hierarchie tragen Justizfachangestellte eine Rangbezeichnung, die Auskunft über ihre Stellung innerhalb der Amtshierarchie gibt. Wenn man in die einschlägigen Quellen schaut, findet man in der Besoldungsordnung A, Besoldungsgruppe 7 den "Obersekretär" bzw. die "Obersekretärin". Der Vorsatz "Justiz-" macht deutlich, dass diese Obersekretäre und -sekretärinnen nicht irgendwo auf einem Amt tätig sind, sondern bei der Justiz, eben in einer Geschäftsstelle eines Gerichts.
Daneben gibt es Funktionsbezeichnung, die etwas darüber aussagen, welche Funktion jemand tatsächlich ausübt. Urkundsbeamten einer Geschäftsstelle können je nach Angelegenheit einfach Justizsekretäre, Justizobersekretäre, aber auch Justizinspektoren und Justizoberinspektoren sein. Die Inspektoren sind in der Regel ausgebildete Rechtspfleger und dürfen auch Gegenstände bearbeiten, die eine höhere Qualifikation erfordern. Übrigens (
) gibt es auch noch den Amtmann oberhalb des Oberinspektors, die uns allen hier wohlbekannten "Amtmänner im Staatsdienst" wären also nach A11 bezahlt, wären sie nicht in einem Scheinstaat beheimatet.
Man kann sich das auch anhand militärischer Dienstgrade und Funktionen verdeutlichen: So bezeichnet etwa "Oberst" einen bestimmten Rang innerhalb der Dienstgrade. Ein Oberst kann aber viele verschiedene Funktionen ausüben. Z. B. kann er auf einem Stabsposten dienen. Er kann aber auch eine Einheit befehligen und führen. Dann ist er Oberst nach seinem Rang, Kommandeur nach seiner Funktion. Ebenso ist Kapitän ein Dienstgrad der Marine, aber nicht jeder Kapitän befehligt auch ein Schiff. Als Schiffskommandant ist ein Kapitän dann eben Kommandant (Kommandeur scheint bei Flotten nicht üblich zu sein). Für die Luftwaffe und verschiedene Zweige v. a. des Heeres gibt es ggf. noch unterscheidende Zusätze wie "Justiz-" bei Beamten, wodurch die jeweiligen Truppenzweige kenntlich werden.
Eigentlich ist das gar nicht schwer, wenn man nur zwei Dinge unterscheiden kann. Aber damit scheint es bei Fränki schon zu hapern.