Autor Thema: Lebensschützer  (Gelesen 2402 mal)

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Offline rtk

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Lebensschützer
« am: 13. Februar 2019, 16:50:11 »
Da ich gerade nichts gefunden habe, mache ich mal einen Thread für die fundamentalistischen Abtreibungsgegner/innen auf. Konkreter Anlass dazu ist Dieter Egert aus Waiblingen und seine Seite ungeborene.de

Egert ist erklärter Kämpfer gegen "vorgeburtliche Gewalt" und hat u.a. eine längliche Ausführung verfasst über seine Bestallung als "Pfleger gemäß §1913 BGB für alle Kinder, die in der Bundesrepublik Deutschland erzeugt, aber noch nicht geboren sind" durch das Waiblinger Vormundschaftsgericht. Nachzulesen hier: https://ungeborene.de/rechte/pflegschaft. Die Bestallungsurkunde habe ich auch angehängt.

Dazu sagt B.Kramer in einem Thread auf Twitter, von wo ich das Ganze übernommen habe:

Zitat
Allerdings befindet sich das Betreuungsgericht Waiblingen in der Bahnhofstr. 48 + es ist zuständig „für Rechtliche Betreuungen, Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB, Pflegschaften für Volljährige und sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten.“ Außerdem gibt es, wie mir mitgeteilt wurde, keine Betreuungsgerichte in einem Notariat, sondern nur am Amtsgericht. Und das lässt den Schluss zu, dass der Dieter, der Abtreibungsgegner, sich die „Urkunde“ nur ausgedacht und dann hurtig vermutlich selbst angefertigt hat.

Außerdem schwurbelt er über "Gleichberechtigung für Ungeborene", hat mehrfach Verfassungsbeschwerben gegen deren "Diskriminierung" beim BVerfG eingereicht und hat zuletzt - wie sollte es anders sein! - beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt (hier seine Chronik mit den einzelnen Beschwerdetexten) und freut sich auf seinem Blog über Trump und Bolsonaro.
 
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Offline hair mess

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Re: Lebensschützer
« Antwort #1 am: 13. Februar 2019, 17:13:49 »
Ist wirklich jeder Verrückte ein Fall für uns?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Müll Mann

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Re: Lebensschützer
« Antwort #2 am: 13. Februar 2019, 17:15:29 »
Es gibt keine Notarin Gaßmann in Waiblingen. Das Geschäftszeichen ist auch Blödsinn. Das geschäftszeichen "II" steht für "sonstige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit", könnte also noch passen. Allerdings ist das Geschäftszeichen für Betrengssac hen XVII. Das Geschäftszeichen Vg dagegen ist für Opferentschädungssachen. Von dem /1990 gar nicht erst zu reden.

Sprichh  von vorne bis hinten falsch. Somit eine unechte Urkunde und strafbar nach § 267 Abs. 1 Alt. 1 bzw. 3 StGB.

Hinweis an die Staatsanwaltschaft oder Polizei an seinen Wohnort könnte helfen.

Der § 1913 BGB regelt die Bestellung eines Betreueres für einen noch nicht gezeugten Nacherben. Aber unser Dieter hält sich ja für den Betreuer von bereits gezeugten aber noch nicht geborenen Kindern. Paßt alles hinten und vorne nicht.

 
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Offline Gutemine

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Re: Lebensschützer
« Antwort #3 am: 13. Februar 2019, 17:21:15 »
Hmmm...also das mit der Notarin Gaßmann würde ich so nicht unterschreiben.

https://www.waiblingen-informativ.de/Notar/info-217403-notariat_waiblingen_ii_notarin_gassmann-Waiblingen.html

Zumindest bis zur Auflösung 2018 dürfte sie "Amtsnotarin" am AG Waiblingen gewesen sein.

Tante Edith:
Bei der Bundesnotarkammer ist sie jetzt als Notariatsverwalterin eingetragen.

https://www.notar.de/suchergebnis?active_search=urkunden&city=Waiblingen&region_id=28&page=5#detailsHolder_b14055a4-b13f-4bc7-b96c-234e54b336c1

(3. Eintrag von oben)
« Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 17:27:05 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Müll Mann

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Re: Lebensschützer
« Antwort #4 am: 13. Februar 2019, 17:37:13 »
Bei der Bundesnotarkammer ist sie jetzt als Notariatsverwalterin eingetragen.
Ja, im Jahr 1994.
 

Online kairo

Re: Lebensschützer
« Antwort #5 am: 13. Februar 2019, 20:35:35 »
Ich finde es ja skandalös, dass in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung (siebenmal am Tag sei sie gepriesen, und nachts auch noch dreimal) ein ungeborenes Kind zwar ein Recht auf Eigentum hat (es kann erben), aber nicht auf Leben. Aber es ist nun mal Gesetz, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit Vollendung der Geburt beginnt. Das kann man gut finden oder nicht, es ist nun mal so.

Aber sich als Vertreter von Menschen aufzuspielen, die noch nicht mal gezeugt sind, hat so viel Sinn wie eine Pflegschaft für einen Toten zu übernehmen. Das erinnert mich an Dieter Hildebrandt. Im Zusammenhang mit dem Argument, Abtreibung sei Mord am ungeborenen Leben, sagte er mal, dann sei der Zölibat Mord am ungezeugten Leben. Hallo, Herr Egert, bitte übernehmen Sie!
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: Lebensschützer
« Antwort #6 am: 14. Februar 2019, 09:39:06 »
Der Fall hier ist schon interessant, denn Herr Egert zeigt eindeutig gewisse querulantische und staatsverweigernde Tendenzen. Selbst wenn diese nur am Rande und nicht im Zentrum seiner Aktivitäten stehen.
Aber so etwas kann sich durchaus weiterentwickeln, Herr Egert ist eindeutig jemand der gerne wichtiger wäre als es ist, das ist eine der üblichen Einstiegsbedingungen ins Reichsbürgertum.
Daher kann es sich lohnen den werten Herren zu beobachten.

Ich finde jeder hat das Recht selbst über sein Leben und Körper zu bestimmen, dazu gehören auch die Mütter ungeborener Kinder - wenn diese innerhalb des gesetzlichen Rahmens abtreiben möchten ist das allein deren Entscheidung!

Ich sehe den Großteil der Abtreibungsgegner als fanatische Wichtigtuer an, denen Einer abgeht wenn sie anderen ihren Willen aufzwingen können. Etwas anderes ist das was Abtreibungsgegner tun nämlich nicht.
Durch die Möglichkeit zur Abtreibung werden von Niemandem die Rechte beschnitten, denn jeder kann hiermit selbst entscheiden wie er zu ungeborenem Leben steht.

Das ist einer der Fälle wo ich sehr deutlich auf Seiten dieser sehr liberalen Einstellung stehen.
Gesetzte sind absolut sinnvoll dort wo die das Zusammenleben regeln wo sonst das Risiko besteht, dass auf Kosten Dritter jemand sich Vorteile verschafft und dort wo im Sinne des Wohles aller entsprechend eingegriffen wird.
Aber die Frage ob Abtreibung oder nicht das betrifft nur Mutter und Vater des ungeborenen Kindes, keiner hat erleidet einen direkten oder indirekten einen Schaden durch Abtreibung - daher hat hier auch keiner mitzureden der nicht betroffen ist.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

Online kairo

Re: Lebensschützer
« Antwort #7 am: 14. Februar 2019, 13:09:57 »
Ich finde jeder hat das Recht selbst über sein Leben und Körper zu bestimmen, dazu gehören auch die Mütter ungeborener Kinder - wenn diese innerhalb des gesetzlichen Rahmens abtreiben möchten ist das allein deren Entscheidung!

Darüber kann man diskutieren, aber im Falle einer Abtreibung ist ja immerhin schon ein Körper vorhanden, über den man entscheiden kann. Egert beschäftigt sich mit möglichen, aber nicht existierenden Körpern. Früher haben solche Leute ausgerechnet, wie viele Engel auf einer Nadelspitze tanzen können.