Autor Thema: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?  (Gelesen 41810 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #375 am: 20. Februar 2019, 20:41:12 »
Die Anzahl der Firmen im KRD ist im Vergleich zum ersten Februar um sieben zurückgegangen. Von 82 auf 75.

Das liegt sicher nicht am Kenich, sondern am Brexit! Oder am Puexit!

Spoiler
Der Kenich hat schließlich da noch nie was gearbeitet!  :whistle:
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #376 am: 20. Februar 2019, 20:55:18 »
Das macht doch gar nichts, dafür hat der Staatsbetrieb "Royal Demolition" gerade vierstellige Wachstumsraten, die das looooooocker wieder ausgleichen! Also alles gar kein Problem.

Und was macht der Fönig? Er übt sich in taktischem Schweigen.
Es soll ja Bewährungsauflagen geben. Seine Hoheit sitzt auf seinem Thron und versucht unter Schmerzen, seinen unwiderstehlichen Drang zu Schwurbeln unter Kontrolle zu bekommen. Kein leichtes Unterfangen, aber wenn die Bewährungsauflagen auslaufen, wird ja weiter geschwurbelt.

Außerdem hat König Peter etwas schlechte Laune, seit er mit seinem Amtmann für Finanzen, Herrn Fitzek, telefonierte. Dieser überbrachte ihm die unerfreuliche Nachricht, er müsse zusätzlich noch eine vierstellige Rücklage für die Brüste der Staatsflotte beiseite legen. Wie der Presse am Montag zu entnehmen war, übernimmt die Krankenkasse bei einer notwendigen 2. OP (hier 6 Jahre nach der 1. OP) nämlich nicht alle Kosten. Weil die 1. OP ja auch "nicht so ganz" notwendig war. Das wollte eine Klägerin nicht auf sich sitzen lassen, und zog mit folgender Argumentation vor den Kadi:
- Brust-Vergrößerungen seien heutzutage doch völlig normal :think:
- Außerdem gäbe es nach Brust-Vergrößerungen weniger Folgekosten als durch Unfälle beim Sport oder in der Freizeit :doh:

Was können wir aus diesen Argumenten lernen? Wenn du die Wahl hast zwischen a) die Hupen vergrößern lassen oder b) von der Leiter fallen, dann nimmer lieber a), das ist deutlich billiger!
« Letzte Änderung: 20. Februar 2019, 22:15:58 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Gerntroll

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #377 am: 20. Februar 2019, 21:13:13 »
Zitat
vierstellige Rücklage für die Brüste der Staatsflotte

Ohje, nur vierstellig? Das fängt ja so an wie bei der Bundeswehr. Da wird die Staatsflotte sinken wenn sie mit schnödem Baumarktsilikon geflickt wird.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #378 am: 20. Februar 2019, 21:24:30 »
Sorry für das Off-topic (ich fand die Argumentation der Klägerin einfach herrlich), aber weil du fragst:

Die Krankenkasse kam nur für "einen Teil des Eingriffs" auf, die Entfernung der alten Implantate. Allein das kostete 6.400 €, wovon sie sich einen Teil bei der (nicht von der Leiter gefallenen) Klägerin zurückgeholt hat.

Somit zahlte die Dame die 1. OP, einen Teil der 2. OP und die 3. OP zum wieder aufhübschen mit neuem Silikon aus eigener Tasche.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2019, 21:50:29 von Königlicher Hofnarr »
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #379 am: 20. Februar 2019, 21:45:27 »
Tja.

Verlässt der Königreich das KRD?
Die Pudel verlassen das KRD?

Auf nichts ist mehr Verlass. Schon gar nicht auf die Interdimensionalen, die haben unsere Welt ja schon lange verlassen. Vermutlich, nachdem sie in Fitzeks Kopf geguckt haben.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline HansHKoslowski

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #380 am: 20. Februar 2019, 21:46:44 »
Ich denke ja es ist ein neuer Trick den wir hier sehen.

Aus meiner Sicht lässt er die Staatsflotte gezielt abrüsten. Beruft sich dabei auf den Londoner Flottenvertrag.https://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Flottenvertrag
Da er ja Nachfolger des deutschen Reichs ist und der Suveräng von Deutschland muss er ja diesem Folge leisten.
Dadurch wird er ja dann quasi legitimert, da er ja international Abrüstung betreibt.
Schon toll, dass man heutzutage auf einem handtellergrossen Mini-Hochleistungscomputer mit nanobeschichtetem Glas, Touchscreen und Lithium-Ionen-Akku ins weltweite Internet schreiben kann, dass man nicht an Wissenschaft glaubt.
 
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Online Rabenaas

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #381 am: 20. Februar 2019, 21:57:08 »
Aus meiner Sicht lässt er die Staatsflotte gezielt abrüsten. Beruft sich dabei auf den Londoner Flottenvertrag.https://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Flottenvertrag

Zählt die Gorch Fock auch zur Staatsflotte?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #382 am: 20. Februar 2019, 22:18:17 »
Zählt die Gorch Fock auch zur Staatsflotte?

Zumindest wird sie auch abgewrackt, wie das Kenichreich!  ;D
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Offline Anmaron

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #383 am: 20. Februar 2019, 22:55:15 »
abgewrackt. Nicht abgewickelt wie viele VEB oder entwickelt wie ORWO. ;D
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Offline aitmatow

Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #384 am: 22. Februar 2019, 14:37:45 »
Der Fuselzar ist wieder da.

http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/peter-legt-beschwerde-gegen-seinen-freilassungs-beschluss-ein.html

Und sein Imperium Königreich Zopf schlägt zurück.

Edith sagt: schon der Briefkopf des Anschreibens und die Unterfertigungszeile verraten: der hat nichts gelernt. Wie, verehrte Strafverfolgungsbehörden, ist das denn zu bewerten?
« Letzte Änderung: 22. Februar 2019, 14:39:41 von aitmatow »
 

Offline c3c4

Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #385 am: 22. Februar 2019, 14:41:31 »
die News ist auf den 3.Februar datiert.... In der News schreiben Sie dass seit dem 8.Februar der Monarch wieder entlassen ist!  ;D
 
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Offline x

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #386 am: 22. Februar 2019, 14:43:29 »
Der Fuselzar ist wieder da.

http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/peter-legt-beschwerde-gegen-seinen-freilassungs-beschluss-ein.html

Und sein Imperium Königreich Zopf schlägt zurück.

Edith sagt: schon der Briefkopf des Anschreibens und die Unterfertigungszeile verraten: der hat nichts gelernt. Wie, verehrte Strafverfolgungsbehörden, ist das denn zu bewerten?

Und ER (oder wer auch immer) hat es definitiv vordatiert. Heute Morgen stand da noch nichts.



____
edit: @c3c4 war schneller ...
« Letzte Änderung: 22. Februar 2019, 14:51:53 von x »
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #387 am: 22. Februar 2019, 14:48:31 »
Ihr habt alle nicht realisiert das die Pudel in der Zeit reisen können...

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline HansHKoslowski

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #388 am: 22. Februar 2019, 14:51:10 »
Frohlocket, seine oberste Zopfität ist zurück.

Ich frage mich gerade, ob Bewährungsauflagen nach dem Motto: Erst denken, dann schreiben bzw. Kein König mehr überhaupt machbar sind?

Ich mein er hat ja nun schon 2-3 mal die Herdplatte angefasst und anscheinend ist er schmerzimmun oder dement. Nicht das er jetzt völlig abdreht[ Gewalt etc..].
Schon toll, dass man heutzutage auf einem handtellergrossen Mini-Hochleistungscomputer mit nanobeschichtetem Glas, Touchscreen und Lithium-Ionen-Akku ins weltweite Internet schreiben kann, dass man nicht an Wissenschaft glaubt.
 
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Offline x

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #389 am: 22. Februar 2019, 14:55:56 »
Bevor es wieder gelöscht wird - hier PETERS offenes Schreiben an die BaFin:

Spoiler
Zitat
Peter
Menschensohn des Horst und der Erika, aus dem Hause Fitzek
Oberster Souverän
Königreich Deutschland
hier handelnd für die vom System geschaffene nat. und jur. "Person Peter Fitzek"
Zustellungsbevollmächtiger: M. B. , Am Bahnhof 4, 06889 Lutherstadt Wittenberg
Wittenberg, 15.02.2019
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Ihr Geschäftszeichen:
GZ: ZII 2-AF 5200-61015579-2013/0001
2018/2727712
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit werden Sie aufgefordert, die unter o.g. Geschäftszeichen aufgeführten Verwaltungsakte wegen
Rechtswidrigkeit gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG zurückzunehmen und den erlittenen Vermögensnachteil gemäß
§ 48 Abs. 3 VwVfG auszugleichen. Die sog. "Bestandskraft" hindert die Rücknahme nicht.
Begründung für "Bescheide" zur NDGK (z.B. Zwangsgeldfestsetzung v. 23.09.2013):
1.
Bereits am 15.07.2014 erhielten Sie von M. K. unterzeichnet einen "Antrag auf Rücknahme der sog.
"Bescheide"" (s. Anlage 1) zur NDGK, welche auch die Aufforderung zur Einstellung des Vollzuges
beinhaltete. Bereits in dem o.g. Schreiben wurden alle Auskünfte erteilt, die damals beanstandet wurden.
Schon damals hätten alle damit in Verbindung stehenden Zwangs- oder Vollstreckungsmaßnahmen
eingestellt werden müssen, da gem. § 15 Abs. 3 VwVG der Vollzug eines Zwangsmittels einzustellen ist,
sobald sein Zweck erreicht ist.
Der Abwicklerbericht des Dr. Stefan Oppermann aus dem Jahre 2014, auf den hier Bezug genommen wird
und der Ihnen zweifellos vorliegt, bestätigt, dass es bereits seit 2013 keine Verträge mehr gibt, welche den
Tatbestand "unerlaubten Versicherungsgeschäftes" nach der Definition der BaFin (welche bisher allein schon
den Umstand des Bestehens eines wie auch immer gearteten Rechtsanspruches auf Leistungen als
unerlaubtes Versicherungsgeschäft wertete) erfüllten.
Zudem: Sämtliche Verträge, die Dr. Stefan Oppermann damals noch abzuwickeln hatte, bestanden nur noch
aufgrund der Tatsache, dass Wir nicht in der Lage waren, die Verträge mit bereits verstorbenen und für Uns
unauffindbaren Personen zu kündigen. Alle anderen Verträge waren bereits selbst abgewickelt.
Das bedeutet, dass spätestens seit diesem Zeitpunkt (dem Abwicklerbericht) keinerlei Grund zur
Aufrechterhaltung eines Zwangsmittels besteht und dieses gem. § 15 VwVG Abs. 3 zurückzunehmen ist.
2.
Im Bereich des Vorwurfs "unerlaubter Bankgeschäfte" (z.B. Zwangsgeldfestsetzung v.19.09.2013) der
"Kooperationskasse" oder auch der "Königliche Reichsbank" ist das Folgende zu berücksichtigen:
Die Bescheide der BaFin waren von Anfang an rechtswidrig.
Mit Beschluss vom 26.03.2018 – 4 StR 408/17 (s. Anlage 2) hat der Bundesgerichtshof die rechtliche
Beurteilung der Tätigkeiten der "Kooperationskasse" und damit auch ihres Nachfolgers, die "Königliche
Reichsbank", aufgrund der Tatsachenfeststellungen des Landgerichtes Halle getätigt. In seinem Beschluss hat
der BGH ausgeführt, dass Wir, als der Angeklagte, gemäß den Feststellungen des Landgerichtes Halle
mithilfe Unserer Strukturen keine Bankgeschäfte getätigt haben. Der BGH hat den Urteilsspruch des
Landgerichtes in vollem Umfange aufgehoben. Das Verfahren ist mittlerweile eingestellt (s. Anlage 3). Man
ist sich sicher darüber im Klaren, dass eine Verurteilung nicht erneut zu erreichen ist. Somit sind im Bereich
KWG sämtliche offenen Forderungen zurückzunehmen, gleich welcher Art sie sind. Dazu gehören ev.
"Zwangsgelder", "Gebühren" oder auch "Mahn- und Säumniskosten".
3.
Durch Ihre umfassenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktivitäten in den Jahren 2013 und 2014 haben
Sie zweifellos feststellen können, daß auch sämtliche, gegen das Königreich Deutschland durchgeführten
Handlungen (z.B. Zwangsgelder, Beschlagnahmeaktionen, Räumungen usw.) rechtswidrig waren, was ja nun
auch gerichtlich bestätigt wurde, da es keine unerlaubten Bankgeschäfte als auch keine unerlaubten
Versicherungsgeschäfte im Königreich Deutschland gab und gibt, die in ihre Zuständigkeit fallen und ein
"Einschreiten" erforderlich machen würden. Das hatten Wir Ihnen auch immer mitgeteilt.
Somit sind auch alle diesbezüglichen Verwaltungsakte gem. § 48 Abs.1 VwVfG und auch alle damit in
Verbindung stehenden Forderungen zurückzunehmen und z.B. die Zwangsgeldfestsetzung v. 15.11.2013 u.a.
gem. § 15 Abs 3 VwVG im weiteren Vollzug einzustellen.
Spätestens seit 2014, als der Abwicklerbericht erstellt worden ist und damit noch bevor die umfassenden
Beschlagnahmeaktionen im Jahre 2014 stattfanden, ist nun ersichtlich, dass es keine gerechtfertigten Gründe
für derartiges zerstörerisches Handeln gab.
Somit sind an die BaFin bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Alle erfahrenen Schäden sind
wiedergutzumachen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter,
Menschensohn des Horst und der Erika, aus dem Hause Fitzek
[close]
Quelle: "Text Anschreiben BaFin vom 15.02.2019.pdf (47,3 KiB)", http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/peter-legt-beschwerde-gegen-seinen-freilassungs-beschluss-ein.html, 22. Februar 2019, Stand 14:45 Uhr
______
Edit/PS:
Im Anhang befindet sich auch das originale PDF.

_______
Edit/PPS:
Und zu Archivzwecken hier auch noch der auf der Website direkt veröffentlichte Text:

Spoiler
Zitat
Peter fordert BaFin zur Rücknahme der Zwangsgelder auf
03.02.2019



Seit Freitag, den 08. Februar 2019, ist Peter wieder in Freiheit. Wie geht es nun weiter?

Es gibt viel aufzuräumen! Die BaFin hat mit ihren unrechtmäßigen Eingriffen Verwüstungen hinterlassen, um die wir uns nach den erfolgreichen Gerichtsentscheiden nun verstärkt kümmern werden.

Dies sind unsere Erfolge in den Verfahren zum Vorwurf des unerlaubten Versicherungs- und Bankengeschäfts:

Am 23. März 2017 entschied der Bundesgerichtshof, daß in den Überlassungsverträgen der Kooperationskasse kein Bankengeschäft ersichtlich ist. Das Urteil des Landgerichts wurde vollumfänglich aufgehoben. Das Verfahren ist mittlerweile eingestellt worden.

Bereits seit 2013 gibt es keine Verträge mehr, die unter den Tatbestand des „unerlaubten Versicherungsgeschäfts“ fallen. Damit gab es keinerlei Rechtsgrundlage für die Vollstreckungsmaßnahmen – die Razzien – der BaFin.

Die gesamte Abwicklung der BaFin, die unter anderem den Verkauf unserer Gelände in Apollensdorf und Reinsdorf und die Beschlagnahmen der Razzia in 2014 beinhalteten, war somit von Beginn an nachweislich rechtswidrig. Hier werden wir die BaFin zur Schadenersatzzahlung verpflichten.

Die BaFin hatte Zwangsgelder in Höhe von ca. 900.000 Euro verhängt, um die Weiterführung von Geschäften zu verhindern, die nicht in ihren Aufsichtsbereich fielen.

Diese Zwangsgelder sind von der BaFin zurückzunehmen.

Mit Anschreiben vom 15. Februar 2019 fordert Peter die Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf, ihre Verwaltungsakte wegen Rechtswidrigkeit zurückzunehmen und den erlittenen Vermögensnachteil auszugleichen. Die Details sind im beigefügten Text des Anschreibens nachzulesen.
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Quelle: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/peter-legt-beschwerde-gegen-seinen-freilassungs-beschluss-ein.html, 22. Februar 2019, Stand 14:45 Uhr
« Letzte Änderung: 22. Februar 2019, 16:51:39 von x »
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