Es ist mal wieder Wochenende und Caligula hatte zu viel Tagesfreizeit.
Wenn keine Feldzüge zu planen sind, keine Völker zum Unterwerfen zur Hand sind, keine Sklaven zum schikanieren, nicht genügend Frauen für eine gepflegte Sodomie...
O tempora, o mores
Was bleibt einem anderes übrig als sich nützlich zu machen. Von daher....muss ein neuer Artikel her.
Hier isser:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Klaus_Oliver_HartmannOlibär gibt vor zum Bundesstaat Württemberg zu gehören (oder sich dazuzurechnen). Es sind aber einige weitere Formulierungen von ihm zwecks Zugehörigkeiten im Umlauf. Ob er wirklich zu der Wahnwichteltruppe Kontakt hat und irgendwelche Verbindungen bestehen, muss noch verifiziert werden.
Ich habe das entsprechend vermerkt.
Es geht schon lustig los. Er bietet "Verträge" an, bei denen Forderungen des Vertragspartners zu sofortigen Sanktionen seinerseits führen.
So in in einem von ihm als "Öffentliches Protokoll über die Rechtsstellung und Bundesstaatszugehörigkeit der Familie Hartmann" bezeichneten Pamphlet, welches Hartmann als Handelsvertrag sehen möchte. Die von ihm festgelegten "Handelsbedingungen" sollen immer dann in Kraft treten, wenn es zu den in der Szene üblichen Vorgängen kommt, wie Konto- und Sachpfändungen, eidesstattlichen Versicherungen, Zwangsversteigerungen, Haftbefehlen und Hausdurchsuchungen. Für diesen Fall legt Hartmann fest, dass schon das Einwerfen von Briefen und das Betreten des von ihm festgelegten Staatsgebietes eine Zuwiderhandlung darstellt und legt gleich Schadensersatzansprüche fest, um die ihm dadurch enstehenden Schwierigkeiten abzugelten.[5][6]
Im Mai 2018 schloss Hartmann einen Vertrag mit sich selbst, in dem er all seine Rechte auf seine selbstgewählte Scheinidentität überträgt, unter gleichzeitigem Ausschluss aller Pflichten und Verbindlichkeiten[8]
Hartmann produzierte gleich mehrere der sogenanntnen "Affidavits", mit denen Reichsbürger regelmäßig Behörden, Mandatsträger und auch Privatpersonen belästigen, welche sie mit Aspekten des realen Lebens kompromittieren oder wenn ihre Aktivitäten juristische und finanzielle Konsequenzen zur Folge haben.[9][10](Und Galerie)
Im August 2017 scheiterte Hartmann beim Registergericht Stuttgart mit dem Versuch der Änderungen von Einträgen zur Firma "Jörg Hartmann Motorsport" im Sinne von Staatsleugnerbegriffen. So beantragte er die Änderung der Eintragung der Geschäftsanschrift in "Gemarkung Stuttgart Königreich Württemberg", sowie die Bezeichnung "Deutscher Inland Württemberger, ausgewiesen durch beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, EStA-Registerauszug und natürliche Person nach dem §1 BGB Stand 1908"[11][12]
In der Folge dieser Ablehnung belästigte Hartmann wiederum das Amtsgericht Stuttgart, mit der Aufforderung die von ihm gewünschten Eintragungen in das "Kaiserliche Kataster Handelsregister A" durchzuführen.
[...]
Im Dezember 2018 reichte Hartmann dann beim Verfassungsgerichtshof in Stuttgart eine Verfassungsbeschwerde ein, welcher aber keine Aussicht auf Erfolg bescheinigt wurde. Trotz der - wie in Reichsbürgerkreisen üblich - offensichtlich umfangreichen Einlassungen, konnte das Gericht keinen Verfahrensgegenstand und die Verletzung irgendeines - von der Landesverfassung - garantierten Rechtes erkennen.
Richtig süß ist das hier, wie bei den Zeugen Jehovas, niemand lässt sie rein:
Ebenfalls im Dezember 2018 scheiterte Hartmann mit seiner Gruppierung, bei dem Versuch der Übergabe seiner Willenserklärung an Offiziere der US-Streitkräfte in der Militärbasis Böblingen und dokumentiert dieses Scheitern - schon am Tor der Kaserne - ausführlich in einem Protokoll.[16]
Weiterhin altbekanntes, mit allerdings lustigen Nuancen. Im Gerichtsaal anwesend sein, den dummen August spielen, sich nicht zu erkennen geben und dann mit Antrag auf Wiedereinsetzung scheitern.
Dazu Aufforderung zum Haftantritt ignorieren, das kennen wir zur Genüge von der Kun(st)dschaft.
Auch strafrechtlich ist Hartmann schon in Erscheinung getreten. So ist die Ablehnung des Landgerichts Stuttgart aus dem März 2019 zu finden, zu einer Beschwerde, mit der Hartmann gegen einen Strafbefehl aus 2017 und einen folgenden Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad-Cannstatt, aus dem Februar 2018, Widerspruch eingelegt hatte. Verhängt wurde der Strafbefehl wegen Vortäuschung einer Straftat. Hartmann hatte im April 2016 seinen Personalausweis per Einschreiben - bei den Behörden der Stadt Suttgart abgegeben und dann im September 2016 den Verlust desselbigen angezeigt und das vermutliche Unterschlagen durch einen Finder.
Der von Hartmann daraufhin eingelegte Widerspruch wurde verworfen, da dieser zwar zur Verhandlung erschien, sich aber selbst auf Nachfrage nicht unmittelbar zu erkennen gab, sondern sich als "Begünstigter der Person" bezeichnete. Die dadurch entstandene míssverständliche Situation klärte Hartmann nicht auf und nahm das dadurch entstandene Verwerfungsurteil hin. Auch der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wurde vom Amtsgericht verworfen und vom Landgericht Stuttgart bestätigt, da im Sinne der §§ 412,329 Abs. 1 der StPO auch Angeklagte, die im Saal sind - sich aber nicht zu erkennen geben - als "nicht erschienen" anzusehen sind.[18][19]
Im August 2018 wurden durch das Amtsgericht Esslingen und das Amtsgericht Stuttgart Vorführungsbefehle für Hartmann erlassen, da er mehrere verhängte Geldbußen, in Höhe von insgesamt 247,00 €, nicht bezahlt hatte und der Aufforderung zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen nicht Folge leistete. Daher wurde Erzwingungshaft angeordnet.
Nicht im Artikel, aber dennoch erwähnenswert:
Werter Mann ohne Name, welcher unter dem Sachrecht des Namens der Plazenta Fritz Kuhn im Warenkorb der Handelsbeziehungen der Alliierten und Assoziierten Mächte liegt
[...]
Can. 69, Jura singulorum, Planetarisches Verwaltungsrecht
Zu viel Perry Rhodan?