Autor Thema: VG Neustadt/Weinstraße 5 K 836.18NW  (Gelesen 898 mal)

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Offline Mr. Devious

VG Neustadt/Weinstraße 5 K 836.18NW
« am: 1. Februar 2019, 10:01:27 »
Dem VG Neustadt reichte eine einmalige Reichsbürgerei angesichts der sonstigen Lebensführung des Betroffenen nicht zur Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Hatten wir das schon im Forum?

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/env/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=3&numberofresults=2083&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE190000410&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
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Re: VG Neustadt/Weinstraße 5 K 836.18NW
« Antwort #1 am: 1. Februar 2019, 10:08:52 »
Hatten wir das schon im Forum?

Ja, hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg212131#msg212131

Bisher war das aber nur eine PM des Gerichts, durch die von Dir gefundene ausführliche Textfassung ist es jetzt qualifizierter.

Vermutlich geht so etwas aber in die zweite Runde.
Schaumermal.  ;)
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Offline kairo

Re: VG Neustadt/Weinstraße 5 K 836.18NW
« Antwort #2 am: 1. Februar 2019, 11:50:00 »
Vermutlich geht so etwas aber in die zweite Runde.

Wahrscheinlich. Die Behörden haben die unangenehme und teure Eigenheit, einen verlorenen Rechtsstreit mehr oder weniger automatisch in die nächste Instanz zu tragen, wenn es überhaupt eine gibt. Das ist auch dann so, wenn es um eine total blödsinnige und von vornherein aussichtslose Sache geht. Der Rechtsweg wird bis zur letzten Konsequenz ausgeschöpft, ohne Ansehen der Sache, weil man ja von Natur aus Recht hat.