Diese Machtbefugnis bringt es mit sich, dass es den Gerichten erlaubt ist, Personen in "Schutzhaft" zu nehmen, ohne dass hierbei überhaupt eine Verhandlung unter Beteiligung der ins Visier genommenen Person vorgesehen ist.
Dieses "Dingfestmachen" erfolgt dann nicht auf Grundlage des Strafrechtes, sondern auf Grundlage des Betreuungsrechtes bzw. von PsychK-Gesetzen oder auch ohne jede gesetzliche Grundlage - wie dies im Falle Vera Stein der Fall gewesen ist.
Offiziell handelst es sich hierbei auch nicht um eine Bestrafung, sondern nur um eine Unterbringung zum Wohle des Betroffenen, weil dieser sich angeblich durch krankheitsbedingtes Verhalten selbstgefährde oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer bestehe.
Der Nachweis dieses verfolgungs- und strafwürdigen "Tatbestandes" des „Verrücktseins“ erfolgt allerdings oftmals willkürlich durch gedungene Sachverständige, die die Betroffenen vor ihrem Haus abfangen und in ein Gespräch verwickeln, aus dem sie anschließend ein Gutachten aus dem Hut zaubern.
In dieser gurachterlichen Stellungnahme ist dann z.B. zu lesen, dass der Betroffene sich nicht mehr an den Namen seines Hausartzes erinnern konnte und krankheitsbedingt nicht wusste, ob er jemals verheiratet gewesen sei und nicht wusste, wie die derzeitig amtierende Bundeskanzlerin heißt. .
Eine derartige „Expertise“ genügt der Justiz schon, um den Betreffenden – ohne das lästige Prozedere eine Strafverfahrens - wegsperren zu können.
Bei Gerichten beliebt sind auch psychiatrische Ferndiagnosen, in denen der "Sachverständige" sein "Untersuchungsobjekt" gar nicht kennt und dieses nie persönlich zu Gesicht bekommen hat.
Diese bestellen Gutachten enden dann stets mit dem Resümee, dass der Betroffene sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinde und aus diesem Grunde in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt eingesperrt werden müsse.
Eine Mitteilung über diesen Beschluss erhält der Betroffene wegen seiner angeblichen Geisteskrankheit dann nicht. Diese erhält stattdessen der vom Gericht eingesetzte Gewährsmann mit der beschönigenden Bezeichnung "Berufsbetreuer".
Diesem Berufsbetreuer obliegt es, den angeblich fehlenden Willen des Betreffenden zu ersetzen und sich an dessen Stelle rechtsverbindlich zu äußern.
Das Wort "Strafe" wird in diesem Prozedere grundsätzlich vermieden. Stattdessen werden alle Freiheitsbeschränkungen mit wohlfeilen Worten umschrieben. Die aufgrund dieses Schlechtachtens mit Sedierung, Fixierung und Elektroschocktherapie einhergehende angeordnete Isolationshaft wird beschönigend als Unterbringungsmaßnahme bezeichnet und der Betreffende wird nicht als Gefängnisinsasse, sondern als Patient bezeichnet.
Wer sich über die tatsächlichen unerträglichen Zustände hinter den Gittern von Psychoanstalten informieren möchte, dann empfehle ich die Lektüre der Berichte der Betroffenen auf der Website "
www.zwangspsychiatrie.de".
Dort kann jedermann die Gräueltaten studieren, die unschuldigen Menschen im Namen des Volkes zugefügt werden. Die Fälle Gustl Mollath, Ilona Haslbauer, Vera Stein, Holger Zierd , Helena Zentner und viele tausend weitere Opfer zeigen die Gesichter der staatlichen Willkürjustiz in diesem mit einem hohem Darkfaktor
versehenen Bereich der Justiz, und weisen darauf hin, dass es sich hierbei keineswegs um Einzelfälle handelt, sondern um ein Massenphänomen, bei dem die behördlich angeordneten Maßnahmen, die Betroffenen oftmals in den Tod treiben.
Vgl. hierzu
https://qst.darkfactor.org/ und die Internetberichte über Helena Zentner bzw. den Bericht über einen in den Tod getriebenen jungen Mann, dem von durchgeknallten Behördenvertretern vorgeworfen wurde, er würde sich wegen seiner zurückhaltenden Lebensweise selbst gefährden und deshalb zwangseingeliefert werden müsse. Darauf muss man erst einmal kommen.
Vgl.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article181643096/Hamburg-Behoerdenmitarbe...
Jedes Jahr werden in Deutschland unter derartigen fadenscheinigen Gründen unter Anführung von erfundenen Krankheiten ca. 250.000 Menschen unter Zwangsbetreuung gestellt.
Dies erfolgt durch von Behörden in die Wege geleitete Ausgrenzungen und Kesseltreiben gegen Menschen, deren einziges "Verbrechen2 darin besteht, ins Visier dieser Behörden gelangt zu sein, einer falschen Nation, einer falschen Ethnie anzugehören oder einfach nur zu schwach sind, um sich vor einem Wegsperren und einer Enteignung per Betreuungsbeschluss wehren zu können.
Der UN-Sonderbeauftragte für Behindertenschutz hat auf diese massiven regelmäßigen mit Folter verbundenen Menschenrechtsverletzungen in den Psychokliniken der BRD schon seit Jahren hingewiesen..
https://www.youtube.com/watch?v=OtzgvnkkVE4