Wie ich in einer Diskussion an anderem Ort mitteilte: Unser Grundgesetz könnte auch "Pamphlet der Basisorganisation Deutschlands" oder "Heiliger Bundesschinken" heißen (Lehrbuch zur Einhornpflege wäre mir auch recht) und wäre trotzdem eine Verfassung. Sie wird von allen Seiten akzeptiert: Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund, Nationen, multilateralen und supranationalen Organisationen, nur von einigen Wachschafen nicht. Die halbe Welt hält das deutsche Grundgesetz für eine vorbildliche Verfassung, vielen hat es als Muster für eine eigene Verfassung gegolten. Aber das Meer ist orange, weil ICH das so sage. Insbesondere hat mir noch niemand erklären können, was am Grundgesetz anders sein müsste, damit es zur Verfassung reicht. Inhalt und Funktion, Gebrauch und Anerkennung stimmen. Was ändert sich für Volk und Nation, wenn man statt einer namentlichen Verfassung ein Grundgesetz hat? Was ist mit den anderen Nationen, die ein Grundgesetz haben? Was ändert es an der Souveränität, Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmungsrecht des Staates? Nichts. Es ist wie mit dem restlichen Staatsverweigerergeheule: Im Grunde ein Faktum, aber alles drumherum ist zusammengelogener Schwachsinn, der aus Vermutungen, Behauptungen und falschen Schlüssen resultiert.