Wie Ihr alle wißt, ist Peter rechtskräftig verurteilt worden und sitzt deshalb seine Haftstrafe ab.
Ja, wissen wir. Es hat es nun mal so an sich, dass man, wenn man rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, diese auch absitzen muss. Das ist nichts Besonderes, das ist auch nicht freiwillig und schon gar kein "Entgegenkommen" von Peterleang. Wir wissen auch: Peterleang wurde am 31. 10. 2018 in einem der besseren Restaurants in Wittenberg verhaftet, weil er der Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt war.
Den Strafprozeß hatte er provoziert, um eine oberstgerichtliche Entscheidung darüber zu erhalten, daß unser Königreich ein eigener Staat ist.
Schon Pech, wenn man absichtlich Straftaten begeht und für diese verurteilt wird, die Strafe auch absitzen muss, aber der gewünschte Effekt ausbleibt. Das hat vielleicht damit zu tun, dass es nicht die Aufgabe von Strafgerichten ist, Scheinstaaten anzuerkennen.
Schließlich verfügen wir definitionsgemäß über Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt und noch viel mehr.
Per definitionem verfügt der "Staatsverein" KRD über keines dieser Elemente. Durch stete Wiederholung der Behauptung, ein Staat zu sein, wird man nun mal keiner.
Peter kämpft nun schon seit über 6 Jahren um unsere Anerkennung, und dies immer MIT der BRD. Er bemühte sich stets, alle Verträge und Handlungen im Einklang mit dem BRD-Recht zu tätigen. Es war niemals sein Ziel, gegen den bestehenden bundesdeutschen Staat zu agieren. Dies hat er auch zu jeder Gelegenheit propagiert.
Wenn das KRD ein eigener Staat wäre, warum sollte sich dann jemand in diesem eigenen Staat an BRD-Recht halten, also ans Recht eines fremden Staates? Diese Aussage widerspricht im Grunde der Behauptung, das KRD sei ein eigener Staat.
Abgesehen davon: Wäre die Behauptung wahr, dass Peterleang sich immer an BRD-Recht gehalten hätte, hätte er von den Strafgerichten der BRD auch nicht rechtskräftig verurteil werden können.
Er kündigte an, wenn das Bundesverfassungsgericht seinen Weg nicht mittrage, dann seien die Menschen für diesen Weg noch nicht so weit und er werde diesen Weg nicht weiter gehen. Leider ist es nun so gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat ohne Begründung die frist- und formgerechte Verfassungsbeschwerde nicht angenommen.
Warum irgendwer "noch nicht so weit" sein sollte, nur weil das Bundesverfassungsgericht so oder anders entscheidet, entgeht mir. Da gibt es einfach keinen Zusammenhang.
Die Beschwerde war vielleicht frist- und formgerecht (beide Behauptungen wage ich allerdings zu bezweifeln), aber deren Inhalt war halt erkennbar Bockmist. Dann wird sie auch nicht näher behandelt, weil eine solche Behandlung nur unnötig Zeit, Arbeitskraft und Nerven verschwenden würde.
Dies hat nunmehr die angekündigten Konsequenzen. Peter wird keine Verantwortung mehr übernehmen, um eine gesellschaftliche Veränderung für andere Menschen zu bewirken. Er wird sich keiner Strafgefahr wieder aussetzen.
Hat Peterleang jetzt plötzlich die Treue zum Gesetz entdeckt oder was? Geht nach seiner Haftentlassung, die ja irgendwann früher oder später erfolgen muss, spätestens nach Absitzen der Haftdauer, das Fahren "nach eigenem Ermessen" nicht weiter? Wird Peterleang sich auf der Gemeinde anmelden wie jedermann, Steuererklärungen abgeben und Steuern bezahlen, der Krankenversicherungspflicht nachkommen usw.?
Ich hege auch da Zweifel ... warum nur ...?