Autor Thema: Prozess gegen Mario  (Gelesen 92869 mal)

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Offline Adler

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #60 am: 4. Juni 2014, 15:54:16 »
Wenn der Angeklagte, der Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben hat, nicht zur Hauptverhandlung erscheint und auch keinen Verteidiger zur Vertretung hingeschickt hat, so wird der Einspruch gem. §§ 412, 329 Abs. 1 StPO verworfen. Das Gericht wird sich doch nicht mehr Arbeit machen, als nötig ist. ;)
Das hieße ja, daß ein Depp (sowie jeder andere auch) widersprechen kann, um den ersten Termin als Bühne für Unsinn zu nutzen, per Antragsflut einen zweiten Termin erzwingt, dann fernbleibt und die ursprüngliche Strafe kassiert. Ich hatte irgendwo gelesen, daß bei unbegründetem Einspruch gerne das Strafmaß weiter ausgereizt wird.
 

Offline Das Chaos

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #61 am: 4. Juni 2014, 16:05:52 »
Er kann natürlich Berufung oder Revision einlegen, aber dann braucht er einen Anwalt und kommt auch maximal bis zum Oberlandesgericht (aka Kammergericht in Berlin).

Ein Müllmann muss das nicht wissen, auch wenn er im Ordnungsamt Neu-Kölln abhängt, aber: der Rechtsweg ist ein anderer.
Zunächst könnte Mario gegen die Abweisung des Einspruchs wegen Nichterscheinens Wiedereinsetzung beantragen, §§ 412, 329 Abs. 2 StPO. Dann gibts einen neuen Termin. Fällt dort ein Urteil geht es weiter mit Berufung/Revision.
Im Strafprozess brauchst Du bis hinauf zum BGH regelmäßig keinen Rechtsanwalt, es sei denn das Gericht ist der Ansicht, dass wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage eine Pflichtverteidigung anzuordnen ist. Das sehe ich bei Mario nicht.

In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Offline Ferkel

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #62 am: 4. Juni 2014, 16:07:19 »
Stimmt,

hab ich gar nicht dran gedacht. Wir können ja ne Lotterie veranstalten, wer am nächsten dran ist die Inhaftierungsdaten (aka Völkermord und Folter in reichsdeppisch) von Mario und TTA zu erraten.

Aber was machen wir dann? 2 Monate keine Videos von Mario oder Axel Stoll und auch keine Sülzereien von TTA. Nicht das unser schönes Forum noch an Langeweile eingeht. Weiss Mario eigentlich, dass es für die Haftzeit kein ALG II gibt? Aber das ist dann sicher auch wieder Geschäftseuthanasie...

Wer tut sich ernsthaft die Aufzeichnungen von Mario mit Axel an? Das ist so unfassbar langweiliges Vorlesen von Axels Reichstechnologieunsinn. Kein Verlust. Mario allerdings wär ein Verlust. TTA hat doch noch ein bisschen Zeit, bevor er brummen muss. Aber er postet ja eher sehr sehr wenig in letzter Zeit.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #63 am: 4. Juni 2014, 16:11:46 »
@Adler:
Zitat
Ich hatte irgendwo gelesen, daß bei unbegründetem Einspruch gerne das Strafmaß weiter ausgereizt wird.

Das ist so zu verstehen, dass der Richter bei seinem Urteil im Einspruchsprozess nicht an das Strafmaß im Strafbefehl gebunden ist. Daher wird ja auch oft empfohlen den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken. Nicht dass eine Verminderung der Tagessatzhöhe vom Gericht durch einen Erhöhung der Anzahl an Tagessätzen ausgeglichen wird. Wenn der Einspruch aber verworfen wird, dann bleibt der ursprüngliche Strafbefehl bestehen.

So gesehen hat Adler Recht. Allerdings kommen die Prozesskosten noch oben drauf. Bei Mario wären das etwa 80 EUR (0,5x 10% der Geldbuße). Und was ihn am meisten freuen wird, dass Gerichtskostengesetz hat in § 1 sogar einen Geltungsbereich (wenn auch nur einen sachlichen und keinen räumlichen). http://dejure.org/gesetze/GKG/1.html

@DasChaos:

Ohne jetzt einem Voll(en)-Juristien widersprechen zu wollen, aber da verstehe ich zum Beispiel § 345 II StPO anders.

Gut, Mario könnte zur Jeschäftsstelle gehen und zu Protokoll geben: "Ick leje Revision ein wejen die Verletzung materiellen Rechts." Aber ist das realistisch?

Vermutlich braucht Mario eher einen Verfahrenspfleger.
« Letzte Änderung: 4. Juni 2014, 16:17:32 von Müllmann »
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #64 am: 4. Juni 2014, 16:13:30 »
Übrigens, mit Mario befassen sich auch ernsthafte Foren:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=250473
 

Offline aargks

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #65 am: 4. Juni 2014, 16:38:54 »
Zitat
auch ernsthafte Foren

Ey, und was sind wir?  :think:
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #66 am: 4. Juni 2014, 16:45:24 »
Ein spassiges Forum.
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #67 am: 4. Juni 2014, 17:20:59 »
@Müllmann: Berufung und Revision sind dann aber auf die Anwendung des § 412 StPO gegeben waren, d.h. es wird nicht die Rechtmäßigkeit des Strafbefehls geprüft, sondern nur, ob Mario tatsächlich nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist (Berufung) oder ob im Urteil diese Tatsachen aufgeführt sind (Revision).

Zitat
Im Falle der zulässigen Berufung prüft das Landgericht, ob die Voraussetzungen für eine Verwerfung nach § 412 StPO vorgelegen haben. In eine Prüfung der sachlichen Richtigkeit des Strafbefehls tritt es ebenso wenig wie das Amtsgericht ein
(Temming, BeckOK StPO § 412, Rn. 8-8.1)
Zitat
Auf die allgemeine Sachrüge wird das angefochtene Urteil nur darauf hin geprüft, ob die für die Merkmale des § 412 StPO erforderlichen Tatsachen ausgeführt sind. Die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen wird in der Revisionsinstanz – hinsichtlich des unentschuldigten Ausbleibens auch nicht im Wege des Freibeweises (BGH NJW 1979, 2319) – nicht geprüft.
(Ebd. Rn. 9)
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

Dieser Forenbeitrag wurde mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt und ist daher nicht unterschrieben.
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #68 am: 4. Juni 2014, 17:28:24 »
Peter,

dass weder Einsetzung in den vorigen Stand (weswegen denn, wenn man so blöd ist und dem Gericht schreibt, dass man nicht kommen wird) noch Berufung oder Revision was bringen würden ist uns allen doch klar. Es ginge doch nur um weitere Bühnen für Marios Geschwalle. Und ein Reichsbürger vorm BGH wäre doch schon ein Erfolg für die Gurkentruppe. Vielleicht garniert er das dann noch mit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des ungültigen GG und erklärt Herrn Voßkuhle mal das mit dem Geltungsbereich und der Teilidenität. Für die Show könnte man Eintrittspreise wie für ein Madonna-Konzert nehmen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #69 am: 4. Juni 2014, 17:40:30 »

@DasChaos:

Ohne jetzt einem Voll(en)-Juristien widersprechen zu wollen, aber da verstehe ich zum Beispiel § 345 II StPO anders.

Gut, Mario könnte zur Jeschäftsstelle gehen und zu Protokoll geben: "Ick leje Revision ein wejen die Verletzung materiellen Rechts." Aber ist das realistisch?

Vermutlich braucht Mario eher einen Verfahrenspfleger.
Eben, es besteht die Möglichkeit ohne Verteidiger bis zum BGH zu gelangen; das weiß jeder Reichssepp, dass diese Möglichkeit in Art. 6 Abs. 3 c) EMRK vorgesehen ist. Ob es sinnvoll ist, eine Revisionsbegründung - mit der viele Kollegen ihhre Schwierigkeit haben - selbst zu stricken ist eine andere Frage.

Ob ein Verfahrenspfleger die juristische Kenntnis hat, nach Seerecht zu verhandeln ist zweifelhaft.
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Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Aughra

Offline kairo

Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #70 am: 4. Juni 2014, 18:18:05 »
Ob ein Verfahrenspfleger die juristische Kenntnis hat, nach Seerecht zu verhandeln ist zweifelhaft.

Ein Kapitänspatent für Binnenwasserstraßen reicht da jedenfalls nicht.
 

Offline Ferkel

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #71 am: 4. Juni 2014, 18:27:16 »
Ob ein Verfahrenspfleger die juristische Kenntnis hat, nach Seerecht zu verhandeln ist zweifelhaft.

Ein Kapitänspatent für Binnenwasserstraßen reicht da jedenfalls nicht.

Da müssen schon andere Qualitäten kommen:

https://www.youtube.com/watch?v=HIFNsd5ayzU
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #72 am: 4. Juni 2014, 21:16:30 »
Aber was machen wir dann? 2 Monate keine Videos von Mario oder Axel Stoll ...

Locker bleiben, b.a.w. funktioniert das noch:

https://www.youtube.com/watch?v=XI4jGTWgysQ&list=UUhwqUT3PFf5Ax14QT2tM-7g


Mögen andere darin nach Quintessenzen hinabtauchen, ich fühle mich jetzt zu angestrengt dafür.


Ob der Richter oder Staatsanwalt seine Videos, gerade nach Montag, wohl regelmäßig gucken?

Ich bin der Auffassung, daß die Herren (auf Basis der hier geposteten Berichte der Richter recht sicher, der Staatsanwalt eher weniger) auch bei uns hier hereingeschaut haben. Mahjo unplugged ist zu schwere Kost, daher sind begleitende und erklärende Kommentare hilfreich bis erforderlich. Früher oder später wird sich erweisen, was für Rückschlüsse gezogen wurden.
 

Da müssen schon andere Qualitäten kommen:

Nur bei Ansicht des Screenshots fällt mir ein, daß ich bislang noch keinen Mit-Interessenten für ZZ Top am 20.6. in Köln gefunden habe...
« Letzte Änderung: 4. Juni 2014, 21:34:24 von A.R.Schkrampe »
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #73 am: 4. Juni 2014, 22:24:10 »
So, Mario hat sich endgültig wieder gefangen und läuft zur alten Höchstform auf. Der Gerichtstermin am 12.06. ist hiermit bis auf Weiteres abgesagt:

Zitat
Das ist mein Gegenvorschlag und wenn Sie den nicht annehmen, ist das einfach ungültig

https://www.youtube.com/watch?v=WUAC6ddrRRk&list=UUhwqUT3PFf5Ax14QT2tM-7g

Warum sind Postleitzahlen aus Reichsdödelsicht "unwirksam"? Sie wurden doch 1941 eingeführt: http://de.wikipedia.org/wiki/Postleitzahl_%28Deutschland%29

Wenn es historisch korrekt und der reichischen Correctness entsprechend sein soll, dann müßte Mahjo eine "1" als PLZ setzen und evtl. den Code für den Bezirk dazusetzen.  Wie der für Tiergarten lautet, könnten geschichtsbewußte Berliner unter uns wissen. Ich kenne nur "SO 36" für Kreuzberg - übrigens noch etwas aus Reichszeiten, was gelegentlich heute noch in Benutzung ist.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #74 am: 4. Juni 2014, 22:40:08 »
Ließe man ihn nicht Reden, wäre es Misshandlung von Kriegsgefangenen;
Lässt man ihn Reden ist es Misshandlung von Kriegsgefangenen;




Willensbruch und arglistige Täuschung am Schieds- und Scheinjericht!

Die Hodenlose Frechheit liefert wieder die Extended Version für alle Fans:

http://www.youtube.com/watch?v=1lo15JuaghY

http://www.youtube.com/watch?v=Bwp9wQ-12qM