Tja, das wesentliche ist gesagt. Nach dem Tippen seh ich eine gewisse Redundanz, aber was solls... So habe ich es es gesehen .(mit dem Hinweis, dass ich nur schreiben kann was und wie ich es verstanden habe - also aus Laienperspektive):
100 Tagessätze a 20 Euro in Raten zu 50 Euro + Gerichtskosten.
Also darf Mario die nächsten 3 1/2 Jahre (!) einen beträchtlichen Teil seines "Einkommens" dem verhassten Staat spenden. Ob er das packt? Monat für Monat? Über die lange Zeit?
Da glaubt ich nicht dran. Meine Prognose ist: Der wird einen Restbetrag absitzen müssen.
Mario hat die Hürde der 90 Tagessätze/3 Monate souverän genommen und darf sich jetzt als "vorbestraft" bezeichnen. Einer der heute wohl berücksichtigten Milderunsgründe dürfte damit beim nächsten mal wegfallen.
Die Veranstaltung war in Saal 101 verlegt worden. Es gab dieses mal strenge Einlasskontrollen. Tascheninhalt, Handys, Brieftaschen usw. durften nicht mit in den Gerichtssaal.
Mario zog seinen Boykott durch. Sowohl P. Schmidt als auch Petersen wollte zwar gucken kommen, schafften es aber nicht den richtigen Eingang zu benutzen. So sassen nur staatstreue Schlafschafe im Zuschauerbereich - abgesehen von einer Journalistin (Medium unbekannt), die nach dem Ende des Verfahrens ihrem Unmut Ausdruck gab ("Im Namen des Volkes? Nicht in meinem Namen!").
Wer das war, was das für Hintergründe hat - Fragezeichen.
Es war noch jemand anwesend, den man in Richtung psych. Sachverständiger eingeschätzt hat. Er sass, schrieb an und zu etwas, blieb ansonsten stumm und unbeteiligt. Wahrscheinlich wäre seine Rolle bei Marios Erscheinen stärker gewesen.
Die Nichtanwesenheit Marios wurde nüchtern festgestellt und das Verfahren sofort mit einer Zeugenvernehmung begonnen. Es handelte sich um einen Polizisten, der das verfängliche Video gesichtet hat.
So wie Mario es beantragt hatte wurde das Video dann vorgeführt (bzw. das Original von Reaktorofen - "begreift det endlich!"). Man wurde nochmals Zeuge des Romanowskischen Versuchs, seinen beschlagnahmten Personen- oder Reichs- oder Was-weiss-ich-Ausweis aus dem pol. Gewahrsam frei zu bekommen. Die altbekannte Drohung mit Schadenersatz fiel, man kennt das, man hört es fast schon nicht mehr bewusst.
Aber gerade dieser Punkt sollte noch eine besondere Würdigung des Gerichts erfahren...
Es wurde von der Hausdurchsuchung berichtet, der Beschlagnahme des Camcorders (der beschlagnahmt bleibt), der Fortnahme etliche Computer und Speichermedien - und von den folgenden Spendenaufrufen und dem zügigen Ersetzen der entnommenen Hardware. Es war zB. bekannt, dass Mario 200,- für einen Camcorder bekam.
Kurz gesagt: Man ist behördlicherseits auf dem Laufenden. Es wurde auch klar, dass dem Gericht die Vids der letzten Wochen bekannt sind. Sollte Mario auf seinem Kanal etwas beleidigendes oder volksverhetzendes loswerden kann man sicher sein, dass dies Berücksichtigung findet... "Wir haben ja noch mehr Videos des Herrn Romanowski". Man sprach von "rechtsfeindlicher Gesinnung", die "seit Jahren" verbreitet wird.
(wer auch immer bei der Polizei den Job hat, sich all diese Videos anzutun: Herzlichen Glückwunsch! Und gleichzeitig: Mein Beileid!)
Während der Zeugenvernehmung wurde das Thema "Schadenersatz" tatsächlich ein wenig vertieft. Der Richter fragte nach und stellte fest, dass insgesamt Forderungen im Millionenbereich aufgelaufen sind. Aber ist das ernst zu nehmen?
Das Gericht vertrat die Auffassung: Im gewissen Sinn "ja"!
Dahinter stehe ein Gewinnstreben, dies motiviere auch den (mitgefilmten) Anruf Marios...
Der Zeuge wurde entlassen, netterweise verzichtete er auf Erstattung seiner Auslagen. Die hätte Mario nämlich auch noch zahlen dürfen.
Ein zweiter Zeuge wurde nicht gehört (beim ersten Termin gab es den noch), und die Beweisaufnahem wurde abgeschlossen.
Der Staatsanwalt kam zu Wort. Mario sei (bis dahin) nicht vorbestraft. Aber: Hätte er den Strafbefehl akzeptiert, dann hätte man das als Geständnis gewertet, und das war im Strafbefehl so eingepreist. Sein Einspruch ändere diese Lage. Seine rechtsfeindlichen Handlung/Haltung sei hartnäckig. So forderte der StA eine leicht höhere Strafe (70 Tagessätze statt 60) mit allerdings deutlich reduziertem Tagessatz (20,- statt 30,-).
Eine Verteidigung gab es "natürlich" nicht, auch das Schlusswort des Angeklagten musste man sich sparen (ich hätte auf "massiver Willensbruch eines privathaftenden Scheinrichters" getippt).
Dann das, für mich überraschende, Urteil:
Der Richter ist weit und entscheidend über die Forderung des Staatsanwalts hinaus gegangen. Er folgte zwar der Reduzierung eines Tagessatzes auf 20,- Euro - dafür gibt es gleich 100 davon zu zahlen. Gut für Mario: Er war bis dahin nicht vorbestraft. Schlecht für Mario: Sein "rechtsfeindliches" (i like that!) Handeln und sein "Finanzierungskonzept".
Das ist (mit allem Vorbehalt) ein starkes Signal.
Über drei Monate zu gehen bedeutet nicht nur, dass Mario vorbestraft ist - es ist ein sehr deutliches Zeichen, denn gerade bei Bagatellgeschichten wie diese es auf dem Papier zumindest ist und noch dazu bei einem Ersttäter bleibt man doch ganz gerne, wenn es irgendwie geht, unterhalb dieser 3 Monatsschwelle. So habe ich das jedenfalls in Erinnerung, da kann ich mich natürlich täuschen.
Hier sah der Richter wohl eine besondere Belastung in Marios Forderungen nach Schadenersatz, die ihm als Gewinnstreben ausgelegt wurde. Das macht für mich auch Sinn, denn das belastende Gespräch war von Mario zur "Beweissicherung" aufgezeichnet worden, also um seinen Anspruch besser durchsetzen zu können.
Ich muss sagen, dass mir diese Wertung ausgesprochen gut gefällt. Nicht nur in Richtung Romanowski sondern eben auch im Hinblick auf die Polizisten, Justizangestellten etc. die Opfer von solchen Drohungen werden. So lächerlich diese Forderungen einem auch vorkommen - es ist gut, dass ihnen so konsequent begegnet wird. Denn auch wenn man als unbeteiligter Zuseher daran gewöhnt hat: Im Kern, der Absicht nach und der Vehemmenz seiner Forderungen ist das wirklich eine Frechheit wildfremde Menschen mit utopischen Forderungen zu bedrängen, bloss weil die ihre Arbeit machen.
Diese Forderungen beweislich abzusichern hat Marios Gesetzesverstoss motiviert, wegem dem er sich nun zu verantworten hatte. Die Wertung und das Urteil sind erfrischend konsequent.
Und: Ja, wie unser Müllmann schon richtig schrieb. Der Richter war angepisst. Seinem Ton nach nicht vernehmlich, aber dem Inhalt nach um so mehr. Ich kann dazu nur schreiben, dass ich den Eindruck habe der Richter weiss ganz genau bescheid. Er kennt die Hintergründe, die Motivationen, die Absichten. Er weiss, was wir hier wissen, und er weiss noch mehr.
Aber es klang noch etwas anderes an. Man war informiert über die 400 Euro "Spenden", die Mario inzwischen eingenommen hat. In dem Kontext der Ausführungen habe ich die starke Vermutung/Gewissheit, dass das Jobcenter darüber informiert wird/wurde. Mario aus der Familie Romanowski, unverschollene natürlich Person nach dem staatl. BGB, hat ganz sicher eines seiner Ziele erreicht: Er bekommt eine Menge "Aufmerksamkeit", wenn auch nicht mit den von ihm erwünschten Folgen. Diese Art von Aufmerksamkeit wird er kaum noch los. Er kann sich nicht mehr viel erlauben mit seiner Filmerei, man schaut genau hin.
Dazu kommt meine Einschätzung, dass er unmöglich dazu in der Lage ist (bzw. willens) die nächsten 3 1/2 Jahre regelmässig seine recht hohe Raten zu zahlen.
Das alles tut ihm mehr weh als er jetzt vielleicht übersehen kann.
Was aber war aus seinen Anträgen geworden?
Auf Nachfrage der Journalistin ging der Richter auch darauf ein.
"Unzulässig" war hier das am meisten verwendete Wort.
Einzig interessant: Die von Mario beantragte Akteneinsicht bzw. die Gelegenheit dazu hatte er bereits. Es gab schon Ende März einen Termin für ihn, einen zweiten Anfang April, wo er sich in der Geschäftstelle ausführlich hätte einlesen können. Beide Möglichkeiten verstrichen ungenutzt. Daher soll es auch keine dritte geben.
Dies, mit allem Vorbehalt und sicher der ein oder anderen Vergesslichkeit, die die Kollegen dann nachreichen, mein Eindruck aus Saal 101.
Vielleicht sieht man sich ja mal bei einem anderen Verfahren wieder - die Berliner Reichsbürgerszene sollte das irgendwie schon hinkriegen...