EU-Rente ist eine andere Sache. 1985 hat ein A5-Wisch des Hausarzts gereicht. Heute wird das Geld knapp und ich habe einen Fall im Umfeld gehabt, der durch sicher 50 DRV-Gutachter und das Sozialgericht ging, bis das Landessozialgericht einen Gutachter beauftragt hat, der in einer 30seitigen Bewertung die DRV dann endlich dazu brachte, kommentarlos zu akzeptieren, was schon immer war: der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Man muss echt ein Kämpfer sein bei der DRV.
Erstmal heißt das heute Erwerbsminderung.
Und zum anderen spuckt die DRV EM-Renten am laufenden Band aus.
Gleichzeitig ist aber auch ein bißchen mehr Misstrauen da. Es gibt mittlerweile Foren, in denen sich Versicherte darüber austauschen, wie man am besten eine EM-Rente bekommt. Und vor zwei Jahren ist ein n/p-Gutachter aufgeflogen, der gegen Geld Versicherte reihenweise in die Rente geschrieben hat.
Es gibt auch bestimmte Konstellationen, wo die DRV-Ärzte zickig werden. Z.B. wenn der Versicherte nicht in ärztlicher Behandlung ist.
Was oft hilft, ist ein Reha-Antrag.
Wird der mangels Erfolgsaussicht abgelehnt -> § 116 I Nr. 1 SGB VI.
Kommt der Versicherte erwerbsgemindert aus der Reha -> § 116 I Nr. 2 SGB VI.
Ist der Versicherte nach der Reha nicht mehr erwerbsgemindert.
Und ansonsten ist das eben Massenverwaltung. Da geht schonmal was schief.