Erstens: Heute Morgen hatte ich auf der KRD-HP vorbei geschaut, da war die "Neuigkeit" vom 7. l. M. noch nicht vorhanden. Die Kalenderverwirrung dauert im KRD also noch an.
Zweitens: Die Ablehnung durch eine Kammer war vorhersehbar. Eine Verfassungsbeschwerde in der Form und mit dem Inhalt, die aus dem veröffentlichten Text ersichtlich ist, braucht man gar nicht einzureichen.
Drittens: Welche Gründe vermutlich zur Ablehnung durch eine Kammer geführt haben, kann man aus dem Schreiben des wissenschaftlichen Mitarbeiters des BVerfG an Fatzke ableiten.
Viertens: Wie die Antwort des BVerfG lautet, kann man erahnen, darin dürfte etwa stehen, dass seine Beschwerde vom ..., Registernummer ... durch die ... Kammer des BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden sei, dass dieser Entscheid unanfechtbar sei und nach Paragraf 93d, Absatz 1, des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ohne Begründung erfolge. Ein solches Schreiben ist nicht besonders erhellend, verschiedene Beispiele dafür sind im WWW auffindbar.
Fünftens: Bezeichnend ist ja wiederum etwa diese Aussage:
Mittlerweile überlegt Peter, die nächste "Instanz", den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, mit einzubeziehen.
Der EGMR ist streng genommen keine Instanz, sondern ein Gericht sui generis. Ein Gericht wird auch nicht "einbezogen", sondern angerufen. Hier schreiben Leute, die von grundlegendsten rechtlichen Dingen keinerlei Ahnung haben.
Sechstens: Im Grunde widersprechen sich die KRDler selbst, wenn sie erst folgenden Satz schreiben:
Nach unserer Auffassung ging es in Peters Verfassungsbeschwerde durchaus um die Durchsetzung seiner verfassungsgemäßen Rechte.
Einmal davon abgesehen, dass ich nicht erkennen kann, inwiefern Fatzkes Rechte verletzt worden sein sollen, trifft es zu, dass das BVerfG zur Durchsetzung der Verfassung da ist. Wenn dann aber einige Absätze später steht:
In jedem Fall bestand bei Peters Verfassungsbeschwerde die Zulässigkeit, sie zur Entscheidung anzunehmen und in diesem Land Strukturen anzuregen, die allen Menschen dienlich wären. Damit steht fest:
Peters Angebot, dieses Land ein gutes Stück gerechter und lebenswerter zu machen, wurde nicht angenommen.
widerspricht dies der ersten Behauptung, es wäre um Fatzkes angeblich verletzte Rechte gegangen. Das BVerfG hat nicht die Aufgabe, irgendwelche Angebote anzunehmen, Strukturen anzuregen o. dgl. Noch einmal: Das BVerfG hat die Einhaltung der Verfassung zu überwachen und ggf. diese durchzusetzen. Wenn es dies tut, macht es vielleicht in der Tat Deutschland auch etwas gerechter und lebenswerter. Es hat jedoch nicht die Aufgabe, irgendwelche Visionen zu entwickeln oder neuartige Lebensperspektiven zu entwerfen. Von seiner ganzen Konzeption her ist es eher eine "bewahrende" Einrichtung, eben indem es die Einhaltung der geltenden Verfassung überwacht.
Indem das KRD zugibt, dass es eigentlich um etwas ganze Anderes ging als um Fatzkes angeblich verletzte Rechte, gibt es ja eigentlich auch der Entscheidung des BVerfG Recht.