Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel  (Gelesen 77270 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #315 am: 4. November 2018, 18:00:54 »
Komisch, dass die Reichsdeppen noch nicht drauf gekommen sind.

 ;D

Ich sollte Seminare abhalten!  >:D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #316 am: 4. November 2018, 18:04:50 »
Bevor ihr Euch die Köpfe einschlagt: Strafvollstreckung und Strafvollzug sind verschiedene Dinge. Strafvollstreckung fällt in den Bereich des Strafprozessrechts, der zur konkurrierenden Gesetzgebung gehört. Für den Strafvollzug ist weiterhin der Art. 125a GG einschlägig. Regelungen des Bundes bleiben somit in Kraft, bis die Länder etwas anderes geregelt haben.

Strafvollstreckung regelt das "ob" und Strafvollzug das "wie".

« Letzte Änderung: 4. November 2018, 18:07:53 von Müll Mann »
 
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #317 am: 4. November 2018, 18:06:52 »
Meintest Du

Strafvollstreckung regelt das "ob" und Strafvollzug das "wie".
 

Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #318 am: 4. November 2018, 18:08:22 »
Meintest Du

Strafvollstreckung regelt das "ob" und Strafvollzug das "wie".
Ist korrigiert
 

Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #319 am: 4. November 2018, 18:19:37 »
Schade, ich war in Gedanken schon dabei, die Einnahmen durch die Seminare ("Die StPO ist ungültig! Strafvollzug Nazirecht!!!!") auszurechnen.

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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #320 am: 4. November 2018, 19:18:01 »
Bevor ihr Euch die Köpfe einschlagt: Strafvollstreckung und Strafvollzug sind verschiedene Dinge.

Ergänzende Info: Gesetzgebungszuständigkeit und Ausführungszuständigkeit sind verschiedene Dinge! Dass die Länder die Zuständigkeit für die Ausführung der Gesetze haben (Grundsatz in Art. 83 GG), lässt daher nicht den Schluss zu, dass sie auch eine Gesetzgebungszuständigkeit haben. Typischerweise sind vielmehr die Länder gerade auch da für den Gesetzesvollzug zuständig, wo der Bund gem. Art. 72 ff. GG die Gesetzgebungszuständigkeit hat / haben kann. Dabei werden die Gesetze normalerweise als "eigene Angelegenheiten" der Länder, und nicht nur im Auftrag des Bundes vollzogen, sofern nicht ausnahmsweise eine "Bundesauftragsverwaltung" (Art. 85 GG) vorliegt. im Regelfall gilt daher gem. Art. 84 Abs. 1 GG:

"Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Wenn Bundesgesetze etwas anderes bestimmen, können die Länder davon abweichende Regelungen treffen. ... In Ausnahmefällen kann der Bund wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung das Verwaltungsverfahren ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder regeln. Diese Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates...."

Die grundlegenden Regelungen über die Strafvollstreckung ergänzen die Regelungen über den Strafprozess und sind daher in der StPO geregelt; die Ermächtigung dazu enthält Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. Der Strafvollzug wird davon allerdings (seit der "Föderalismusreform 2005) nicht mehr erfasst; hierfür sind jetzt die Länder zuständig, das StrVollzG des Budnes gilt aber fort, bis die Länder eigene Gesetze erlassen. In LSA gilt nunmehr das Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (JVollzGB LSA) vom 18. Dezember 2015, GVBl. Seite Uiuiuiuiuiui 666!!!!!!
 

Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #321 am: 4. November 2018, 19:33:48 »
Seite Uiuiuiuiuiui 666!!!!!!

ENDLICH!!1ELF111!!!

DER BEWEIS!

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #322 am: 4. November 2018, 20:00:18 »
Jedenfalls feiern wir ab nächstes Jahr einen neuen Feiertag am 31.10.: Petri Einfahrt

Signature Dish ist der Kürbistoast (2 Scheiben gegrillter Kürbis auf ungetoastetem Toastbrot).
« Letzte Änderung: 4. November 2018, 20:06:12 von Knallfrosch »
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Offline Finanzbeamter

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #323 am: 4. November 2018, 20:08:10 »
Heißt der nicht Peterchens Knastfahrt 2 - Jetzt wird es richtig krass!
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #324 am: 4. November 2018, 21:01:17 »
Jedenfalls feiern wir ab nächstes Jahr einen neuen Feiertag am 31.10.: Petri Einfahrt

Aber ganz sicher nicht bei uns Katholen. Reformierte (evangelische) Feiertage gehen uns nix an.
Und wenn doch hätten wir ja zwei Feiertage hintereinander. ;)

Aber "Petri Einfahrt" gefällt mir wirklich.

Da würde ich ihm sogar ein Gebet widmen:

Zitat
Lieber Keenich der Deppen,
Durch ein Leben äußerster Verlogenheit, keinerlei Verdienste und ohne irgendwelche Reue hast Du allen Menschenkindern ein schlechtes Vorbild gesetzt.
Durch Deine Aufnahme in den Knast mit Körper und Seele hat die Justiz Dir daher eine beispiellose rechtliche Liebe bekundet.
Du kennst diese Liebe besser als jeder deiner Sektenjünger.
Ich wünsche Dir an diesem Festtag, dass Du als König der Ranzigen  Doofheit  (KRD) in den Herzen aller Deiner Pudel herrschen mögest.
Lieber Keenich, ich nehme Dich heute voll und ganz  und ohne jeglichen Vorbehalt in eine Zelle  meiner JVA auf, mein tiefstes Gemach, das die Justiz zu deiner Vereinigung mit uns vorbestimmt hat.
Weigere Dich nicht, sie einzurichten, wie es uns gefällt, und sie in den Flammen Deines Realitätsverlustes zu einem kleinen Palast umzuschmelzen, in dem du dich künftighin zu jeder Zeit  vor anderen verstecken kannst.

 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #325 am: 4. November 2018, 21:05:38 »
Nur noch mal zur Sicherheit.

1. Fitzek sitzt immer noch?
2. das war jetzt ein „richtiger“ Haftbefehl, nicht Untersuchungshaft?
3. ohne göttliche oder transdimensionale Intervention sitzt Fitzek tatsächlich 2 Jahre +?


Schließlich liegt Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Ein Land mit Sachsen im Namen geht gegen Staatsfeinde vor.

Ich kann es halt nicht wirklich glauben.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #326 am: 4. November 2018, 21:12:45 »
Ein Land mit Sachsen im Namen geht gegen Staatsfeinde vor.
Da tust Du den Niedersachsen aber Unrecht.
 
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« Antwort #327 am: 4. November 2018, 21:13:34 »
Nur noch mal zur Sicherheit.

1. Fitzek sitzt immer noch?
Ja. Also, akut "schon wieder" und wohl mindestens für die nächsten zweieinhalb Jahre "immer noch".

2. das war jetzt ein „richtiger“ Haftbefehl, nicht Untersuchungshaft?
Ja, das war ein sogenannter "Vollstreckungshaftbefehl", also der Befehl, ihn zwecks Vollstreckung seiner Haftstrafe in Haft zu nehmen.

Aus dem Papier:
Zitat von: der zuständigen Staatsanwaltschaft
Der Verurteilte (...) Fitzek (...) Peter (...) hat nach der vollstreckbaren Entscheidung Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 10.08.2017, (...) Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (...) zu verbüßen: 2 Jahre 6 Monate Gesamtfreiheitsstrafe
Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt einzuliefern.
(Hervorhebungen im Original)

Das spricht für sich, denke ich. :-)

3. ohne göttliche oder transdimensionale Intervention sitzt Fitzek tatsächlich 2 Jahre +?
Wie gesagt, 2 Jahre, 6 Monate Freiheitsstrafe. Möglich ist nach 2/3 eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung, aber das setzt Einsicht und gute Führung voraus, ist also unwahrscheinlich.
Dazu kommen dann noch Nachschläge aus den anderen Verfahren.

Schließlich liegt Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Ein Land mit Sachsen im Namen geht gegen Staatsfeinde vor.

Ich kann es halt nicht wirklich glauben.
Ja. Ich bin auch überrascht. Aber es geschehen eben noch Zeichen und Wunder...
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #328 am: 4. November 2018, 21:16:39 »
Wie gesagt, 2 Jahre, 6 Monate Freiheitsstrafe.

Nur 2 Jahre und 5 Monate, weil ihm im Urteil 1 Monat als verbüßt angerechnet wurde, wegen langer Verfahrensdauer.
 
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Offline mork77

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #329 am: 4. November 2018, 21:17:07 »
Ein Land mit Sachsen im Namen geht gegen Staatsfeinde vor.
Da tust Du den Niedersachsen aber Unrecht.

Mein Heimatland. Ja stimmt.

Aber wir wurden 1945 durch Montgomery von den Preußen befreit ( Langensalza ist nicht vergessen) und können seither wieder klar denken.
« Letzte Änderung: 4. November 2018, 21:18:54 von mork77 »
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