Rechtssatz hierzu: Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen, souveränen Menschen [...].
Bis an diese Stelle mag es sich um einen grammatisch richtigen Satz halten, dessen Inhalt hingegen ziemlich dubios erscheint. Da Völkerrechtssubjekte im Wesentlichen Staaten sind, ist der Bezug auf einzelne Menschen schon mal nicht haltbar. Soweit internationale Organisationen Völkerrechtssubjekte sind, bestehen diese nicht aus Menschen, sondern haben Staaten als Mitglieder.
Ob es "legitime" Menschen geben könne, darf man mit Fug und Recht bezweifeln. Gäbe es "legitime" Menschen, müsste es auch "illegitime" geben. Souverän können, abgesehen von einigen verbliebenen Monarchen, die zumindest in der staatsrechtlichen Theorie als Souveräne gelten, nur Staaten sein. Kurz: Der Inhalt des Satzes ist schlicht falsch.
[...] und derer in der Rechtfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen
Subjekt ziehen.
Zumindest der Relativsatz erscheint grammatisch korrekt, steht aber im bereits erwähnten Zirkelschluss-Verhältnis zum Hauptsatz, denn wenn ein Völkerrechtssubjekt nur durch (oder: aus?) die es tragenden Menschen besteht, können diese Menschen nicht ihre Rechte aus dem Völkerrechtssubjekt beziehen. Das wäre wirklich ein Zirkelschluss.
Nun bleibt aber unklar, auf wen oder was sich das Relativpronomen "welche" bezieht.
Das eigentliche Problem liegt wohl im Satzbruch in folgender Formulierung:
[...] und derer in der Rechtfolge, welche [...]
Zunächst ist schon einmal unklar, worauf sich "derer" beziehen sollte. Ein Wort "Rechtfolge" gibt es in der deutschen Sprache nicht, es handelt sich entweder um einen idiolektischen Neologismus oder schlicht um einen Fehler. Auch der Bezug des Relativpronomens erscheint unklar. Der Form nach könnte es sich auf "Rechtfolge" beziehen, wogegen spricht, dass das Prädikat des Relativsatzes in der Mehrzahl steht, "welche" also ebenfalls Mehrzahl sein müsste. Angesichts des vorausgehenden Satzbruches und der inhaltlichen Problematik wäre aber auch denkbar, dass sich "welche" zwar auf "Rechtfolge" beziehen sollte, aber der Schreiber dieses Satzes versehentlich das Verb am Ende des Relativsatzes in die Mehrzahlform gesetzt hätte. Eine solche Annahme würde zwar viele Schwierigkeiten nicht beheben, doch immerhin erscheint es zumindest halbwegs nachvollziehbar, wenn gesagt werden sollte, dass Menschen ein Völkerrechtssubjekt konstituieren, dessen "Rechtfolge" ihre Rechte eben aus diesem Völkerrechtssubjekt zöge. Das wäre immer noch pleonastisch ausgedrückt, dass es eine Binsenweisheit ist, dass eine Folge eben eine Folge aus ihrer Ursache ist. Wenn wir weiter annehmen, dass der Autor dieses Satzes in typischer RD-Manier vor einem Fugen-S zurückschreckte und also "Rechtsfolge" meinte, könnte man einen Satz rekonstruieren, der etwa so lauten müsste:
Rechtssatz hierzu: Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen, souveränen Menschen und seine Rechtsfolgen, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt ziehen.
Das wäre immer noch falsch und höchst verwirrend ausgedrückt, aber immerhin ein grammatisch korrekter Satz.
Denkbar wäre auch, dass neben den "legitimen und souveränen Menschen" im Hauptsatz eine zweite Kategorie von Menschen gemeint sein sollte. Dann müsste der Satz, um grammatisch korrekt und halbwegs verständlich zu sein, etwa so lauten:
Rechtssatz hierzu: Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen, souveränen Menschen und diejenigen in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt ziehen.
Deutlicher und verständlicher wäre dann etwa folgender Wortlaut:
Rechtssatz hierzu: Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen, souveränen Menschen und diejenigen, die in seiner/dessen Rechtsfolge stehen, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt ziehen.
Dann sollte wohl ausgedrückt werden, dass es Menschen gibt, die originär ein Völkerrechtssubjekt bilden, eben die "legitimen, souveränen Menschen", neben denen es eine zweite Gruppe gibt, die aus dem Bestehen des bereits durch die ersten Gruppe konstituierten Völkerrechtssubjektes ihrerseits eigene Rechte erhalten. Das könnten etwa Staatsangehörige durch Geburt (erste Gruppe) und Eingebürgerte (zweite Gruppe) sein. Das wäre zwar immer noch reichlich verwirrend ausgedrückt und zudem eine Binsenweisheit, aber wenigstens halbwegs nachvollziehbar, wenngleich inhaltlich nicht völlig richtig.
Wie dem auch sei: Wir haben es hier mit jemandem zu tun, der entweder nicht klar denken kann oder die deutsche Sprache nicht beherrscht oder aber beides.