@ Salvatore Dalli: Ja stimmt, der ist wesentlich besser. Aber es geht mir ja weniger darum, dass ich von dort irgendwelche Informationen beziehen will, als dass es mich etwas ärgert, wenn auf Wikipedia Blödsinn verbreitet wird.
Meine Güte, der Wikipedia Artikel ist ja vollkommener Schrott. Der muss entweder komplett überarbeitet, oder schlicht gelöscht werden.
Warum?
Puh, ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. In der Einleitung wird von der völkerrechtlichen "3-Elemente-Lehre" gesprochen, es ist also davon auszugehen, dass die verwendeten Begriffe in ihrer Eigenschaft als völkerrechtliche Fachbegriffe verwendet werden, das nur vorweg.
Erst einmal dort werden Staaten und "De-facto-Regime" gleichgesetzt, was schon von der Konzeption her schwachsinnig ist. Wenn eine Entität nach der 3-Elemente-Lehre ein Staat ist, dann ist sie völkerrechtlich ein Staat und muss nicht als "De-facto-Regime" bezeichnet werden, diese eigene Kategorie macht, wenn überhaupt, nur dann Sinn, wenn etwas damit bezeichnet werden soll, das die Schwelle zur Staatlichkeit noch nicht überschritten hat.
Dann werden dort Gebilde als "Staaten" (oder ehemalige Staaten) aufgeführt, die völkerrechtlich niemals eine Staatseigenschaft erlangen hätten können, bestes und aktuellstes Beispiel die "Republik Krim - 11. bis 18. März 2014". Es ist im Völkerrecht schlicht nicht möglich, innerhalb von wenigen Tagen oder auch Monaten einseitig eine völkerrechtskonforme Abspaltung von einem Staat vorzunehmen. Wenn man die "Republik Krim - 11. bis 18. März 2014" tatsächlich als ehemaligen Staat kategorisiert, wie es in dieser Liste getan wird, dann müssten wir dort (absichtlich übertrieben formuliert) das Fürstentum Germania auch aufnehmen. Und Fitzeks KRD müsste dann in die Liste der nicht-anerkannten Staaten.
Dann wird in der Einleitung noch behauptet:
Anders als oft angenommen, verletzt laut Urteil des Internationalen Gerichtshofs von 2010 die einseitige Unabhängigkeitserklärung von Teilen eines Staates keine Regeln des Völkerrechts.
Gemeint ist hier wohl das Kosovo-
Gutachten des IGH, ein Urteil des IGH zu diesem Thema aus 2010 gibt es nämlich nicht. Und dieses Gutachten wurde von den Autoren des Artikels wohl auch noch komplett falsch verstanden. Diese meinen nämlich offenbar aus dieser Feststellung des IGH ableiten zu können, dass eine einseitige Abspaltung eines Staatsteils und die Gründung eines eigenen Staates nicht gegen das Völkerrecht verstoßen würde. Dies hat der IGH aber nie festgestellt. Beantwortet hat er genau das, was er auch gefragt wurde, nämlich ob die
Unabhängigkeitserklärung gegen eine Norm des Völkerrechts verstoßen hat oder nicht. Explizit schreibt er, dass die Frage ob der Kosovo ein eigener Staat geworden ist, nicht in dem Gutachten beantwortet wird, weil dies eben nicht von der an ihn gestellten Frage umfasst sei.
Genauso hätte der IGH auf die Frage: "Verstößt die Krönung des Peter Fitzek zum König von Neudeutschland gegen das Völkerrecht?" geantwortet: "Die Krönung des Peter Fitzek verstößt nicht gegen das Völkerrecht." Das bedeutet aber nun nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland Fitzek als König betrachten muss. Genausowenig verstößt es ja übrigens gegen das Völkerrecht, wenn man eine Bank überfällt. Es verstößt gegen nationales Strafrecht und wenn man erwischt wird, wird man aller Wahrscheinlichkeit nach verurteilt und sitzt eine Haftstrafe ab - dem Völkerrecht sind derartige innerstaatliche Vorgänge aber in der Regel egal (Ausnahme: Schwerste Verbrechen wie etwa Genozid - da kommt dann das Völkerstrafrecht ins Spiel).
Zusammengefasst: Der Beitrag ist eine einzige Katastrophe.