Zweieinhalb Jahre Haft gab es für diesen "Staatsverweigerer", der außer für die unendliche Präsidentin auch für den ICCJV und andere "tätig" war. Er hat das Urteil sogar angenommen. Bei den vielen Vorstrafen vielleicht auch sinnvoll.
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APA Ticker / HEUTE • 17:30 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Zweieinhalb Jahre Haft wegen der Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung und der Holocaustleugnung hat ein 41-Jähriger am Mittwoch im Landesgericht Linz ausgefasst. Eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten wurde widerrufen. Für das Gericht stand fest, dass der Angeklagte beim „Staatenbund Österreich“ und beim „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) „kein kleiner Fisch“ war“.
Der für das Strafmaß bedeutendste Punkt war das Verbrechen der Holocaustleugnung. Der 41-Jährige soll auf Facebook ein Posting geteilt haben, in dem es hieß: „Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast.“ Der „Staatenbund“ wurzle in der Reichsbürgerbewegung, erklärte der Staatsanwalt. Man behaupte dort, dass das „Dritte Reich“ immer noch bestehe und die Republik Österreich sowie die Bundesrepublik Deutschland keine legitimen Staaten seien.
Beim ICCJV, der laut Staatsanwalt versucht habe eine eigene Gerichtsbarkeit aufzubauen, soll der Mann als „Hilfs-Sheriff“ tätig gewesen sein. Später soll er zum „Staatenbund“ gewechselt sein. Dort habe er 2016 den „Unterstaat Oberösterreich“ mit ausgerufen, so die Anklage. Er habe Rekrutierungsveranstaltungen abgehalten und Mitglieder geworben.
Das Nazi-Posting „klingt genauso blöd wie ‚Die Erde ist flach'“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe damals nicht gewusst, was er tue. „Sicher hat es den Holocaust gegeben“, bekräftigte er. Der Mann, dessen Strafregister bereits zehn Eintragungen aufweist, gab auch zu, beim ICCJV ein „Hilfs-Sheriff“ gewesen zu sein, dieser „Status“ habe ihm gefallen. Was genau geplant gewesen wäre, wisse er nicht, nur dass man „korrupte Politiker einsperren“ habe wollen.
Seinen Einstieg in die Staatsverweigerer-Szene schob er auf „Wut auf den Staat“ nach mehrmaligen Führerscheinabnahmen. Er behauptete aber auch, dass ihm vieles eingeredet worden sei – etwa von der „Präsidentin“ des „Staatenbundes“, die mittlerweile nicht rechtskräftig zu 14 Jahren Haft u.a. wegen Hochverrats verurteilt worden ist. Bei ihr habe er „schon den Eindruck gehabt, dass sie positiv etwas verändern will“. Er habe ihr vorgeschlagen, „sich mit dem Parlament zusammenzusetzen für einen Konsens“, aber das habe sie abgelehnt. Er wolle mit dem Kapitel nun abschließen, gab er sich reuig. „Zum Teil war ich selbst schuld, zum Teil bin ich blöd reingekommen.“
Weitere Anklagepunkte – die Vorwürfe der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch, der versuchten Nötigung und des schweren Betrugs – wurden ausgeschieden. Hier sollen noch Zeugen gehört werden. So soll der Angeklagte Fantasiedokumente des „Staatenbundes“ verkauft und u.a. Richter mit dem Eintrag in ein internationales Schuldenregister bedroht haben. Den Betrug leugnet der Mann aber, denn er habe sich nicht bereichert, wie sein Anwalt ausführte.
Der Staatsanwalt bat die Geschworenen – auch wenn sich manches kurios anhöre – zu bedenken, dass sich dem Staatenbund rund 2.000 Leute angeschlossen hätten und dieser „nicht nur einmal das Bundesheer zur Hilfeleistung bei einem Staatsstreich ersucht“ habe. Auch sei es „ein schmaler Grat“ zwischen Rekrutierungsveranstaltungen, auf denen man sich ausmache, die Republik Österreich und ihre Einrichtungen nicht mehr anzuerkennen, und dem bewaffneten Kampf. Er erinnerte daran, dass in Deutschland bereits ein Mord an einem Gerichtsvollzieher auf das Konto der Reichsbürgerbewegung gehe.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.