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  • Prozessauftakt gegen Staatenbund Österreich: 15. Oktober 2018

Autor Thema: Staatenbund Österreich - Der Prozess  (Gelesen 158598 mal)

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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #600 am: 3. Dezember 2018, 14:26:49 »
Es nähme mich wirklich wunder, was die Staatenbündler dann unter "Gewalt" verstehen.

Brutalste Staatsgewalt gegen Menschen aus Fleisch und Blut wäre z.B. wenn dieser Mensch aus Fleisch und Blut wegen fahren ohne gültiger Lenkberechtigung eine Strafe zahlen soll.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #601 am: 3. Dezember 2018, 17:29:02 »
Es nähme mich wirklich wunder, was die Staatenbündler dann unter "Gewalt" verstehen.

Wie ich bereits oben einmal dargelegt habe, stellt sich mir die staatenbündlerische "Gewaltlosigkeit" folgendermassen dar:
Gewaltlos ist man, wenn man sich selbst nicht die Hände schmutzig machen muss, sondern andere (im vorliegenden Fall das österreichische Militär) dies für einen erledigen, in einer Art, dass man nicht hinsehen muss und dennoch vom Ergebnis profitieren kann.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #602 am: 3. Dezember 2018, 18:15:28 »
Darüber, was Gewalt genau ist, darüber lässt sich durchaus diskutieren.
Galtung unterscheidet z. B. latente von manifester Gewalt, strukturelle von personaler Gewalt, es gibt aber auch andere Unterscheidungen. Dem rechtsanwendenden Juristen stellt sich die Frage danach, was Gewalt sei, durchaus im Zusammenhang mit verschiedenen Formen des Zwangs, der nicht die Form der "Handgreiflichkeit" annimmt.
Ist etwa das Verhalten von Leuten, die eine Sitzblockade durchführen, "Gewalt"? Die "naive" Antwort lautet, dass sie ja niemanden schlagen oder sonst verletzen. Wenn eine Sitzblockade allerdings dazu führt, dass z. B. ein Rettungswagen weiterfahren kann, bevor die Polizei jeden Sitzblockierer eigenhändig aus dem Weg getragen hat, dürfte sich die Sicht darauf schon ändern: Durch das Verhalten der Sitzblockierer wird ja tatsächlich das Leben oder die Gesundheit derjenigen gefährdet, zu denen der Rettungswagen durchdringen bzw. die er in ein Krankenhaus zur weitergehenden Versorgung bringen sollte.
Ein anderes Beispiel: Hinter einem geparkten Fahrzeug wird ein anderes so geparkt, dass das erste Fahrzeug nicht mehr wegfahren kann.
Nun braucht der Jurist nicht unbedingt den Begriff der Gewalt, um derartige Fälle rechtlich einzuordnen und zu beurteilen. Er kann sich mit Begriffen wie "Zwang", "verbotene Eigenmacht" oder "empfindliches Übel" behelfen oder auf die Kausalität eines Handelns für den eingetretenen Erfolg abstellen. So kann man in beiden Beispielen zweifellos feststellen, dass Zwang ausgeübt wird, der die Willensfreiheit (genauer: die Freiheit, dem eigenen Willen gemäß zu handeln) beeinträchtigt. Dass sich daraus u. U. auch ein empfindliches Übel ergeben kann, z. B. das Versterben eines Verletzten, der ohne den erwähnten Zwang hätte gerettet werden können, ist ebenfalls klar, zumal zwischen der Sitzblockade und der Verspätung des Rettungswagens bzw. zwischen dem Zuparken eines Wagens und der Unmöglichkeit, diesen weg zu fahren, offensichtlich Kausalität besteht.
Wenn wir nun auch noch "verbotene Eigenmacht" bejahen, sind wir schon ganz nahe am Gewaltbegriff, denn "Macht" und "Gewalt" sind in manchen Zusammenhängen austauschbar. Ich kann etwa eben so gut von "Staatsgewalt" wie von "Staatsmacht" sprechen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn wir unter Gewalt nur etwas verstehen, was "handgreiflich" ist. Dann ist weder die Sitzblockade noch das Zuparken des Fahrzeugs aus obigen Beispielen Gewalt, denn es fehlt an "Handgreiflichkeit". Allerdings wird dies dadurch konterkariert, dass sowohl die Sitzblockade als auch das Blockade-Fahrzeug nur unter Aufwendung von "Handgreiflichkeit" aus dem Weg geräumt werden können. Betrachte ich die Frage der "Gewalt" eher juristisch, dann kann ich also behaupten, dass jegliches Tun, das auf einen Anderen Zwang ausübt, der nur durch ein gewisses Maß an "Handgreiflichkeit" überwunden werden kann, schon Gewalt darstelle. So betrachtet, ist weder eine Sitzblockade noch das Zuparken eines Fahrzeugs noch auch sonstige Blockade gleich welcher Art "gewaltlos", wie es immer gerne einmal behauptet wird.
Doch gerade hierin liegt der - eher fies zu nennende - Trick: Die "Handgreiflichkeit" und damit der Vorwurf, "Gewalt" auszuüben, wird durch derartige Blockaden dem zugeschoben, gegen den sie sich richtet. Das liegt ganz auf der Linie SBÖ: Man lässt das Bundesheer die Drecksarbeit machen (gut, hat nicht geklappt, das Bundesheer wollte irgendwie nicht mitspielen), man verweigert Steuern, bezahlt seine Schulden nicht, begleicht nicht die Rechnungen für Strom, Gas, Wasser, Abfallentsorgung usw., bis die Gegenpartei gezwungen ist, mit den Mitteln der Staatsgewalt seine Ansprüche durchzusetzen. Dann ruft man "Gewalt! Gewalt!" und stellt sich als armes, aber ach so friedfertiges Opfer dar.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #603 am: 3. Dezember 2018, 21:44:18 »
Abgesehen davon, auch die Liebe des Germknödels galt ja durchaus nicht ihrer Gefolgschaft, sondern - wie in jeder guten Sekte üblich - zuvörderst deren "Kunstgegenständen".
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #604 am: 3. Dezember 2018, 21:59:25 »
@dtx Der Mensch ist eben von Natur aus ein Sammler: Ich sammle Mehrarbeitsstunden, Fatzke und Rüdi sammel(t)en Beifallspender, die Unger sammelte eben Kunstgegenstände.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #605 am: 3. Dezember 2018, 23:15:46 »
Es nähme mich wirklich wunder, was die Staatenbündler dann unter "Gewalt" verstehen.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #606 am: 3. Dezember 2018, 23:24:34 »
Es nähme mich wirklich wunder, was die Staatenbündler dann unter "Gewalt" verstehen.

Wie ich bereits oben einmal dargelegt habe, stellt sich mir die staatenbündlerische "Gewaltlosigkeit" folgendermassen dar:
Gewaltlos ist man, wenn man sich selbst nicht die Hände schmutzig machen muss, sondern andere (im vorliegenden Fall das österreichische Militär) dies für einen erledigen, in einer Art, dass man nicht hinsehen muss und dennoch vom Ergebnis profitieren kann.

Ich würde hier noch eine weitere Möglichkeit in Betracht ziehen. Unsere Kunden sind in der Regel nicht in der Lage, komplexe Handlungen vorherzusehen bzw. Randbedingungen in Überlegungen mit einzubeziehen. Dann natürlich auch noch, wie Pantotheus schon beschrieb, die Definition der Gewalt mit einzubeziehen.
Ich würde hier einmal vermuten, dass die Staatenbündler in diesem Fall (sowohl-als-auch beachten) die Gewalt als unmittelbare Einwirkung auf den Körper einer Person beziehen. Bei der Gewaltanwendung kommt werden Randbedingungen nur unzureichend betrachtet.

Vereinfachtes Beispiel:
Betrachtet wird ausschließlich das Büro von Sebastian Kurz. Er hält sich in diesem auf und bearbeitet seine Akten.
Variante A:
Monika tritt durch die Tür, brüllt: "Sie sind verhaftet!" und versucht ihn dazu zu bewegen, das Zimmer zu verlassen. Was würde passieren? Kurz würde ihr eine verpassen und bestenfalls noch dazu beglückwünschen, wie schön ihr Fett dabei schwabbelt.

Variante B:
Eine Gruppe Militärstreife Tritt durch die Tür, befiehlt Kurz sich aus dem Zimmer zu begeben. Was würde passieren? Da eine Gruppe der Militärstreife insgesammt weniger Speck besitzt als Monika, lohnt sich ein Zuschlagen nicht. Wahrscheinlich würde er sich also fügen und das Zimmer verlassen.

In Variante B ist also nur psychische Gewalt angewandt worden, was nicht der in dieserm Fall festgelegten Definition der Gewalt entspricht. Demnach könnte das Militär die Revolution "gewaltfrei" durchführen. Dass sich weitere (ebenfalls bewaffnete) Personen gegen eine solche Aktion wehren würden\könnten wird als Randbedingung nicht beachtet. Stichwort magisches Denken: Polizei --> Staatsgewalt, Militär höhere\stärkere Staatsgewalt. Wenn also das Militär an den Wachen der Polizei vorbei will, werden sie diese tun, weil das Militär mächtiger ist. Daher wird es zu keiner Schießerei oder anderer Gewaltanwendung kommen.
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2018, 23:30:20 von John »
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 
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Offline Helvetia

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #607 am: 3. Dezember 2018, 23:31:48 »

Variante A:
Monika tritt durch die Tür, brüllt: "Sie sind verhaftet!" und versucht ihn dazu zu bewegen, das Zimmer zu verlassen.

 :naughty:

Korrigierte Version:

Zitat
Monika tritt durch die Tür, quakt: "Sie sand verhoftet, gö!" und versucht ihn dazu zu bewegen, das Zimmer zu verlassen.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #608 am: 3. Dezember 2018, 23:35:24 »
Korrigierte Version:

Moni versucht durch die Tür zu treten, bleibt aber im Rahmen hängen. Sie fordert den Baby-Hitler auf, den Raum zu verlassen. Der fragt dannn: Wie denn, die Tür ist blockiert?
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #609 am: 4. Dezember 2018, 19:16:19 »
Als Japan während des zweiten Weltkrieges in Thailand landete, haben sich m. W. Teile der Gendarmerie gewehrt, die Armee schaute nur untätig zu. Die "Logik": Polizei weicht Armee, könnte womöglich auch anderswo nicht aufgehen.
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Syssi

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #610 am: 5. Dezember 2018, 18:38:52 »

In Variante B ist also nur psychische Gewalt angewandt worden, was nicht der in dieserm Fall festgelegten Definition der Gewalt entspricht. Demnach könnte das Militär die Revolution "gewaltfrei" durchführen. Dass sich weitere (ebenfalls bewaffnete) Personen gegen eine solche Aktion wehren würden\könnten wird als Randbedingung nicht beachtet.

, weil sowas ja einfach auch gar nicht sein kann. Es werden sofort alle erwachen und sich ihrer neuen Präsidentin unterwerfen. Alles andere ist nichtmal denkbar - also jedenfalls für die Staatenbündler (und Reichsbürger). Das geht deutlich über ihr Verständnis hinaus. So verhält es sich ja auch mit Zahlen. Alles über 10 bewegt sich außerhalb derer Vorstellungskraft, gezählt wird 1, 2, 3, ganz viele. Wieviel bzw. wie wenig Geld oder Menschen eine Million oder gar eine Milliarde ist/sind - sowas ist für normale Leute schon schwer zu fassen - für Reichis niemals.
 

Offline cte3127

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #611 am: 10. Dezember 2018, 15:23:10 »
Heute im Standard:

https://mobil.derstandard.at/2000093598086/Staatenbund-Praesidentin-wollte-Tochter-selbst-unterrichten

Lesenswert!

Ich schaffe es leider nicht, den Text am Handy hier hereinzukopieren ...

Lg

 Christoph

Offline Gutemine

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #612 am: 10. Dezember 2018, 15:32:51 »
@cte3127

Ich übernehme das mal für Dich. Das ist wirklich erstklassig und archivierungswert.  :D

Spoiler
"Staatenbund"-Prozess: Präsidentin wollte Tochter selbst unterrichten
10. Dezember 2018, 14:18

Das Mädchen geht auf Betreiben des Pflichtschulinspektors wieder zur Schule – Zeuge: "Ich habe mir gedacht, dass die ein bissl deppert sind"

Graz – Immer neue Facetten der eigenwilligen Weltanschauung zeigen sich beim Prozess gegen 14 Mitglieder des "Staatenbundes" im Grazer Straflandesgericht. Die Angeklagten müssen sich teilweise wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat verantworten, weil sie einen eigenen Staat gründen und amtierende Regierungsmitglieder verhaften lassen wollten. Am Montag ging es um die Einstellung zur Schulpflicht.

Die Präsidentin des Vereins hatte schon mehrmals ihre Einstellung zu Grundbuch oder amtlichen Kfz-Kennzeichen kundgetan. Sie negierte beides und wollte es durch selbstkreierte Varianten ersetzen. Das deren Gültigkeit nur bei Gleichgesinnten anerkannt wurde, mussten einige Mitglieder des "Staatenbundes" schmerzlich erfahren – bei Exekutionen ihrer Häuser zum Beispiel.
"Freies Lernen"

Nun stand das Thema Schulpflicht auf dem Programm. Als Zeuge war ein Pflichtschulinspektor geladen, der sich um den Schulbesuch der Tochter der Hauptangeklagten gekümmert hat. Das Mädchen besuchte eine Neue Mittelschule, schloss aber die zweite Klasse negativ ab. Daraufhin meldete ihre Mutter sie von der Schule ab – und zwar gleich vom ganzen Schulsystem. "Sie hat gesagt, sie will eine eigene Schule mit freiem Lernen gründen", erzählte der Zeuge.

Die Frau wurde darauf hingewiesen, dass das schulpflichtige Kind dann Externistenprüfungen machen müsse. "Sie hat geschrieben, im Staat Steiermark gibt es keine Externistenprüfung." Im übrigen ginge ihr Kind in eine "staatliche Schule" – in ihrem eigenen Staat – "und das konnte ich als Beamter nicht akzeptieren".
Kurzes Wortgefecht

Also setzte sich der Inspektor mit dem Vater des Mädchens in Verbindung, "er erschien mir sehr vernünftig." Schließlich konnte die Tochter Prüfungen nachmachen und wieder in einer Neuen Mittelschule einsteigen, wo sie "die vierte Klasse beucht, eine beliebte Schülerin ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv abschließen wird, und das war mir den ganzen Zirkus wert", betonte der Zeuge.

Auf die Frage, welchen Eindruck die Präsidentin und ihre Anhänger auf ihn gemacht hätten, meinte er: "Ich habe mir gedacht, dass die ein bissl deppert sind", wobei sich der Schulinspektor sogleich für seine Ausdrucksweise entschuldigte. Nach einem kurzen Wortwechsel mit der Angeklagten im Gerichtssaal meinte er trocken: "Die Entschuldigung nehme ich zurück." (APA, 10.12.2018)
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"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Noldor

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #613 am: 10. Dezember 2018, 15:48:30 »
Am Besten gefällt mir der letzte Satz des Schulinspektors:

Zitat
Auf die Frage, welchen Eindruck die Präsidentin und ihre Anhänger auf ihn gemacht hätten, meinte er: "Ich habe mir gedacht, dass die ein bissl deppert sind", wobei sich der Schulinspektor sogleich für seine Ausdrucksweise entschuldigte. Nach einem kurzen Wortwechsel mit der Angeklagten im Gerichtssaal meinte er trocken: "Die Entschuldigung nehme ich zurück."

Offline Rabenaas

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #614 am: 10. Dezember 2018, 16:08:23 »
Was mich schon ein paar mal gewundert hat: seit wann werden Häuser exekutiert?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!