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  • Prozessauftakt gegen Staatenbund Österreich: 15. Oktober 2018

Autor Thema: Staatenbund Österreich - Der Prozess  (Gelesen 158506 mal)

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Offline No_DR

Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1050 am: 12. September 2020, 16:07:20 »
Vernunft bekommt man in die Köpfe, die jahrelang sich das alles zurechtgelegt haben, nicht mehr. Leider.

Ich bin  ein hoffnungsloser Optimist. Vielleicht schafft man es doch bei dem ein oder anderen. Den größten Teil erreicht man eh nicht mehr.
« Letzte Änderung: 12. September 2020, 16:10:03 von No_DR »
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
Mir kennä alles ausser hochdeitsch!
 
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Offline Helvetia

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1051 am: 13. September 2020, 01:55:51 »
Dreiste Lügen über den Staatenbund-Prozess, 2. Auflage, Teil 6: Repliken der Verteidiger von Monika Unger und Jakob Stückelschweiger

Nach der Mittagspause kommt die Stunde der Verteidigung: Jeder und jede einzelne darf auf das Plädoyer des Staatsanwaltes mit einer Gegenrede, einer sogenannten Replik, antworten. Bei insgesamt 13 VerteidigerInnen kann man sich vorstellen, wie lange sich das hinziehen wird (der 14. Angeklagte aus dem ersten Verfahrensgang, Gerhard Robineau, ist jetzt nicht mehr dabei). Manche der Argumente werden von fast allen Verteidigern in fast gleicher Weise und meist dennoch in ganzer Breite gebracht – was verständlich ist, da jede Verteidigerin, jeder Verteidiger den jeweiligen Angeklagten gut und ausführlich vertreten will. In solchen Fällen erlaube ich mir hier, das jeweilige Argument beim ersten Mal, wenn es gebracht wird, gleich zusammenfassend für alle Verteidiger darzustellen.
Beginnen darf der Verteidiger der Erstangeklagten Moni. Er stellt sich als Christian Riesemann vor; im Zusammenhang mit dem SBÖ-Prozess ist er mehrfach in den Medien aufgetreten, so z.B. in der Sendung “Am Schauplatz”.
Als erstes kommt er auf die Pressemitteilung des OGH zu sprechen, die bereits der StA erwähnt hatte. (Ich frage mich ja, warum sich hier scheinbar alle auf diese Pressemitteilung beziehen, wo es doch wohl auch ein Urteil mit einer Begründung geben muss, aber OK, Österreich halt ;) ).
Diese Pressemitteilung wird von Riesemann und weiteren Verteidigern natürlich anders ausgelegt als vom StA: Wichtig ist ihnen die darin enthaltene Formulierung “kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat”, was die Verteidigung dahingehend interpretieren möchte, dass es laut OGH für den Vorwurf des Hochverrats bzw. der staatsfeindlichen Verbindung kein Sachverhaltssubstrat gebe, also, dass der OGH den Tatbestand als nicht erfüllt betrachte. Vorhin hatte der StA ja bereits darauf hingewiesen, dass die Verteidigung diese Passage so auslegen würde, hatte aber auch angemerkt, dass sich dieses “kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat” lediglich auf die Formulierung der Fragen an die Geschworenen beziehe. Kritisiert worden sei, dass die Fragen nur dem Wortlaut der entsprechenden Strafnormen folgten, ohne dass die konkreten Taten der SBÖ-Mitglieder, also der Sachverhalt, eingeflossen seien – eine rein formelle Angelegenheit gemäss StA. So habe zumindest ich diese Kontroverse verstanden. Aber schauen wir uns diese Passage der besagten Pressemitteilung des OGH doch gleich selber mal an:

Zitat von: Pressemitteilung des Obersten Gerichtshofes
Denn die dazu vom Schwurgerichthof an die Geschworenen gestellten Fragen enthielten zu erforderlichen Tatbestandselementen nur den Gesetzeswortlaut, aber kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat. Dieses fehlte beim Hochverrat zur beabsichtigten gewaltsamen Änderung der Verfassung des Bundes oder eines Bundeslands und bei den staatsfeindlichen Verbindungen zur Zweckausrichtung des „Staatenbundes Österreich“ und seiner Unterorganisationen.

So kann sich jeder selber eine Meinung bilden. Zugegebenermassen würde ich hier der Auffassung des StA recht geben.
Als nächstes hält Riesemann ein Dokument hoch, bei dem es sich um jenen “berühmten Brief” handle, den alle “Präsidenten” des SBÖ unterschrieben haben (tatsächlich sind eine Menge roter Daumenabdrücke darauf zu sehen), und der an verschiedene österreichische Regierungsinstitutionen sowie an Trump und Putin verschickt worden war. Riesemann zitiert daraus kurze Formulierungen wie “Wir grüssen in Wahrheit, Licht und Liebe” und “Bitte, Personen in Haft zu setzen”, um dann rhetorisch zu fragen: “Wie kann ich mit so einem Schreiben die Verfassung ändern? Bei uns ändert die Gesetze das Parlament”.
Damit bezieht er sich auf den Wortlaut des Hochverrats-Paragraphen §242 StGB:
Zitat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.
… und kommt zu dem Schluss, dass es sich somit um einen absolut untauglichen Versuch handle: Die zu verhaftenden Personen hätten schliesslich der Regierung, nicht dem Parlament angehört.
Hinzu komme, dass das Militär ja ohnehin gar keine Befugnis habe, irgendwen zu verhaften. Die ganze Aktion sei “nicht nur dilettantisch, sondern geradezu absurd” gewesen. Der SBÖ sei “eine Gruppe von Spinnern, die sich fürchterlich verkalkuliert haben, aber keinerlei Gefahr ausströmen”.
(Ich weiss ja nicht, wie es Euch geht; aber ich finde es herrlich, wie sehr die Verteidiger in diesem Prozess ihre Mandanten immer wieder dissen müssen, um sie möglichst rauszuhauen. Beleidigung zwecks Verteidigung ;D )
Dass das Parlament in seiner Botschaft zum neuen Staatsverweigerer-Paragraphen (§247a StGB) den SBÖ explizit erwähne, beweise, dass dieser aus Sicht des Parlamentes eben keine staatsfeindliche Verbindung sei, sondern “nur” eine staatsfeindliche Bewegung im Sinne dieses neuen Paragraphen. Staatsfeindliche Bewegung wird deutlich milder bestraft als staatsfeindliche Verbindung. Allerdings ist §247a aus chronologischen Gründen noch nicht auf den SBÖ anwendbar.
Moni habe sich, so Riesemann weiter, vom SBÖ-Gedankengut glaubhaft distanziert; das sage auch die Sachverständige. Anfang Jahr sei eine schwere Geisteskrankheit bei Moni diagnostiziert worden (an dieser Stelle schüttelt Fallner demonstrativ den Kopf). Jetzt stehe sie unter Medikation und es gehe ihr soweit gut, dass sie mitwirken könne. Riesemann fragt, ob diese Geisteskrankheit nicht schon zum Tatzeitpunkt vorgelegen haben könnte. Die Absicht dahinter ist natürlich klar; Moni wäre dann nicht oder nur vermindert schuldfähig.
Als nächstes ist die Verteidigerin von S dran, die sich als Isabella Hödl vorstellt. Sie legt grossen Wert darauf, den Geschworenen und dem Publikum zu erklären, wer S sei: In ihrer Darstellung ein österreichischer Staatsbürger, Pensionist, “keineswegs Putin-affin” und “kein Bombenbauer” (die letzten beiden Bemerkungen gehen klar an die Adresse des StA). In seiner Jugend sei S “Trümmerbub” gewesen, d.h., er habe die Republik Österreich nach 1945 wieder aufbauen geholfen. Er habe immer Steuern bezahlt und das System nie beanstandet. Daneben sei er nun mal an “historischen Ereignissen” interessiert und habe sich deswegen angehört, wie Moni über bestimmte Dokumente sprach (im Prozess 2018 wurden diese von ihm als irgendwelche angeblichen Bestimmungen der “Alliierten” bezeichnet). Der SBÖ sei Monis Werk, sie allein habe da Entscheidungsbefugnis gehabt. S habe sie lediglich als Fahrer und Beschützer begleitet. Nun sei er seit dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft bzw. Einzelhaft.
Dann kommt die Verteidigerin zu der Frage, was der SBÖ sei: Ob er überhaupt solche Handlungen setzen könne, wie sie seinen Mitgliedern vorgeworfen werden; ob er die Verfassung ändern könne?
Nein, findet Hödl, denn der SBÖ sei nur ein “Verein” (kontraproduktiverweise schüttelt Faller bei diesem Wort heftig den Kopf) in “Wahrheit, Licht und Liebe”; er sei immer öffentlich aufgetreten und habe eine Webseite gehabt. Unter anderem habe diese Webseite eine Tauschbörse für gebrauchte Gegenstände enthalten – das passe doch nicht zu Hochverrat!
Off-Topic:
Also aufgepasst, Straftäter der Zukunft: Erstellt eine Webseite mit einer Tauschbörse, das macht sich gut in allfälligen Strafprozessen. Diese Anmerkung konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.
Zu den Geschworenen sagt Hödl an diesem Punkt, sie sollten immer wieder auch versuchen, sich in die Perspektive des SBÖ hineinzuversetzen, insbesondere, was den Unterschied zwischen Mensch und Person betreffe. Wir werden später noch sehen, worauf sie damit hinauswill.
Zuerst kommt sie aber auf den Hochverratsvorwurf zu sprechen. Allein die Anwesenheit S’ bei der Übergabe von 27 “Haftbefehlen” reiche laut Anklage aus, um den Tatbestand des Hochverrats zu erfüllen. Nun liest die Verteidigerin den Wortlaut von §242 StGB vor und fragt, was demgemäss eigentlich der konkrete Vorwurf an S sei. Unter den 27 “Haftbefehlen” müsse man sich Briefe vorstellen, die alle Moni geschrieben habe und die bei der Übergabe in Couverts verpackt gewesen seien. Und was habe S dabei getan? Nichts, ausser bei der Übergabe persönlich anwesend zu sein. Wie das den Tatbestand des Hochverrats auslösen könne? Ob S das wirklich gewollt habe – einen Putsch herbeiführen? Gemäss Hödl sei das “absolut denkunmöglich”.
Nun kommt Hödl auf den Vorwurf zu sprechen, S habe Moni im Jänner 2017 bei der Verfassung eines Schreibens an Othmar Commenda (den damaligen Chef des Generalstabs des Bundesheeres) unterstützt. Sie hält das Dokument hoch: Es sei ein “rosa Brief mit rosa Herzerln”. Die Verfasser würden in diesem Schreiben ihre Verwunderung darüber ausdrücken, bei Commenda noch keinen persönlichen Termin erhalten zu haben. Hödl zitiert daraus: “Wir sind alle Menschen, und niemand will hier irgendjemandem wehtun oder schaden.”
Wie man damit Gewalt ausübe, fragt sie rhetorisch.
Praktischerweise haben wir Bilddateien desselben Schreibens in unserem Wiki vor der Vergessenheit bewahrt. So können sich auch die geneigten SSL-Forums-LeserInnen ein Bild davon machen, wie die von Hödl paraphrasierten Formulierungen tatsächlich aussehen und was sonst noch alles in dem Schreiben steht. Ich verlinke hier alle vier Seiten:
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Bei S werde in diesem Anklagepunkt nur auf dieses eine Schriftstück Bezug genommen, fährt Hödl fort. Ob das ausreichend sei? Zum Zeitpunkt der Abfassung habe S an Fieber gelitten, sei daher gar nicht anwesend gewesen. Es fehle zudem die Gewalt.
Zu den “Haftbefehlen” meint Hödl, die Geschworenen sollten sie als Beweismittel kritisch hinterfragen. Sie hält einen solchen “Haftbefehl” hoch: Die würden alle mit dem Schlusssatz “Wir grüssen Sie in Wahrheit, Licht und Liebe” enden. Im Blickwinkel des SBÖ, sagt Hödl, seien die “Haftbefehle” an beschuldigte Personen ergangen. Das ist einer der Gründe, warum sie die Geschworenen vorhin aufgefordert hat, sich auch in die Perspektive der SBÖ-Ideologie zu versetzen. Denn es sei nie beabsichtigt gewesen, Menschen zu verhaften.
Eine höchst originelle Theorie, muss ich wirklich sagen – und das meine ich nicht im negativen Sinne. Man muss es Frau Hödl zugute halten, dass sie sich bemüht hat, sich in die Deppen-Unlogik hineinzudenken (was allerdings ein aussichtsloses Unterfangen ist, da “Denken” im Sinne schlüssiger Argumentationsketten der Deppen-Ideologie nun einmal fremd ist), und dass sie einen Vorteil für ihren Mandanten daraus zu ziehen versucht. Ist ja schliesslich ihr Job. Allerdings kann ich mir an dieser Stelle auch einen Kommentar nicht verkneifen:
Spoiler
Man muss Hödls Theorie nämlich auch richtig zu Ende denken bzw. den wirren Pfaden der Deppen-Unlogik bis zum Durchdrehen folgen.
In unserem Wiki haben wir auch ein Beispiel für einen solchen “Haftbefehl” den Klauen der Vergessenheit entrissen. Das Schriftstück enthält in der Tat die Formulierung “beschuldigte Personen”. Hödl stellte das Vorhaben des SBÖ als eine Art schlechten, aber nicht ernst zu nehmenden Scherz dar, da “mit einem Augenzwinkern”, wie sie formulierte, nur “Personen” verhaftet werden sollten. Aber: “Personen” werden nach gängigen Deppenvorstellungen verkörpert durch Geburtsurkunden oder Ausweisdokumente. Deshalb ist es ja auch immer wieder vorgekommen, dass Deppen bei Gericht demonstrativ ihre Geburtsurkunde auf einen Stuhl legten, in der Meinung, das Gericht dürfe nur darüber und nicht über den Menschen urteilen – oder dass sie behaupteten, ihre Person sei gar nicht anwesend, wie just heute der Angeklagte Faller.
Wenn Hödls Theorie zuträfe, müsste das also heissen, dass Moni eigentlich nur einen Stapel Papier vor ihr “staatliches Völkerrecht-Gericht” geladen hätte, dem sie dann vor einem Deppenpublikum ordentlich “die Leviten lesen” wollte. Das erscheint doch sehr unrealistisch. Zudem hat Moni das Militär per Brief darum gebeten, die Angeklagten vorzuführen, weil sie wohl nicht freiwillig kommen würden. Dazu hätte sie keinen Grund gehabt, wenn sie keine echten, menschlichen Angeklagten erwartet hätte. Hinzu kommt, dass gerade die Reichsdeppen und Staatsverweigerer ja eben keine Befürworter der vermeintlichen “Personenjustiz” sind, die für Menschen gar nicht zuständig sei und keine “Menschenrechte” achte. Vielmehr wollen sie diese ja immer wieder durch eigene Selbstjustiz-“Gerichte” ersetzen, etwa den ICCJV, den GCLC oder eben Monis “Völkerrecht-Gericht”. Das, was Frau Hödl hier behauptet – eine eigene “Personenjustiz” aufziehen – das würden Staatsverweigerer aufgrund ihrer Ideologie eben gerade nicht tun. Das ist der Schluss, zu dem man gelangen muss, wenn man sich konsequent in die Deppenperspektive hineinversetzt.
Davon abgesehen, gibt es genügend Belege dafür, dass Moni ihre “Angeklagten” in echt vorladen wollte. Allein schon der kurze Mitschnitt ihres Vortrages in Kärnten am 13.04.2017, eine Woche vor ihrer Verhaftung, lässt da kaum Zweifel offen. Sie liest darin auch eines der Ladungsschreiben vor, die den “Angeklagten” zusammen mit den “Haftbefehlen” zugestellt wurden. Darin ist von “Personen” keine Rede.
[close]
Der langen Rede kurzer Sinn: So originell und überraschend ich Frau Hödls Argument finde, ich jedenfalls kann dem nicht zustimmen.
Anschliessend kommt Hödl noch auf den Vorwurf der staatsfeindlichen Verbindung zu sprechen. Hödl liest den Gesetzestext vor und sagt, mit dem Begriff “erschüttern” müsse schon etwas “Heftiges” gemeint sein. Wie das der SBÖ sehe, dieser “Verein von Weltverbesserern”? An dessen Stammtischen habe man über Themen wie Gesundheit, Natur, Nahrungsergänzungsmittel oder Esoterik gesprochen. S könne sich somit gar nicht führend an einer staatsfeindlichen Verbindung betätigt haben, da der SBÖ keine solche gewesen sei. Überdies seien die 3000 SBÖ-Mitglieder nicht “weite Teile der Bevölkerung”. (Worauf sich dieses letzte Argument bezog, ist in meinen Notizen leider nicht enthalten; evtl. Stammte es aus einem Kommentar zum Gesetz).
« Letzte Änderung: 13. September 2020, 02:02:07 von Helvetia »
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1052 am: 13. September 2020, 11:16:22 »
Hallo @Helvetia ,

danke für deine erstklassigen Berichte.

Da dir anscheinend die OGH Entscheidung fehlt, habe ich keine Mühen gescheut dir eine Abschrift zu besorgen und hier im Anhang für Dich bereitzustellen!

Tante Edith sagt: Gerhard Robineau wurde eine diversionelle Erledigung zugestanden und das gilt nicht als Vorstrafe.
« Letzte Änderung: 13. September 2020, 11:22:05 von Krawutzi Kaputzi »
 

Offline Sandmännchen

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1053 am: 13. September 2020, 12:20:39 »
@Helvetia hat sich ein ausgesprochen schreibintensives Stück ausgesucht. Gute Erholung der Lanzenhand!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Helvetia

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1054 am: 13. September 2020, 21:50:44 »
Da dir anscheinend die OGH Entscheidung fehlt, habe ich keine Mühen gescheut dir eine Abschrift zu besorgen und hier im Anhang für Dich bereitzustellen!

Vielen Dank für die Verlinkung des OGH-Urteils, @Krawutzi Kaputzi ! Das ist ja nicht nur wegen der aufgeworfenen Frage ein hochinteressantes Dokument, sondern auch deswegen, weil es eine detaillierte Kriminalgeschichte des SBÖ enthält.
Und was die Kontroverse zwischen Anklage und Verteidigung betrifft, so steht darin (Auslassungen von mir):
Zitat
Im   Ergebnis   zutreffend   zeigen   die   Fragenrügen   dieser   beiden   Angeklagten   auf,   dass   die   [...] Hauptfragen 74  und  80  keine   konkreten  Tatsachen  enthalten, deren Bejahung ein ausreichendes Sachverhaltssubstrat für die rechtliche   Beurteilung   des   Tatbestandsmerkmals   einer staatsfeindlichen  Verbindung   im   Sinn   des   §246  Abs1   StGB [...]   schaffen   könnte [...].   Da   die   Frage   insoweit bloß   die   verba   legalia   („auf   gesetzwidrige   Weise   die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsformoder   eine   verfassungsmäßige   Einrichtung   der   RepublikÖsterreich   oder   eines   ihrer   Bundesländer   zu   erschüttern“) wiedergibt,   ist   die   gebotene   (sachverhaltsmäßige)  Auflösung dieser vom Tatbestand verwendeten, wertausfüllungsbedürftigen   Begriffe   unterblieben [...].   Dass   ansonsten   die   den Beschwerdeführern   nach   §246   Abs2   StGB   angelasteten Tathandlungen   sachverhaltsmäßig   näher   umschrieben   und Eigennamen   des   „St*****“   und   seiner   Untereinheiten angeführt wurden, vermag dieses Defizit nicht zu beseitigen.

Umso mehr halte ich die Interpretation des StA für richtig.

Edith merkt an: Manchmal wäre man besser beraten, weiterzulesen, bevor man etwas schreibt.

Obige Passage bezieht sich auf den Vorwurf der staatsfeindlichen Verbindung und dort bekrittelt der OGH nur die Formulierung der Fragen an die Geschworenen.
Was den Hochverratsvorwurf gegen Moni und S betrifft, so sieht der OGH die Dinge allerdings ein wenig anders (Auslassungen und Hervorhebungen von mir):

Zitat
Weiters  überzeugte   sich  der  Oberste  Gerichtshof [...] von   einem   nicht   geltend   gemachten Subsumtionsfehler [...]   zum   Nachteil   der   Angeklagten   U*****  und S*****, der von Amts wegen wahrzunehmen war [...]:   Zu   den Schuldsprüchen wegen des Verbrechens des Hochverrats [...] enthält der Wahrspruch [...] kein   ausreichendes Sachverhaltssubstrat für   die   rechtliche  Annahme,   die   beiden Angeklagten hätten eine der in diesem Tatbestand angeführten Handlungen   unternommen [...].   Tatbildlich   ist   (von   der   hier   nicht   in   Rede stehenden   Gebietsabtrennung   abgesehen)   eine   gewaltsame   – zumindest faktische – Änderung grundlegender Bestimmungen der   Verfassung   des   Bundes   oder   eines   Bundeslandes.   Die bloße     (wenn     auch     gewaltsame)     Hinderung     der Bundesregierung   oder   von   Landesregierungen   oder   einzelner ihrer   Mitglieder,   ihre   Befugnisse   auszuüben,   ist   –   wenn   sie ohne   Intention   einer   Verfassungsänderung   erfolgt   –   von §§250f StGB erfasst [...]. Demgegenüber   beschränken   sich   die Hauptfragen 1 und 35 einleitend auf die Wiedergabe der verba legalia und führen – soweit hier relevant – bloß aus, U***** und   S*****  hätten   durch   ihre   Bestimmungshandlungen   die gewaltsame  Festnahme  von Mitgliedern  der  Bundesregierung und   von   Landesregierungen   sowie   die   Bildung   einer „militärischen   Übergangsregierung“   herbeiführen   wollen [...]. Konkrete Tatsachen für die Ausfüllung der vom Tatbestand verwendeten Begriffe enthält der Wahrspruch weder zu diesen noch zu den übrigen Fragen. Dieser     Subsumtionsfehler     erfordert     die Aufhebung   des   gesamten   Schuldspruchs   wegen   des Verbrechens des Hochverrats [...] samt den zugrundeliegenden Teilen des Wahrspruchs.

Umso weniger verstehe ich, warum alle aus dieser Pressemitteilung zitieren und nicht aus dem Urteil.

Gute Erholung der Lanzenhand!

Danke! Heute war Wandertag, das beanspruchte mehr die Knie. Mit der Lanzenhand kann ich schon fast wieder werfen.
« Letzte Änderung: 13. September 2020, 22:13:24 von Helvetia »
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1055 am: 13. September 2020, 22:02:08 »

Danke! Heute war Wandertag, das beanspruchte mehr die Knie. Mit der Lanzenhand kann ich schon fast wieder werfen.

Off-Topic:
Klug♥♥♥rmodus an

Die Lanze ist als Stosswaffe, nicht als Wurfwaffe gebräuchlich gewesen

Klug♥♥♥rmodus aus  ;)
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1056 am: 13. September 2020, 22:38:00 »
Off-Topic:
Ja in der Antike und sonst überall. Aber nicht in der Schweiz. Da haben die Bauern sogar Kartoffeln erfolgreich als Waffen eingesetzt. wenn nicht als Wurfwaffe, so zur kulinarischen Überredungswaffe mit Raclette, Röschti oder Maluns. Deswegen waren die Helvetier überall gefürchtet. Sie kämpften duchaus fair, aber nicht mit ordnungsgemäß eingesetzten Waffen, außer natürlich der Hellebarde. Stellst dir vor, es steht ein Kämpfer gegenüber mit einer Stoßwaffe, denkst, da könnte man ja noch ein paar Schritt ran, und dann wirft der waffentechnisch ungebildete Dilettant mit voller Kraft - und aus ist. Hättst selber die Lanze geworfen statt stoßen zu wollen, hätt Habsburg gewonnen.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1057 am: 13. September 2020, 23:36:15 »
Dreiste Lügen über den Staatenbund-Prozess, 2. Auflage, Teil 6: Repliken der Verteidiger von Monika Unger und Jakob Stückelschweiger

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Diese Pressemitteilung wird von Riesemann und weiteren Verteidigern natürlich anders ausgelegt als vom StA: Wichtig ist ihnen die darin enthaltene Formulierung “kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat”, was die Verteidigung dahingehend interpretieren möchte, dass es laut OGH für den Vorwurf des Hochverrats bzw. der staatsfeindlichen Verbindung kein Sachverhaltssubstrat gebe, also, dass der OGH den Tatbestand als nicht erfüllt betrachte. Vorhin hatte der StA ja bereits darauf hingewiesen, dass die Verteidigung diese Passage so auslegen würde, hatte aber auch angemerkt, dass sich dieses “kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat” lediglich auf die Formulierung der Fragen an die Geschworenen beziehe. Kritisiert worden sei, dass die Fragen nur dem Wortlaut der entsprechenden Strafnormen folgten, ohne dass die konkreten Taten der SBÖ-Mitglieder, also der Sachverhalt, eingeflossen seien – eine rein formelle Angelegenheit gemäss StA.

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Unvoreingenommen herangegangen, müßte man beide Möglichkeiten in Betracht ziehen.

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Als nächstes hält Riesemann ein Dokument hoch, bei dem es sich um jenen “berühmten Brief” handle, den alle “Präsidenten” des SBÖ unterschrieben haben (tatsächlich sind eine Menge roter Daumenabdrücke darauf zu sehen), und der an verschiedene österreichische Regierungsinstitutionen sowie an Trump und Putin verschickt worden war. Riesemann zitiert daraus kurze Formulierungen wie “Wir grüssen in Wahrheit, Licht und Liebe” und “Bitte, Personen in Haft zu setzen”, um dann rhetorisch zu fragen: “Wie kann ich mit so einem Schreiben die Verfassung ändern? Bei uns ändert die Gesetze das Parlament”.

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Dem Riesemann scheint zu entgehen, daß seine Mandantin andere Vorstellungen von den Gepflogenheiten hatte, die "bei uns" fürderhin gelten würden, wären ihre Pläne aufgegangen. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, ob in deren Vorstellungen noch ein Parlament vorkam (sie hatte zumindest den Vatikan für aufgelöst erklärt, obwohl der für allfällige Schäden aus der Autobenützung der Staatenbündler aufkommen sollte).

...
Zu den Geschworenen sagt Hödl an diesem Punkt, sie sollten immer wieder auch versuchen, sich in die Perspektive des SBÖ hineinzuversetzen, insbesondere, was den Unterschied zwischen Mensch und Person betreffe.

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Weiß nicht, ob die Idee so gut ist. Das erinnert mich an die kürzlich Befürchtung eines Vorsitzenden Richters am OLG, der Hauptangeklagte könnte nicht mehr wirksam verteidigt sein.

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Edith merkt an: Manchmal wäre man besser beraten, weiterzulesen, bevor man etwas schreibt.

Obige Passage bezieht sich auf den Vorwurf der staatsfeindlichen Verbindung und dort bekrittelt der OGH nur die Formulierung der Fragen an die Geschworenen.
Was den Hochverratsvorwurf gegen Moni und S betrifft, so sieht der OGH die Dinge allerdings ein wenig anders (Auslassungen und Hervorhebungen von mir):

Zitat
Weiters überzeugte sich der Oberste Gerichtshof [...] von einem nicht geltend gemachten Subsumtionsfehler [...] zum Nachteil der Angeklagten  U*****  und S*****, der von Amts wegen wahrzunehmen war [...]: Zu den Schuldsprüchen wegen des Verbrechens des Hochverrats [...] enthält der Wahrspruch [...] kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat für die rechtliche Annahme,   die beiden Angeklagten hätten eine der in diesem Tatbestand angeführten Handlungen unternommen [...]. Tatbildlich ist (von der hier nicht in Rede stehenden Gebietsabtrennung abgesehen)   eine gewaltsame – zumindest faktische – Änderung grundlegender Bestimmungen der Verfassung des Bundes oder eines Bundeslandes. Die bloße (wenn auch gewaltsame) Hinderung der Bundesregierung oder von Landesregierungen oder einzelner ihrer Mitglieder, ihre Befugnisse auszuüben, ist – wenn sie ohne Intention einer Verfassungsänderung erfolgt – von §§250f StGB erfasst [...]. ...

Umso weniger verstehe ich, warum alle aus dieser Pressemitteilung zitieren und nicht aus dem Urteil.

...

Gute Frage. Ich würde mich der Meinung des OGH anschließen, daß man den Hochverratsvorwurf nicht nur weiterdenkend quasi als selbstverständlich erfüllt ansehen kann, auch wenn es dafür sehr gute Gründe gäbe, sondern dazu in der Urteilsbegründung ausführlich darlegen muß. Ob das tatsächlich unterblieben ist, wäre die Frage; es ist freilich nicht Aufgabe der Verteidiger, darauf hinzuwirken, daß dem Gericht nicht erneut so eine Nachlässigkeit unterlaufen möge.




 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1058 am: 14. September 2020, 08:08:14 »
Hier übrigens der Link zum OGH-Urteil im offiziellen Rechtsinformationssystem des Bundes:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20200114_OGH0002_0140OS00098_19X0000_000

Zum Abschnitt über die Aufhebung der Schuldsprüche wegen Hochverrates ist Folgendes zu sagen, weil es hier scheinbar Unklarheiten gibt:

Der Oberste Gerichtshof hat nicht gesagt, dass die beiden Angeklagten die Tatbestandselemente nicht erfüllt hätten, sondern nur, dass der Wahrspruch der Geschworenen so wie er abgeliefert wurde, kein ausreichendes Tatsachensubstrat enthält, welches erlauben würde, die Tatbestandselemente als erfüllt anzusehen.

Für Hochverrat braucht es die Intention zur Gebietsabtrennung oder zur Verfassungsänderung. Da Gebietsabtrennung nicht beabsichtigt war, konnte der Tatbestand des Hochverrates nur durch eine Verfassungsänderung erfüllt werden.

Nun wissen wir, dass genau das ja das erklärte Ziel des SBÖ war, die österreichische Bundesverfassung durch die Verfassung des SBÖ zu ersetzen.

Hätte das Gericht beim ersten Prozess die Geschworenen gefragt, ob die Angeklagten vor hatten, die Verfassung der Republik Österreich durch die Verfassung des SBÖ zu ersetzen, dann hätten die Geschworenen diese Frage ziemlich sicher bejaht, es gab dafür ja genug Beweise.

Dann hätte der Wahrspruch der Geschworenen alle notwendigen Sachverhaltselemente für eine Verurteilung wegen Hochverrates enthalten und das Urteil hätte - zumindest in Bezug auf die beiden Verurteilungen wegen Hochverrates - vor dem OGH gehalten.

Bloß: Die Geschworenen wurden eben nicht gefragt, ob die beiden Angeklagten die Verfassung der Republik durch die Verfassung des SBÖ ersetzen (und sohin "ändern") wollten, weswegen der Wahrspruch der Geschworenen, auf dessen Sachverhaltsfeststellungen sich die Verurteilung gründen muss, eben nicht sämtliche für eine Verurteilung notwendigen Tatbestandselemente enthielt.

Ich sehe aber keinen Grund, warum die Verurteilung wegen dieses Deliktes diesmal nicht funktionieren und vor dem OGH halten sollte.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1059 am: 14. September 2020, 08:22:44 »
Gib doch dazu mal eine Pressemitteilung heraus!  ;D

Geschworenenprozesse gibt es in Deutschland nicht mehr, oder? Auch in Ö scheinen sie eher selten zu sein. Jedenfalls muss man sich in diese spezielle Logik, dass die Geschworenen den Tatbestand feststellen (als "Wahrspruch"), den dann die Richter als gegeben nehmen und dann die Rechtsanwendung übernehmen, erst mal reindenken. Die österreichischen Floskeln in der Revisionsentscheidung sind auch reichlich sperrig. Vielleicht nehmen sie daher lieber gleich die Pressemitteilung?
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1060 am: 14. September 2020, 08:29:29 »
Pressemitteilung: Der SSL Agent Krawutzi Kaputzi hat das Krankenhaus verlassen und wird die nächsten 5 Verhandlungstage für die geliebte Staatsführung berichten (21. - 25.09.2020)!

Offline No_DR

Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1061 am: 14. September 2020, 08:49:28 »
Aber pass auf dich auf. :sunny:
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dtx

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1062 am: 14. September 2020, 09:44:40 »
Gib doch dazu mal eine Pressemitteilung heraus!  ;D

Geschworenenprozesse gibt es in Deutschland nicht mehr, oder? Auch in Ö scheinen sie eher selten zu sein. Jedenfalls muss man sich in diese spezielle Logik, dass die Geschworenen den Tatbestand feststellen (als "Wahrspruch"), den dann die Richter als gegeben nehmen und dann die Rechtsanwendung übernehmen, erst mal reindenken.

...

Deine Schlußfolgerung aus der Logik passen scheinbar nicht. Schließlich waren die Geschworenen am Ende nicht in der Situation, von sich aus Feststellungen zu treffen, sondern sie hatten lediglich Fragen zu beantworten. Demnach müßte in der Formulierung der Fragen der inhaltliche Rahmen des Urteiles vorangelegt gewesen sein, den die Geschworenen dann nicht mehr hätten überschreiten können, selbst wenn sie das zu dem Zeitpunkt für sachdienlich gehalten hätten, nehme ich an.

Es gab hunderte von Fragen, deren Beantwortung viele Stunden in Anspruch nahm. Um die Sachlage beurteilen zu können, müßte man also wissen, wie diese Fragen zustande kamen und in welcher Form sie zu beantworten waren.

In D läuft das dagegen anders. Soweit Schöffen an einem Spruchkörper beteiligt sind, müßten sie an allen seinen Beratungen beteiligt werden - nicht aber an der Abfassung der Urteilsbegründung. Folglich ist es nicht sehr wahrscheinlich, daß der Hauptanklagepunkt seitens der Schöffen einmal nicht zur Sprache käme. Daß die Ausführungen im Urteil der nächsten Instanz nicht genügen, wäre den Schöffen höchstens dann anzulasten, wenn sie Berufsrichter überstimmt haben (Schöffenkammern der Amtsgerichte und Berufungskammern der Landgerichte sind stets mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt, in den Großen Strafkammern der Landgerichte hat man regulär drei - oft nur zwei - Berufsrichter und zwei Schöffen in der Kammer, wobei es zur Verurteilung einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf).
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1063 am: 14. September 2020, 10:06:38 »
Unterschied Schöffen vs Geschworene:

Schöffen befinden über Tatsachen- und Rechtsfragen, Geschworene nur über Tatsachenfragen. Um aus einer Tatsachenfeststellung (Wahrspruch in Schluchten-Deutsch) die Rechtsfolge ableiten zu können, benötigt das Gericht Aussagen dazu, ob einzelne Tatbestandsmerkmale vorliegen oder nicht. Dazu werden den Geschworenen Fragen gestellt.

In den USA läuft das meist nicht über Fragen sondern über jury instructions. Dort erklärt der Richter den Geschworenen die in Frage kommenden Straftatbestände inkl Tatbestandsmermalen und die Jury sagt dann zu jedem einzelnen Straftatbestand erfüllt oder nicht erfüllt. Die Jury hat die Möglichkeit, dem Richter schriftliche Fragen zu stellen, wenn sie sich bei einem Tatbestandsmerkmal nicht sicher sind.

Geschworene begründen ihre Entscheidungen nicht. In den USA gibt es mitunter das Problem der jury nullification. Dies bedeutet, dass eine Jury Stratatbestände als nicht erfüllt ansehen kann, obwohl diese eindeutig erfüllt sind. Wenn zB die rein weiße Jury den weißen Angeklagten freispricht, der einen Schwarzen getötet hat. Im umgekehrten Fall kann der Richter intervenieren, wenn also die Jury einen Straftatbestand feststellt, der gar nicht gegeben sein kann, dann kann der Richter ein mistrial erklären. Umgekehrt bei einem Freispruch aber nicht.
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Offline Helvetia

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #1064 am: 14. September 2020, 10:11:15 »
Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und Wortwahl in diesem Artikel sind
echt schlimm
("als Sklave tangieren" -> fungieren? Oder "läuft aus den Rudern" -> aus dem Ruder?).

Es ist eine echte Qual, das zu lesen,
und ich finde ja wirklich, dass sowas keine Artikel veröffentlichen sollte,
zu welchem Thema auch immer,
aber hier ist ein Link zu einem schlechten Artikel über den Staatenbund-Prozess, der wenigstens von gestern stammt.
https://www.xlarge.at/was-vom-staatenbund-oesterreich-blieb-prozess-neuauflage-in-graz/

Bei fähigeren Medienschaffenden scheint das Interesse an dieser Veranstaltung wohl abgeflaut zu sein.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)