Autor Thema: Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 23.07.2018, 3 L 5382/17.WI  (Gelesen 1711 mal)

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Offline Mr. Devious

Kein Reichsbürger, aber ein Rechtsextremer, der aus der hessischen Verwaltung fliegen wird. Der Beschluss ist zu lang für einen Beitrag hier, deswegen nur der Link:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8097006
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Offline Schattendiplomat

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Wie oft war der das "erste Mal" auf einer rechtsextremen Demonstration ohne zu wissen, dass diese rechtsextrem ist? Ich habe dreimal gezählt!
Ansonsten das übliche unglaubwürdige Leugnen und Relativieren eigener Aussagen, sowie das Bezichtigen anderer sie würden Lügen und man habe Aussage XY nie so getätigt.

Es liest sich aber ein wenig wie ein zensierter Porno, denn viele interessante Fakten sind mit XXX geschwärzt.
Achso natürlich war er ein Opfer einer böse Antifa-Verleumdung, das musste erwähnt werden wobei mir unklar ist was das zur Sache beitragen sollte.

Mein Lieblingsabschnitt ist dieser hier:
Zitat
(...)
Der Antragsteller biete insgesamt keine Gewähr für die Einhaltung seiner beamtenrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Wahrheits-, Beratungs- und Unterstützungspflicht gegenüber seinem Dienstherrn sowie des Gebots zur Mäßigung und Zurückhaltung. Dazu passe es auch, dass der Antragsteller nachträglich versuche, die im Personalgespräch am 1. Februar 2017 getätigten Äußerungen zu ändern, zu verdrehen, zu verschleiern, ins Lächerliche zu ziehen und dadurch zu verharmlosen. Die Richtigkeit des Gesprächsvermerks könne erforderlichenfalls vom Gesprächsführer und der Protokollantin bezeugt werden.
(...)
Ich sag dazu mal dumm gelaufen! bei sowas ist ein Gegenangriff selten die richtige Wahl...

Schön ist auch wie das Gericht Stück für Stück die Schutzbehauptungen und die sich oft widersprechen zerlegt.
« Letzte Änderung: 8. Oktober 2018, 17:28:02 von Schattendiplomat »
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Offline Danny black

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Müll Mann

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Es liest sich aber ein wenig wie ein zensierter Porno, denn viele interessante Fakten sind mit XXX geschwärzt.
Ja, aber in Randnummer 86 haben sie einmal vergessen, die Melanie Dittmer zu schwärzen. Wobei sich aus dem sonstigen Inhalt eh schon ergeben hat, dass es sich um sie  handelt (also bei der Nazi-Tusse, nicht bei dem/der Ex-Beatmt/in).
 
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Offline John

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Zitat
37
Bei dem Facebook-Post anlässlich des 20. April handele es sich lediglich um einen per Knopfdruck weitergeleiteten Text, der nicht vom Antragsteller, sondern vielmehr von dem Schauspieler XXX verfasst und auf Facebook eingestellt worden sei. Dieser Post stelle eine Glosse dar, mit der der Verfasser die Scheinheiligkeit vieler anzuprangern suche, die "damals alle mitgemacht" hätten. Der ironischen Doppelsinnigkeit solle dadurch Nachdruck verliehen werden, dass auf die Sängerin XXX, alias "XXX", angespielt werde, die ebenfalls am 20. April Geburtstag habe. Tatsächlich gelte der ironische Glückwunsch nur scheinbar Adolf Hitler, was am Ende des Posts sodann auch klargestellt werde. Dass das RP DA dies verkenne, zeuge allenfalls davon, dass dieses "keinen Sinn für Humor" habe. Die im Profil des Schauspielers XXX hinterlassenen Kommentare zu dessen Post zeugten davon, dass das "Gros der Nutzer spontan erheblich klüger" gewesen sei als der Antragsgegner.

Der (fehlende) Sinn für Humor ist als Argument vor Gericht natürlich ein sehr gutes Argument. Und danach seinen ehemaligen Dienstherren zu beleidigen ist natürlich noch besser.  :doh:

Zitat
88
Soweit der Antragsteller am 21. April 2016 den Facebook-Post anlässlich des Geburtstags "einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte" veröffentlicht hat (Bl. 226 d. Personalakte), sei bemerkt, dass der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt bereits vom RP DA auf seine Teilnahme an der Demonstration in XXX angesprochen und zur Mäßigung angehalten worden war. Soweit der Antragsteller sich darauf beruft, den Post von dem Schauspieler XXX übernommen zu haben, ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass der Schauspieler XXX diesen Text erst ein Jahr später in 2017 auf seinem Facebook-Profil gepostet hat (vgl. Bl. 56 d. Gerichtsakte). Ein Vergleich der unterschiedlichen Kommasetzung belegt überdies, dass der Text jedenfalls nicht einfach vom Schauspieler XXX kopiert worden sein kann. Auch wurde keine Quellenangabe vermerkt, und der Text vom Antragsteller vielmehr wie ein eigener gepostet, anstatt diesen beispielsweise über die "Teilen"-Funktion klar als weitergeleiteten Text kenntlich zu machen.

:rotfl: Nicht nur, dass er lügt, er tut dies auch noch extrem schlecht.
Aber das ist auch mal wieder, wie überheblich die Anhänger dieser Szene sind. Er geht scheinbar davon aus, dass das Personaldezernat, der Verfassungsschutz und das Gericht nicht wissen wie Facebook funktioniert.


Zu der Demo habe ich noch verschiedene Berichte gefunden. Unter anderem den hier von Josef. A. Preiselbauer. Ich vermute mal, dass es sich bei dem beschriebenen Transparent um dieses hier handelt.



Auf den weiteren Fotos, sind noch drei weitere zu sehen. Eines davon von der "Rechten Nürnberg" (NÜGIDA)

Auch die Welt hat über den Aufmarsch berichtet. Hier ist gut zu sehen, dass die Reichsfahne relativ weit vorne getragen wurde.
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Offline Aloysius

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Re: Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 23.07.2018, 3 L 5382/17.WI
« Antwort #5 am: 11. Oktober 2018, 09:14:21 »
Es freut mich, jedes mal, wenn wieder ein Nazi aus dem Staatsdienst geräumt wird.

Und dann noch so doofe Nüsse.
 
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Offline Mr. Devious

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