Was ein Glück, dass sie dank dem "juristischen Wörterbuch" so herausragende Juristen sind und ganz genau wissen was Sache ist.
Nunja. Sie hat zwar keinen Deut verstanden, was in dem juristischen Wörterbuch vermutlich zu erklären versucht wurde.
Recht hat sie meiner Meinung nach trotzdem.
Das mit den Urkundsdelikten ist so eine Sache und so mancher Student hat das auch im Examen noch nicht ganz verstanden. Soll beliebter Prüfungsstoff sein. Beliebt bei den Prüfern. Nicht notwendigerweise bei den Prüflingen.
§ 267 StGB (Urkundenfälschung) spricht nämlich als Tatbestand von 1) der Herstellung einer unechten Urkunde, 2) der Verfälschung einer echten Urkunde oder 3) dem Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde.
Um das zu verstehen, müssen wir erst verstehen, was a) eine Urkunde ist und b) wann eine Urkunde "echt" und wann sie "unecht" ist. Zum besseren Verständnis gebe ich noch c) an, wie das mit "wahr" und "falsch" ist.
a) Urkunde
Eine
Urkunde ist gemäß einer recht beliebten Definition die "Verkörperung einer Gedankenerklärung, die zu Beweiszwecken hergestellt wurde, deutlich verständlich ist und ihren Aussteller erkennen lässt".
Mit anderen Worten: Der Bierdeckel, auf den die Bedienung im ersten Gemeinwohlrestaurant des Königreich Deutschland die Getränke mit Strichen markiert, ist eine Urkunde. Da wird nämlich die Gedankenerklärung "Soviel Bier musst Du noch zahlen, Pudel!" verkörpert, Zweck ist, dass der Wirt dem Pudel beweisen kann, wie viele Getränke (ggf welche) es waren, Strichlisten verstehen selbst Pudel und auf Bierdeckel schreibt nur die Kneipe (und ggf gibt's ein Namenszeichen).
Soweit zur Urkunde.
b) echt / unecht
@echt? ist eine Urkunde, wenn all diese Merkmale zusammenpassen. Wenn also die Bedienung auf den Bierdeckel "Bier III" schreibt, um damit 3 Bier abzukassieren, dann handelt es sich um eine echte Urkunde. Und auch wenn ein gewisser Peter F. nicht mit seinem richtigen Namen sondern dem Fantasienamen "Peter Menschensohn oberster Souverän" unter einem Vertrag unterschreibt, dann ist das eine echte Urkunde, denn es ist erkennbar, wer das gemacht hat (eine solche Eselei fällt nämlich nur einem ein,
da ist er mal wirklich einzigartig). Denn die Erklärung, die auf der Urkunde verewigt ist, stammt tatsächlich von derjenigen Person, die auf der Urkunde als Urheber genannt ist. Auf den Inhalt selbst kommt es nicht an (dazu später unter c)).
"Unecht" hingegen ist eine Urkunde, wenn sie einen anderen als Aussteller erkennen lässt als denjenigen, der die Urkunde tatsächlich ausgestellt hat. Wenn also das Schulkind den "Mami-Zettel", dass es aufgrund Krankheit nicht zur Schule kommen konnte, selbst unterschreibt, dann ist das Urkundenfälschung. Denn das Kind hat zu Beweiszwecken eine Gedankenerklärung (Kind war krank) erstellt, die aber ausweislich des Zettels nicht vom Kind, sondern von der Mutter stammt.
c) "wahre" oder "falsche" Urkunden
Auf den Inhalt des verkörperten Gedanken kommt es, wie gesagt, nicht an. Und da hat die "überfallene" Frau, die mit Fantasiedokumenten gegen Kinderschänder vorgehen will, etwas nicht verstanden.
Wenn die Bundesdruckerei auf Geheiß des Standesamtes eben jener Frau einen Personalausweis druckt, auf dem steht, dass sie männlich und 20cm groß ist, dann ist das eine echte Urkunde. Denn das Standesamt hat das der Bundesdruckerei wirklich genau so gesagt. Dass der verkörperte Gedanke mit der Realität nicht zusammenpasst, ist egal. Es kommt allein darauf an, dass Gedanke und Urheber zusammenpassen.
Wenn besagte Badennserin (so nennt man glaube ich Leute in Baden) nun die Urkunde derart bearbeitet, dass sie mit der Realität übereinstimmt (korrektes Geschlecht, korrekte Körpergröße), dann entsteht zwar eine inhaltlich wahre, dennoch
unechte Urkunde, weil korrektes Geschlecht und korrekte Körpergröße ja IHR Gedanke sind und nicht der von Standesamt und Bundesdruckerei.
Genauso: Schreibt die Kellnerin im Restaurant versehentlich vier Bier auf den Deckel und man kratzt den vierten Strich weg, da man (was tatsächlich stimmt) ja nur drei Bier getrunken hat, dann ist auch diese Urkunde zwar
wahr, aber eben nicht
echt. Denn die Kellnerin dachte ja an vier und nicht an drei Bier.
Zu den Tatmodalitäten:
1) Herstellen einer unechten Urkunde ist dann, wenn jemand in anderem Namen unterschreibt.
2) Verfälschen einer echten Urkund eist dann, wenn jemand eine (fremde) Urkunde verändert.
3) Gebrauch ist, wenn jemand ein Produkt einer Tat aus 1) oder 2) verwendet.
Warum sage ich das alles?
Weil das Fantasieausweis-Beispiel, was sie bringt, den Kern tatsächlich trifft (Blindhuhn-Alkoholismus-Theorie).
Wenn ich jetzt im Prinzip die "Vereinigung kluger Menschen unter der Sonne" erfinde und dann ein Dokument male, in dem beispielsweise der Kollege
@Gerichtsreporter als "Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinigung kluger Menschen unter der Sonne" bezeichnet wird und dann "gez. der Rechtsfinder" druntersetze – dann ist das eine echte Urkunde.
Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob es diese "Vereinigung kluger Menschen unter der Sonne" wirklich gibt (die Kollegin
@Helvetia weiß: Nihil prudentia sub sole. Korrigieren wird sie's hoffentlich auch.) und auch nicht, ob der Kollege
wirklich Hochkommisar ist. Entscheident ist, dass das Papier dokumentiert, dass ich das mal gedacht habe und für die Ewigkeit festhalten wollte.
Auf diesen Fantasiestaat Baden übertragen: Das, was die da ausgestellt haben, könnte durchaus eine "echte" Urkunde sein. Das ist sie, wenn sie tatsächlich von diesem Fantasiekonstrukt stammt. Natürlich kann man sie nicht wie einen Personalausweis benutzen. Ist ja kein Personalausweis im Sinne des Personalausweisgesetzes und man kann es vermutlich (!) auch nicht damit verwechseln (dann sähe das anders aus).
In Kurz also: Solche Fantasiedokumente sind nutzlos. Aber meistens nicht strafbar.
Wie kommt eine, die sich "Schwabenmädle" nennt auf die Idee, einen Ausweis der Republik Baden zu beantragen? Ist das nicht schon für sich genommen eine Täuschung im Rechtsverkehr?
Das Schwabenmädle hat das Video veröffentlicht, es zeigt indes eine ihrer Freundin. Ist also wohl "nur" das, was in deren "guter Zeit" dicht an der "Rassenschande" war.