Autor Thema: Freistaat Preussen  (Gelesen 105852 mal)

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Offline GeneralKapitalo

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #360 am: 13. April 2018, 10:12:20 »
Wenn ich das richtig gelesen habe, leben die im Rechtszustand des Jahres 1932 ...

Tatsächlich besteht, laut denen nur der "Rechtszustand" Preußens aus dem Jahr 1932. Der des Reiches ist von 1913, zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkrieges.
Ne ernsthafte Erklärung wieso nun die WRV nicht gelten sollte die Preußische Verfassung von 1920 aber schon hab ich noch nie bekommen. So weit ich das verstandenen hab hat es was mit Juden, GmbHs, der illegalen Abdankung des Kaisers (wieso du Abdankung als Preußenkönig nicht illegal war weiß ich nicht) und Dolchstößen zu tun.

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Freistaat_Preu%C3%9Fen#.C3.9Cbernahme_von_Befugnissen_des_Kaisers_bzw._der_Reichsleitung
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Offline Gutemine

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #361 am: 25. April 2018, 21:20:44 »
So langsam scheint die "Lügenpresse" zu relenen. Jetzt verorten sie Rigolf Hennig, außer als Rechtsextremisten auch da, wo er hingehört: Zum "Freistaat Preussen". Immerhin wurde der ja mal gegründet um die Pamphlete sicher verticken zu können.  ;D

Natürlich mit dabei: Die Haverbeck...
Spoiler
Noch eine Anklage wegen Volksverhetzung
„Stimme des Reiches“:  Berufungsverfahren um Rigolf Hennig

25.04.18

Verden - Dr. Rigolf Hennig, ehemaliger Verdener NPD-Ratsherr und selbsternannter Präsident des Freistaates Preußen, muss sich ab Montag, 7. Mai, vor dem Landgericht Verden in einem Berufungsverfahren verantworten. Zudem gibt es eine weitere Anklage, ein neues Ermittlungsverfahren und vergangene Woche fand erneut eine Hausdurchsuchung bei dem 82-Jährigen statt.

Bei allen Verfahren geht es um Zeitschriften, die im Eigendruck herausgegeben werden. Bislang lautete der Titel „Stimme des Reiches“, neuerdings „Stimme des Volkes“. Wegen mehrerer Ausgaben aus den Jahren 2014 und 2015 musste sich Hennig bereits vor dem Amtsgericht Verden verantworten. Im April 2017 wurde der Verdener wegen Volksverhetzung in acht Fällen und einem Versuch zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wird von ihm angefochten. Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts hat für das Berufungsverfahren zwei Verhandlungstage am 7. und 17. Mai anberaumt. Beginn ist jeweils um 9 Uhr.

Ein weiterer Prozess erwartet den gebürtigen Augsburger am Amtsgericht Verden. Auf Nachfrage sagte Marcus Röske, Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden, dass es bei der Anklage um die Inhalte von vier Ausgaben der „Stimme des Reiches“ aus den Jahren 2016 und 2017 gehe. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, so der Oberstaatsanwalt.
Ermittler ließen nicht lange auf sich warten

Im März 2018 ist die erste Ausgabe der „Stimme des Volkes“ erschienen. „Herausgegeben und selbst hergestellt im Eigendruck durch: Freistaat Preußen“, steht im Impressum. Die Anschrift entspricht Hennigs Wohnanschrift. Er wird auch namentlich als Verantwortlicher für die Schriftleitung benannt und steht im Überweisungsträger für den „Unkostenbeitrag“, der für das 24-seitige Schriftstück erhoben wird.

Die Ermittler ließen nicht lange auf sich warten. Am 16. April gab es bei Hennig eine Hausdurchsuchung, wie Röske auf Nachfrage bestätigte. Dieses Mal sei aber nur bei Hennig durchsucht worden und auch nur gegen den Verdener richte sich das neue Ermittlungsverfahren.
Holocaust-Leugnerin hält sich für nicht haftfähig

In früheren Fällen waren auch Räume bei der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel in Vlotho durchsucht und gegen die mittlerweile 89-Jährige Anklage erhoben worden. Am 28. August 2017 verurteilte das Landgericht Verden sie wegen Volksverhetzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Es ging ebenfalls um Inhalte der Zeitschrift.

Das Urteil ist mittlerweile nach Überprüfung durch das Oberlandesgericht Celle rechtskräftig, doch die 89-Jährige ist noch immer auf freien Fuß. Sie hält sich für nicht haftfähig. Dies werde derzeit geprüft, so Röske.

Sitzen will Ursula Haverbeck-Wetzel offenbar lieber in Straßburg. Anfang April hat sie sich als Kandidatin der Partei „Die Rechte“ für die Wahlen zum Europaparlament im kommenden Jahr aufstellen lassen. - wb
[close]
https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/verden-ort47274/stimme-reiches-berufungsverfahren-rigolf-hennig-9815168.html
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #362 am: 26. April 2018, 06:53:38 »
Rigolf Hennig

An welcher Fakultät ist der eigentlich promoviert worden?

Weiß die Fakultät überhaupt von seinen Umtrieben?

Dadurch zeigt er womöglich, daß er unwürdig ist, diesen akademischen Grad zu tragen, weil er gegen die Bestimmungen verstößt.

Daher würde ich den Dekan und den Vorsitzenden des Ständigen Promotions-Prüfungsausschusses gerne benachrichtigen ..    :whistle:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #363 am: 26. April 2018, 07:07:31 »
Dr. Rigolf Hennig
An welcher Fakultät ist der eigentlich promoviert worden?

Weiß die Fakultät überhaupt von seinen Umtrieben?

Laut der Wikipedia ist er Mediziner und damit Dr.med.
Ich weiß nicht, wie erfolgversprechend das wäre, der Mann ist Jahrgang 35 und wird im Mai 83. Bis da ein Verfahren durch ist, ist der vermutlich verstorben, versuchen könnte man es aber. Die genaue Uni, wo er promoviert hat, steht nicht drin, da müsste ich nachher mal tiefer wühlen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #364 am: 26. April 2018, 07:20:29 »
Die genaue Uni, wo er promoviert hat, steht nicht drin, da müsste ich nachher mal tiefer wühlen.

Das wäre nett!

Obwohl bei den Medizinern die Erfolgsaussichten am geringsten sind, werde ich es dennoch versuchen.
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #365 am: 26. April 2018, 09:08:09 »
Die genaue Uni, wo er promoviert hat, steht nicht drin, da müsste ich nachher mal tiefer wühlen.

Das wäre nett!

So, jetzt habe ich ihn. Das fördert dann auch noch anderes interessantes zu Tage, nämlich seinen kompletten Namen. Er heisst anscheinend Otto-Riegolf Hennig.
Promoviert hat er an der medizinischen Fakultät der Uni Würzburg, veröffentlicht wurde die Promotion 1962, hier ist der entsprechende Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek. Wer will, kann die Arbeit über die "Filialen" in Frankfurt oder Leipzig auch anfordern, ich denke aber, das das eher langweiliger Stoff und wissenschaftlich (für eine medizinische Doktorarbeit zumindest) einwandfrei sein sollte.



Wenn man nach dem Titel der Promotion sucht, stösst man auf das digitalisierte Titelblatt bei einer amerikanischen Sammlung medizinischer Doktorarbeiten (auf Seite 75 in dem Dokument):




Obwohl bei den Medizinern die Erfolgsaussichten am geringsten sind, werde ich es dennoch versuchen.

Das befürchte ich halt auch. Holocaustleugnung (und wenn ich das richtig sehe, ist er deshalb auch rechtskräftig verurteilt) sollte aber schon passen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #366 am: 26. April 2018, 09:26:24 »
Er heisst anscheinend Otto-Riegolf Hennig.
Promoviert hat er an der medizinischen Fakultät der Uni Würzburg

Vielen Dank!

Verzeihung, wenn ich hier im Ausdruck korrigiere. er wurde an der Medizinischen Fakultät der Uni Würzburg promoviert (man promoviert nicht selbst, der Ausdruck ist bewußt im Passiv, denn das tut der sog. Doktorvater, erst die Habilitation ist aktiv. Das aber nur als Nebenaspekt).  ;)

Zuständig ist natürlich der Promotionsausschuß der Fakultät, den Vorsitz hat derzeit laut Website Prof. P. Heuschmann

Zuständiger Dekan der Fakultät ist Prof. Dr. med. Matthias Frosch

Dann schreib ich denen mal. Holocaustleugnung verstößt massiv gegen wissenschaftliche Standards. Wenn sie es per e-mail nicht akzeptieren, kriegen sie es per Briefpost. Da sind dann auch schöne akademische Grade drauf.
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #367 am: 26. April 2018, 09:43:29 »
Von dem gibts noch mehr:

Das eingepflanzte Irresein

Beitrag in der Stimme des Reiches: Die Asylantenflut

Des Teufels Plan

Offenbar hat er sich von der klassischen Medizin entfernt und schreibt jetzt Populärkram für echte Aufdecker.
« Letzte Änderung: 26. April 2018, 09:45:47 von Anmaron »
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Offline kairo

Re: Freistaat Preussen
« Antwort #368 am: 26. April 2018, 09:47:24 »
Obwohl bei den Medizinern die Erfolgsaussichten am geringsten sind, werde ich es dennoch versuchen.

Du denkst da wohl an einen gewissen Dr. med. Hamer?

Ich wünsche dir Erfolg, aber versprich dir nicht zu viel. Eine Aberkennung des Doktorgrades ist einfach, wenn an der Arbeit selbst was nicht stimmt, also inhaltliche oder methodische Fehler, Plagiat usw. Schwieriger ist es bei späterem fachlichem Fehlverhalten. Richtig schwierig ist es bei Fehlverhalten auf einem völlig fachfremden Gebiet. Eine Vorstrafe dürfte da wohl kaum reichen. Und außerdem ist die Dissertation ja uralt - er hat inzwischen schon die goldene Promotionsurkunde bekommen.

Aber - Versuch macht klug. (Sagen die Naturwissenschaftler. Die können einen Versuch ja meist wiederholen, bei den Medizinern ist das nicht so einfach.)
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #369 am: 26. April 2018, 09:50:12 »
Von dem gibts noch mehr:

Das eingepflanzte Irresein...

Vielen Dank!

Zumindest hier scheint er auf fachlichem Gebiet tätig geworden zu sein.

Man liest die Bw habe sich von ihrem Oberstarzt (!) erst nach öffentlichen Protesten getrennt.

Einfach ist sowas nie.

Aber schaumer halt mal ...
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Offline Anmaron

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #370 am: 26. April 2018, 10:08:35 »
Dann schirre ich schon mal ein paar Reptos an, mit denen als Protestanten erreicht man recht schnell etwas. Außerdem hat Grdlnyrian schon vor zwei Wochen gesagt, dass er Laufdrang hat. Wenn ich ihm jetzt von Bayern erzähle, scharrt er den Stallboden durch.
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #371 am: 26. April 2018, 10:25:31 »
Du denkst da wohl an einen gewissen Dr. med. Hamer?

Nicht nur.
Sondern vor allem an die Menge. Bei den Medizinern werden derart abartig viele zum Doktor promoviert, daß einen Doktoranden von 1961 sicher niemand mehr auf dem Schirm hat. Der geht in der Masse einfach unter.


Dann schirre ich schon mal ein paar Reptos an, mit denen als Protestanten erreicht man recht schnell etwas.

Das kann sicher nicht schaden!   ;)


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Offline Caligula

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #372 am: 26. April 2018, 15:22:33 »
Dann schreib ich denen mal. Holocaustleugnung verstößt massiv gegen wissenschaftliche Standards. Wenn sie es per e-mail nicht akzeptieren, kriegen sie es per Briefpost. Da sind dann auch schöne akademische Grade drauf.
Grundsätzlich ist die Aberkennung eines akademischen Grades nach Verleihung auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen möglich.
Ausgehend von den Prüfungsordnungen der Hochschulen, wenn es um Promotionsleistungen und die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät geht.
Oder in Verbindung mit entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer.
Dies wird in z.B. § 48 und 49 VwVfG behandelt. https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__49.html

Die Universität in Würzburg war schon mal betroffen.
https://www.zeit.de/2012/47/Professor-Medizingeschichte-Dissertation-Spenden
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/entziehung-des-doktortitels-ramschware-dr-med-11504576.html

Die Entziehung steht aber auch unmittelbar im Zusammenhang mit der Zulassung, also wäre der Doktorand mit diesen nun gegebenen Tatsachen, gemäß der geltenden Prüfungsordnung auch nicht zur Prüfung zugelassen worden.
Bei einer Verurteilung darf die Fakultät nur dann Relevanz erkennen, wenn auch wissenschaftsbezogene Straftaten im Raum stehen und zur Verurteilung führen.
Und dann spielt auch das Strafmaß eine Rolle.
Das Gleiche gilt bei Entzug des Doktorgrades wegen nachträglich festgestellter Unwürdigkeit. Sie muss in konkretem Zusammenhang stehen mit den Sachverhalten für die er den Titel erworben hat.

Der Entzug einer Niederlassung oder einer Approbation ist etwas einfacher, wenn auch dort immer kontextbezogen.
Weltanschauungen und Ideologie sind da nicht relevant, so lange sie sich nicht unmittelbar auf das Handeln des Arztes auswirken.

Im vorliegenden Fall wird es aufgrund der bisher bekannten Fakten nicht zum Erfolg führen. Das er sich gedanklich von der Medizin entfernt liegt auf der Hand, bietet aber noch nicht die Grundlage.
Es gibt Nobelpreisträger die sich von ihren Fakultäten entfernen und Positionen vertreten, die denen widersprechen für die sie geehrt wurden.
Und er praktiziert auch nicht mehr, dann wäre ihm wahrscheinlich zumindest die Zulassung entzogen worden.
Der akademische Grad ist eine isolierte Geschichte, die dieses Verhalten so schnell nicht berührt. Es gibt nicht wenige, die nicht in dem Bereich arbeiten, zu dem sie promoviert haben.

Was aber immer gut funktioniert, Druck ausüben auf die Universität, dass sie sich öffentlich von den Personen distanzieren. Je mehr schreiben desto besser.
Ich unterstütze das.
« Letzte Änderung: 26. April 2018, 16:58:23 von Caligula »
 

Offline echt?

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #373 am: 26. April 2018, 16:27:06 »
Die UNI Tübingen hat nicht einmal bei Hamer den Hintern hoch bekommen. Für wen ist die Regelung gedacht - für Mengele?
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #374 am: 8. Mai 2018, 12:13:17 »
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