4. Es gilt für den Freistaat Preußen der Rechtsstand vom 18. Juli 1932, zwei Tage vor der feindlichen Übernahme Preußens durch das NAZI- Regime.
Oh, Respekt, Herr Hitler, und alle dachten, Sie wären erst im Januar 1933 Reichskanzler geworden. Dabei waren Sie schon im Juli 1932 die Macht im Staate ...
Also wirklich, wer den Preußenschlag den Nazis zuschreibt, hat nicht alle Tassen im Schrank. Auch wenn von Papen gewiss kein Gegner der Nazis war, so war er doch selbst keiner.
Ach, ich bin der Meinung, wenn die geneigten Aluhüte Papen gern als Nazi betrachten wollen, sollte man ihnen das Vergnügen lassen, immerhin stand der Mann ihnen selbst ideologisch so mit am nächsten, insofern kann man sich damit auch gut selbst überführen.
Was mich interessiert, ist, wie man daruaf kommt, das der Zustand von zwei Tage vorher Gültigkeit hätte, denn wenn man schon so einen Murks verzapft, müsste es doch wohl eigentlich auf den Tag bezogen werden, an dem sich der Meinung der geneigten Bratzbirnen nach der Status geändert hat?
Wenn nicht, möchte ich dagegen halten und behaupten, es Bild der Verfassungszustand von vor 1918, als entgegen der preußischen, wie der Reichsverafassung Wilhelm der Letzte für abgesetzt erklärt wurde. Dementsprechend gilt auch weiterhin der Kriegszustand mit den Entente-Mächten, wie auch die allgemeine Wehrpflicht.
D.h. die Tatsache, dass besegte deppen weder in einem schlammigen Graben in der lothrigischen oder flandrischen Front liegen, noch 14 Stunden am Tag in einer Munitionsfabrik arbeiten muss als Akt der Fahnenflucht gewertet und die Delinquenten als mahnendes Beispiel standrechtlich erschossen werden.