@Finanzbeamter Der Richter ist übrigens eine Richterin, wie die Staatsanwältin.
Wir sehen hier übrigens wieder einmal das bekannte RD-Konsequenz-Phänomen: Das Bundes-Verfassungsgesetz (die Protokollführung ist leider nicht ganz so geglückt wie die Verfahrensführung durch die Vorsitzende und die Staatsanwältin) gilt also, obwohl es ebenso wie die Gesetze über Hundesteuer, Kanalgebühren usw. ebenfalls lange vor der angeblichen Insolvenz der Republik Österreich erlassen wurde.
Bemerkenswert ist ja auch, dass C. W. erst von der Auskunftspflicht schwafelt, dann jedoch auf Vorhalt der Staatsanwältin, dass sie doch die Auskunft erhalten hatte, sie müsse Hundesteuer zahlen, von der angeblichen Ungültigkeit der diesbezüglichen Gesetze schwadroniert, um sich zuletzt, nach neuerlichem Vorhalt der Staatsanwältin, auf die Haftung, die jemand habe übernehmen müssen, herauszureden. (Wie man überhaupt darauf kommt, dass ein Anderer die "Haftung" für eine Zahlung, die man leisten soll, übernehmen müsse, bleibt mir schleierhaft.) Sie springt also einfach zu einem anderen Thema, sobald sie in Bedrängnis gerät (was so ziemlich immer geschieht).
Ich hatte mal ein solches Gespräch live mit einem untreuen Ehemann, der inzwischen an Syphilis verstorben ist. Dieser brachte es fertig, einen Satz anzufangen mit der Behauptung X und ihn mit der Behauptung des Gegenteils von X zu beenden. Das Muster ist mir daher schon aus der Vor-RD-Zeit bekannt.
In meinem Beitrag weiter oben hatte ich nur einen Ausschnitt eines Dialogs StA/C. W. zitiert. Wenn man das unmittelbar Vorhergehende betrachtet, sieht es noch "besser" aus:
Carolina Wottke: Ich würde Sie anrufen und würde Sie fragen erstens wofür, warum und dann inwieweit das rechtskräftig, rechtsmäßig ist, was Sie da von mir fordern. Auf was Sie sich stützen. Also nach welchem Gesetz das ist. Und dann natürlich auch, da steht nirgendwo, wohin ich das zahlen soll, also wie stellen Sie sich das überhaupt vor. Ich würde Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
StA: Wenn Sie hunderten Leuten hunderte solche Briefe mit hunderten unterschiedlichen AGB aus unterschiedlichsten Kolleurs kriegen, dann telefonieren Sie den ganzen Tag nur mit diesen Leuten, um denen zu erklären, wie Sie das sehen?
Carolina Wottke: Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass Frau X. [die Bürgermeisterin, P. S.] jetzt hunderte von Leuten hat, die ihr solche Briefe schicken.
StA: Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, dass jeder, dem Sie diese Briefe schreiben, dazu verpflichtet ist, Ihnen zu antworten?
[ab hier der weiter oben bereits zitierte Dialog]
Die Staatsanwältin hatte ursprünglich gefragt, wie ein Empfänger eines Schreibens, wie C. W. es zu versenden pflegte, nach deren Ansicht hätte reagieren sollen. Nachdem sie der Frage mehrfach ausgewichen ist, antwortet sie dann doch mit der eingangs zitierten Ausführung. Die Staatsanwältin bohrt nach; sie hatte ausdrücklich allgemein gefragt. Es ist ja durchaus denkbar, dass auch Adressaten solche Briefe erhalten, die nicht der staatlichen Auskunftspflicht unterstehen. (Nebenbei: C. W. hält Österreich ja für eine Unternehmung.) Auf Vorhalt der Staatsanwältin reagiert C. W. dann richtig patzig. Hier verrät sich m. E. auch wieder, dass RD grundsätzlich eine besondere, bevorzugte Behandlung erwarten. Es dürfte klar sein, dass eine Behörde, die täglich viele Briefe erhält, nicht auf alle in der gewünschten Weise reagieren könnte, wenn denn alle (oder doch ausreichend viele) nach C. W.'s Muster abgefasst wären. Dass C. W. im Grunde klar ist, dass andere Leute es nicht so machen wie sie, verrät ja ihre Antwort.
Im Übrigen bleibt sie eine Antwort darauf, wo eigentlich die Verpflichtung festgelegt ist, in der von ihr erwarteten Weise reagieren zu müssen, bis zum Schluss der Beweisaufnahme schuldig.
Feine Antworten gab auch der Zeuge Wilpert (Geschäftsführer des Gemeindeverbandes):
Zeuge Wilpert: Abgesehen davon, dass im öffentlichen Verwaltungsrecht Schweigen keine Zustimmung bedeutet, haben wir versucht, Ihnen die Rechtsmaterie zu erklären. Es ist uns nicht möglich, Ihr Ansinnen in Ihrer Art und Weise zu beantworten, weil die verwaltungrechtlichen Möglichkeiten dazu nicht geeignet sind.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.