Autor Thema: Wikzuwachs Carolina Wottke, Donauwelle oder wie man an der Donau die Welle macht  (Gelesen 4721 mal)

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Ich bin auch gerade dabei, das Protokoll zu lesen. Immer in kleinen Dosen mit Pausen dazwischen. Eigentlich sehr amüsant!

Mein Highlight bis jetzt:

Zitat

Carolina Wottke:
Dann gibt es aber auch noch Auskunftspflichtgesetz: „Die Organe des Bundes sowie die Organe der durch die Bundesgesetzgebung usw. ...“
StA: Und Sie hatten die Auskunft, dass für die Hunde Hundesteuern zu zahlen sind, für den Kanal Kanalgebühren zu bezahlen sind und für das Haus ebenfalls Grundsteuern zu bezahlen sind. Alles Sachen, von denn Sie sagen, die hatten Sie ja. Sie hatten die Auskunft, wofür zu bezahlen ist.
Carolina Wottke: Ja, allerdings bezieht sich das auf Gesetze, die vor dieser Eintragung, also vor dieser Eintragung als Firma aufgestellt worden sind diese Gesetze und ich wollte einfach nur die Bestätigung haben der Rechtmäßigkeit, dass trotzdem das als Firma eingetragen ist plötzlich.
Vorsitzende: Aber Frau Wottke, Sie beziehen sich auf das Bundesverfassungsgesetz, das ist auch davor erlassen worden. Sie können nicht sagen, an das Bundesverfassungsgesetz 17 von 59 glauben Sie schon und an die Hundesteuer glauben Sie nicht.
Carolina Wottke: Ich wollte nur wissen, ich wollte nur die Übernahme der Verantwortung
haben. Sonst wollte ich ja gar nichts.
Ich mach mir die Welt... *sing* Der Richter ist echt genial und hat sich super vorbereitet. Respekt!
« Letzte Änderung: 12. November 2018, 10:41:52 von Finanzbeamter »
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Schön auch die Zeugin Wilpert:

Zitat
Zeuge Wilpert: Die bescheidmäßigen Zustellungen, also die Basis für die Vorschreibung
der Gebühr, die Verpflichtungsbescheide und die Abgabenbescheide. Wir haben versucht, das
dann mit einem informellen Schreiben näher zu erläutern, die Rechtssituation. Die wurden
dann nicht angenommen. Diese Schreiben sind immer wieder zurückgeschickt worden und
kurz danach kamen dann die Reaktionen abwechselnd von Frau Carolina Wottke und von
Astrid Wottke. Da wurde dann immer darauf Bezug genommen und in sehr vielen Seiten sehr
klein geschrieben irgendwelche Formulierungen, die für uns nicht nachvollziehbar waren, in
Rechtsmaterien ausgelegt und sehr unverständlich geschrieben.
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@Finanzbeamter Der Richter ist übrigens eine Richterin, wie die Staatsanwältin.

Wir sehen hier übrigens wieder einmal das bekannte RD-Konsequenz-Phänomen: Das Bundes-Verfassungsgesetz (die Protokollführung ist leider nicht ganz so geglückt wie die Verfahrensführung durch die Vorsitzende und die Staatsanwältin) gilt also, obwohl es ebenso wie die Gesetze über Hundesteuer, Kanalgebühren usw. ebenfalls lange vor der angeblichen Insolvenz der Republik Österreich erlassen wurde.

Bemerkenswert ist ja auch, dass C. W. erst von der Auskunftspflicht schwafelt, dann jedoch auf Vorhalt der Staatsanwältin, dass sie doch die Auskunft erhalten hatte, sie müsse Hundesteuer zahlen, von der angeblichen Ungültigkeit der diesbezüglichen Gesetze schwadroniert, um sich zuletzt, nach neuerlichem Vorhalt der Staatsanwältin, auf die Haftung, die jemand habe übernehmen müssen, herauszureden. (Wie man überhaupt darauf kommt, dass ein Anderer die "Haftung" für eine Zahlung, die man leisten soll, übernehmen müsse, bleibt mir schleierhaft.) Sie springt also einfach zu einem anderen Thema, sobald sie in Bedrängnis gerät (was so ziemlich immer geschieht).
Ich hatte mal ein solches Gespräch live mit einem untreuen Ehemann, der inzwischen an Syphilis verstorben ist. Dieser brachte es fertig, einen Satz anzufangen mit der Behauptung X und ihn mit der Behauptung des Gegenteils von X zu beenden. Das Muster ist mir daher schon aus der Vor-RD-Zeit bekannt.

In meinem Beitrag weiter oben hatte ich nur einen Ausschnitt eines Dialogs StA/C. W. zitiert. Wenn man das unmittelbar Vorhergehende betrachtet, sieht es noch "besser" aus:
Zitat
Carolina Wottke: Ich würde Sie anrufen und würde Sie fragen erstens wofür, warum und dann inwieweit das rechtskräftig, rechtsmäßig ist, was Sie da von mir fordern. Auf was Sie sich stützen. Also nach welchem Gesetz das ist. Und dann natürlich auch, da steht nirgendwo, wohin ich das zahlen soll, also wie stellen Sie sich das überhaupt vor. Ich würde Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
StA: Wenn Sie hunderten Leuten hunderte solche Briefe mit hunderten unterschiedlichen AGB aus unterschiedlichsten Kolleurs kriegen, dann telefonieren Sie den ganzen Tag nur mit diesen Leuten, um denen zu erklären, wie Sie das sehen?
Carolina Wottke: Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass Frau X. [die Bürgermeisterin, P. S.] jetzt hunderte von Leuten hat, die ihr solche Briefe schicken.
StA: Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, dass jeder, dem Sie diese Briefe schreiben, dazu verpflichtet ist, Ihnen zu antworten?
[ab hier der weiter oben bereits zitierte Dialog]
Die Staatsanwältin hatte ursprünglich gefragt, wie ein Empfänger eines Schreibens, wie C. W. es zu versenden pflegte, nach deren Ansicht hätte reagieren sollen. Nachdem sie der Frage mehrfach ausgewichen ist, antwortet sie dann doch mit der eingangs zitierten Ausführung. Die Staatsanwältin bohrt nach; sie hatte ausdrücklich allgemein gefragt. Es ist ja durchaus denkbar, dass auch Adressaten solche Briefe erhalten, die nicht der staatlichen Auskunftspflicht unterstehen. (Nebenbei: C. W. hält Österreich ja für eine Unternehmung.) Auf Vorhalt der Staatsanwältin reagiert C. W. dann richtig patzig. Hier verrät sich m. E. auch wieder, dass RD grundsätzlich eine besondere, bevorzugte Behandlung erwarten. Es dürfte klar sein, dass eine Behörde, die täglich viele Briefe erhält, nicht auf alle in der gewünschten Weise reagieren könnte, wenn denn alle (oder doch ausreichend viele) nach C. W.'s Muster abgefasst wären. Dass C. W. im Grunde klar ist, dass andere Leute es nicht so machen wie sie, verrät ja ihre Antwort.
Im Übrigen bleibt sie eine Antwort darauf, wo eigentlich die Verpflichtung festgelegt ist, in der von ihr erwarteten Weise reagieren zu müssen, bis zum Schluss der Beweisaufnahme schuldig.

Feine Antworten gab auch der Zeuge Wilpert (Geschäftsführer des Gemeindeverbandes):
Zitat
Zeuge Wilpert: Abgesehen davon, dass im öffentlichen Verwaltungsrecht Schweigen keine Zustimmung bedeutet, haben wir versucht, Ihnen die Rechtsmaterie zu erklären. Es ist uns nicht möglich, Ihr Ansinnen in Ihrer Art und Weise zu beantworten, weil die verwaltungrechtlichen Möglichkeiten dazu nicht geeignet sind.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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