Autor Thema: Der "gelbe Schein" - wozu?  (Gelesen 7622 mal)

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Online Rabenaas

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #30 am: 28. Juli 2018, 13:04:18 »
...weder auf meiner Geburts- noch auf meiner Abstammungsurkunde steht, dass ich Deutscher bin. ...

Seeeehofer! Abschieben! Nach Ägypten!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Evil Dude

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #31 am: 28. Juli 2018, 13:20:42 »
Heimatschein gibt's bei Seehofer.

Bei Drehhofer gibt es eher den Heimatschuß als den Heimatschein!

Spoiler
Allerdings nur für Asylbewerber!  :whistle:
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Offline Goliath

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #32 am: 28. Juli 2018, 13:25:34 »
@kairo es ist ja auch ausreichend, daß deine Geburtsurkunde von einem bundesdeutschen Standesamt oder so ausgestellt wurde, da muss das nicht noch extra erwähnt werden. Du gehörst also automatisch zu uns.
 

Müll Mann

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #33 am: 28. Juli 2018, 13:30:32 »
@kairo es ist ja auch ausreichend, daß deine Geburtsurkunde von einem bundesdeutschen Standesamt oder so ausgestellt wurde
Nö. In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip. Auch Kinder von ausländischen Eltern erhalten eine deutsche Geburtsurkunde, ohne selbst die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen.
 
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Offline Goliath

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #34 am: 28. Juli 2018, 13:39:15 »
Dann steht’s wohl deshalb nicht rauf.
 

dtx

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #35 am: 28. Juli 2018, 15:52:14 »
Also meine bucklige Verwandtschaft hat das Teil seinerzeit gebraucht, als sie Deutschland verlassen und die kanadische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Bei der Verwandtschaft die nach USA ging war das ebenfalls der Fall.

Ich fand das ziemlich irre: ...

Den Kanadiern sagt man ja nach, daß sie nicht jeden nehmen wollen. Man müßte sich also deren Gesetze dahingehend anschauen, ob sie Staatsbürger bestimmter Länder bei der Einbürgerung anders behandeln als andere.
 

Offline Anmaron

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #36 am: 28. Juli 2018, 16:46:52 »
Aufenthaltsrechtlich ist es schon ziemlich anders: mit Geld oder Grundbesitz gehts, oder wenn man Brite ist. Ohne das wirds schwierig, dann braucht man eine unbefristete Arbeit.
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Offline Stief

Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #37 am: 28. Juli 2018, 17:32:01 »
Aber es hat durchaus etwas "Gutes", es gibt fast keinen Grund den gelben Schein zu beantragen und so kann das bei einem fehlenden und nachweisbaren Grund als Indiz für die Gesinnung des Beantragenden gewertet werden.

Das Problem ist, dass dadurch unnötig Kosten und Aufwand erzeugt werden, die der Steuerzahler tragen muss. 25 Euro sind sicher keine kostendeckende Gebühr.
 

Offline echt?

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #38 am: 28. Juli 2018, 17:46:10 »
Der Staat ist aber gehalten kostendeckende Gebühren zu erheben. Dann also: Gebühr rauf!
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Stief

Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #39 am: 28. Juli 2018, 17:56:34 »
Der Staat ist aber gehalten kostendeckende Gebühren zu erheben. Dann also: Gebühr rauf!

Offenbar gibt es Situationen, in denen man den "gelben Schein" derzeit wirklich benötigt. Diesen Menschen würde man, wenn man den Staatsangehörigkeitsausweis beibehält, die Gebühr aber massiv erhöht, schaden.
 

Müll Mann

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #40 am: 28. Juli 2018, 18:01:34 »
Falls alle Bundesländer so verfahren wie Brandenburg, dann dürfte gerade für die Reichsdeppen die Gebühr kostendeckend sein. Geld wird einkassiert und dann teilt man ihnen mit, dass sie kein Feststellungsinteresse haben:

http://gelberschein.info/wp-content/uploads/2014/02/Mutwillige-Antragstellungen-bei-Staatsangehoerigkeitsbehoerden.pdf

Das nachfolgende Theater (Widerspruch, Klage etc) kostet jeweills extra.


 
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Offline kairo

Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #41 am: 28. Juli 2018, 23:03:09 »
...weder auf meiner Geburts- noch auf meiner Abstammungsurkunde steht, dass ich Deutscher bin. ...

Seeeehofer! Abschieben! Nach Ägypten!

Hauptsache, nicht nach Bayern.
 
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dtx

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #42 am: 29. Juli 2018, 07:47:54 »
@kairo es ist ja auch ausreichend, daß deine Geburtsurkunde von einem bundesdeutschen Standesamt oder so ausgestellt wurde

Nö. In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip. Auch Kinder von ausländischen Eltern erhalten eine deutsche Geburtsurkunde, ohne selbst die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen.

Und Kanada hat das Territorialprinzip. Mit geschicktem Kombinieren lassen sich offenbar interessante Ergebnisse erzielen (von der, eine Rüdische Ente zu werden, einmal abgesehen):

https://www.aerotelegraph.com/welche-nationalitaet-hat-kind-das-an-bord-eines-flugzeuges-geboren-wird

https://www.bild.de/reise/fluege/flugzeuge/geburt-im-flugzeug-schwanger-fliegen-45752638.bild.html

Dabei sollte man aber auch nicht vergessen, daß eine Staatsangehörigkeit nicht nur Rechte mit sich bringt. Angenommen, "der Russe" wäre tatsächlich in der GmbH einmarschiert, so hätte man den Bündnisfall ausgerufen und erwartet, daß auch die türkische Armee dem Westen beisteht. Dazu paßt es schlecht, daß der es über Jahrzehnte duldete, wie sich Divisionen von Türken vor dem Wehrdienst drückten. Man hätte stattdessen den Leuten sagen müssen, daß sie sich gerne hier aufhalten dürften,  aber, sobald in der Heimat für ihre Buben der Wehrdienst anstünde, man ohne weitere Diskussionen Amtshilfe leisten würde. Schließlich kann der Wehrdienst in einer verbündeten Armee, die man im Fall der Fälle um Beistand ersucht, kein Asylgrund sein.
 

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #43 am: 29. Juli 2018, 14:25:39 »
Naja, in Deutschland haben sich viele Deutsche vor dem Wehrdienst "gedrückt", in dem sie Wehrersatzdienst leisteten. Die in Deutschland lebenden Türken konnten/können sich vom Wehrdienst in der Türkei (bis auf wenige Wochen Grundausbildung) "freikaufen". Ich habe die Preise jetzt zwar nicht im Kopf, aber es ist wohl nicht ganz billig. Aus reiner Faulheit zahlt das keiner.
 

Offline DC71

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #44 am: 29. Juli 2018, 15:16:49 »
Da ich immer mal wieder in Diskussionen über Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeitsausweis verwickelt werde, habe ich mir hierüber irgendwann ein paar Notizen gemacht, auf die ich in entsprechenden Diskussionen zurückgreifen kann. Ich mache es daher jetzt einfach mal wie unsere Kundschaft und setze das hier per copy & paste rein (auch wenn vieles davon bereits von anderen geschrieben wurde). Allerdings setze ich in meinem Text durchaus auch auf den normalen Menschenverstand, da ich auch ein bisschen die Folgen vor Augen führe, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht im Regelfall nur vermuten würde.

Zitat von: DC71
Beantragt man einen Staatsangehörigkeitsausweis, prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren seit 1938 (oder – wenn im Einzelfall erforderlich - gar seit 1914)  immer als Deutsche behandelt wurden. Man hat Geburts-  und Abstammungsurkunden,  Heiratsurkunden,  Familienbücher für sich und alle Personen vorzulegen, von denen man die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, zurück bis zu dem Vorfahren, der entweder einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt oder besaß, oder nachweislich Deutscher geworden ist (z. B. durch Einbürgerung) oder seit mindestens 1914 bzw. 1938 als Deutscher behandelt wurde. Weiterhin sind ggf. auch Adoptions- oder Scheidungsunterlagen, Einbürgerungsurkunden etc. pp.  einzureichen.

Alle diese Unterlagen müssen im Original oder in notariell beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, einfache Kopien werden nicht anerkannt. Nachlesen lässt sich das bspw. in entsprechenden Merkblättern zu diesem Thema u.a. beim Bundesverwaltungsamt (google hilft da weiter).

Das Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist dementsprechend aufwendig.

Wollte man die Staatsangehörigkeit mithin bei jedem verbindlich feststellen, müsste ein jeder ggf. eine Unmenge an Unterlagen, Geburtsurkunden und sonstigen Nachweisen zusammensammeln und einreichen. Ein Aufwand, den sich vermutlich nicht jeder machen wollen würde und manch einer mag auch nicht Zugriff auf derartige Unterlagen haben.

Eltern müssten sich noch vor der Geburt auch noch um diesen Kram kümmern, damit ihr Kind nicht zeitweise staatenlos ist. Und dann müssten diese Unterlagen von der zuständigen Behörde auch noch geprüft werden, was auch ein nicht unerheblicher Aufwand ist. Und was macht man bspw. mit Findelkindern? Oder mit Leuten, die nichts über ihre Großeltern wissen? Sollen die als staatenlos gelten?

Natürlich nicht. Nur bei dem kleinen Katalog an besonderen Rechtshandlungen ist es erforderlich, wirklich definitiv die Bestätigung der Staatsangehörigkeit zu haben. Will ich bspw. jemanden mit ausländischer Staatsangehörigkeit adoptieren und damit letztlich auch Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit verschaffen, ist eben zuvor die verbindliche Feststellung erforderlich. Weitere Beispiele sind die Verbeamtung in einigen (nicht allen) Bundesländern, die Einbürgerung eines ausländischen Ehepartners oder auch der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, bei der manche Staaten ebenfalls den Nachweis fordern, dass man Deutscher ist/war.

Ansonsten geht man bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einfach davon aus, dass eine Person deutscher Staatsangehöriger ist. Diese "Vermutung" wird ja auch nicht jedem zuteil, sondern ein paar Voraussetzungen müssen auch hierfür vorliegen (Eltern Deutsche --> Kind Deutscher. Findelkind in Deutschland --> Deutscher). Das reicht, um die normalen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten innezuhaben von der Steuerpflicht bis zum Wahlrecht.

Richtig ist also, dass Personalausweis und Reisepass nur eine (widerlegbare) Vermutung darstellen, dass jemand die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Da die deutsche Staatsangehörigkeit wie oben dargelegt nur bei wenigen Rechtsgeschäften eine Rolle spielt, reicht die (widerlegbare) Vermutung aber auch völlig aus. Alles in allem hat das mithin wirklich nur pragmatische Gründe.

Alles andere – also die für jeden verpflichtende Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - wäre auch bürokratischer Quatsch… und davon haben wir ohnehin schon mehr als genug.

Ich persönlich halte die aufwendige Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit im Übrigen auch für überholt. Ich glaube, das sieht auch der Gesetzgeber so, weshalb zwischenzeitlich seit 2007 die deutsche Staatsangehörigkeit (verbindlich) auch derjenige innehat, der seit 12 Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist (§ 3 Abs. 2 StAG). Das dürfte auf die meisten „vermuteten“ Staatsangehörigkeiten zutreffen und erleichtert das Verfahren zumindest in den meisten Fällen, wenn dann doch mal ausnahmsweise ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich ist.
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 
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