Autor Thema: Staatendoof Wahnwache in Köln  (Gelesen 66055 mal)

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #75 am: 27. September 2018, 10:52:00 »
Weiß Dummitrie eigentlich, das Rüdi nach Machtübernahme alle nicht Stammesdeutschen
vor die Tür setzt ?

Wie blöd ist der eigentlich ?

Er gehört zu den Staatendoofen; noch Fragen Kienzle?  ;)

Ob Rüdi da ne Ausnahme macht ?
Ich weiß nicht......
Was ist, wenn Dummitrie nach Machtübernahme anfängt sich zu vermehren ?
Das würde Rüdi sein ganzes Konzept wieder zerstören.

Dummitri glaubt ja, ein Stammesdeutscher zu sein. Das hat ihm der German Shepherd seines Großvaters erzählt.
 
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Offline Aloysius

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #76 am: 11. Oktober 2018, 12:12:14 »
Aber, aber!

Germanien hört erst am Yangtse auf!

Alles entspannt für Dummitri
 
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #77 am: 11. Oktober 2018, 15:09:15 »
So beschränkt wie Dummitris Horizont ist, wundert es mich dass er nicht meint hinter Köln ist die Welt zu Ende.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Neubuerger

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #78 am: 11. Oktober 2018, 15:21:01 »
So beschränkt wie Dummitris Horizont ist, wundert es mich dass er nicht meint hinter Köln ist die Welt zu Ende.

Da wäre er nicht der erste, auch für Adenauer begann jenseits der Elbe Sibirien. Wäre doch was für unsere Enten.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline kairo

Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #79 am: 11. Oktober 2018, 15:57:44 »
So beschränkt wie Dummitris Horizont ist, wundert es mich dass er nicht meint hinter Köln ist die Welt zu Ende.

Da wäre er nicht der erste, auch für Adenauer begann jenseits der Elbe Sibirien. Wäre doch was für unsere Enten.

Da hatte er ja auch Recht. Köln liegt für uns Berliner etwa auf einer Ebene mit Wladiwostok. (Stimmt ja auch - der Name bedeutet "Beherrsche den Osten", und Bonn hat lange genug geherrscht.)
 

Offline Gast aus dem Off

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #80 am: 11. Oktober 2018, 19:22:24 »
Zitat
Stimmt ja auch - der Name bedeutet "Beherrsche den Osten", und Bonn hat lange genug geherrscht.

Aber dafür (West)Berlin immer gut allimentiert. Wer bezahlt, bestimmt die Musik.  :P
 

Offline Wildente

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #81 am: 29. Oktober 2018, 12:09:00 »
Aua, Dummitrie hat einen Affen David losgelassen, ordnet an und befiehlt. :facepalm:
Das muss man sich geben.

Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Offline Snoppy10

Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #82 am: 29. Oktober 2018, 12:44:29 »
Der 01.09.2018 war doch schon  :think: :think: :think: :think:

Habe ich was verpasst ?   :scratch: :scratch: :scratch: :scratch:
"Da ist der Reichsbürger" schreit der Reichsbürger.
 
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Offline Doro

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #83 am: 29. Oktober 2018, 13:09:54 »

Rüdi expandiert in Dortmund mit ganz neuer Mannschaft, diese wurde von Marko brav in Köln unseren Agenten vorgestellt 😁😂
Anweisung an unsere Agenten in Dortmund gleich weiter geleitet 😂😂
Et kütt wie et kütt
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #84 am: 29. Oktober 2018, 13:42:41 »
Die "Die-anderen-sind-die-Nazis"-Nazis schwallern in Köln rum.

Die Dummbeutel hauen ihre Nazithesen raus und lassen ihre Fremdenfeindlichkeit raus


Flüchtlinge kosten 345 MILLIARDEN alleine in Deutschland  :facepalm:

Frau Merkel gibt "unser Vermögen" aus, als wenn die beiden Sozialschmarotzer jemals irgendwas getan hätten um Vermögen aufzubauen

Die Mineralölsteuer liegt bei 89,6%


Was ne Bande an Flachpfeifen


An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Wildente

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #85 am: 29. Oktober 2018, 14:26:57 »
Haben wir irgendwo schon dieses meisterhafte und geschichtsträchtige Vertragswerk gespeichert? Ich habe mir sicherheitshalber mal eine Kopie gezogen. :facepalm:



Vertrag: https://yadi.sk/i/Xm_7lz0_PN7Wfw
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2018, 14:30:08 von Wildente »
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
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Offline Gutemine

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #86 am: 29. Oktober 2018, 15:58:42 »
Schau ich mir die zwei Videos so an, insbesondere den "Befehl", den er ja angeblich an alle Medien, Regierungen, Landesregierungen und Behörden per Post und per Fax geschickt hat, komme ich zum Schluß: Den Staatendoofen muss der Kittel ganz schön brennen.

Strafverfahren? Zwangsvollstreckungen? Kürzung von ALGII oder entsprechende Auflagen? Fragen über Fragen...  ;)

Edit:
Ich sehe gerade, das pure "Befehlsvideo" fehlt hier ja noch. Ist natürlich auch schon "gesichert".  ;D
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2018, 16:00:50 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Snoppy10

Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #87 am: 29. Oktober 2018, 16:22:54 »
2015 hat Merkel die Grenzen geöffnet  :facepalm:

Wusste gar nicht, das die vorher dicht waren.
"Da ist der Reichsbürger" schreit der Reichsbürger.
 

Offline Pantotheus

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #88 am: 29. Oktober 2018, 16:47:32 »
Vielleicht ist D. nicht deutscher Muttersprache.
Allerdings sollte man zumindest logisch denken können auch unabhängig von der jeweiligen Muttersprache.

Nehmen wir z. B. die folgenden "Glanzstücke" am Ende seiner "Verordnung":
Zitat
Diese Verordnung ist eine Dienstvorschrift und als solche zu behandeln.
Diese Verordnung ist sofort innerhalb von 72 Stunden der breiten Masse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen!

Alle Rechte inklusive der Rechtsicherheit vorbehalten!
Womöglich ist D. nicht klar, was der Unterschied zwischen einer Verordnung und einer Dienstvorschrift ist. Was ihm vorschwebt, ist aber wohl eher eine dienstliche Anweisung. Man kann Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften, dienstliche Anweisungen, militärische Befehle, aber etwa auch Vertragsbestimmungen, Satzungen und nicht zuletzt Entscheidungen von Gerichten ganz allgemein unter dem Oberbegriff des Befehls zusammenfassen. "Befehl" ist dabei erst einmal nicht im juristischen, sondern im allgemein sprachlichen Sinn verwendet. Denn das Gemeinsame aller dieser verschiedenen Formen ist, dass sie von jemandem etwas verlangen, ihm mithin also etwas befehlen.
Nun kann man unterscheiden zwischen Befehlen, die auf Dauer gelten. Solche nennt man meist auch "Gebot". Verfassungen, Gesetze und einige weitere rechtliche Formen des Befehls beanspruchen dauerhafte Gültigkeit. Sie enthalten also Gebote im eben genannten Sinn. Man kann nun weiter unterscheiden zwischen Gesetzen im formellen Sinne, d. h. Erlassen, die auch als Gesetze bezeichnet werden und die vom Gesetzgeber beschlossen werden, und Gesetzen im materiellen Sinne, die zwar nicht als Gesetze bezeichnet werden und bisweilen auch nicht vom Gesetzgeber ausgehen, sondern von einer anderen Stelle, etwa der Regierung, die aber ebenso allgemeine, dauerhafte Geltung beanspruchen wie die formellen Gesetze. Solche materiellen, aber nicht formellen Gesetze nennt man meist "Verordnungen".
Weiter kann man unterscheiden zwischen allgemein gültigen Erlassen und solchen, die nur auf einem bestimmten Gebiet oder für einen bestimmten Personenkreis gelten. Eine Bebauungsordnung gilt z. B. nur auf einem bestimmten Gebiet, eine Satzung nur für einen bestimmten Personenkreis, etwa für die Mitglieder eines Vereins.
Eine Dienstvorschrift unterscheidet sich nun eben gerade dadurch von anderen Erlassen, dass sie vom zuständigen Dienstherrn erlassen wird und keine externe Wirkung entfaltet, sondern nur die dem betreffenden Dienstherrn Unterstellten bindet. Regelungen, die eine über diesen Kreis hinausgehende Wirkung entfalten sollen, dürfen in einer Dienstvorschrift nicht enthalten sein.
Eine Dienstvorschrift gilt allerdings ebenfalls dauerhaft. Wenn man, wie es hier geschehen soll, jemandem ein bestimmtes dienstliches Handeln im Einzelfall befehlen will, dann ist dies eine dienstliche Anweisung.
Was sollen nun also die armen Empfänger mit einer "Verordnung" anfangen, die sie als "Dienstvorschrift" verstehen sollen, die aber ihrem Inhalt nach nur eine dienstliche Anweisung darstellen?  :scratch:

Noch lustiger wird es im nächsten Satz: "Sofort" und "innerhalb von 72 Stunden" widersprechen sich im Grunde. "Sofort" bedeutet ja, dass man unverzüglich, so schnell es einem möglich ist, etwas erledigen soll. Im rechtlichen Kontext sind solche Wendungen allerdings unbeliebt, weil letztlich offen bleibt, was "sofort" bzw. "unverzüglich" oder "so schnell als möglich" jeweils bedeuten. Um der Rechtssicherheit willen bevorzugt man im Recht Fristen.
Was aber soll nun die "breite Masse der Öffentlichkeit" sein? Eine "breite Masse" ist ein unbestimmter Mengenbegriff. Wir können davon ausgehen, dass damit zumindest die Mehrheit gemeint sei, also mehr als die Hälfte. Aber wie viel mehr als die Hälfte ist dann eine "breite Masse"? 60%? 70%? Was ist eigentlich die Bezugsgröße?  :scratch:
Dem Wortlaut nach ist dies die "Öffentlichkeit". Was aber grundsätzlich jedermann zugänglich ist, das ist öffentlich. Die "Öffentlichkeit" erstreckt sich damit im Grunde heute weltweit, denn über entsprechende Kanäle kann man das, was in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde, auf jedem Kontinent, auf den Meeren und in der Luft abrufen.
Auch hier fehlt wieder jegliche Überlegung, was man denn eigentlich ausdrücken wollte.

Was soll endlich der Vorbehalt aller Rechte? Niemand hat alle (denkbaren) Rechte, sondern immer nur eine beschränkten Teil aller (denkbaren) Rechte. Wenn ich z. B. Peter und Klaus betrachte, dann hat gewiss Peter ein Recht auf persönliche Freiheit, auf den Schutz seines Namens, seines Eigentums usw., ebenso hat Klaus ein Recht auf seine persönliche Freiheit, auf den Schutz seines Namens, seines Eigentums usw., aber Klaus hat nicht die Rechte auf die die persönliche Freiheit von Peter, auf den Schutz von Peters Namen, von Peters Eigentum usw. Umgekehrt kann auch Peter sich nicht die Rechte, die Klaus persönlich zustehen, beanspruchen.
"Rechtsicherheit" (sic!) ist zudem kein Recht, sondern eine Eigenschaft einer Rechtsordnung. Man kann sich daher auch keine Rechtssicherheit vorbehalten, denn entweder besteht Sicherheit darüber, was in einer bestimmten Rechtsordnung gilt, oder nicht. Da es immer wieder neue Ausgangslagen gibt, für die das bestehende Recht ursprünglich nicht bestimmt war, entstehen auch in einer reifen Rechtsordnung immer wieder Fragestellungen, die erst durch Leiturteile oder notfalls durch den Gesetzgeber entschieden und somit rechtssicher gemacht werden müssen.

Kurz: Hier schreibt nicht jemand, der der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, sondern jemand, der nicht ausreichend denken kann.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline theodoravontane

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Re: Staatendoof Wahnwache in Köln
« Antwort #89 am: 29. Oktober 2018, 16:55:13 »
... und natürlich darf schon im Titelscreen des Videos ein dicker Tippfehler nicht fehlen, um nicht in Gefahr zu geraten, als Streber zu gelten, denke ich...


Da steht doch klar und deutlich: Mahn awache. Awache entlich Mahn! Doischlant awache! Kennt mahn doch auch von andersten rechten Awachten …

Ob ich mich allerdings in der Lage sehe, in Köln als Mann zu erwachen … ähm, nö!
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich