Den guten Tommy (der das Grundstück der DB dann doch nicht bekommen hat), hat's jetzt doch wieder erwischt. Ein bißl weniger ist es geworden, aber 30 Tagessätze sind es dennoch.
(Anwalt Wölfel scheint in der Szene einschlägig tätig zu sein:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5933.msg206155#msg206155https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg197621#msg197621 )
Von der dämlichen Art des Anwalts, der die Rolle von Rudolf Heß herunterspielen möchte, hat sich der Vorsitzende jedenfalls nicht beeindrucken lassen:
Frenck , der sich 2012 zum Tatzeitpunkt in Australien aufhielt, lässt auch diesmal wieder seinen Anwalt sprechen. Der beantragt, einen historischen Gutachter beizuziehen, um die Biografie von Hess einzuordnen. Seine Argumentation zieht die Wichtigkeit von Hess im NS-Regime in Zweifel und zielt darauf, dass in dem Video die Gräueltaten der Neonazis nicht dargestellt werden und es hier lediglich um den England-Flug von Hess gegangen sei.
Die 1. Strafkammer sieht das gänzlich anders. Richter Wolfgang Feld-Gerdes macht in der mündlichen Urteilsbegründung deutlich: „Dadurch, dass in dem Video ein positives Werturteil über Rudolf Hess gefällt wird, verletzt das die Würde der Opfer in einer Weise, die geeignet ist, den Rechtsfrieden zu stören.“
Sehr fähig scheint der Gerichtsreporter nicht zu sein:
... 30 Tagessätze zu 40 Euro, was keinen Eintrag ins Bundeszentralregister und damit keine Vorstrafe nach sich ziehen würde.
Selbstverständlich kommen Ermittlungen und Urteil ins Bundeszentralregister und vorbestraft ist man ab 5 Tagessätzen. Es kommt nur nicht ins "Kleine" Führungszeugnis.
Landgericht bestätigt Verurteilung von Neonazi Tommy Frenck
Erste Strafkammer reduziert im Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung die Geldstrafe. Es ist eine erneute Revision angekündigt.
28. Mai 2019 / 05:24 Uhr
Spoiler
Meiningen. Weißes Hemd, kurze Hose. Tommy Frenck wirkt in diesen Minuten entspannt, als er mit seinem Verteidiger Andreas Wölfel am Meininger Landgericht erscheint. Der 32-Jährige ist der wohl bekannteste Anhänger der rechtsextremen Szene in Südthüringen und darüber hinaus. Er steht vor Gericht, weil er der Volksverhetzung beschuldigt wird; dass jetzt erneut verhandelt wird, hat er so gewollt. Denn Frenck akzeptiert einen Schuldspruch der 3. Strafkammer des Landgerichts aus dem vergangenen Jahr nicht. Der Revision hat das Oberlandesgericht Jena stattgegeben. Zu einer Geldstrafe von 2500 Euro war er 2018 verurteilt worden.
Video schon 2012 ins Internet gestellt
Gestern bestätigt das Gericht die Verurteilung wegen Volksverhetzung – reduziert aber die Geldstrafe um 1300 Euro auf nunmehr 1200 Euro, also 30 Tagessätze zu 40 Euro, was keinen Eintrag ins Bundeszentralregister und damit keine Vorstrafe nach sich ziehen würde. So hatte bereits das Amtsgericht Hildburghausen geurteilt. „Das Urteil wird auch diesmal nicht rechtskräftig“, sagt Wölfel nach der Verhandlung dieser Zeitung.
Darum geht es: 2012 soll Tommy Frenck ein Video mit volksverhetzendem Inhalt ins Internet gestellt haben. Konkret dreht es sich dabei um ein Video des rechtsextremen Liedermachers André Lüders – der hatte von Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess als „Märtyrer des Friedens“ gesungen im Lied „Mann der Treue". Frenck , der sich 2012 zum Tatzeitpunkt in Australien aufhielt, lässt auch diesmal wieder seinen Anwalt sprechen. Der beantragt, einen historischen Gutachter beizuziehen, um die Biografie von Hess einzuordnen. Seine Argumentation zieht die Wichtigkeit von Hess im NS-Regime in Zweifel und zielt darauf, dass in dem Video die Gräueltaten der Neonazis nicht dargestellt werden und es hier lediglich um den England-Flug von Hess gegangen sei.
Die 1. Strafkammer sieht das gänzlich anders. Richter Wolfgang Feld-Gerdes macht in der mündlichen Urteilsbegründung deutlich: „Dadurch, dass in dem Video ein positives Werturteil über Rudolf Hess gefällt wird, verletzt das die Würde der Opfer in einer Weise, die geeignet ist, den Rechtsfrieden zu stören.“ Die Kammer sei davon überzeugt, dass Frenck der Inhalt des Videos, das bis zur Löschung 2014 etwa 5000 Mal angesehen wurde, bekannt gewesen sei.
In einer Woche wieder vor Gericht
Staatsanwalt Markus Knapp hat mit Blick auf die Hess -Biografie gesagt: „Man kann sich nicht die Rosinen herauspicken und die Schattenseiten des Mannes unterschlagen. Das ist der Klassiker der Volksverhetzung.“
Dennoch wird das Verfahren nach wie vor keinen Abschluss finden. Das liegt daran, dass Frenck weiter auf einen Freispruch zielt. Das Oberlandesgericht kann nun selbst ein Urteil sprechen oder das Thema zum Bundesgerichtshof geben. Auch eine erneute Rückverweisung an das Landgericht Meiningen wäre denkbar, erscheint aber unwahrscheinlich.
Für Frenck , der in Kloster Veßra ein Gasthaus betreibt und im Landkreis Hildburghausen für das rechtsextreme, von ihm gegründete „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ im Kreistag sitzt, geht es schon in der nächsten Woche vor Gericht weiter – das sieht er sich wieder des Vorwurfes der Volksverhetzung gegenüber, weil er am 20. April 2018 ein Schnitzel-Angebot für 8,88 Euro in seinem Gasthaus „Goldener Löwe“ ausgelobt hatte – als Geburtstagsangebot am Geburtstag Adolf Hitlers . Verhandelt wird am Amtsgericht über einen Strafbefehl.
Thüringer Neonazi Frenck soll 2500 Euro Strafe zahlen
Fabiam Klaus / 28.05.19
https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Landgericht-bestaetigt-Verurteilung-von-Neonazi-Tommy-Frenck-2026221867