Autor Thema: Reichsbürger und WBK  (Gelesen 3432 mal)

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Hier mal ein kurzer Beitrag wie derzeit die Realität in Bayern aussieht bei Reichsbürgern und WBK:

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Re: Reichsbürger und WBK
« Antwort #1 am: 5. Juli 2018, 18:24:38 »
Von welchem "Waffenschein" labert der?

Er meint Waffenbesitzkarte.

Urteile kennt er offenbar nicht, sonst würde er nicht behaupten, die Beantragung des Gelben Scheins genüge den Gerichten.

Daß sie der Waffenbehörde genügt, ist klar .
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Schattendiplomat

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Re: Reichsbürger und WBK
« Antwort #2 am: 5. Juli 2018, 18:27:34 »
Sehr grundsätzlich gesehen hat der Anwalt nicht Unrecht, rein der "gelbe Schein" oder ein Antrag auf diesen ist nur ein Indiz auf die Nähe zur Staatsverweigererszene - die Frage muss natürlich sein ob der Beantragende einen Grund hat den "gelben Schein" zu beantragen.
Aber es gibt eigentlich sogut wie keinen Anlass zu welchem ein "gelber Schein" nötig wäre - das ist mMn schlicht ein Relikt ohne ernsthafte Bedeutung in der Praxis.

Von daher ist es völlig legitim dieses Indiz als Maßstab für eine WBK zu Rate zu ziehen. Wer den "gelben Schein" wirklich aufgrund eines der wenigen Fälle wo er benötigt wird beantragt kann dies sicher gerichtsfest nachweisen und dann auch erfolgreich Widerspruch erheben.
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Re: Reichsbürger und WBK
« Antwort #3 am: 5. Juli 2018, 18:31:43 »
Von daher ist es völlig legitim dieses Indiz als Maßstab für eine WBK zu Rate zu ziehen. Wer den "gelben Schein" wirklich aufgrund eines der wenigen Fälle wo er benötigt wird beantragt kann dies sicher gerichtsfest nachweisen und dann auch erfolgreich Widerspruch erheben.

Kannst du bitte ein Beispiel nennen? DANKE
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Reichsbürger und WBK
« Antwort #4 am: 5. Juli 2018, 18:47:23 »
(...)
Kannst du bitte ein Beispiel nennen? DANKE

Mir sind keine Beispiele bekannt in denen hier erfolgreich prozessiert wurde - zumindest nicht in Ba-Wü und Bayern wo ich das Thema beobachte. Die Argumente warum der "gelbe Schein" beantragt wurde sind auch immer sehr schwach bzw. nachweislich falsch.
Wie gesagt in der Praxis ist der "gelbe Schein" mMn* ein veraltetes Dokument und komplet obsolet. Mir zumindest ist kein Sachverhalt bekannt wo dieses Dokument wirklich benötigt wird.
In den meisten Fällen in denen ich meine Staatsangehörigkeit nachweisen muss (z.B. bei einer Verbeamtung) reicht nämlich auch die Geburtsurkunde als Nachweis aus, die ich als gebürtiger Deutscher haben sollte.
Wofür man ihn ggf. noch braucht ist, wenn man eine zweite Staatangehörigkeit abgeben möchte als Nachweis, dass man nun die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Die meisten gebürtigen Deutschen werden dan aber eher nicht tun müssen.

Es dient nur der Staatsverweigererszene als Argument sich besser zu fühlen.
« Letzte Änderung: 5. Juli 2018, 18:52:09 von Schattendiplomat »
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Offline Tuska

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Re: Reichsbürger und WBK
« Antwort #5 am: 5. Juli 2018, 18:57:30 »
Von daher ist es völlig legitim dieses Indiz als Maßstab für eine WBK zu Rate zu ziehen. Wer den "gelben Schein" wirklich aufgrund eines der wenigen Fälle wo er benötigt wird beantragt kann dies sicher gerichtsfest nachweisen und dann auch erfolgreich Widerspruch erheben.
Kannst du bitte ein Beispiel nennen? DANKE

Guckstu:

Der Staatsangehörigkeitsausweis kann grundsätzlich dann verlangt werden, wenn entsprechende Rechtsfolgen von Gesetzes wegen an die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person geknüpft sind, diese also nur eintreten, wenn die Person nachweislich deutscher Staatsangehöriger ist. So wird er in einigen Bundesländern zur Ernennung zum Beamten benötigt (wenn nicht Geburtsurkunden o. Ä. vorgelegt werden), was allerdings keine in Deutschland allgemeingültige Praxis ist; üblicherweise wird allein auf Grundlage eines Reisepasses oder Personalausweises mit Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit verbeamtet.

Ferner dient das Dokument bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit auch zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber ausländischen Behörden, bei denen um Entlassung aus der fremden Staatsangehörigkeit nachgesucht wird.
(...)

Der derzeit häufigste Verwendungszweck ist in der sogenannten Reichsbürgerszene, wo man die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland bestreitet und sich stattdessen mittels dieses „gelben Scheins“ Vorteile erhofft. Staatsangehörigkeitsausweise werden daher, wie von Anfang an vorgesehen, nur mehr noch ausgestellt, wenn die Staatsangehörigkeit tatsächlich unklar ist oder behördlicherseits bezweifelt wird (...), da in den überwiegenden Fällen die Geburtsurkunde oder eine ihr adäquate behördliche Urkunde ein ausreichender Nachweis ist. 
« Letzte Änderung: 5. Juli 2018, 18:59:58 von Tuska »
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