Autor Thema: Der Anwalt macht (nicht) was ich will!  (Gelesen 2660 mal)

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dtx

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Der Anwalt macht (nicht) was ich will!
« am: 20. Mai 2018, 17:04:20 »
Spoiler
Der normale Mensch würde nach dem 3.ten oder 4.ten Anwalt der ihm dasselbe sagt, auch wenn es ihm nicht gefällt, sich Gedanken dazu machen ob da nicht was Wahres dran ist. Man muss schon einen stark eingeschränkten Horizont haben um sich nach 7 Anwälten noch immer zu glauben alle anderen haben keine Ahnung und dann auf eine Betrügerin wie Marsch reinzufallen.

Wenn man der Meinung ist, das Opfer einer ganz üblen Verschwörung zu sein, das einem alle böse wollen und sowieso unter einer Decke stecken und dann auch noch der Meinung ist, das man der supertolle Oberexperte ist, dann kann sowas schon passieren. Normaldenkenden Menschen passiert das eher nicht, aber die sind ja auch nicht unsere Kundschaft.

Nur mal so, meine unflätige Meinung...

Vier Anwälte, die ich kontaktiert hatte, von denen ich wollte, dass sie nach einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII für mich an´s VG herantreten haben abgelehnt mit der Begründung: kein Verwaltungsrechtsweg zulässig, geht nicht, Sie müssen auf´s Familiengericht warten...

Dann hab ich es allein gemacht...selbstverständlich war der Verwaltungsrechtsweg gegeben...nachdem mich der Vierte so falsch beraten hatte hab ich bald an meinem eigenen Fachverstand gezweifelt, aber nein, ich hatte Recht!

Ich hätte auch noch 10 Anwälte anfragen können, ich hätte noch 10 mal so ne stumpfsinnige Antwort bekommen, also wollten die Anwälte auch nicht tun was ich wollte...und nun?

Also allein der Satz ´der Anwalt wollte nicht tun was ich von ihm wollte´ sagt doch erstmal nichts darüber aus, WAS derjenige wollte, woher also die Kritik??

Gut, jetzt könnte man sich auf die Anzahl der abgesägten Anwälte stürzen...das kommt ja bei mir nicht zum Tragen, ok...aber bei einer Freundin von mir...ich glaub´ auch 7 Anwälte, die sie ZURECHT nach und nach immer abgesägt hat!

Fing´an mit ´keinem juristischen Einsatz´, ´keine Lust auf Ärger mit dem Richter´ etc.

Die Letzten und dann auch der Allerletzte haben ihr dann geraten, bei einer nur bestehenden eA ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen...es gab bis dato keines...ihr sagte ihr ´NEIN` und ihr Gefühl war richtig! Mein Rat war das auch, mein Rat war die Aufhebung der eA zu beantragen, aber doch nicht explizit die Eröffnung eines HS-Verfahrens zu beantragen!
NOCH ein Verfahren und dazu weitere intensive Ermittlungen, die schon nur GEGEN sie ausgerichtet sind, um etwas zu finden...

So war der Antrag schlicht § 1696...die in der eA enthaltenen Vorhalte entkräften...und es war richtig und hat zum Erfolg geführt.

Auch hier haben die Anwälte also nicht getan was jemand wollte...

Noch ein Fall...ebenso eine Mama...Kinder unter unfassbar willkürlichen Argumenten entzogen...stellt dann sogar das OLG fest, sagt dann aber ´wirklich korrigieren können wir das rückwirkend nicht...tut uns leid was Ihnen angetan wurde, Pech, Kind lebt jetzt beim Vater´...nun gut...man nahm´ ihr das Baby, niemand weiß warum...als sie sich wehrte, ließ man ihr ´vorsorglich´ das Sorgerecht für das ältere Kind entziehen...aus lauter Panik versteckte sie das Kind dann einige Wochen vor dem drohenden Heimaufenthalt.

Folge: man entzog ihr das Umgangsrecht in einer eA für das kleine Kind, aus ´Angst vor Entführung´...

Ihre Anwältin riet ihr: das kleine Kind aufzugeben...Zitat: ´die sehen Sie eh nie wieder, seien Sie froh, wenn Sie noch Kontakt zu dem anderen Kind haben dürfen´...weder wollte sie den Umgangsausschluss bekämpfen, noch sonst etwas...wie verzweifelt da wohl jemand ist erwähne ich jetzt mal nicht.

Andere Mütter haben sich eingeschaltet, mit ihr und für sie geschrieben, persönlich, aber auch juristisch...haben nächtelang das falsche Gutachten auf den Kopf gestellt, denn auch das wollte die Anwältin nicht (da haben Sie eh keine Chance)...der Fall liegt bereits am OLG...der Schriftverkehr geht also dahin...da kommt plötzlich Post vom AG...das AG hebt plötzllich seine eA auf und räumt der Mutter, wieder wie vorher einen ganzen Tag UNBEGLEITETEN UMGANG pro Woche ein...nach ein paar Wochen wird der Umgang bereits erweitert...jetzt stehen Übernachtungen an...

Auch hier wollte die Anwältin nicht tun, was der Mandant wollte und auch gebraucht hat!

Ich hätt´ noch hunderte Beispiele...aber ich denk´ worauf ich hinauswill ist klar...war mir wichtig.

Ich lasse mich auch beraten, erwarte ja auch von einem Anwalt, dass er es besser kann, als ich, aber einige Sachen kommen mit mirm inhaltlich nicht in Frage, ebenso wie Anwälte Herangehensweisen haben, diese ansonsten Mandanten nicht vertreten...es muss also doch irgendwie in der Vertretung zueinander passen, taktisch muss man auf einer Wellenlänge liegen (ist es besser einen Krawallanwalt zu haben, oder einen Taktiker...das muss zu einem selber, aber immer auch zum aktuellen Verfahrensstand passen).

Verschwörungstheorien...hm ja...ich kenn´eigentlich niemanden mit Verschwörungstheorien...ich kenne aber viele Betroffene, die euch Aktenmanipulationen beweisen...ich allein´ besitz 30 Ordner mittlerweile...kann nachweisen, dass mein Richter Akten und damit Verfahren manipuliert hat...das er Unterlagen vorenthalten hat, dass er mit Gutachtern ´gekummelt´ hat, dass er auf das OLG, bevor ich dort war negativv eingewirkt hat...dass er die Staatsanwaltschaft versucht hat zu beeinflussen (´versucht´ weil es nur zu Beginn des Verfahrens funktioniert hat) etc.

Ich kann nachweisen, dass ein Jugendamt das Gericht vorsätzlich belogen und falsche Angaben gemacht hat, weil ich alle Unterlagen in die Hand bekommen habe...

Ich kann dann weitergehend nachweisen, dass das OLG, als diesem der Schrott klar wurde, mich sogar belogen hat, um absichtlich Verfahren zu beenden, die dort noch gar nicht angelang waren...fehlende Vorlagebeschlüsse, Beschlüsse nicht wirksam zugestellt etc.

Hätte ich DAS alles vorher jemandem erzählt hätte mir niemand geglaubt...hätte man mir Verschwörungstheorien unterstellt...ich hätt´ mir das doch auch im Traum nicht einfallen lassen...jetzt habe ich 30 Ordner...mit jeder Seite, die ich gelesen habe ist es schlimmer geworden...und ich habe noch nicht alle existenten Akten eingesehen, denn ich erahne was ich dort noch finde und ich möchte eigentlich nicht noch mehr sehen, was man mir noch antun wollte...das reicht für zwei Leben!

Und nun? Was soll ich jetzt glauben von unserem Rechtsstaat? Was DARF ich annehmen, wie der Rechtsstaat ganz oft mit Menschen umgeht?!

Natürlich schützen sich Richter im Regelfall gegenseitig...schützt die Staatsanwaltschaft Jugendämter und Kinderheime und stellt alles ein...leider sind das keine Verschwörungstheorien, sondern bittere Erkenntnis dahingehend was man mit Menschen veranstaltet, denen staatlicherseits Unrecht geschehen ist und die sich tatsächlich wagen ´sich zu wehren´...

Ich zitiere gern meinen Richter nochmal:

´wenn Sie nicht aufhören, sich zu wehren sehen Sie Ihre Kinder nicht wieder´
´mich interessiert nicht was das Bundesverfassungsgericht sagt, Karlsruhe ist weit weg, gehen Sie doch da hin´
´ich kann hier machen was ich will´
´wenn Sie nicht aufhören Rechtsmittel einzulegen und Anträge zu stellen, erklär´ ich sie prozessunfähig, ordne Ihnen einen entsprechenden Anwalt bei, dann haben Sie keine Rechtsmittel mehr´
´wenn Sie nicht aufhören sich zu wehren, lasse ich Sie unter Betreuung stellen und zwangseinweisen´

Und der ´freundlichste Gruß´ kam im HS-Termin vom Verfahrensbeistand, der dann, als die Gutachterin das vom Richter gekaufte falsche Gutachten auf den Tisch legte: ´und jetzt machen wir Sie endültig fertig´

Nicht alles, was man nicht glauben kann, muss Verschwörungstheorie sein...auch nicht, wenn man die Person um die es geht nicht mag...in unserem Justizsystem läuft irrsinnig viel falsch...

Also nein, das passiert auch haufenweise ´normalen Menschen´, denn ich zähl mich trotzdem mal grundlegend ´nicht zu eurer Klientel´!
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Hallo @systemtreu und @emz und alle anderen

das Thema, mit dem sich die Protagonistin des Fadens hauptsächlich beschäftigt, aus dem das Zitat stammt, steht nur deshalb mit im Fokus dieses Forums, weil es nun mal zum Tätigkeitsbereich des Reichsdeppentums gehört, die eigenen Kinder in die Kacka zu reiten. Da ist es nicht zu vermeiden, daß periphere Szenemanager wie das Masch und Jo Conrad auch in unseren Fokus geraten.

Die von Dir mit aufgeworfene Frage, ob der Anwalt stets tun könne, solle oder gar müsse, was die/der Mandant/in wolle, da der Anwalt ja dazu beauftragt sei, soll hier einmal anhand eines konkreten Beispieles diskutiert werden.

Eine Hamburgerin hatte einen Anwalt beauftragt, von jemandem einen für ärmere Leute zwar ansehnlichen, aber absolut doch geringfügigen Betrag an Schadenersatz einzuklagen. Die gebührenrechtlichen Vorschriften sahen dafür knapp 100 Euro Honorar vor, wofür der Anwalt nicht ganz zu Unrecht meinte, keinen Prozeß führen zu können. Sie wollte ihn trotzdem mandatieren und schloß daher mit ihm - vielleicht, ohne die Rechtsfolgen zu bedenken - eine Honorarvereinbarung ab.

Es kam, wie es kommen mußte: Der Anwalt gewann den Prozeß. Die Gegenpartei hatte ihn zwar zu bezahlen, brauchte aber nur die gesetzlich vorgesehenen Gebühren übernehmen, denn die Honorarvereinbarung zwischen der obsiegenden Klägerin und ihrem Anwalt wäre sonst wohl ein Vertrag zu Lasten Dritter gewesen. Die Klägerin sollte auf dem überwiegenden Teil ihrer Kosten sitzenbleiben, hätte also von der Sache am Ende weniger als nichts gehabt. Erbost von der Dreistigkeit des Anwalts, ihr eine die Erstattung der Gegenseite übersteigende Honorrarrechnung geschrieben zu haben (so wie es vertraglich vereinbart war), lief sie zu einem anderen Anwalt und mandatierte ihn, den ersten Anwalt zu verklagen. Und der tat das dann auch.
Der Prozeß fand am Amtsgericht Hamburg statt (im Erdgeschoß rechts, erster Sitzungssaal, das Zivilgerichtsgebäude ist linkerhand zwischen OLG und LG gelegen, rechts sind das Strafgericht und das Untersuchungsgefängnis). @dtx repräsentierte die Öffentlichkeit. Den Richter kann man schon als Hamburger Original bezeichnen, denn der gibt auch Anwälten Nachhilfe, die nicht ganz so fit in der Gebührenordnung sind (was auch immer sie sonst noch draufhaben mögen). Und so bekamen Klägerinnenanwalt (und die Klägerin, die im Termin zugegen war) vom Richter Unterricht zu Sinn und Zweck der §§ 3a und 4a RVG. Selbst der Öffentlichkeit in Person von @dtx drängte sich der Verdacht auf, daß es sich beim vorliegenden Prozeß um einen glasklaren Haftungsfall für den Klägerinnenanwalt handeln müsse, was der Richter genauso sah, nachdem die Leute aus dem Sitzungssaaal gegangen waren. Wie der Klägerinnenanwalt der Mandantin beigebogen hat, daß sie schlappe 1.000 Euro ärmer sei, weiß man nicht - die Frau schien im Termin noch nicht realisiert zu haben, daß sie den Prozeß verlor. Ihr Glück, daß sich der von ihr beklagte Anwalt nicht von einem Kollegen vertreten ließ ...

Nun gibt es ein Sprichwort, wonach wer sich selbst verteidige, einen Esel zum Mandanten habe. Das mag für jemanden, der nicht gerade gut bei Kasse ist, keine PKH bekommt und trotzdem zu Gericht ziehen will oder muß, etwas sarkastisch klingen. Die Erfahrung lehrt aber, daß nur wenige Redewendungen einen derart frappierenden Wahrheitsgehalt haben. Es ist erstaunlich, wie rechtlich nur mäßig beschlagene Laien oder Fachleute, die sich als Betroffene des nötigen Abstandes von der Sache beraubt sehen müßten, selbst unverlierbare Prozesse scheitern lassen oder völlig aussichtslose Verfahren durch alle Instanzen schleppen können (selbst am OLG Hamburg erlebt).

Wer einen Anwalt aufsucht, sollte bedenken, daß man vor Gericht nicht Recht, sondern ein Urteil bekommt. Das Urteil ist nicht von gesundem Gerechtigkeitsempfinden getragen, sondern zuallererst davon, was der Gesetzgeber (das Parlament) den Gerichten in Form von Gesetzen vorgegeben hat. Selbst offensichtlicher Pfusch hat noch jahrelang Bestand, bis er endlich in Karlsruhe "versenkt" wird (diese Untiefe müßte schon die Rhein-Schiffahrt unmöglich machen).
Wenn also ein Urteil das Gerechtigkeitsempfinden einer Prozeßpartei beleidigt, hat nicht immer der Richter schuld. Und auch nicht unbedingt der Anwalt, der pflichtgemäß davon abrät, das auszuprobieren. Es gibt freilich Anwälte, die machen, was der Mandant will und trotzdem ihre Honorarrechnungen beglichen haben wollen. Über diesen Widerspruch sollte man einmal nachdenken.

« Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 18:19:41 von dtx »
 
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Re: Der Anwalt macht (nicht) was ich will!
« Antwort #1 am: 21. Mai 2018, 12:37:32 »
Dem könnte man noch ein weiteres Sprichwort hinzufügen: Recht haben und Recht bekommen...
Nun gibt es ein Sprichwort, wonach wer sich selbst verteidige, einen Esel zum Mandanten habe.
Gerechtigkeits- oder Ungerechtigkeitsempfinden sind in Diskussion und Wahrnehmung oft subjektiv gefärbt und von Emotionen getrübt.
Dies prägt wesentlich die Intensität mit der die Anliegen vorgetragen und verfolgt werden.
Es ist eine Herausforderung zu versuchen die Menschen aus diesem Tunnel herauszuführen, um sie vor größerem Schaden und noch mehr Ärger zu bewahren. Und oft scheitert man. 

Disengagement from incentives wäre die Formulierung und der daraus zu generierende Prozess.
Dass das mit dem Hintergrund des Kindesentzugs ein außerordentlich hohe Herausforderung ist, liegt auf der Hand. 
Viele Betroffene sind nicht mehr in der Lage zu erkennen, dass sie damit die Begründung des Entzuges manifestieren. Eine Schleife die selten ohne Schmerzen aufgelöst wird.

Im Grunde haben die Anwälte aus ihrer Sicht richtig gehandelt, allerdings ist das zugrunde liegende Problem damit nicht zu lösen.
Auch wenn ab und an die Art und Weise, wie dies vermittelt wird zu diskutieren wäre, sie sind nicht dafür verantwortlich.

Ich kenne diese Situation aus meiner Fakultät zur Genüge, was die Menschen glauben was passieren müsste, was ihnen zusteht und was ich machen müsste...
Das ist nicht immer mit den Gegebenheiten in Verbindung zu bringen.
In der Palliativmedizin nennt man das die Calman-Gab, dies sind zwei Kurven, von denen die obere die Erwartung des Patienten und seiner Angehörigen repräsentiert und die untere die medizinisch realistischen Möglichkeiten bzgl. Qualität und Quantität.. den Raum dazwischen gilt es, im Sinne aller Beteiligten, sinnvoll zu füllen.
 
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